Die Versammlungsfreiheit darf nicht der Polizeitaktik geopfert werden

Am Wochenende trifft sich die AfD-Jugend in Gießen. Mit einer faktischen Verbotszone in der Nähe der AfD-Veranstaltung beschränken Polizei und Stadt nun massiv das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Doch Gegenproteste müssen in Hör- und Sichtweite stattfinden können. Ein Kommentar.