In Berlin haben einige große deutsche Verwertungsgesellschaften eine Pressekonferenz veranstaltet, um die gute alte Zeit nochmal auferleben zu lassen und neue Ideen zu verdammen. Einer der Hauptkritikpunkte gab es dabei an der Forderung, das Tauschen von urheberrechtlich-geschützter Kultur mittels Tauschbörsen zu legalisieren und Urheber durch eine Kulturflatrate zu kompensieren. Heise berichtet über die Ewig-Gestrigen: Urhebervertretungen gegen Filesharing-Kulturflatrate.
Wie man sich so sein eigenes Weltbild für das digitale Zeitalter zusammenbastelt, sieht man u.a. am folgenden Zitat von Gerhard Pfennig, geschäftsführendem Vorstandsmitglied der VG Bild-Kunst:
Neue Ansätze zur Eigenvermarktung mithilfe der umstrittenen Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) oder über „Creative Commons“-Lizenzen, bei denen der Kreative seine Urheberrechte im Interesse einer möglichst breiten Nutzung seiner Werke freiwillig einschränkt, beäugte Pfennig dagegen skeptisch. Das „Phänomen Creative Commons“ klinge auf dem Papier zwar nutzerfreundlich, aber die entsprechenden Lizenzen und noch vorbehaltenen Rechte seien damit gerade international kaum mehr durchsetzbar. Der Rechteinhaber könne weder wirklich kontrollieren, was mit seinen Werken passiere, noch einen erkannten Missbrauch ernsthaft verfolgen. Verwertungsgesellschaften könnten dagegen notfalls leichter Prozesse führen und Vergütungszahlungen etwa auch in „Japan oder den USA“ durchsetzen.
Herr Pfennig schafft es wunderbar, in wenigen Sätzen seine grandiose Unkenntnis unterzubringen. Creative Commons Lizenzen basieren auf dem Urheberrecht und gewähren Urhebern weitere Nutzungsfreiheiten. Dabei werden Lizenzen an das jeweilige Urheberrechtssystem angepasst, z.B. in Deutschland. Die Lizenzen harmonisieren dabei international. Überall, wo Creative Commons Lizenzen angepasst worden, gelten diese auch gleich. Man kann gegen Lizenz-Rechtsbrüche ebenso Gerichte einschalten wie bei „normalen“ Urheberrechtsverletzungen. Sogar in Japan und den USA. Und das mit der Kontrolle kann man sich gerne zurückwünschen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Kontrolle nicht mehr möglich sein wird. Ich kann immer noch nicht verstehen, warum Urheber von den eigenen Interessensvertretungen so diskrimiert werden, dass ihnen die Nutzung von mehr Freiheiten untersagt werden.
Zu der Diskussion rund um die Kulturflatrate schalten wir einfach mal rüber zur mica-Konferenz, die gerade in Österreich stattfindet. Dort spricht u.a. Peter Jenner, den wir auch schonmal für NetzpolitikTV interviewt haben. Als ehemaliger Manager von The Clash und Pink Floyd gilt er nicht gerade als unerfahren im Musikgeschäft und trotz seines fortgeschrittenen Alters ist er in der Lage, die Musikwelt neu zu denken: Gebühr für Netzmusik. Und er prognostiziert u.a. folgendes:
ORF.at: Sie haben die Klagen der Musikindustrieverbände gegen Tauschbörsennutzer mit dem Vietnam-Krieg verglichen?
Jenner: Ja, denn auch während des Vietnam-Kriegs wurde von der US-Regierung – genauso wie jetzt von den Industrieverbänden – ständig behauptet, dass der Kampf gewonnen werde. Wir wissen, wie der Vietnam-Krieg ausgegangen ist. Um es mit anderen Worten zu sagen: Wer gibt schon gerne zu, dass er verloren hat?
Das ganze Interview ist lesenswert. Vielleicht sollten die deutschen Verwertungsgesellschaften mal Peter Jenner einladen, um sich die Gegenwart und die Zukunft von Musik im Netz erklären zu lassen. Aber stattdessen werkelt man weiter an der Kriminalisierung einer ganzen Netz-Generation und wünscht sich die alte heile Welt von gestern zurück.