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re:publica08: Was ist öffentlich-rechtlich im digitalen Zeitalter?

Auf der re:publica’ 08 hatten wir eine Diskussion zum Thema „Was ist öffentlich-rechtlich im digitalen Zeitalter?“ Mit dabei war die ARD-Generalsekretärin Verena Wiedemann. Aufgrund der immer noch aktuellen Diskussion rund um die Neuverhandlung des Rundfunkstaatsvertrages packe ich das Video mal in den NetzpolitikTV-Feed.

  • Markus Beckedahl

Auf der re:publica’ 08 hatten wir eine Diskussion zum Thema „Was ist öffentlich-rechtlich im digitalen Zeitalter?“ Mit dabei war die ARD-Generalsekretärin Verena Wiedemann. Aufgrund der immer noch aktuellen Diskussion rund um die Neuverhandlung des Rundfunkstaatsvertrages packe ich das Video mal in den NetzpolitikTV-Feed.

Während sich die öffentlich-rechtlichen Sender ins Netz bewegen, sind viele Bürger dort längst angekommen. Was bedeutet die Digitalisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für unsere Demokratie? Leistet die Digitalisierung die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einer Informationsgesellschaft? Wie werden diese Pläne angenommen? Brauchen wir ein öffentlich-rechtliches Youtube?

Die Diskussion gibt es in hoher Auflösung bei Hobnox oder hier in kleinerer Auflösung als MP4.

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Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.

    Foto: Darja Preuss


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2 Kommentare zu „re:publica08: Was ist öffentlich-rechtlich im digitalen Zeitalter?“


  1. […] In Deutschland wird die Debatte bestimmt von der Frage, wie weit sich die Öffentlich-Rechtlichen Angebote in punkto Internet aus dem Fenster lehnen dürfen. So betonte etwa Verena Wiedemann, Generalsekretärin der ARD, auf der diesjährigen re:publica08, dass das Bundesverfassungsgericht im Grundsatz bestätigt habe, dass der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk eben auch gerade im Internet eine Daseinsberechtigung habe. Diese beziehe er aus der Tatsache, dass auch im Internet die Gefahr bestehe, dass die Meinungsvielfalt minimiert werde. Der öffentlich-rechtliche Programmauftrag mit seiner Pflicht zur ausgewogenen Darstellung aller gesellschaftlich relevanten Meinungen sei dazu geeignet, diese Gefahr zu minimieren (Video der Panel-Diskussion bei netzpolitik.org). […]


  2. […] re:publica08: Was ist öffentlich-rechtlich im digitalen Zeitalter? […]

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