Im Wendland ist bekanntermaßen wieder Castor-Zeit. Zwei Blogger von Metronaut.de hatten sich am Donnerstag spontan entschieden, von den Castor-Protesten im Wendland per Podcast zu berichten und Beiträge für das Radio Freies Wendland zu produzieren.
Sie parkten ihren Bus samt Equipment in der Nähe des Camps Metzingen, wo sie heute Morgen ohne besonderen Anlass Ziel einer ausführlichen Durchsuchung wurden. Dabei wurde ihr Fahrzeug samt Podcast-Equipment (Mischpule, Headsets, etc.) beschlagnahmt.
Als Begründung nannte die Polizei „Gefahrenabwehr“ – dem ausdrücklichen Hinweis, dass die beiden Redakteure Pressearbeit leisten, wurde keine Aufmerksamkeit geschenkt. Wie in der Pressemitteilung von Metronaut.de zu lesen ist, fand sich auf der Liste der beschlagnahmten Gegenstände plötzlich auch ein nichtexistenter „Radiosender“. Die falsche Angabe wurde erst nach Einschaltung von Anwälten gestrichen.
Metronaut.de erklärt zu dem Vorfall in gewohnter Schärfe:
“Die Aktion ist ein massiver Eingriff in die Pressefreiheit und ein Versuch, eine alternative Berichterstattung über die Proteste im Wendland zu behindern” […] Sowohl die Redaktion wie auch die eingeschalteten Anwälte gehen davon aus, dass die Massnahme rechtswidrig war und gleich mehrere Grundrechte verletzte.
“Wir wehren uns gegen diese Schikanen, die einer Demokratie unwürdig sind, und setzen unsere Arbeit im Wendland auch unter diesen erschwerten Bedingungen fort. Ersatzequipment und ein neues Fahrzeug sind bereits organisiert worden”
Die 2 bisher erschienenen Folgen des Podcasts Metrolaut sind hier nachzuhören. Dort finden sich auch Flattr-Buttons, um Metronaut.de zu unterstützen. Das Metronaut-Team scheint vorerst mit Ersatz-Equipment wieder eingeschränkt einsatzfähig zu sein und will rechtliche Schritte prüfen lassen. Wie sich bei Wikipedia nachlesen lässt, ist Gefahrenabwehr aber ein sehr dehnbarer Begriff:
Im Gegensatz zur Strafverfolgung (Legalitätsprinzip) sind die Polizei und die Ordnungsbehörde zur Gefahrenabwehr nicht unabdingbar in jedem Fall verpflichtet, sondern entscheiden nach Ermessen über den Einsatz der staatlichen Ressourcen (Opportunitätsprinzip). Die Unschuldsvermutung findet im Gefahrenabwehrrecht grundsätzlich keine Anwendung.
Ein interessantes Konzept, gegen Berichterstatter vorzugehen.
