Hand hält Briefumschlag
Datenschutz

Auskunftsrecht beim ArbeitgeberKein allgemeines „Recht auf Kopie“ von E-Mails

Wer einmal irgendwo gearbeitet hat, hinterlässt einen Haufen personenbezogener Daten bei dem Unternehmen. Laut der Datenschutzgrundverordnung haben Arbeitnehmer:innen ein Recht auf Auskunft und Kopie ihrer Daten. Aber wie weit geht dieses „Recht auf Kopie“? Das Bundesarbeitsgericht bleibt vage.

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