Teilerfolg bei Klage gegen Videoüberwachung
Das Verwaltungsgericht Köln sieht die polizeiliche Videoüberwachung als grundsätzlich rechtmäßig an. Die Überwachungsbereiche in Köln sind aber zu groß und müssen nun verkleinert werden. Die Kläger-Initiative geht davon aus, dass etwa ein Drittel der Überwachungskameras abgeschaltet oder abgebaut werden muss.
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