Von Befürwortern der anlasslosen Überwachung von Telefon- und Datenkommunikation wird gerne mit einer ‚Schutzlücke’ argumentiert, die durch die ‚fehlende’ Vorratsdatenspeicherung entstanden sei, seit diese vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig zurückgewiesen wurde.
Der Chaos Computer Club hat eine wissenschaftliche Studie zugespielt bekommen und veröffentlicht, in der diese Behauptung geprüft wird.
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