Nach zweijähriger Diskussion hat der Chaos Computer Club heute mit der Kulturwertmark ein neues Modell zur ungelösten Urheberrechtsfrage im digitalen Zeitalter vorgelegt. Aus der Pressemitteilung:
Im Rahmen des fairen Ausgleichs zwischen allen Interessensgruppen sind eine Reihe von grundlegenden Änderungen an den bestehenden Urheberrechtsmodellen notwendig. Insbesondere müssen Schutzfristen deutlich verkürzt und die straf- und zivilrechtliche Verfolgung von Filesharing und privaten Kopien auf kommerzielle – also auf profitorientierte Gewinnerzielung zielende – Verstöße beschränkt werden. Ebenso sollen die verwerterorientierten Prämissen des derzeitigen Urheberrechts überwunden und ein angemessener Ausgleich zwischen Autoren- und Rezipientenrechten erzielt werden. Dafür erhalten die Kreativen in Deutschland die Möglichkeit, an einem riesigen neuen Markt mit garantiertem Mindestvolumen teilzunehmen und die Gewißheit, daß ihre Werke auch in Zukunft zugänglich und rezipierbar bleiben.
„Mit der Kulturwertmark wird gleichzeitig die gerechte Entlohnung von Kreativen gesichert, die sinnlose Verfolgung des privaten, nicht-kommerziellen Filesharing beendet und eine deutliche Vergrößerung der digitalen Allmende erreicht“, faßte CCC-Sprecher Frank Rieger die Vorteile des Systems zusammen. Ernstgemeinte Vorschläge für einen griffigeren Namen als „Kulturwertmark“ nimmt der CCC selbstverständlich gern entgegen.
Eine FAQ beantwortet Fragen und Antworten zur Kulturwertmark. iRights.info berichtet und hier gibt es das Konzeptpapier als PDF oder im Netz.
Das Konzept:
1. Jeder Teilnehmer am System zahlt monatlich einen allgemein festgelegten Betrag. (In der radikalsten Variante wird der Betrag von allen Steuerpflichtigen erhoben. Realistisch ist für den Anfang die Erhebung über den Internetzugang.)
2. In Höhe dieses Betrages erhält jeder Teilnehmer Einheiten einer kryptographisch gesicherten Micropayment-Währung, der Kulturwertmark.
3. Jeder Künstler, der am System teilzunehmen wünscht, registriert sein Werk für die Teilnahme.
4. Nutzer können nun auf einfache Weise einen Betrag in Kulturwertmark ihrer Wahl für das Werk an den Künstler transferieren. Sie erwerben damit keine persönlichen Rechte an dem Werk, sondern drücken ihre Wertschätzung aus. Es steht dem Künstler natürlich frei, beispielsweise für den Download eines Werkes von seiner Seite einen bestimmten Betrag der Kulturwertmark festzusetzen. Alternativ kann die Möglichkeit zum Ausgeben der Kulturwertmark in Werke integriert werden, die dann völlig außerhalb der Kontrolle des Künstlers getauscht oder per Filesharing weitergegeben werden können. Der Künstler erhält das Euro-Äquivalent der für ein Werk gezahlten Kulturwertmark in regelmäßigen Abständen ausgezahlt.
5. Wird ein zuvor festgelegter Schwellwert erreicht, fallen die Verwertungsrechte für das Werk automatisch in den Besitz der Öffentlichkeit und stehen fortan unter einer freien Lizenz, beispielsweise einer geeigneten Variante aus dem Creative-Commons-Fundus.
6. Beträge, die von den Teilnehmern innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (etwa ein Jahr) nicht ausgegeben werden, werden automatisch entsprechend aller vergebenen Beträge verteilt. Es gibt also eine vorhersehbare Menge Geld, die pro Jahr tatsächlich verteilt wird.
7. Als Gegenleistung für diesen de facto garantierten Mindestumsatz wird das bisherige Urheberrecht deutlich zugunsten der Rezipienten geändert. Exzessiv lange Schutzfristen werden verkürzt, die zivil- und strafrechtliche Verfolgung nicht-kommerziellen Filesharings wird eingestellt.
Im Ergebnis entsteht ein zweiter Markt für Kunst- und Kulturwerke, der mit minimalem Bürokratie-Überhang zum einen ein sinnvolles Auskommen für Künstler ermöglicht, zum anderen dabei den Marktkräften noch vollen Raum zur Entfaltung läßt und schlußendlich eine fortlaufend wachsende digitale Allmende schafft, die allen zur Verfügung steht.