Date: Thu, 20 Aug 2026 12:54:27 +0000 From: Pressestelle.gzd@zoll.bund.de To: andre@netzpolitik.org Subject: AW: Account-Cloning bzw. Messenger-Überwachung Message-ID: <8ab58eb42cc742c3bdadf5bd1184b97b@zoll.bund.de> Sehr geehrter Herr Meister, vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir für die Generalzolldirektion („eine Sprecherin“) wie folgt beantworten: Die von Ihnen erbetenen Informationen sind als Verschlusssache eingestuft und können nicht veröffentlicht werden. Mit freundlichen Grüßen Presse-Team der Generalzolldirektion Václav-Havel-Platz 6 53121 Bonn Tel.: +49 228 303 0 E-Mail: Pressestelle.gzd@zoll.bund.de Ursprüngliche Nachricht: > Sehr geehrtes Zollkriminalamt > Sehr geehrtes Presseteam > Wir planen eine Berichterstattung zum Thema "Account-Cloning", also dem Zugriff auf Messenger-Chats durch "Klonen" eines Accounts. > Der Münchener Kommentar zur Strafprozeßordnung behandelt das Account-Cloning als Spezialfall der Online-Durchsuchung nach § 100b StPO: > https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/komm/MuekoStPO_2_Band1/StPO/cont/MuekoStPO.StPO.p100b.glB.glI.gl2.glb.htm > Der Bundesgerichtshof hat über diese Ermittlungsmethode im Juli 2020 und im Januar 2026 geurteilt: > https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/UebrigeSenate/ErmRi/2020/2_BGs_468-20.pdf?__blob=publicationFile https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2025/3_StR_495-25.pdf?__blob=publicationFile > Gelegentlich wird die Methode auch als "Messenger-Überwachung" bezeichnet. > Wir möchten Ihnen folgende Fragen dazu stellen: > 1. Steht dem Zoll das Account-Cloning als Einsatzmittel zur Verfügung? > 1.a. Wenn ja, seit wann? > 2. Wie oft hat der Zoll das Account-Cloning im Jahr 2025 eingesetzt? > 3. Auf welcher Rechtsgrundlage stützt der Zoll das Account-Cloning? > 3.a. Zum Beispiel Telekommunikationsüberwachung (§ 100a Abs. 1 S. 1 StPO), Quellen-TKÜ (§ 100a Abs. 1 S. 2 StPO) oder Online-Durchsuchung (§ 100b StPO)? > 4. Hat der Zoll seine Rechtsauffassung zum Account-Cloning nach dem BGH-Beschluss vom 20. Januar 2026 (3 StR 495/25) angepasst? > 4.a. Wenn ja, wie? > 5. Stellt der Zoll "technisch sicher", dass beim Account-Cloning ausschließlich "laufende Telekommunikation" oder "Inhalte und Umstände der Kommunikation, die ab dem Zeitpunkt der Anordnung nach § 100e Absatz 1 auch während des laufenden Übertragungsvorgangs im öffentlichen Telekommunikationsnetz hätten überwacht und aufgezeichnet werden können", "überwacht und aufgezeichnet werden können" (§ 100a Abs. 5 Nr. 1 StPO)? > 6. Stellt der Zoll "technisch sicher", dass beim Account-Cloning "an dem informationstechnischen System nur Veränderungen vorgenommen werden, die für die Datenerhebung unerlässlich sind" (§ 100a Abs. 5 Nr. 2 StPO)? > Aus produktionstechnischen Gründen möchten wir Sie bitten, unsere Anfrage bitte bis übermorgen Donnerstag 17 Uhr zu beantworten. > Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung. > Vielen Dank > Mit freundlichen Grüßen