Jugendschutz.net: Erwachsenenschutz?

Alvar Freude hat sich mal ausführlich mit Jugendschutz.net beschäftigt: jugendschutz.net, Moral und Medienkompetenz

Vor rund einer Woche bekamen wir Post von der wie eine Behörde wirkenden Firma jugendschutz.net. Mit ihrer aus Textbausteinen bestehenden E-Mail wollte Katja R. uns bitten, den Assoziations-Blaster zu schließen, da dieser eine „offensichtlich schwere Jugendgefährdung“ darstelle. Da es konkret um einen bestimmten Text ging, ließ sie uns netterweise die Wahl, diesen „unzugänglich“ zu machen. Ich habe dies zum Anlass genommen, mich mal ein wenig genauer mit dieser Firma(!) zu beschäftigen. Im Folgenden werde ich kurz diesen konkreten Fall beschreiben, analysieren was jugendschutz.net ist, was sie machen und was das das für das Netz und seine weitere Entwicklung bedeuten kann.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Deutschland, Digital Rights, Jugendschutz?. Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Markus Beckedahl, Netzpolitik.org.

4 Kommentare

  1. kobalt
    Erstellt am 11. Dezember 2007 um 12:44 | Permanent-Link

    Wenn man bedenkt, daß das Internet einst ein Hort für freie Rede und freies Denken war… waren das Zeiten!

    IMHO sind noch immer die Eltern für das Tun und Lassen,die Aufklärung und Erziehung ihres Nachwuchses verantwortlich. Das ist eine Aufgabe, die weder dem Staat noch einer Organisation sinnvoll übertragen werden kann. Außerdem nützen Verbote im Internet überhaupt nichts, eine Erkenntniss, die die Jugendlichen ihren Eltern voraus haben. Ich vermute jedoch, diesem jugendschutz.net geht es im selben Maße um Jugendschutz, wie es diesen Abmahnanwälten um die Einhaltung der Gesetze geht.

    Jemand sollte einen DAU-Filter erfinden und jeden Internetuser in spe zu einem Computerführerschein zwingen, zusätzlich könnte man über einen Test auf charakterliche Eignung nachdenken. Im Straßenverkehr gibt es sowas schließlich auch. Wer mit Freiheit nicht umgehen kann, soll eben die Finger davon lassen.

  2. kind
    Erstellt am 11. Dezember 2007 um 15:30 | Permanent-Link

    Ich bin selbst einer von denen, die da geschuetzt werden sollen (ich bin

  3. kind
    Erstellt am 11. Dezember 2007 um 16:18 | Permanent-Link

    Ist da was schiefgelaufen, oder wird der Rest erst nach einer Ueberpruefung (wie’s die Gerichte wollen :P) freigeschaltet? o.O

  4. Erstellt am 29. März 2008 um 18:23 | Permanent-Link

    In einer Zeit in der 12-Jährige anfangen zu trinken und dadurch schon in früher Jugend alkoholkrank werden können, habe ich ein Buch geschrieben, das den Anfängen wehren, und mehr als der erhobene Zeigefinger bewirken soll.Mein Roman
    “Im Schatten der Türme” zeigtder Jugend mit spannender Handlung, wie schwer es ist vom Alkohol loszukommen, nicht mehr trinken zu wollen und doch trinken zu müssen. Und wie eine große Liebe am Alkohol zerbricht.Eine Geschichte,die Jugendliche die Sucht erklärt und sie dazu bringen kann vorsichtiger mit dem Stoff umzugehen.
    Die WELT Februar 2008: Im Buch wird die Katastrophe vom Terrorangriff auf das WTC 11.9.2001 mit dem früher alkoholgefährdeten eigenen Leben der Autorin verwebt. (In allen Internet-Shops zu bestellen)

Ein Trackback

  1. [...] der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angegliedert ist, war mir bekannt, dass sie auf diesem Gebiet recht aktiv ist. Und das – nach eigenen Angaben (PDF) – auch durchaus erfolgreich: [...] Lassen [...]

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