Seit zwei Jahren schreiben wir hier über die mickrigen Infos zum „Strategie- und Forschungszentrum Telekommunikation“ (SFZ TK), in dem das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und das Bundesamt für Verfassungsschutz in einer „Kooperationsplattform“ organisiert sind. Das Zentrum befindet sich im „Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum” in Berlin-Treptow und gehört zum Bundesinnenministerium. Zu manchen Treffen werden auch „Behörden- und Industrievertreter“ eingeladen. Genaueres wird nicht mitgeteilt.
Bekannt ist aber, dass die dort zusammengeschlossenen Behörden mit der Entwicklung neuer Technologien zur Analyse Sozialer Netzwerke befasst sind. Eines der Projekte arbeitet zu Möglichkeiten des Abhörens von Cloud-Computing. Dabei wird untersucht, inwiefern Internetdienstleister gezwungen werden können, Polizeien und Geheimdiensten das Abhören technisch und rechtlich zu ermöglichen (die Bundesregierung spricht von einer Kooperation auf „technisch-strategischen Ebene“). Zu den Aufgaben des SFZ TK gehört die Weiterentwicklung entsprechender Verfahren. Hierzu werden Markt- und Techniktrendbeobachtungen vorgenommen, Forschungen begonnen oder Studien erstellt. Sofern einzelne Behörden die neuen Überwachungsanätze einführen wollen, leistet das SFZ TK Unterstützungsarbeit.
Wenn sich Abgeordnete nach den weiteren Projekten des SFZ TK erkundigen, drückt sich das Bundesinnenministerium gewöhnlich um Auskünfte herum. Heute rückt die Bundesregierung immerhin mit wenigen Details heraus. Demnach sei das Ziel des Zentrums, „die Telekommunikationsüberwachung angesichts der sich ständig verändernden Kommunikationsformen sicherzustellen“. In mehreren Themenbereichen werden „Einzelprojekte“ durchgeführt:
1. Verbesserung der klassischen Telekommunikationsüberwachung für Telefonie, Mobilfunk und E‑Mail,
2. Datenaufbereitung, insbesondere in Anbetracht des erheblichen Anstiegs der Datenmengen,
3. Anpassung der Telekommunikationsüberwachung an aktuelle Kommunikationsformen und ‑protokolle,
4. Anforderungen an die Telekommunikationsüberwachungsanlagen der nächsten Generation.
Kurzum: Es geht um die Entwicklung von Trojanern, das Knacken verschlüsselter Übertragungen, computergestützte Auswertung von Massendaten, Big Data bei Polizei und Geheimdiensten, Beobachtung und Analyse von Inhalten Sozialer Netzwerke und Schnittstellen zur Ausleitung privater Kommunikation bei Cloud-Diensten. Erst kürzlich hatte der Bundesinnenminister erklärt, dass in der Cloud gespeicherte Dokumente als Kommunikationsdaten anzusehen sind, mithin abgeschnorchelt werden dürfen.
Alle Projektergebnisse des SFZ TK bleiben geheim. Fraglich ist, inwiefern andere Behörden, auch der Bundesländer, Zugang hierzu erhalten. Eine formale Beteiligung der Länder sei bisher nicht erfolgt, steht in der Antwort. Das wäre aber auch so zu interpretieren, dass Polizeien und Geheimdienste auf Länderebene informell einbezogen sind oder Berichte bekommen. Bekanntlich arbeiten Bundes- und Landesbehörden zu neuen Abhörmaßnahmen in einer „Kommission Grundlagen der Überwachungstechnik“ (KomGÜT) zusammen, die notwendige „Anpassungsprozesse“ möglichst früh erkennen und bei der Umsetzung helfen soll.
Interessant wäre auch zu wissen, über welche Zusammenarbeitsform sich der Bundesnachrichtendienst Zugang zu den Arbeiten des SFZ TK verschaffen kann, zumal der Auslandsgeheimdienst in seiner „Strategischen Initiative Technik (SIT)“ ebenfalls an neuen Abhörmöglichkeiten bastelt.
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