herzlichen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen als ein Sprecher des Bundesinnenministeriums Folgendes mitteilen kann: Die mit Erlass vom 6. April 2017 im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern errichtete Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich soll Expertise in allen technischen Fragestellungen mit Cyberbezug für die Behörden mit Sicherheitsaufgaben bündeln. Als reine Forschungs- und Entwicklungsbehörde ist es Aufgabe der ZITiS, das BKA, die BPOL und das BfV in technischer Hinsicht zu unterstützen. ZITiS soll sich in diesem Rahmen mit der Forschung und Entwicklung von Methoden, Produkten/Werkzeugen und Beratungsleistungen für die Sicherheitsbehörden beschäftigen. Die Beschaffung von Produkten und Werkzeugen und vor allem deren operativer Einsatz und Betrieb (auf Basis deren Befugnisse) erfolgt in den Sicherheitsbehörden. Grundsätzlich gilt, dass künftig die detaillierte Ausgestaltung der Erfüllung von Aufgaben von ZITiS mit den Sicherheitsbehörden und deren Anforderungen abgestimmt wird. Dadurch werden Überschneidungen bei der Aufgabenerfüllung vermieden. Aufgabe von ZITiS ist es außerdem, gleichgelagerte Entwicklungen bzw. Bedarfe der Sicherheitsbehörden zu kanalisieren, um so Parallelentwicklungen zu vermeiden. Dies gilt auch für die Bedarfe und Anforderungen des Bundeskriminalamtes. Das CC ITÜ im BKA nimmt Aufgaben der Telekommunikations- bzw. Informationstechnischen Überwachung (TKÜ/ITÜ) wahr. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Vielfalt und Komplexität von Kommunikationsdienstleistungen gewinnen dabei innovative Methoden und Produkte der ITÜ immer mehr an Bedeutung. Neben der Umsetzung entsprechender Überwachungsmaßnahmen werden insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Untersuchung von Hackingvorfällen und Schadsoftware erbracht. ZITiS ist mit den Entwicklungs- und Beratungsleistungen eine wichtige Ergänzung.