Europäischer Gerichtshof vom 12.04.2024

Eine Datenschutzbehörde müsse tätig werden, wenn sie im Rahmen einer Untersuchung einen Datenschutz-Verstoß bemerkt. Diese Auffassung hält EuGH-Generalanwalt Priit Pikamäe im Vorfeld einer Entscheidung zu einem Fall aus Hessen fest.