IFPI Schweiz will Geld von Internet Radios

Im Dezember hat die IFPI Schweiz wieder einmal Briefe mit massiven Forderungen versendet. Nach den DJs und Restaurants haben nun Internet-Radios massive Forderungen zur Zahlung von Gebühren für das Kopieren von Musikstücken ihrer Mitglieder erhalten. Dabei verweist die IFPI auf den Art. 36 des Schweizerischen Urheberrecht.

Die IFPI verlangt, dass Internetradio-Betreibende einen Vertrag unterschreiben. Zentraler Punkt sind dabei die Kopierrechte:

xyz.ch wird non-exklusiv das Recht gewährt im Rahmen der eigenen Internet-Programme von den Tonträgern der Mitglieder der IFPI sowie den darauf enthaltenen Aufnahmen die erforderlichen Überspielungen (technisch notwendige Festplattenkopien) für die Zugänglichmachung (Wahrnehmbarmachung) beziehungsweise “Verbreitung” im Internet herzustellen.

DRM darf nicht umgangen werden und kann wohl nicht mehr abgespielt werden in einem Internetradio:

Ein allfällig vorhandener Kopierschutz darf nicht “geknackt” werden.

Der Text der Briefe ist nicht wirklich ziemperlich und es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die IFPI Recht hat und die notwendigen Rechte an der gespielten Musik hat. Die Fristen sind zur Vertragsunterzeichnung sind immer auch sehr kurz.

Die Tarifbasis pro Jahr gemäss des Vertrages:

  • Fr. 0.002 pro Title und Hörer
  • Upload (Vervielfältigung): Fr. 1.00 pro Titel
  • 4% der Werbe- und Sponsoringmassnahmen
  • Administrationsgebühren: Fr 500.-
  • Mindestentschädigung: Fr 3’000.- Grundgebühr zuzüglich Fr. 200.- pro Kanal
  • Für viele Internetradios die sehr klein sind ist die Gebühr zu hoch. Sie müssen, falls die Gebühren für die von Ihnen gespielte Musik berechtigt ist, entweder ihr Program anpassen oder wohl aufhören.

    Der Vertrag kann nun auch online bei Swissradio angesehen werden. Swissradio hat auch geantwortet.

    Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Digitalkultur, Schweiz, Urheberrecht. Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Daniel Boos, Netzpolitik.org.

    8 Kommentare

    1. Erstellt am 10. Januar 2008 um 09:46 | Permanent-Link

      Trägt die typischen Kennzeichen des Mißbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung: Konditionen werden ohne Verhandlungsbereitschaft diktiert. Leider ist das Kartellamt nicht zuständig.

    2. Erstellt am 10. Januar 2008 um 10:04 | Permanent-Link

      ich finde es unglaublich, dass man so schnell mit Forderungen, Zahlungen, Mahnungen umgeht. Es war nicht immer so. Traurig

    3. erlehmann
      Erstellt am 10. Januar 2008 um 20:39 | Permanent-Link

      [blockquote]ihr Program anpassen[/blockquote]
      wenn ich radio wäre, würde ich mein programm anpassen. paperjam [1] hat schon vor einiger zeit bewiesen, dass verzicht auf große labels nicht unbedingt verzicht auf gute musik heißen muss (besonders die “band ohne anspruch” war immer witzig).

      [1] http://paperjam.de.vu/

    4. erlehmann
      Erstellt am 10. Januar 2008 um 20:40 | Permanent-Link

      nachtrag: ein editiermöglichkeit für eigene kommentare (wie bei spreeblick) wäre schön.

    5. Erstellt am 11. Januar 2008 um 18:05 | Permanent-Link

      Ja Ja, die Schweizer. *g*

    6. Erstellt am 11. Januar 2008 um 18:28 | Permanent-Link

      Auf der anderen Seite ists aber auch höchst interessant, mit wie viel Energie sie ihren Untergang voran treiben :-)

    7. Erstellt am 11. Januar 2008 um 20:01 | Permanent-Link

      Ja Ja, die Schweizer.

      Wieso nur die Schweizer? Diese “Kopiergebühr” wird in Deutschland auch erhoben. Da kräht nur kein Hahn mehr nach…

    8. Sandra
      Erstellt am 16. Januar 2008 um 09:08 | Permanent-Link

      Jo, man redet hier über nen Nachbarland aber auf die eigenen Gebühren werden hingenommen. Wozu zahl ich eigentlich GEZ, wenn in den Öffentlichen auch Werbung gezeigt. Ist mir bis heute Suspekt. Stellt sich nur die Frage wann auf mein Handy Gebühren erhoben werden.

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