Gericht bestätigt Abschaffung der WLAN-Störerhaftung
Teilerfolg im Streit um Abmahnungen in offenen WLANs: Strafen aus der Zeit vor Abschaffung der Störerhaftung müssen bezahlt werden. Es könne aber nicht verlangt werden, zukünftige Rechtsverletzungen zu verhindern, urteilt das Oberlandesgericht München.
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