Der Europäische Gerichtshof will wissen, wie sich aus Vorratsdaten Persönlichkeitsprofile erstellen lassen und was das für das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten bedeutet. Das geht aus den Fragen des Gerichts an die Verfahrensbeteiligten hervor, die wie an dieser Stelle veröffentlichen. Die Verhandlung über die Zukunft der Richtlinie findet am 9.
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