Canan Bayram
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Ausweitung bei Staatstrojanern: „Kollateralschäden im Prozessrecht“
In den vergangenen Jahren wurde der mögliche Einsatz von Staatstrojanern immer wieder ausgeweitet. Ausweitung bei Staatstrojanern: „Kollateralschäden im Prozessrecht“ Vor der Sommerpause überarbeitete der Bundestag das Strafgesetzbuch. Eine der Verschärfungen betrifft Propagandamittel von Organisationen auf der EU-Terrorliste. Weitestgehend unbemerkt weiteten sich damit auch die Einsatzmöglichkeiten von Staatstrojanern aus, obwohl das Ziel offenbar etwas anderes war.