Am 8. November 2006 hiess es noch in einer Pressemitteilung vom Bundesjustizministerium: Neuordnung der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren – mehr Grundrechtsschutz als bisher.
Für die internetbezogenen Daten sieht der Entwurf im Einklang mit europäischen Vorgaben allerdings einen Aufschub der Speicherungspflicht bis 15. März 2009 vor.
Klang toll, damit konnte man noch ein paar Bedenken ausräumen, zum Beispiel das mit den Kosten. Das dauert ja noch, also keine Panik… Im aktuellen Gesetzesentwurf heisst es nun aber, dass Verkehrsdaten von Internet- und E-Mail-Nutzern schon zum 1. Januar 2008 gespeichert und ggf. Sicherheitsbehörden zugänglich gemacht werden sollen. Das kristiert jetzt Eco, der Verband der Internetprovider:
Dazu Klaus Landefeld, Vorstand Infrastruktur und Netze des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft, eco: „Die Internetwirtschaft ist von dieser kurzfristigen Umsetzung böse überrascht worden. Es ist völlig unrealistisch, dass die Speicherung der Verkehrsdaten von Internet- und Email-Nutzung zu diesem Zeitpunkt umgesetzt werden kann. Sie ist mit herkömmlicher Überwachung nicht zu vergleichen. Es geht hier nicht um die Erweiterung bestehender Überwachungstechnik, sondern es müssen neue, anspruchsvolle technische und organisatorische Prozesse aufgesetzt werden, die hohe Kosten verursachen. Denn es sind auch Daten zu speichern, die kein Provider bisher erfasst hat. Bislang haben wir noch nicht einmal grundlegende Informationen zu den technischen Anforderungen. Die überhastete Umsetzung stellt eine enorme Belastung für die Internetwirtschaft dar. Sie wird gezwungen, kurzfristig enorme Kosten für die Umsetzung eines Gesetzes zu tragen, das dann möglicherweise vom Europäischen Gerichtshof oder vom Bundesverfassungsgericht wieder gekippt wird.“
Mal wieder keine vertrauensbildende Massnahme von Seiten der Bundesregierung….
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