Offizielle Antworten vom BMI zur Online-Durchsuchung

Wenige Monate, nachdem wir die internen BMI-Informationen rund um die Online-Durchsuchung publiziert haben, gibt es jetzt eine Kurz-Zusammenfassung auf den Seiten des Bundesinnenministerium: Fragen und Antworten zum Thema Online-Durchsuchungen.

Kurzfassung: Keine Panik! Also wenn man dem Bundesinnenministerium glaubt. Denn die Online-Durchsuchung soll nur bei schlimmsten Terrorismus angewendet werden und die überwachten Terroristen werden natürlich „grundsätzlich“ nachher informiert. Auch der Datenschutz ist gewährleistet, denn ein „unabhängiger Richter prüft grundssätzlich, ob diese Durchsuchung auf einem PC einer Privatperson oder in einer Firma durchgeführt werden darf.“ Das Wort „grundsätzlich“ wird ziemlich häufig verwendet und bedeutet in der Praxis, dass man sich das vorbehält, aber Ausnahmen bestätigen die Regel.

Wenn man der Debatte rund um die Vorratsdatenspeicherung gefolgt ist, gibt es hier spätestens Zweifel. Dort wurde auch immer mit Terrorismusbekämpfung argumentiert, mittlerweile geht es aber weitgehend nur noch um Internetverbrechen.

Neue Infos über den Bundestrojaner gibt es auch: Sobald dieser entdeckt wird, „wird er vom Zielsystem entfernt.“ Das stellt sich Schäuble vermutlich wie bei Mission Impossible vor, wo dann der Bundestrojaner im Zielsystem verbrennt.

Auch zur weiteren Funktionsweise gibt es eine interessante Formulierung:

„Die gewonnenen Daten werden dabei ggfs. unter Zuhilfenahme technischer Auswertungs-Instrumente (sog. „Tools“) vorselektiert, so dass für die manuelle Analyse ein überschaubarer Datenbestand verbleibt.“

Auch hier irritiert das „ggfs = gegebenfalls“ ein wenig. Gibt es doch in der juristischen Debatte die Grundfrage, wie der Bundestrojaner den Kernbereich privater Lebensführung schützen sollte. Hier wird dann immer auf die Funktionalitäten einer Science-Fiction-Software namens „Bundestrojaner“ verwiesen, die so intelligent sein soll, automatisch alles grundrechts-konform zu trennen.

Die Fragen und Antworten liefern insgesamt nichts neues und durch die verwendeten Formulierungen hält man sich alle Türen in alle Richtungen offen. Kann so gemeint sein, muss aber nicht. Spätestens seit der Vorratsdatenspeicherung glauben viele der Bundesregierung eh nicht mehr, wenn es um geeignete Massnahmen im zuge der Terrorismusbekämpfung geht. Die vielen Rechtschreibfehler in dem Text werden sicherlich noch entfernt.

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2 Ergänzungen

  1. Hm, das kommt mir komisch vor.
    „Es wird behauptet, dass die Online-Durchsuchung Bürgerinnen und Bürger unzulässig unter einen Generalverdacht stellen würde – […]“
    Bringen die da nicht was durcheinander?
    Das mit dem Generalverdacht war doch die Vorratsdatenspeicherung…
    Wen meinen die da, bzw wer behauptet sowas?

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