Reaktionen auf das Urteil zur Rasterfahndung

Inzwischen haben sich einige Politiker, Datenschützer und andere Gruppen zum heutigen Urteil aus Karlsruhe geäussert.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar verlangt, dass die strengen Kriterien der Karlsruher Richter auch bei anderen „Maßnahmen mit entsprechender Streubreite“ angewendet werden,

„etwa bei der präventiven Erfassung von Kfz-Kennzeichen und bei der sog.