Weil er menschenverachtende Inhalte in einer Chat-Gruppe gepostet hatte, wurde ein Kommissaranwärter nicht in den Polizeivollzugsdienst übernommen. Das war rechtens, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt.
Quelle: beck-aktuell
Weil er menschenverachtende Inhalte in einer Chat-Gruppe gepostet hatte, wurde ein Kommissaranwärter nicht in den Polizeivollzugsdienst übernommen. Das war rechtens, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt.
Quelle: beck-aktuell
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