UK: Sendezeiten fürs Internet?

Spiegel-Online berichtet darüber, dass britische Abgeordnete vor einer “dark side” des Internets warnen und sich Sendezeiten für jugendgefährdende Inhalte wünschen: Britische Politiker fordern Sendezeiten fürs Internet.

In einer gemeinsamen Stellungnahme warnen die Politiker vor der “dunklen Seite” des Web. Ein Regulierungsvorschlag der Vordenker: Gewalt und Sex sollen im Internet mit einer “television-style watershed” versehen werden, also einer wie im Fernsehen üblichen zeitlichen Grenze, nach der diese Inhalte erst ab 22 Uhr (bei einer Jugendfreigabe ab 16 Jahren) und 24 Uhr (bei Filmen für volljährige Zuschauer).

Als Vordenker würde ich sie aber nicht bezeichnen. Die Diskussion hatten wir vor ein paar Jahren auch in Deutschland, wo sich die Bayrische Staatskanzlei diese Idee ausgedacht hatte. (Finde gerade die Quelle nicht, hat die wer?)

Mehr dazu auch im The New Zealand Herald: Hide the YouTube porn, say luddite MPs .

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Jugendschutz? und getagged , , . Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Markus Beckedahl, Netzpolitik.org.

5 Kommentare

  1. Matthias
    Erstellt am 31. Juli 2008 um 20:27 | Permanent-Link

    Hahaha, Sendezeiten…
    Mal schauen was denen so als nächstes einfällt.

  2. Karl
    Erstellt am 31. Juli 2008 um 20:49 | Permanent-Link

    Ach da hat wieder ein Politiker das Internet entdeckt und gerade ist ihm/ihr diese “tolle” Idee gekommen… gähn… Die Karawane zieht weiter.

  3. Erstellt am 31. Juli 2008 um 22:03 | Permanent-Link

    > “In a lucrative market, the cost to internet service
    > providers of installing software to block access to child
    > pornography sites should not come second to child safety,”
    > the committee said.

    Das klingt schwer nach einer Analogie zu NRW, wo bereits früh versucht wurde, einen einzigen Anbieter von Filtersoftware zu pushen. (Oder hab ich das falsch in Erinnerung?)

  4. André
    Erstellt am 1. August 2008 um 14:01 | Permanent-Link

    Bei arte+7 kann man “Tracks”, glaube ich, auch erst ab 23:00 streamen.

  5. Erstellt am 5. August 2008 um 12:30 | Permanent-Link

    Zeitgebundene Inhaltsangebote sind 2001 zwar diskutiert worden, aber meines Wissens nach nicht in die engültige Fassung der Änderung eingeflossen. Stattdessen heißt es im Text (§ 16), das die Regulierung von Telemedien größtenteils Sache der Länder ist. Keine Ahnung ob Bayern da eine größere Rolle gespielt hat, aber ich denke praktisch wird auch hier gelten das sich kommerzielle Anbieter nach dem Land mit den strengsten Regeln richten um auf der sicheren Seite zu sein.

2 Trackbacks

  1. Von Der Kampf der Kulturen : netzpolitik.org am 23. April 2009 um 18:19

    [...] eine Woche lang bereitgestellt werden dürfen, wird anderswo schon über vorgeschriebene "Sendezeiten" im Internet nachgedacht [...]

  2. [...] maximal eine Woche lang bereitgestellt werden dürfen, wird anderswo schon über vorgeschriebene “Sendezeiten” im Internet nachgedacht [...]

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