Von Befürwortern der anlasslosen Überwachung von Telefon- und Datenkommunikation wird gerne mit einer ‚Schutzlücke‘ argumentiert, die durch die ‚fehlende‘ Vorratsdatenspeicherung entstanden sei, seit diese vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig zurückgewiesen wurde. Der Chaos Computer Club hat eine wissenschaftliche Studie zugespielt bekommen und veröffentlicht, in der diese Behauptung geprüft wird. Sie wurde im Auftrag des Bundesamts für Justiz zwischen … CCC veröffentlicht Max-Planck-Studie: Vorratsdatenspeicherung hilft noch nicht einmal beim Enkel-Trick weiterlesen
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