Na, wenn das mal nicht der ARD Probleme mit Schleichwerbung macht: Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsdelikten (GVU) weist laut Heise in ihrem aktuellen Newsletter (nicht auf deren Seite zu finden) daraufhin, dass sich eine ARD-Serie im nächsten Monat des Themas „Raubkopien“ annimmt.
In der besagten Folge stellt sich ein Toter als „ehemaliger Raubkopierer“ heraus, dessen Wohnung von einem Musiker „aus Zorn über Raubkopien“ verwüstet wurde.
In der Folge sollen auch GVU-Angestellte zu sehen sein. Ich gehe mal davon aus, dass die GVU kein Geld dafür gezahlt hat, dass die ARD sich des Themas annimmt. Zumindest wäre die ARD sehr dumm, dies gerade jetzt zu machen. Trotzdem hege ich den Verdacht, dass man juristisch gesehen das Bereitstellen von Arbeitszeit (der GVU-Angestellten) durchaus als geldwerte Leistung betrachten kann und damit evtl. durchaus als „Schleichwerbung“. Juristen mögen mich hier bitte korrigieren.
Abgesehen davon finde ich es bedenklich, dass ein Interessenverband mit sowas Einfluss auf die öffentliche Meinung in einem öffentlich-rechtlichen Sender nehmen darf.
Wird aber garantiert eine coole Show, der „Plot“ verheisst schon richtig viel Spass.
Heise bringt heute ein Update dazu:
Die zuständige NDR-Redakteurin Diana Schulte-Kellinghaus korrigiert die Darstellung der GVU. Wohl sei die Gesellschaft bei der Erstellung des Drehbuchs beratend tätig gewesen, es würden aber in der Folge der Fernsehserie keine Ermittler auftreten. Auch werde das Thema „Raubkopien“ nur am Rande behandelt.
Hat jemand vielleicht den nicht im Netz verfügbaren GVU-Newsletter und kann mir diesen weiterleiten?