BUNDESKANZLERAMT Berlin, den 22. Juli 2014 PP-142 75-Le 1 VS-NfD Telefon: 18 400-2048 " ihn-HE _J Vorhabendokumentation der Bundesregierung (Auswahl) L.._.........._...__ L - auf Basis der Ressortmeldungen - "süßen-Las ' in [pagebreak] [pagebreak] Vorhabendokumentation der Bundesregierung (Auswahl) — auf Basis der Ressortmeldungen - Vorbemerkungen Die Vorhabendokumentation (VD) stellt eine Auswahl bedeutsamer \__/orhaben der Bundesregierung dar und soll den Ressorts einen Uberblick über den aktuellen Planungs- und Umsetzungsstand der Regierungspolitik während der Legislaturperiode ermöglichen. Die VD basiert auf den Vorhabenmeldungen der Ressorts für das im Bundeskanzleramt geführte datenbankgestützte Informationssystem zur Vorhabenplanung der Bundesregierung und wird in monatlichen Fortschreibungen (jeweils zum 15. d.M.) aktualisiert. Die VD spiegelt insbesondere die in der Koalitionsvereinbarung und der Regierungserklärung festgelegten Schwerpunkte der Regierungsarbeit wider und enthält darüber hinaus Vorhaben von besonderer politischer oder finanzieller Bedeutung. [pagebreak] [pagebreak] Vorhabendokumentation der Bundesregierung (Auswahl) - auf Basis der Ressortmeldungen - — Inhaltsverzeichnis — BMWi .................................................................................................. .. 1 AA ..................................................................................................... .. 23 BMI ................................................................................................... .. 26 BMJV ................................................................................................ .. 38 BMF .................................................................................................. .. 55 BMAS ............................................................................................... .. 70 BMEL ................................................................................................ .. 77 BMVg ................................................................................................ .. 80 BMFSFJ ........................................................................................... .. 88 BMG ................................................................................................. .. 92 BMVI ................................................................................................. .. 97 BMUB ............................................................................................. .. 110 BMBF ............................................................................................. .. 115 BMZ ................................................................................................ ‚.117 [pagebreak] VS—NfD Vorhabendokumentation Seite 1 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMWi 18. Legislaturperiode Stand: 22072014 Datenblatt-Nummer 1809003 Vorhaben Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens In halt Mit Artikel 1 (Mess- und Eichverordnung) soll der durch das Mess- und Eichgesetz vom 25. Juli 2013 (BGBI. I S. 2722) bestimmte Rechtsrahmen näher ausgefüllt werden. Die weiteren Artikel enthalten notwendige Folgeänderungen in anderen Rechtsvorschriften. Mess- und Eichgesetz und Mess- und Eichverordnung bilden das zukünftige System des gesetzlichen Messwesens in Deutschland. Mit der Mess- und Eichverordnung wird die geltende Eichordnung abgelöst. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf 03.14 Kabinett 10.14 Bundesrat 28.1 1.14 Inkrafttreten 01.01.15 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 2 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMWi 18. Legislaturperiode Stand: 22.07.2014 Datenblatt-Nummer 1809004 Vorhaben Verordnung über Datenschutz und Marktkommunikation im intelligenten Energienetz Inhalt Regelungen zur zulässigen, aber auch zwingend erforderlichen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung insbesondere von personenbezogenen Daten Zustlmmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 09.1 4 Bundestag 09.14-10.14 Bundesrat 10.14-11.14 Inkrafttreten Anmerkungen Verabschiedung im Rahmen des Verordnungspakets "intelligente Netze" [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 3 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMWi 18. Legislaturperiode 3mm“ 22-0730” Datenblatt-Nummer 1009005 Vorhaben Verordnung über den Einbau und die Administration intelligenter Messsysteme Inhalt Umsetzung Kosten-Nutzen-Analyse Smart Meter, Beschreibung eines Rollout-Pfades, energiewirtschaftliche Zuordnung des Messsystembetriebes Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 09.1 4 Bundestag 09.14-10.14 Bundesrat 10.14-11.14 Inkrafttreten Anmerkungen Verabschiedung im Rahmen des Verordnungspakets "intelIigente-Netze" [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung ' Federführendes Ressort BMWi i 18. Legislaturperiode Stand: 22'07'2014 Datenblatt-Nummer 1809006 Vorhaben Verordnung über die Steuerung unterbrechbarer Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung Inhalt Konkretisierung des ä 14a Energiewirtschaftsgesetz (Netzdienliche Steuerung von Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen, Elektromobile) Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 09.1 4 Bundesrat 11.14 Inkrafttreten Anmerkungen Verabschiedung im Rahmen des Verordnungspakets "intelligente Netze" [pagebreak] VS—NfD Vorhabendokumentation Seite 5 der Bundes regieru ng Federführendes RGSSOH BMWl 18. Legislaturperiode Smd‘ 22-°7=2°14 Datenblatt-Nummer 1309011 Vorhaben Zweite Verordnung zur Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) Inhalt Auf Basis der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (ABI. L 153 vom 18.6.2010, S. 1, geändert durch die Richtlinie 2012/27/EU__des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Anderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG) erlässt die Europäische Union produktspezifische Verordnungen. Diese Verordnungen, insbesondere die darin enthaltenen Pflichten für Lieferanten und Händler, sind in den Mitgliedstaaten unmittelbar anzuwenden. Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) gewährleisten die Vollziehbarkeit dieser Pflichten, indem sie die notwendige Marktübewvachung regeln sowie Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen vorsehen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf 04.1 4 Kabinett 30.07.14 Bundesrat 19.09.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 6 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMWI 18. Legislaturperiode Stand: 22.07.2014 Datenblatt-Nummer 1809013 Vorhaben Verordnung über technische Mindestanforderungen an den Einsatz intelligenter Zähler (MSysV) Inhalt Verordnung über technische Mindestanforderungen an den Einsatz intelligenter Zähler (MSysV): Technische Mindestanforderungen an intelligente Zähler (einschl. Datenschutz und —sicherheit) Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 09.1 4 Bundestag 09.14-10.14 Bundesrat 10.14-11.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMWi 18. Legislaturperiode Stand: 22072014 Datenblatt-Nummer 1809014 Vorhaben Verordnung zur Änderung der Systemstabilitätsverordnung Inhalt Verordnung zur Verpflichtung von Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreibern von KWK-, Windenergie- , Biomasse, und Wasserkraftanlagen zur Nachrüstung der Frequenzschutzeinstellungen ihrer Anlagen. Zur Regelung der Kosten ist auch eine Anderung der Anreizregulierungsverordnung notwendig. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf 01 .07.14 Kabinett 09.14-10.14 Bundesrat _ 1 1 .14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 8 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMWI 18. Legislaturperiode Stand: 22072014 Datenblatt-Nummer 1809016 Vorhaben Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften des Energiewirtschaftsrechts Inhalt Die Entwicklung zu einer Energieversorgung ohne Atomenergie und mit stetig wachsendem Anteil erneuerbarer Energie soll konsequent und planvoll fortgeführt werden."Durch die Novelle des EEG soll der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2025 auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent steigen und dabei Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit für die Bürger und die Wirtschaft sichergestellt werden. Ein wesentliches Ziel hierbei ist, die bisherige Kostendynamik des EEG zu durchbrechen und so die Steigerung der Stromkosten für Stromverbraucher zu begrenzen. Ausgehend vom Koalitionsvertrag folgt die Reform des EEG folgenden Grundsätzen. - Der Ausbaukorridor für erneuerbare Energien wird im Gesetz verbindlich festgelegt. — Die Instrumente zur wirksamen Steuerung des Ausbaus werden technologie-spezifisch ausgestaltet. - Wir werden die erneuerbaren Energien so ausbauen, dass die Ausbauziele erreicht und die Kosten begrenzt werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird auf die kostengünstigen Technologien konzentriert. - Bestehende Überförderungen werden abgebaut, Boni gestrichen und die Förderung durchgehend degressiv ausgestaltet. - Spätestems ab 2017 soll die Förderhöhe über Ausschreibungen ermittelt werden. Zur besseren Marktintegration der erneuerbaren Energien wird eine verpflichtende Direktvermarktung eingeführt. - Alle Stromverbraucher werden angemessen an den Kosten beteiligt, dabei darf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie nicht gefährdet werden. - Die Reform des EEG wird europarechtskonform ausgestaltet. - Das EEG wird deutlich vereinfacht. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 27.02.14 Kabinett 08.04.14 Bundestag, 1. Lesung _ 08.05.14 Bundesrat, 1. Durchgang 23.05.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 27.06.14 Bundesrat, 2. Durchgang 11.07.14 Inkrafttreten 01 .08.14 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMWi 18. Legislaturperiode Stand: 22.07.2014 Datenblatt-N um mer 1809019 Vorhaben Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich gesetzter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung Inhalt Änderungen der StromGVV und der GasGVV Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett Bundesrat 10.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMWi 18. Legislaturperiode Stand: 22.07.2014 Datenblatt-Nummer 1809020 Vorhaben Gesetz zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen Inhalt Das Kabinett hat am 8. April 2014 den gleichnamigen Entwurf der grundlegenden EEG-Reform verabschiedet, jedoch noch ohne die Ausführungen zur Besonderen Ausgleichsregelung. Diese Ausführungen sind nunmehr in den Gesetzentwurf nachgetragen worden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Bundestag, 1. Lesung 23.05.13 Kabinett (Formulierungshilfe) 07.05.14 Beschluss der Koalitionsfraktionen Bundesrat, 1. Durchgang 23.05.14 Bundestag, 1. Lesung 05.06.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 27.06.14 Bundesrat 11.07.14 Inkrafttreten Inkrafttreten 01 .08.14 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 11 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMWi 18. Legislaturperiode Stand: 22072014 Datenblatt-Nummer 1809024 Vorhaben Gesetz über die Weiterverwendun von Informationen öffentlicher Stellen Inhalt Das IWG dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Richtlinie). Diese verfolgt das Ziel, neue Möglichkeiten für den Zugang zu und den Erwerb von Kenntnissen in einer Informations- und Wissensgesellschaft zu erschließen. Der öffentliche Sektor produziert ein breites Spektrum an Informationen z. B. in den Bereichen Soziales, Wirtschaft, Geografie, Wetter, Tourismus, Geschäftsleben, Patentwesen und Bildung. Diese Informationen sind für die Weiterverwendung in Produkten und Diensten mit digitalen Inhalten interessant und bedeutsam. Die Nutzung dieser Informationen außerhalb des öffentlichen Auftrages stellt eine Weiterverwendung dar. Die Richtlinie griff bisher nicht in die Entscheidungsfreiheit der Mitgliedstaaten bzw. der betreffenden öfientlichen Stellen ein, eine Weiterverwendung überhaupt zu gestatten. Die Richtlinie wurde durch die Richtlinie 2013/37IEU vom 26. Juni 2013 geändert. Die neuen Bestimmungen sind bis zum 18.Juli 2015 in deutsches Recht umzusetzen. Durch die neue Richtlinie wird den Mitgliedstaaten die eindeutige Verpflichtung auferlegt, alle Informationen, die nach den nationalen Bestimmungen zugänglich sind und unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, auch für die Weitervenrvendung bereitzustellen. Diese neue Verpflichtung muss in das IWG aufenommen werden. Im Interesse der Rechtsklarheit und zur Gewährleistung einer lückenlosen Umsetzung erfolgt die Umsetzung möglichst eng am Wortlaut der Richtlinienvorgaben. Dazu ist das bisherige IWG durch eine vollständige Neufassung zu ersetzen. Zustlmmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 03.14-04.14 Kabinett 10.14 Bundesrat, 1. Durchgang 11.14 Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 12 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMWi 18. Legislaturperiode Stand: 22.07.2014 Datenblatt-Nummer 1809030 Vorhaben Strommarktdesign (Arbeitstitel) Inhalt Nach der EEG-Reform ab ca. Mitte l Ende 2014: Weiterentwicklung des Strommarktdesigns einschließlich weiterer Schritte mit Hinblick auf Kapazitätsmechanismen und Flexibilisierung des Gesamtsystems. Der Themenbereich umfasst insbesondere - Identifizierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Optimierung des Stromversorgungssystems, um Versorgungssicherheit zu stärken - Identifizierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Flexibilisierung des Stromversorgungssystems eventuell in Form eines Flexibilisierungspakets/-gesetzes. Hierzu könnten gehören Senkung der Mindesteinspeisung konventioneller Kraftwerke über Flexibilisierung der Erzeugungsseite und Reform der Bereitstellung von Systemdienstleistungen. Abbau von Flexibilitätshemmnissen zur Förderung von Lastmanagement im Stromsektor und in den anliegenden Sektoren - Weiterentwicklung der bestehenden Netzreserve - Mittelfristig die Entwicklung eines Kapazitätsmechanismus gemäß KoaIV. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: offen Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 09.14-12.16 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMWi 18. Legislaturperiode Stand: 22072014 Datenblatt-Nummer 1809032 Vorhaben Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben Inhalt Nach Vereinbarung der Koalitionspartner wird zukünftig jede Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl Erdgas oder Erdwärme unter Einsatz der Fracking-Technologie eine UmweltverträgIichkeitsprüfung mit detaillierter Analyse der vorhabenspezifischen Umweltauswirkungen durchgeführt werden müssen. Eine obligatorische UmweltverträgIichkeitsprüfung im Rahmen eines transparenten Planfeststellungsverfahrens mit Offentlichkeitsbeteiligung stellt sicher, dass sämtliche Belange des Umweltschutzes sorgfältig und strukturiert beurteilt werden können. Zustimmungsbedürftlgkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf 05.14 Kabinett 09.14-10.14 Bundesrat 11.14-12.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort 18. Legislaturperiode Stand: 22072014 Datenblatt-Nummer Vorhaben Klarstellung der Haftungsregelungen für WLAN-Betreiber Inhalt Durch eine gesetzliche Klarstellung, dass WLAN Betreiber als Accessprovider unter die Haftunsgprivilegierung des Telemediengesetzes (TMG) fallen, soll Rechtssicherheit für diese WLAN- Betreiber geschaffen werden. Umfassende Rechtssicherheit wird indes nur erreicht, wenn der Betreiber eines öffentlichen WLAN auch nicht länger als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Daher wird zusätzlich im TMG klargestellt, dass auch kein Anspruch auf Unterlassen besteht, sofern der Betreiber eines öffentlichen WLAN zumutbare Pflichten erfüllt hat. Das Kriterium der „zumutbaren Pflicht“ sollte durch Fallbeispiele konkretisiert werden. Schließlich soll klargestellt werden, dass sich Hostprovider, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut, nicht länger auf das Haftungsprivileg zurückziehen können sollen. Zustimmungsbedürftigkelt Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 08.14 Kabinett 09.14-10.14 Bundesrat, 1. Durchgang 11.14 Bundestag, 1. Lesung 12.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 01.15 Bundesrat, 2. Durchgang 02.15 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation BMWiI der Bundesregierung Federführendes Ressort BMI, 18. Legislaturperiode BMW Stand: 22.07.2014 DatenbIatt—Nummer 1809034 Vorhaben Eckpunkte Digitale Agenda 2014-2017 lnhafl Die Bundesregierung entwickelt ressortübergreifend eine Digitale Agenda und begleitet ihre Umsetzung gemeinsam mit Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Tarifpartnern und Wissenschaft. Die BReg wird vorhandene Plattformen wie den Nationalen IT-Gipfel nutzen, ausbauen und auf die neuen Herausforderungen der Digitalisierung ausrichten. Die Digitale Agenda bildet den Rahmen für das Handeln aller Ressorts der Bundesregierung für die Digitalisierung aller Lebens- und Wirtschaftsbereiche. Aus dem Koalitionsvertrag von CDUICSU und SPD lassen sich folgende zentrale Handlungsfelder und Gestaltungsbedarfe bestimmen: 1. Digitale Infrastruktur und Breitbandausbau 2. Digitale Wirtschaft 3. Innovativer Staat 4. Digitale Gesellschaft 5. Forschung, Bildung und Kultur 6. Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft 7. Europäische und internationale Dimension der Digitalen Agenda. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 20.08.14 Bundestag Bundesrat Anmerkungen Erste Ressortrunde am 25. März 2014 im BMWi; zweite Ressortrunde am 20. Mai im BMI. Dritte Ressortrunde am 24. Juni im BMVI. Anfang Juli St-Runde der Kernressorts BMWi, BMI, BMVI. Finale Ressortabstimmung ab 8. Juli 2014. [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 16 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMWi 18. Legislaturperiode Stand: 22.07.2014 Datenblatt-Nummer 1809036 Vorhaben Strategie Intelligente Vernetzung Inhalt Die Bundesregierung entwickelt ressortübergreifend im Rahmen der "Digitalen Agenda" (Vorhaben 18 O9 034) eine Strategie zur Unterstützung des Ausbaus von lnformations- und Kornmunikationstechnologien in den Bereichen Bildung, Energie, Gesundheit, Verkehr und Verwaltung. Vertreter von Ländern, Kommunen, Unternehmen, Gewerkschaften, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sind in den Strategieprozess eingebunden. Laufende Aktivitäten der Ressorts (z. B. E-Health—lnitiative BMG, E» Government-Strategie BMI) werden mit einem komplementären, sektorübergreifenden Strategieansatz aus der Ouerschnittssicht der IKT-Politik unterstützt. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 09.14 Bundestag Bundesrat Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort . BMWl d 18. Legislaturperiode NEU 5mm“ 22-07-2014 Datenblatt-Nummer 1809038 Vorhaben Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2014 Inhalt Der Bericht soll lt BT-Beschluss 13/3643 Rechenschaft geben über die Politk der Bundesregierung zur Angleichung der sozialebn, ökonomischen, politischen und kulturellen Lebensbedingungen der Menschen in vereinten Deutschland. Darüber hinaus soll die Bundesregierung Auskunft geben darüber, was sie im laufenden Jahr zu tun gedenkt, um weitere Fortschritte bei der Herstellung der Deutschen Einheit zu erzielen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanun Termin Referentenentwurf Bundestag 09.14-10.14 Kabinett 17.09.14 Bundesrat Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendoku mentation Seite 13 der Bundesregierung - Federführendes Ressort BMWl 18. Legislaturperiode Stand: 22072014 Datenblatt-Nummer 1809040 Vorhaben Gesetz zur Änderung des Energiedienstleistu ngsgesetzes (Arbeitstitel) Inhalt Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27EU).KerninhaIte: - Umsetzungsstrategie zur zur Erfüllung der 1‚5%-Einsparverpflichtung (bzgl. Endenergieabsatz)! Frage der Anrechnung laufender staatlicher Maßnahmen mit Energieeinspareffekten auf die Erfüllung der 1,5% Einsparverpflichtung - Frage der verpflichtenden Einführung von Energieaudits für größere Unternehmen. - Erfassung des KWK- Potentials in D. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung _ Termin Referentenentwurf Kabinett 09.14-10.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Bundesrat 11.14-12.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 19 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMWi 18. Legislaturperiode Stand’ 22-07-2014 Datenblatt-Nummer 1809046 Vorhaben Fortschrittsbericht "Energie der Zukunft" Inhalt Um die Entwicklung der Energiewende kontinuierlich und detailliert zu beobachten, hat die Bundesregierung den Monitoring-Prozess "Energie der Zukunft" ins Leben gerufen. Auf Basis eines jährlichen Berichts werden die Fortschritte bei den Gesamtzielen und der Stand der Umsetzung der Maßnahmen bewertet. In diesem Jahr wird die Bundesregierung einen zusammenfassenden, strategisch ausgerichteten Fortschrittsbericht vorlegen. Er richtet den Blick auch in die Zukunft und enthält eine Einschätzung, ob und inwieweit die Ziele des Energiekonzepts mitteI- bis langfristig erreicht werden und ob, bzw. in welchen Bereichen neue Maßnahmen ergriffen werden müssen. Durch die tiefergehende Analysen auf der Grundlage einer mehrjährigen Datenbasis lassen sich Hemmnisse verlässlicher bewerten und der Bedarf für zusätzliche Maßnahmen besser einschätzen. Mit der Zusammenführung der Zuständigkeiten im Bereich Energie liegt die Federführung für den Fortschrittsbericht im BMWi. Die anderen betroffenen Ressorts (AA, BMF, BMUB, BMIV, BMBF, BMEL) werden im Rahmen der Ressortabstimmung einbezogen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 19.11.14 Bundestag 12.14-02.15 Bundesrat Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMWi 18. Legislaturperiode NEU Stand: 22072014 Datenblatt-Nummer 1809048 Vorhaben ' Verordnung über technische Anforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen für Elektromobile Inhalt Die Verordnung regelt technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen für Elektromobile. Sie dient u.a. der Umsetzung der EU-Ftichtlinie über den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe hinsichtlich verbindlicher Vorgaben für Steckdosen und Fahrzeugkupplungen bei öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf 07.14 Kabinett 08.14-09.14 Bundesrat 10.10.14 Inkrafttreten Anmerkungen Kenntnisnahme durch das Kabinett aufgrund der allgemein-pol. Bedeutung [pagebreak] VS—NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMWi 18. Legislaturperiode NEU Stand: 22072014 Datenblatt-Nummer 1809115 Vorhaben ' Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) Inhalt Zusammenfassung von Instrumenten, Finanzierung und Verantwortung einzelner Akteure Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung _ Termin Referentenentwurf Kabinett ' 1 1 .14 Bundestag Bundesrat i Anmerkungen [pagebreak] VS—NfD Vorhabendokumentation der Bundesreierung Federführendes Ressort 18. Legislaturperiode Stand: 22'07'201 4 Datenblatt-Nummer Vorhaben Verordnung zur Pilotausschreibung zurEinbeziehung ausländischen Stroms Inhalt Vorbereitung des Einstiegs in Ausschreibungen zum 1.1.2017 Zustimmungsbedürttigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 1 1 _14 Bundesrat Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort AA 18. Legislaturperiode Stand: 221372014 Datenblatt-Nummer 1805011 Vorhaben Deutsche Beteiligung an der zivilen EU-Mission EUCAP Sahel Mali Inhalt Zivile GSVP-Mission zur Ausbildung der malischen Polizei, Gendarmerie, Nationalgarde Zustimmungsbedürttigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 09.14 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 24 der Bundesregierung Federführendes Ressort AA 18. Legislaturperiode Stand: 22072014 Datenblatt—Nummer 1805015 Vorhaben Gesetz über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen, finanzielle Leistungen und Unterstützungsmaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz, GstG) Inhalt Initiative zur gesetzlichen Regelung von Rechtsfragen zur Ansiedlung internationaler Einrichtungen in Deutschland in einem einheitlichen Gaststaatgesetz Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 01.15 Bundesrat, 1. Durchgang 02.15 Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 25 der Bu ndesregierung Federführendes Ressort AÄ 18. L ' I t ' d egrsaurperlo e NEU Stand: 22072014 Datenblatt-Nummer 1805019 Vorhaben Gesetz zu dem Abkommen vom 27. Juni 2014, „Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits“ Inhalt Mit dem Abkommen erfolgt eine Assoziierung zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Ukraine andererseits. Damit treten die vertraglichen Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine in eine‘ neue Phase. Ziel ist die politische Assoziation und die wirtschaftliche Integration der Ukraine. Zustimmunsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 11.14 Bundesrat, 1. Durchgang 02.15 Bundestag, 1. Lesung 02.15 Bundestag, 2. und 3. Lesung 03.15 Bundesrat, 2. Durchgang 05.15 Inkrafttreten 06.1 5 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Seite 26 Federführendes Ressort BMI Vorhabendokumentation der Bundesregierung 18. Legislaturperiode 3mm“ 22-07-2014 Datenblatt-Nummer 1806010 Vorhaben Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze Inhalt Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zur Antiterrordatei vom 24.04.2012 sind die vom Gericht für verfassungswidrig erklärten Einzelvorschriften im ATDG sowie Parallelregelungen im RED-G und AufenthG zu ändern. Außerdem sollen mit dem Gesetzentwurf in Umsetzung des Koalittionsvertrags die Anaiysefähgikeit der ATD sowe de technsiche Analysefähgikeit des BfV verbessert werden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 04.02.14 Kabinett 08.04.14 Bundesrat, 1. Durchgang 23.05.14 Bundestag, 1. Lesung - 05.06.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 26.09.14 Bundesrat, 2. Durchgang 10.10.14 Inkrafttreten 31 .12.14 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMI 18. Legislaturperiode Stand: 22072014 DatenbIatt—Nummer 1806011 Vorhaben Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer Inhalt Einstufung der Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des g 29a AsyIVfG sowie Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und Geduldete Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf 04.14 Kabinett 30.04.14 Bundestag, 1. Lesung 06.06.14 Bundesrat, 1. Durchgang 13.06.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 03.07.14 Bundesrat, 2. Durchgang 19.09.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 28 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMI 18. Legislaturperiode 3mm“ 22072014 Datenblatt-Nummer 1806012 Vorhaben Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes Inhalt Abschaffung der Optionspflicht für in Deutschland aufgewachsene ius soli-Kinder. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 08.04.14 Bundesrat, 1. Durchgang 23.05.14 Bundestag, 1. Lesung 05.06.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 03.07.14 Bundesrat, 2. Durchgang 19.09.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-Nf D Vorhabendokumentation Seite 29 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMI 18. Legislaturperiode Stand: 22072014 Datenblatt-Nummer 1806013 Vorhaben Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens Inhalt Das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG) vom 8. Mai 2013 mit dem Bundesmeldegesetz (BMG) als Artikel 1 wird am 1. Mai 2015 in Kraft treten. In__das Anderungsgesetz sollen nur die für eine reibungslose Implementierung des BMG erforderlichen Anderungen aufgenommen werden: - Die Ermächtigungsregelungen im BMG für Bundesverordnungen, Landesregelungen und Verwaltungsvorsohriften sollen schon vor dem 1. Mai 2015 in Kraft treten, damit diese Folgeregelungen gleichzeitig mit dem MeldFortG in Kraft treten können. - Im BMG muss die erst nach Verkündung des MeldFortG erfolgte Gleichstellung von Ehen und Lebenspartnerschaften in 5 2 Absatz 8 EStG durch das Gesetz zur Anderung des EStG vom 15. Juli 2013 (BGBI. I S. 2397) nachvollzogen werden. - Innerhalb des BMG muss eine Ubereinstimmung zwischen dem Recht auf Selbstauskunft der betroffenen Person und den Protokollierungspflichten der Meldebehörden bei automatisierten Melderegisterauskünften hergestellt werden. - Bei den Folgeänderungen zum BMG in anderen Gesetzen sind rechtsförmliche Richtigstellungen vorzunehmen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 03.14 Kabinett 12.03.14 Bundesrat, 1. Durchgang 11.04.14 Bundestag, 1. Lesung 08.05.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 03.07.14 Bundesrat, 2. Durchgang 19.09.14 Inkrafttreten 09.1 4 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 3o der Bundesreierung Federführendes Ressort BMI 18. Legislaturperiode Stand: 221372014 Datenblatt-Nummer 1806015 Vorhaben Zweites Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes Inhalt Die Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 sieht die Einführung einer Experimentierklausel vor. Die Anderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes beinhaltet im Wesentlichen -Anderungen, die in der letzten Legislaturperiode aufgrund der Stellungnahme des Bundesrates von der Bundesregierung als (abgestimmte) Formulierungshilfe dem Bundestag zugeleitet, von diesem aus Zeitgründen jedoch im Gesetzgebungsverfahren nicht mehr berücksichtigt worden waren. Zusätzilch gverden das Ordnungsmerkmal der Meldebhörde als Hilfsmerkmal aufgenommen und die Ubermittlung der Daten zur Nebenwohnung eingeschränkt. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 01 .05.14 Kabinett 28.05.14 Bundesrat, 1. Durchgang 11.07.14 Bundestag, 1. Lesung 26.09.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 17.10.14 Bundesrat, 2. Durchgang 07.11.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation - Seite 31 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMI 18. Legislaturperiode Stand: 22072014 DatenbIatt—Nummer 1806019 Vorhaben Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung Inhalt Das Gesetz dient der Neuordnung des Rechts der Aufenthaltsbeendigung, um die erheblichen _ Vollzugsdefizite in diesem Bereich abzubauen. Weiterhin bezweckt der Entwurf eine Neugestaltung des Ausweisungsrechts, auch unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Darüberhinaus soll ein stichtagsunabhängiges Bleiberecht für gut integrierte geduldete Ausländer geschaffen werden, die ihren Lebensunterhalt tatsächlich mindestens überwiegend selbst sichern können. Der Entwurf enthält daneben noch sonstige aufenthaltsrechtliche Anderungen. Zustlmmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwu rf 07.14 Kabinett 30.07.14 Bundesrat, 1. Durchgang 19.09.14 Bundestag, 1. Lesung 10.10.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 14.11.14 Bundesrat, 2. Durchgang 19.12.14 Inkrafttreten 01 .02.15 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung 18 Legislaturperiode Federführendes Ressort BMI Stand: 22072014 Datenblatt-Nummer 1806020 Vorhaben Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften Inhalt Umsetzung der Empfehlung des Staatssekretärsausschusses zu "Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-MitgIiedstaaten" Ermöglichung von befristeten Wiedereinreisesperren im Fall von Rechtsmissbrauch — Befristung des Aufenthaltsrechts zur Arbeitssuche in Ubereinstimmung mit dem Europarecht - Strafbewehrung des Erschleichens von Aufenthaltsbescheinigungen gem. FreizügG/EU sowie . - Erleichterung des Familiennachzugs von sonstigen Familienangehörigen von Unionsbürgern - Anderung des Einkommensteuzergesetzes (Identifikationsnummer zur Vermeidung von Doppelzahlungen von Kindergeld) - Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - Ausweitung der Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 27.08.14 Bundestag, 1. Lesung 26.09.14 Bundesrat, 1. Durchgang 10.10.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 14.11.14 Bundesrat, 2. Durchgang 28.11.14 Inkrafttreten 01 .1 5 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 33 der Bundesregierung Federführendes Ressort BM| 18. Legislaturperiode Stand: 22072014 Datenblatt-Nummer 1806021 Vorhaben Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015 Inhalt Mit dem Gesetzentwurf sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 1. April 2014 an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst werden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 04.1 4 Kabinett 28.05.14 Bundestag, 1. Lesung 04.07.14 Bundesrat, 1. Durchgang 11.07.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 10.10.14 Bundesrat, 2. Durchgang 07.1 1.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMIIBMAS NEU Datenblatt-Nummer 1806026 18. Legislaturperiode Stand: 22.07.2014 Vorhaben Abschlussbericht St-Ausschuss "lnanspruchnahme der Sozialsysteme durch EU-Bürger" Inhalt Der Zuzug aus den neuen Mitgliedstaaten und darunter auch die Zuwanderung von sog. Armutsmigranten dürfte auch 2014 weiter zunehmen. Damit werden die Belastungen für die Systeme der sozialen Sicherheit und insbes. der Systeme der kommunalen Daseinsvorsorge weiter steigen. Maßnahmen zu Gunten betroffener Kommunen sowie gegen den Missbrauch im Zusammenhang mit Freizügigkeitsrecht. Zustimrnungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 27.08.14 Bundestag Bundesrat Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMI 18. Legislaturperiode NEU Star“ 22-07-2014 Datenblatt-Nummer 1806027 Vorhaben Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 b) Inhalt Durch die Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 b) soll zukünftig auch die Möglichkeit bestehen, Hochschulen direkt zu fördern. Nach geltender Veriassungslage können nur einzelne Vorhaben von Hochschulen gefördert werden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf 16.06.14 Kabinett 16.07.14 Bundesrat, 1. Durchgang 19.09.14 Bundestag, 1. Lesung 10.10.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 14.11.14 Bundesrat, 2. Durchgang 19.12.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS- NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMI 18. Legislaturperiode NEU 3mm’ 22072014 DatenbIatt—Nummer 1806028 Vorhaben Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes - Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde Inhalt Die BfDI wird in eine oberste Bundesbehörde überführt, die eigenständig und unabhängig ausgestaltet ist. Auf eine Rechtsaufsicht der Bundesregierung und eine Dienstaufsicht des BMI wird verzichtet. Die organisatorische Anbindung an das BMI wird beseitigt. Der Gesetzentwurf enthält folgende Regelungen: -- Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist eine oberste Bundesbehörde mit Sitz in Bonn. Sie untersteht ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle. -- Die Bundesbeauftragte wird vom Deutschen Bundestag gewählt. -- Die Regelungen über die Anbindung an das BMI werden gestrichen. Weitere Regelungen, insbesondere zur Rechts- und Dienstaufsicht, zur Vertretung und Weiterführung der Geschäfte, zur Verwendung von Geschenken, zur Genehmigung von Aussagen und zur Erstattung von Gutachten, werden - soweit erforderlich - durch europarechtskonforme Neuregelungen ersetzt. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 15.08.14 Kabinett‘ 27.08.14 Bundesrat, 1. Durchgang 10.10.14 Bundestag, 1. Lesung 17.10.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 14.11.14 Bundesrat, 2. Durchgang 19.12.14 Inkrafttreten 01 .01 .15 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMlfBMVg 18. Legislaturperiode Stand‘ 22-07-2014 Datenblatt-Nummer 1814015 Vorhaben Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienste in der Bundeswehr (Artikelgesetz) Inhalt Die Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr ist mit Blick auf den demografischen Wandel eine wesentliche Voraussetzung für die Gewinnung und Bindung von fachlich qualifizierten Personal, um die Einsatzbereitschaft lanfristig zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitgebers Bundeswehr zu erhalten. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 08.14 Kabinett 09.1 4 Bundesrat, 1. Durchgang 09.14 Bundestag, 1. Lesung 11.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 12.14 Bundesrat, 2. Durchgang 02.15 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentatlon Seite 38 der Bundesregierung F .. 18' Legislaturperiode ederfuhrendes Ressort BMJV 52m0“ 22-07-2014 Datenblatt-Nummer 1807005 Vorhaben Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen Inhalt Der Gesetzentwurf sieht als dritte Stufe der Insolvenzrechtsreform Änderungen der Insolvenzordnung vor, die den spezifischen Besonderheiten von Konzerninsolvenzen Rechnung tragen. Er umfasst insbesondere die Schaffung allgemeiner Kooperationsrechte und -pflichten, die Schaffung eines besonderen Koordinationsverfahrens‚ die Einführung eines Konzerngerichtsstands und die einheitliche Venrvalterbestellung. Im Wesentlichen sollen die bislang noch nicht oder nur unzulänglich vorhandenen Rechtsgrundlagen s geschaffen werden, die für eine koordinierte Insolvenzabwicklung im Konzernkontext benötigt werden. Hierzu gehören Gerichtsstandsregelungen, die es ermöglichen sollen, dass sämtliche Verfahren an einem Insolvenzgericht anhängig gemacht werden können. Für den Fall, dass Verfahren an mehreren Gerichten geführt werden, wird die Möglichkeit einer Verweisung an ein einziges Gericht geschaffen. Für die Fälle, in denen Verfahren an mehreren Gerichten geführt werden oder in denen mehrere Verwalter bestellt worden sind, schafft der Entwurf Rechtsgrundlagen für die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltern und den Gerichten. Der Entwurf berücksichtigt dabei die schon nach geltendem Recht bestehenden Kooperationspflichten der Verwalter und schafft Grundlagen für die zwischengerichtliche Zusammenarbeit. Insbesondere sollen die Gerichte verpflichtet werden, sich in der Frage abzustimmen, ob zur Minimierung von Reibungsverlusten im Zuge von Abstimmungserfordernissen eine Person in mehreren oder allen Verfahren zum Verwalter bestellt werden kann. Darüber hinaus geht der Entwurf mit der Schaffung eines Koordinationsverfahrens neue Wege. Das Koordinationsverfahren soll die Abstimmung der Einzelverfahren verbessern, ohne die Selbständigkeit der Einzelverfahren in Frage zu stellen. In seinem Rahmen soll aus dem Kreis der Verwalter eine Person als Koordinationsverwalter mit der Koordination der Einzelverfahren betraut werden. Seine Aufgabe besteht darin, Vorschläge für die abgestimmte Insolvenzverwaltung auszuarbeiten. Eine besondere Stellung nimmt dabei der vom Koordinationsverwalter vorzulegende und vom Koordinierungsgericht zu bestätigende Koordinationsplan ein, der als Referenzplan für die auf der Ebene der Einzelverfahren, insbesondere auf der Grundlage von Insolvenzplänen, zu ergreifenden Maßnahmen dient. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 07.1 3 . Kabinett 28.08.13 Bundesrat, 1. Durchgang 11.10.13 Bundestag, 1. Lesung 14.02.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 10.14 Bundesrat, 2. Durchgang 11 .14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 39 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMJV 18. Legislaturperiode Stand’ 2207-2014 Datenblatt-Nummer 1807006 Vorhaben Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe Inhalt Ziel des Gesetzentwurfs ist zum einen die Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung durch einen Verteidiger in der Berufungshauptverhandlung und zum anderen die Umsetzung des sogenannten Rahmenbeschlusses Rahmenbeschluss 2009/299/JI des Rates vom 26. Februar 2009 (Rahmenbeschluss Abwesenheitsentscheiduhgen). IVlit Urteil vom 8. November 2012 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Verwerfung einer Berufung im Fall des Erscheinens eines Verteidigersals Vertreter des Angeklagten eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren darstelle. Durch eine Anderung der Strafprozessordnung kann künftig die Verwerfung der Berufung des Angeklagten nicht mehr erfolgen, wenn statt des Angeklagten ein entsprechend bevollmächtigter und vertretungsbereiter Verteidiger in einem Termin zur Berufungshauptverhandlung erschienen ist. Anstelle der nicht mehr zulässigen Verwerfung soll in Anwesenheit des Verteidigers ohne den Angeklagten verhandelt werden, soweit nicht besondere Gründe dessen Anwesenheit erforderlich machen. Die durch den Rahmenbeschluss Abwesenheitsentscheidungen eingeführten Neuerungen erfordern zudem partielle Anderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Der Rahmenbeschluss Abwesenheitsentscheidungen-sieht Regelungen vor, unter welchen Voraussetzungen Entscheidungen, die in Abwesenheit der betroffenen Person in einem EU-Mitgliedstaat getroffen wurden, von einem anderen Mitgliedstaat anzuerkennen und zu vollstrecken sind bzw. wann eine Anerkennung solcher Entscheidungen versagt werden kann, die im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen nachvollzogen werden. Die Neuregelungen führen zu einem erweiterten Informationsaustausch zwischen den nationalen Strafverfolgungs- und Vollstreckungsbehörden. Diese können dadurch in weit größerem Umfang als bisher überprüfen, ob die zu vollstreckenden Entscheidungen im Einklang mit den aufgestellten rechtsstaatlichen Garantien zustande gekommen sind. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 06.01.14 Kabinett 08.1 4 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMJV 18. Legislaturperiode 312"“ 2207-2014 Datenblatt-Nummer 1807013 Vorhaben Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes Inhalt Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2011l7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vorn 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Neufassung) in deutsches Recht. Zu diesem Zweck sieht es Anderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche sowie im Unterlassu ngsklagengesetz vor. So soll die Freiheit der Vertragsparteien beschränkt werden, beliebig lange ZahIungs-, Abnahme- und Uberprüfungsfristen zu vereinbaren. Ferner ist vorgesehen, den gesetzlichen Verzugszinssatz auf neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu erhöhen und dem Gläubiger einer Entgeltforderung bei Schuldnerverzug eine Pauschale in Höhe von 40 Euro einzuräumen. Schließlich soll ein Verbandsklagerecht auf Unterlassung der Verwendung von Individualvereinbarungen oder Praktiken eingeführt werden, die gegen die gesetzlichen Regelungen über die Vereinbarungen über ZahIungs-, Uberprüfungs- und Abnahmefristen, über den Verzugszinssatz und über die Pauschale verstoßen. Darüber hinaus werden mit dem Gesetz vereinzelte redaktionelle Fehler der Novelle des Erneuerbare- Energien-Gesetzes bereinigt. Hierbei handelt es sich insbesondere um Verweisfehler, durch die nicht das tatsächlich gewollte Ziel erreicht worden ist. zudem wird der Vertrauensschutz für Gasaufbereitungsanlagen so verlängert, dass die Aufbereitungsanlagen über denselben Zeitraum zur Inbetriebnahme verfügen wie andere Anlagen im Sinne des ä 5 Nummer 1 EEG 2014. Dies dient dem Gleichlauf der verschiedenen Übergangsbestimmungen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 10.02.14 Kabinett 02.04.14 Bundestag, 1. Lesung 08.05.14 Bundesrat, 1. Durchgang 23.05.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 04.07.14 Bundesrat, 2. Durchgang 11.07.14 Inkrafttreten 01 .08.14 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 41 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMJV 18. Legislaturperiode Stand: 22072014 Datenblatt-Nummer 1807014 Vorhaben Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2003 gegen Korruption J Inhalt Mit dem Gesetz sollen die Voraussetzungen für die Ratifikation des am 9. Dezember 2003 unterzeichneten Ubereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption geschafffen werden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen ist das erste weltweite Regelungswerk zur Bekämpfung der i_n- und ausländischen Korruption und zeichnet sich durch seinen umfassenden Ansatz aus. Das Ubereinkommen enthält Vorschriften zur Korruptionsprävention, Strafvorschriften, Regelungen zur internationalen strafrechtlichen Zusammenarbeit, Vorschriften über die Wiedererlangung von durch Korruption erlangten Vermögenswerten, die illegal ins Ausland transferiert wurden und Vorschriften über die gegenseitige technische Hilfe von Vertragsstaaten. Vorgesehen sind auch die Grundlagen für einen tlberwachungsmechanismus, mit dem die angemessene Umsetzung und Anwendung des Ubereinkommens in den einzelnen Vertragsstaaten überprüft werden kann. Die Bundesrepublik Deutschland zählt zu den Staaten, die das Übereinkommen bereits auf der Zeichnungskonferenz vom 9. Dezember 2003 in Mexiko gezeichnet und damit ihre Unterstützung der Konvention zum Ausdruck gebracht haben. Das Ubereinkommen ist am 14. Dezember 2005 in Kraft getreten; es soll jetzt durch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert werden. Zustlmmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf 21 .02.14 Kabinett 28.05.14 Bundesrat, 1. Durchgang 11.07.14 Bundestag, 1. Lesung 11.09.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 25.09.14 Bundesrat, 2. Durchgang 10.10.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Seite 42 BMJV Vorhabendokumentation der Bundesregierung . F d f"h 18. Legislaturperiode e er u rendes Ressort Stand: 22.07.2014 Datenblatt-Nummer 180701 6 Vorhaben Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG) Inhalt Ziel des Gesetzentwurfs ist einerseits die Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und andererseits die Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung. Insbesondere ist vorgesehen, dass bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen die zulässige Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent steigen darf. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung für höchstens jeweils fünf Jahre die Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen diese Mietpreisbegrenzung gilt. Ferner sollen entgeltpflichtige Maklerverträge zwischen einem Wohnungssuchenden und dem Wohnungsvermittler nur noch dann zustande kommen, wenn der Wohnungssuchende in Textform einen Suchauftrag erteilt und der Makler ausschließlich wegen dieses Suchauftrages die Wohnung beschafft, über die der Mietvertrag zustande kommt. Hat der Vermieter dem Makler eine Wohnung zur Suche eines für ihn geeigneten Mieters an die Hand gegeben, ist der Mieter keinesfalls zur Zahlung der Courtage verpflichtet. Vereinbarungen, um die Zahlungspflicht für die Maklervergütung auf den Mieter abzuwälzen, sind unwirksam. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 09.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung . Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 43 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMJV 18. Legislaturperiode 31m“ 22-0720” Datenblatt-Nummer 1807017 Vorhaben Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts Inhalt Ziel des Gesetzentwurfs ist es, insbesondere den Schutz von Verbrauchern gegen die unzulässige Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten zu verbessern. Durch die Ergänzung des ä 2 Absatz 2 UKIaG soll ausdrücklich geregelt werden, dass alle datenschutzrechtlichen Vorschriften, die für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten eines Verbrauchers durch einen Unternehmer gelten, __ Verbraucherschutzesetze im Sinne des 5 2 Absatz 1 UKIaG sind. Daneben sind weitere Anderungen vorgesehen, die die Durchsetzung der Ansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz erleichtern, aber ihre missbräuchliche Geltendmachung verhindern sollen. Ds Bürgerliche Gesetzbuch soll zudem so geändert werden, dass durch Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen künftig keine strengere Form als die Textform für Erklärungen und Anzeigen, die gegenüber dem Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem Dritten abzugeben sind, vereinbart werden kann. Damit wird sichergestellt, dass insbesondere auch die Beendigung von Verträgen für Verbraucher nicht unnötig erschwert wird und sie immer einfach feststellen können, wie die vereinbarte Form zu erfüllen ist. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 28.05.14 Kabinett 09.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMJV 18. Legislaturperiode Stand: 22072014 Datenblatt-Nummer 1807018 Vorhaben Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung in - Verbraucherangelegenheiten (RL ADR) und zur Durchführung der Verordnung Nr. 524/2013 über Online- Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (V0 ODR) Inhalt Mit dem Gesetzentwurf soll sichergestellt werden, dass für vertragliche Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen neben der Gerichtsbarkeit ein flächendeckender zweiter au ßergerichtlicher Pfad für die Konfliktbeilegung zur Verfügung steht. Die Verpflichtung umfasst mit wenigen Ausnahmen alle Kauf- und Dienstleistungsverträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen mit (Wohn-)Sitz in der Europäischen Union. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 12.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 45 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMJV 18. Legislaturperiode 3mm’ 22-07-2014 Datenblatt-Nummer 1807020 Vorhaben Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages Inhalt Mit dem Gesetzentwurf sollen die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages für den Bereich der Justiz umgesetzt werden, soweit die Bundesebene betroffen ist. Die Begründung der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts wird vereinfacht und durch gesetzliche Anderungen sichergestellt, dass der Generalbundesanwalt frühzeitig in laufende Ermittlungen eingebunden wird, wenn sich aus diesen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass seine Zuständigkeit in Betracht kommt. Zudem wird der bisherige Lösungsmechanismus für Kompetenzkonflikte zwischen Staatsanwaltschaften verschiedener Länder in g 143 Absatz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes derart enrveitert, dass er auf Antrag einer übernahme- oder abgabewilligen Staatsanwaltschaft auch zur Herstellung eines Sammelverfahrens genutzt werden kann. Der Entwurf sieht darüber hinaus eine ausdrückliche Regelung vor, wonach rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe und Ziele bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind. Dadurch soll die Bedeutung dieser Motive für die gerichtliche Strafzumessung verdeutlicht werden. Zudem soll unterstrichen werden, dass auch die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen schon frühzeitig auf solche für die Bestimmung der Rechtsfolgen bedeutsamen Motive zu erstrecken hat. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung o Termin Referentenentwurf 16.04.14- Kabinett 09.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS—NfD Vorhabendokumentation ' Seite 46 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMJV 18. Legislaturperiode 5mm‘ 22-0720” Datenblatt-Nummer 1307027 Vorhaben Gesetz zur Änderung des Strafesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht Inhalt Mit dem Gesetzentwurf sollen zwei internationale Rechtsinstrumente zum verbesserten Schutz von Kindern umgesetzt werden. Dies ist zum einen das Ubereinkommen Nummer 201 des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem-Missbrauch (Sogenannte Lanzarote- Konvention) und zum anderen die Richtlinie 2011/93/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011, die Mindestvorschriften zur Definition von Straftaten und Sanktionen auf dem Gebiet des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern, der Kinderpornografie und der Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke festlegt. Zwar entspricht das deutsche Recht bereits weitgehend den internationalen Vorgaben, es ergeben sich aber noch partielle Umsetzungserfordernisse im Strafgesetzbuch (StGB), denen der Gesetzentwurf Rechnung trägt. Darüber hinaus soll der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen (g 174 StGB) erweitert, eine Klarstellung zum sogenannten Posing in den gg 184, 184c StGB aufgenommen und die gg 184b, 184c StGB um den gewerbsmäßigen Handel mit Bildern von nackten Kindern erweitert werden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 11.04.14 Kabinett 09.1 4 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 47 der Bundesregierun Federführendes Ressort BMJV 18. Legislaturperiode Stand: 22072014 Datenblatt-Nummer 1807029 Vorhaben Gesetz zur Änderung des Aktienrechts (Aktienrechtsnovelle 2014) _ Inhalt Mit dem Gesetzentwurf soll das Aktienrecht punktuell weiterentwickelt werden. Zum einen soll die Finanzierung der Aktiengesellschaft flexibilisiert werden. Nach jetziger Rechtslage kann aufsichtsrechtlich kein regulatorisches Kernkapital gebildet werden, indem die Gesellschaft stimmrechtslose Vorzugsaktien ausgibt, denn der Vorzug wird als zwingend nachzahlbare Vorabdividende verstanden, und das verhindert die Anerkennung als Kernkapital. Den Gesellschaften soll daher aktienrechtlich eine angemessene Gestaltungsmöglichkeit eröffnet werden, mit der sie Kernkapital auch durch die Ausgabe stimmrechtsloser Vorzugsaktien bilden können. Darüber hinaus sehen die aktienrechtlichen Bestimmungen bei Wandelschuldverschreibungen bisher nur ein Umtauschrecht des Gläubigers vor, nicht aber auch ein solches der Gesellschaft als Schuldnerin. Dafür sollen geeignete rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Ferner sollen die Beteiligungsverhältnisse bei nichtbörsennotierten Aktiengesellschaften transparenter gemacht werden. Geben solche Gesellschaften Inhaberaktien aus, ist es bisher möglich, dass Anderungen im Gesellschafterbestand, die sich unterhalb der Schwellen der Mittellungspflichten des Aktiengesetzes bewegen, verborgen bleiben. Auf internationaler Ebene wurde daher Kritik am deutschen Rechtssystemdahingehend geäußert, dass bei nichtbörsennotierten Gesellschaften mit Inhaberaktien keine ausreichenden Informationen über den Gesellschafterbestand verfügbar seien. Außerdem soll geklärt werden, wie die Berichtspflicht von Aufsichtsräten, die von Gebietskörperschaften entsandt werden, rechtlich begründet werden kann. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung _ Termin Referentenentwurf u 1 1 .04.14 Kabinett 08.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 48 der Bundesregierung Federiührendes Ressort BMJV 18. Legislaturperiode Stand: 221372014 Datenblatt-Nummer 1807032 Vorhaben Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern (revidiert) Inhalt Der Gesetzentwurf dient der Ratifikation des Europäischen Übereinkommens vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern (revidiert) durch die Bundesrepublik Deutschland, die innerstaatlich die Umsetzung durch Vertragsgesetz nach Artikel 59 Absatz 2 des Grundgesetzes voraussetzt. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen am 23. Mai 2014 unterzeichnet. Das Ubereinkommen modernisiert das Europäische Ubereinkommen vom 24. April 1967 über die Adoption von Kindern, dessen Vertragsstaat die Bundesrepublik Deutschland ist, unter stärkerer Berücksichtigung des Kindeswohls und insbesondere unter Berücksichtigung des Ubereinkommens der Vereinten Nationen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes, des Haager Ubereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption und des Europäischen Ubereinkommens vom 25. Januar 1996 über die Ausübung von Kinderrechten. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf 04.1 4 Kabinett 30.07.14 Bundesrat, 1. Durchgang 19.09.14 Bundestag, 1. Lesung 16.10.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 13.11.14 Bundesrat, 2. Durchgang 19.12.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS—NfD Vorhabendokumentatlon der Bundesregierung Federführendes Ressort BMJV 18. Legislaturperiode Stand: 22.07.2014 Datenblatt-Nummer 1807034 Vorhaben Fünftes Gesetz zur Verbesserung rehabiIitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR Inhalt Mit dem Gesetzentwurf sollen ab 1. Januar 2015 die Opferrente nach dem StrRehaG und die Ausgleichsleistungen nach dem BerRehaG erhöht werden. Damit wird die wirtschaftliche Situation der Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone und DDR verbessert. Die gesetzlichen Maßnahmen tragen zugleich dazu bei, den Einsatz jener Menschen, die sich als Vorkämpfer für Freiheit, Demokratie und ein Vereinigtes Deutschland gegen das Sys-tem aufgelehnt haben und die deshalb Zwangsmaßnahmen erdulden mussten, stärker zu würdigen, und mildern die materiellen Folgen der Verfolgungsmaßnahmen ab. In g 17a des Strafrechtlichen _ Rehabilitierungsgesetzes wird der Betrag der monatlichen Zuwendung um 50 Euro angehoben. Er steigt von derzeit höchstens 250 auf höchstens 300 Euro. In 5 8 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes werden die monatlichen Ausgleichsleistungen jeweils um 30 Euro angehoben. Sie steigen von derzeit 184 Euro auf 214 Euro. Für Verfolgte, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus eigener Versicherung beziehen, steigt der Leistungsbetrag von derzeit 123 Euro auf 153 Euro. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf 12.05.14 Kabinett 10.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMJV 18. Legislaturperiode Stand: 22072014 Datenblatt-Nummer 1807035 Vorhaben Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 60652013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen und zur Anderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Inhalt Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/99!EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Schutzanordnung und enthält zugleich Durchführungsbestimmungen zu der EU-Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen, die die Europäische Schutzanordnung ergänzt. Die neuen Rechtsvorschriften für eine EU-weite Schutzanordnung sehen vor, dass Opfer von Gewalt sich überall in der EU auf eine in ihrem Heimatland ergangene Unterlassungsanordnung verlassen können. Unterlassungsanordnungen, die in einem EU-Mitgliedstaat ergangen sind, werden in der gesamten EU anerkannt. Darüber hinaus wird eine Anderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheitenger freiwilligen Gerichtsbarkeit aufgenommen, die das Scheidungsverbundverfahren betrifft. Mit einer Anderung im Rechtsmittelrecht in Ehesachen sollen falsche Rechtskraftzeugnisse zur Ehescheidung vermieden werden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 13.05.14 Kabinett 30.07.14 Bundesrat, 1. Durchgang 19.09.14 Bundestag, 1. Lesung 16.10.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 13.11.14 Bundesrat, 2. Durchgang 19.12.14 Inkrafttreten 10.01.15 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 51 der Bundesregierung Feder führendes Ressort BMJV 18. Legislaturperiode Stand: 22072014 Datenblatt-Nummer 1807038 Vorhaben Gesetz zur Bekämpfung der Korruption Inhalt Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung internationaler Rechtsinstrumente im Bereich der strafrechtlichen Korruptionsbekämpfung und sieht dazu insbesondere eine Ausweitung der Strafbarkeit der Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr vor, die nach dem EU-Ftahmenbeschluss zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor von 2003 erforderlich ist. Außerdem wird die Strafbarkeit wegen Bestechung und Bestechlichkeit auf ausländische, europäische und internationale Amtsträger ausgedehnt und das Strafanwendungsrecht angepasst. Damit soll den Vorgaben des Strafrechtsübereinkommens gegen Korruption des Europarats und seines Zusatzprotokolls entsprochen und eine Ratifizierung dieser Instrumente ermöglicht. Die Schwerpunkte des Gesetzentwurfs liegen in folgenden Bereichen: - Ausweitung der Strafbarkeit der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (5 299 StGB), - Ausdehnung der Strafbarkeit der Bestechung und Bestechlichkeit von ausländischen, europäischen und internationalen Amtsträger_n sowie der Strafbarkeit der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung von bzw. gegenüber europäischen Amtsträgern (55 11, 331 ff., 335a StGB), - Zusammenführung der Straftatbestände aus dem Nebenstrafrecht im StGB (55 11, 332, 334, 335a StGB), - Erweiterung des Strafanwendungsrechts für Korruptionsstraftaten (5 5 StGB), - Erweiterung des Vortatenkatalos der Geldwäsche (5 261 StGB), - Anhebung des Strafrahmens des 5 202c StGB, - Anpassung des 5 329 Absatz 4 StGB. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 30.05.14 Kabinett 1 0.1 4 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 52 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMJV 18. Legislaturperiode NEU Stand: 22072014 Datenblatt-Nummer 1807041 Vorhaben Gesetz zu dem Protokoll Nummer 15 vom 24. Juni 2013 zur Änderung der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten Inhalt Der Gesetzentwurf dient der Vorbereitung der Ratifikation des Protokolls Nummer 15 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK). Das Protokoll Nummer 15 führt keine grundlegenden Veränderungen des Rechtsschutzsystems der EMRK ein und verändert auch die Verfahrensvorschriften des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht wesentlich. Es enthält vielmehr punktuelle Verbesserungen der bisherigen Reformen des EGMR, ohne den lndividualrechtsschutz für die Menschen in Europa zu verkürzen. Dabei handelt es sich um folgende Anderungen: - Verweis auf das Subsidiaritätsprinzip und die Lehre des Ermessensspielraums in der Präambel der Konvention; - Verkürzung der zeitlichen Begrenzung von sechs auf vier Monate, innerhalb der eine Beschwerde beim Gerichtshof eingereicht werden muss; - Abänderung des Zulässigkeitskriteriums "beträchtlicher Nachteil", um die zweite Schutzklausel abzuschaffen, die die Zurückweisung einer Beschwerde verhindert, die nicht gebührend von einem innerstaatlichen Gericht geprüft wurde; - Abschaffung des Rechts der Parteien einer Rechtssache dagegen Einspruch zu erheben, dass eine Kammer zugunsten der Großen Kammer auf die Zuständigkeit verzichtet; — Substitution des Höchstalters für Richter durch die Anforderung, dass die Kandidaten für das Amt des Richters am Tag, an dem die Liste der Kandidaten von der Parlamentarischen Versammlung angefordert Q wird, jünger als 65 Jahre alt sein müssen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 27.06.14 Kabinett 20.08.14 Bundesrat, 1. Durchgang 10.10.14 Bundestag, 1. Lesung 06.11.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 13.11.14 Bundesrat, 2. Durchgang 19.12.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation - der Bundesregierung Federführendes Ressort BMJV 18. Legislaturperiode NEU Star” 22'°7'2°‘4 Datenblatt-Nummer 1307045 Vorhaben Novellierung des Rechts der Unterbringung Inhalt Angesichts des ständigen Anstiegs der in einer Unterbringung nach 5 63 des Strafgesetzbuchs (StGB) befindlichen Personen, der Tiefe des Eingriffs in die Freiheit der betroffenen Personen sowie der Dauer der Unterbringung soll die Reform des Unterbringungsrechts geprüft werden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: offen Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 12.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMJV NEU Datenblatt-Nummer 1807046 18. Legislaturperiode Stand: 22.07.2014 Vorhaben Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels Inhalt Mit dem Gesetzentwurf soll die Richtlinie 2011I36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates umgesetzt werden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 08.14-09.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung _ Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung 18 Legislaturperiode Federführendes Ressort BMF Stand: 22.07.2014 Datenblatt-Nummer 1808008 Vorhaben Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Inhalt Das Gesetz dient der zeitnahen Umsetzung des noch verbliebenen Anpassungsbedarfs zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern, insbesondere in der Abgabenordnung, dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, dem Bewertungsgesetz, dem Bundeskindergeldgesetz, dem Eigenheimzulagegesetz und dem Wohnungsbau-Prämiengesetz. Zustimmungsbedürftlgkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 08.04.14 Bundestag, 1'. Lesung 08.05.14 Bundesrat, 1. Durchgang 23.05.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 05.06.14 Bundesrat, 2. Durchgang 11.07.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 56 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMF 18. Legislaturperiode Stand‘ 22-0720” Datenblatt-Nummer 1808014 Vorhaben Haushaltsbegleitgesetz 2014 Inhalt Änderung des SGB__V; Neufestsetzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds und Folgeänderungen; Anderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte; im parlamentarischen Verfahren zusätzlich Anderung der Bundeslaufbahnverordnung Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 12.03.14 Bundestag, 1. Lesung 08.04.14 Bundesrat, 1. Durchgang 11.04.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 24.06.14 Bundesrat, 2. Durchgang 11.07.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Seite 57 Federführendes Ressort BMF Vorhabendokumentation der Bundesregierung 18. Legislaturperiode Stamm 22-07-2014 Datenblatt-Nummer 1808015 Vorhaben Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings Inhalt Verstärkte Prüfung, ob Vorgaben der EU Ratingverordnung zur Verringerung der Abhängigkeit von Bonitätseinstufungen von der Anwendung von Ratings eingehalten werden Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 30.04.14 Bundesrat, 1. Durchgang 13.06.14 Bundestag, 1. Lesung _ 03.07.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 07.11.14 Bundesrat, 2. Durchgang 28.1 1.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 58 der Bundesregierung F d .. 18. Legislaturperiode e erfuhrendes Ressort BMF Stand: 22.07.2014 Daten blatt-Num mer 1808018 Vorhaben Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach 5 5c des g Gemeindefinanzreformgesetzes In halt Die Verordnung regelt die Länderschlüsselzahlen für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer auf die Länder und die Verteilung auf die Gemeinden für die Jahre 2015 bis 2017 Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett Bundesrat 19.09.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Seite 59 Federführendes Ressort BMF Vorhabendokumentation der Bundesregierung 18. Legislaturperiode Stand: 22072014 Datenblatt-Nummer 1808021 Vorhaben Gesetz zur Teilauflösung des Sondervermögens "Aufbauhilfe" und zur Änderung der Aufbauhilfeverordnung Inhalt Mit dem Gesetzentwurf wird die Ermächtigung geschaffen, beim Fonds "AufbauhiIfe" vom Bund verwendbare, aber nicht benötigte Mittel auch vor der Schlussabrechnung des Fonds im Bundeshaushalt zu vereinnahmen. Im Bundeshaushalt 2014 soll 1 Mrd. Euro vereinnahmt werden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 28.05.14 Bundesrat, 1. Durchgang 11.07.14 Bundestag, 1. Lesung 09.09.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 10.10.14 Bundesrat, 2. Durchgang 07.11.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung 18. Legislaturperiode Federführendes Ressort BMF Stand’ 22-07-2014 Datenblatt-Nummer 1808026 Vorhaben Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung e_ines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates Inhalt Umsetzung der Richtlinie zur Abwicklung und Sanierung von Finanzinstituten (BRRD). Dies betrifft insbesondere die Einführung von spezifischen Abwicklungsinstrumenten im Krisenfall, so etwa die Beteiligung der Gläubiger an den Verlusten des Instituts (bail-in). Daneben erfolgt eine Konsolidierung bestehender Regelungen. Die bestehenden Regelungen zur Sanierungs- und Abwicklungsplanung durch die Institute und Behörden sowie zur Ubertragungsanordnung werden durch den vorliegenden Gesetzentwurf zusammengeführt. Der Entwurf nimmt zudem Anpassungen an die SSM-Verordnun vor. Diese schafft einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus. Dazu regelt sie bestehende Aufsichtskompetenzen neu und überträgt sie teilweise auf die EZB. Dies ist im Kreditwesengesetz abzubilden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 09.07.14 Bundesrat, 1. Durchgang 19.09.14 Bundestag, 1. Lesung 25.09.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 17.10.14 Bundesrat, 2. Durchgang 07.11.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 61 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMF 18. Legislaturperiode Stamm 22-0730” Datenblatt-Nummer 1303027 Vorhaben Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge Inhalt Zustimmungsgesetz zum zwischenstaatlichen Übereinkommen, das die Übertragung der auf nationaler Ebene erhobenen Abgaben an den einheitlichen Abwicklungsfonds (SingIe Resolution Fund - SRF) und die schrittweise gemeinsame Nutzung der so übertragenen Abgaben regelt. Es ergänzt die Verordnungen zur Errichtung eines Einheitlichen Bankenabwicklungsmechanismus (SingIe Resolution Mechanism - SRM). Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 09.07.14 Bundesrat, 1. Durchgang 19.09.14 Bundestag, 1. Lesung 25.09.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 17.10.14 Bundesrat, 2. Durchgang 07.11.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung 18 Legislaturperiode Federführendes Ressort BMF 3mm’ 22372014 Datenblatt-Nummer 1808028 Vorhaben Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 sowie Finanzplan 2014 bis 2018 Inhalt Veranschlagung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes für das Haushaltsjahr 2015 Zustimmungsbedüritigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 02.07.14 Bundestag, 1. Lesung 09.09.14 Bundesrat, 1. Durchgang 19.09.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 28.11.14 Bundesrat, 2. Durchgang 19.12.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMF 18. Legislaturperiode Stand‘ 22-0730” DatenbIatt—Nummer 1808031 Vorhaben Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte Inhalt Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens für die private Lebensversicherung (insbesondere des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes) mit dem Ziel, dass die Aufsicht und die Versicherer den Risiken der fortdauernden Niedrigzinsphase effektiv begegnen können. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 04.06.14 Beschluss der Koalitionsfraktionen Bundesrat, 1. Durchgang Reg.Entw. 13.06.14 Bundestag, 1. Lesung Reg.Entw. 24.06.14 Bundestag, 1. Lesung KoaI.Entw. Bundestag, 2. und 3. Lesung 04.07.14 Bundesrat, 2. Durchgang 11.07-.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 64 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMF 18. Legislaturperiode Stand: 22072014 Datenblatt-Nummer 1808032 Vorhaben Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und KIimafonds" Inhalt Der Energie- und Klimafonds wurde durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und KIimafonds" (EKFG) Anfang 2011 als Sondervermögen des Bundes errichtet, um zusätzliche Ausgaben zu finanzieren, die dem Bund aus dem Energiekonzept der Bundesregierung erwachsen. Seit dem Jahr 2012 finanziert sich der Energie- und Klimafonds wesentlich aus den Erlösen aus der . Versteigerung von Berechtigungen zum Ausstoß von Treibhausgasen (sog. CO2-Zertifikate). Die Preise für CO2-Zertifikate sind seit 2012 deutlich gefallen. Die geringeren Einnahmen des Energie- und Klimafonds reichen daher derzeit nicht aus, den notwendigen Finanzierungsbedarf des Fonds zu decken, so dass eine Stärkung der Einnahmenseite des Energie- und Klimafonds erforderlich ist. Die gegenwärtigen Einschätzungen lassen erwarten, dass auch im Finanzplanungszeitraum bis 2018 ein Bedarf zur Stärkung der Einnahmenseite des Energie- und Klimafonds gegeben sein wird. Um die Finanzierung der notwendigen Programmausgaben sicherzustellen, erhält das Sondervermögen einen Bundeszuschuss nach Maßgabe des jährlichen Haushaltsgesetzes. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 02.07.14 Bundestag, 1. Lesung 09.09.14 Bundesrat, 1. Durchgang 19.09.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 28.11.14 Bundesrat, 2. Durchgang 19.12.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMF 18. Legislaturperiode Stand: 22072014 Datenblatt-Nummer 1808033 Vorhaben Gesetz zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes Inhalt Mit dem Gesetz werden die lnstrumentenliste und die Beteiligungsrechte des Bundestages im ESM- Finanzierungsgesetz aus Anlass der Einführung des neuen Finanzhilfeinstruments der direkten Bankenrekapitalisierung angepasst. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 09.07.14 Bundesrat, 1. Durchgang 19.09.14 Bundestag, 1. Lesung 26.09.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 17.10.14 Bundesrat, 2. Durchgang 07.1 1.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 66 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMF 18. Legislaturperiode 32m0“ 22-07-2014 Datenblatt-Nummer 1303034 Vorhaben Gesetz zur Änderung der Liste der Finanzhilfeinstrumente des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) Inhalt Mit dem Gesetz wird die nach Art. 2 Abs. 2 ESM-Ratifizierungsgesetz notwendige bundesgesetzliche Ermächtigung des deutschen Gouverneurs erteilt, der Instrumentenänderung nach Art. 19 ESM-Vertrag im ESM-Gouverneursrat zuzustimmen, durch die das Instrument der direkten Bankenrekapitalisierung eingeführt werden soll. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 09.07.14 Bundesrat, 1. Durchgang 19.09.14 Bundestag, 1. Lesung 26.09.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 17.10.14 Bundesrat, 2. Durchgang 07.11.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung 18 Legislaturperiode Federführendes Ressort BMF ’ NEU Stamm 22-07-2014 Datenblatt-Nummer 1303044 Vorhaben Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen Inhalt Umsetzung der Richtlinie 2009I138IEG vom 25.11.2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II). Die Richtlinie führt weiter entwickelte SolvabiIitätsanforderungen für Versicherungsunternehmen ein, denen eine ganzheitliche Risikobetrachtung zugrunde liegt, und stellt neue Bewertungsvorschriften hinsichtlich Vermögenswerten und Verbindlichkeiten auf, die künftig mit Marktwerten anzusetzen sind. Auf diese Weise soll das Risiko der Insolvenz eines Versicherungsunternehmens verringert werden. Gleichzeitig dient die Richtlinie der Harmonisierung des Aufsichtsrechts im europäischen Binnenmarkt. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 27.08.14 Bundesrat, 1. Durchgang 10.10.14 Bundestag, 1. Lesung 06.11.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 05.02.15 Bundesrat, 2. Durchgang 06.03.15 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS—NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMF 18. Legislaturperiode NEU Stand’ 22'°7'2°‘4 Datenblatt-Nummer 1808046 Vorhaben Umsetzungsgesetz zur Neufassung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Einlagensicherungssysteme Inhalt Das Gesetz dient der Umsetzung der o.g. Richtlinie in nationales Hecht. Die Richtlinie stellt harmonisierte Anforderungen an europäische Einlagensicherungssysteme. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: offen Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 05.11.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführend es Ressort BMF 18. L ' I t ' d egisa urpeno e NEU Stand: 22072014 Datenblatt-Nummer 1808047 Vorhaben Gesetz zur Änderung der Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige und des Absehens von Verfolgung in besonderen Fällen (55 371, 398a Abgabenordnung) Inhalt Steuerhinterziehung soll konsequent bekämpft werden. Die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige und des Absehens von Verfolgung in besonderen Fällen sind daher diesem Ziel anzupassen. Die strafbefreiende Selbstanzeige sowie die Möglichkeit des Absehens von Verfolgung in besonderen Fällen sollen dem Grunde nach erhalten bleiben. Die Voraussetzungen, unter denen eine Selbstanzeige sowie ein Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen eingreifen, sollen jedoch deutlich verschärft werden. Zustlmmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 24.09.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 7° der Bundesregierung Federführendes Ressort BMAS 18. Legislaturperiode Stand: 22072014 Datenblatt-Nummer 1811 024 Vorhaben GesetzlicheRegelung des Grundsatzes der Tarifeinheit Inhalt Der von CDU/CSU und SPD am 27. November 2013 vereinbarte Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode sieht eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit vor. -lm Einzelnen heißt es: Um den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken, wollen wir den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich festschreiben. Durch flankierende Verfahrensregelungen wird verfassungsrechtlich gebotenen Belangen Rechnung getragen. Zustimmungsbedürftikeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 09.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federiührendes Ressort BMAS 18. Legislaturperiode NEU Stand: 22072014 Datenblatt-Nummer 1811027 Vorhaben Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes Inhalt u.a. Neuregelung der Leistungssätze und der Wartefrist Zustimmungsbedüritigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf 10.04.14 Kabinett 27.08.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMAS 18. Legislaturperiode NEU Stamj’ 22-07-2014 Datenblatt-Nummer 1811028 Vorhaben Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft Inhalt AIlgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags über Mindestbedingungen in der Fleischwirtschaft vorn 13.Januar2014 Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ohne Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 30.07.14 Bundesrat l nkrafttreten O1 .08.1 4 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMÄS 18. Legislaturperiode NEU Stand: 22072014 Datenblatt-Nummer 1811029 Vorhaben Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk Inhalt Fortführung des verbindlichen Mindestentgelts im Gerüstbauerhandwerk auf der Grundlage des Tarifvertrags zwischen dem Bundesverband Gerüstbau und der Bundesinnung des Gerüstbauerhandwerks einerseits und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt andererseits. Zustlmmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 05.14 Kabinett 13.08.14 Bundesrat Inkrafttreten 01 .09.14 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMAS NEU DatenbIatt—Nummer 1811030 18. Legislaturperiode Stand: 22.07.2014 Vorhaben Allianz für Fachkräfte Inhalt Strategische Kooperation mit Sozialpartnern und Kammerverbänden sowie der Bundesagentur für Arbeit zur Fachkräftesicherung. Vereinbarung konkreter Ziele und Maßnahmen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 12.14 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMAS 18. Legislaturperiode NEU 3mm“ 2297-2014 Datenblatt-Nummer 1311031 Vorhaben Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Inhalt Mit dem Gesetzentwurf werden über 30 von der AG Fiechtsvereinfachung SGB Il einstimmig beschlossene Flechtsänderungsvorschläge umgesetzt. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf 02.07.14 Kabinett 05.11.14 Bundesrat, 1. Durchgang 19.12.14 Bundestag, 1. Lesung 15.01.15 Bundestag, 2. und 3. Lesung 06.02.15 Bundesrat, 2. Durchgang 06.03.15 Inkrafttreten 01 .04.15 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMAS 18. Legislaturperiode NEU Stand: 22x01mm‘ Datenblatt-Nummer 1811032 Vorhaben Umsetzung des Koalitionsvertrages zur Verbesserung des Arbeitslosenversicherungsschutzes nach kurzer Beschäftigungsdauer Inhalt Umsetzung des Auftrags aus der Koalitionsvereinbarung (Seite 66) : „Die Koalition wird sich in der kommenden Legislaturperiode für die soziale Absicherung von Kreativen und Kulturschaffenden einsetzen und für weitere Verbesserungen sorgen. Insbesondere wird die Koalition nach Ablauf der aktuellen Regelung zum Arbeitslosengeld I-Bezug für überwiegend kurzbefristet Beschäftigte, die auch für viele Kulturschaffende von hoher Bedeutung ist, Ende 2014 eine Anschlussregelung einführen, die den Besonderheiten von Erwerbsbiographien ‚in der Kultur hinreichend Rechnung trägt. Unter anderem soll es für sie eine von zwei auf drei Jahre verlängerte Rahmenfrist geben, innerhalb derer die Anwartschaftszeit für den Bezug von Arbeitslosengeld I erfüllt werden muss.“ Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf ' - 06.06.14 Kabinett 10.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten 01.01.15 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 77 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMEL 18. Legislaturperiode Stand: 21072014 Datenblatt-Nummer 1810004 Vorhaben Gesetz zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen AgrarpoIitik- DirektzahIungen-Durchführungsgesetz (DirektZahIDurchfG) Inhalt Grundentscheidungen für die Durchführung der V0 (EU) Nr. 1307/2013, mit der die Direktzahlungen für Landwirte ab 2015 reformiert werden, insbesondere Wahrnehmung von Optionen für die Mitgliedstaaten zur Abweichung von dem in der V0 (EU) Nr. 130772013 geregelten Grundmodell (fakultative Ausgestaltung der Basisprämienregelung zur schrittweisen Einführung einer bundeseinheitliche hohen Zahlung, Einführung einer fakultativen Umverteilungsprämie, Verzicht auf clie Anwendung Kürzung der Zahlungen nach Artikel 11) Zustlmmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 26.02.14 Bundestag, 1. Lesung 03.04.14 Bundesrat, 1. Durchgang 11.04.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 22.05.14 Bundesrat, 2. Durchgang 13.06.14 Inkrafttreten 07.1 4 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMEL 18. Legislaturperiode NEU Stand: 22072014 Datenblatt—Nummer 1810028 Vorhaben Änderung des Gentechnikrechts Inhalt Umsetzung von EU-Recht zur Regionalisierung des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 1 1 .14 Bundesrat, 1. Durchgang 02.15 Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS—NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMEL 18. L ' I t ' d egrsaurpeno e NEU 3mm“ 22072014 Datenblatt-Nummer 1310029 Vorhaben Änderung LebensmitteI- und Futtermittelgesetzbuch Inhalt Änderung 5 40 LFGB zur Veröffentlichunspflicht bei Verstößen Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 09.14 Bundesrat, 1. Durchgang 11.14 Bundestag, 1. Lesung 11.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 12.14 Bundesrat, 2. Durchgang 02.15 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 80 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMVg 18. Legislaturperiode Stand: 22072014 Daten blatt-Nummer 1 814009 Vorhaben Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldaten- und einkommensteuerrechtlicher Regelungen Inhalt Neben der Sicherung des Einkommens der Reservistedienst Leistenden sollen auch weitere finanzielle Leistungen (Zulagen und Prämien) an Reservistendienst Leistende, die bisher im Wehrsolgesetz geregelt waren, in diesem Gesetz zu einem Anreizsystem für mehr Fleservistendienstleistung zusammengefasst und von einer Stelle bearbeitet werden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf 06.14 Kabinett 08.14 Bundesrat, 1. Durchgang 10.14 Bundestag, 1. Lesung 11.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 12.14 Bundesrat, 2. Durchgang 02.15 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 81 der Bundesregierung 18_ Legislaturperiode Federführendes Ressort BMVg NEU Stand: 22072014 Datenblatt-Nummer 1814018 Vorhaben Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN Hybrid Operation in Darfur (UNAMID) lnhalt Fortsetzung Beteiligung an Friedensmission UNAMID Zustimmungsbedürfiigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMVg 18. Legislaturperiode NEU Stand: 22072014 Datenblatt-Nummer 1814019 Vorhaben _ Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter DEU Streitkräfte an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission im Südsudan (UNMISS) Inhalt Fortsetzung Beteiligung an der Friedensmission Südsudan Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 1 1 .14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort f BMVg NEU Datenblatt-Nummer 1814020 18. Legislaturperiode Stand: 22.07.2014 Vorhaben Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Inhalt Beteiligung an NATO-geführten Operation OAE Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 1 1 .14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMVg 18. Legislaturperiode NEU Stamm 22072014 Datenblatt-Nummer 1814021 Vorhaben Resolute Support - Folgemission zu ISAF Inhalt Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 1 1.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMVg 18. Legislaturperiode NEU Stand: "22372014 Datenblatt-Nummer 1814022 Vorhaben Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der integrierten Luftverteidigung der ' NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012 Inhalt Schutz des Territoriums der Türkei und der türkischen Bevölkerung. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentatlon der Bundesregierung Federführendes Ressort BMVg 18. Legislaturperiode NEU Stand’ 22972014 Datenblatt-Nummer 1814023 Vorhaben Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungsmission EUTM Mali auf Grundlage des Ersuchens der malischen Regierung Inhalt Fortsetzung der Ausbildungsmission Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin . Referentenentwurf Kabinett 01 .1 5 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMVg NEU Datenblatt-Nummer 1814024 18. Legislaturperiode Stand: 22.07.2014 Vorhaben lgntsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung der Europäischen Uberbrückungsmission in der Zentralafrikanischen Republik (EUFOR RCA) Inhalt Unterstützung der Europäischen Überbrückungsmission in der Zentralafrikanischen Republik Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 01 .1 5 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NTD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMFSFJ 18. Legislaturperiode Stand: 22.07.2014 Datenblatt-Nummer 1817001 Vorhaben Gesetz zur Einführung des EIterngeldPIus und weiterer Regelungen zur Weiterentwicklung des Elterngeldes und der Elternzeit Inhalt Die geplante Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes hat das Ziel, mehr Partnerschaftlichkeit bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie möglich zu machen und Eltern mehr Zeit für Familie zu geben. Dafür sind folgende Regelungsvorhaben vorgesehen: - die Einführung des EIterngeldPIus und des Partnerschaftsbonus - die Flexibilisierung der Elternzeit - die Neuregelung des Elterngeldes bei Mehrlingsgeburten. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 22.04.14 u Kabinett 04.06.14 Bundesrat, 1. Durchgang 19.09.14 Bundestag, 1. Lesung 25.09.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 07.11.14 Bundesrat, 2. Durchgang 28.11.14 Inkrafttreten 01 .01.15 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation BMFSFJ der Bundesregierung Federführendes Ressort BMJV ' 18. Legislaturperiode Stand: 22.07.2014 Datenblatt-Nummer 1817002 Vorhaben Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Offentlichen Dienst Inhalt Das Gesetzesvorhaben sieht vier Bestandteile vor: 1) Vorgabe einer Geschlechterquote von mindestens 30 % in Aufsichtsräten von börsennotierten und vollmitbestimmten Unternehmen 2) Verbindliche Zielvorgaben für Aufsichtsräte, Vorstände und oberste Management-Ebenen in Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmt sind 3) Novellierung des BundesgleichstelIungsgesetzes 4) Novellierung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: offen Zeitplanung Termin Referentenentwurf 20.06.14 Kabinett 13.08.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung , F .. 18. Legislaturperiode ederfuhrendes Ressort Stand: 23.07.2014 Datenblatt-Nummer Vorhaben Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Artikelgesetz) Inhalt Zusammenführung von Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz unter einem Dach mit Rechtsanspruch und Weiterentwicklung I Lohnersatzleistung für die zehntägige Auszeit Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 08.14 Bundesrat, 1. Durchgang 10.10.14 Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten 01.01 .15 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation - der Bundesregierung Federführendes Ressort BMFSFJ 18. Legislaturperiode NEU Stemd’ 23=°7-2°‘4 Datenblatt-Nummer 1817006 Vorhaben Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung der Prostitution (Arbeitstitel) Inhalt Mit dem Gesetzesvorhaben sollen fachgesetzliche Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen und zum Schutz der Gesundheit für die in der Prostitution Tätigen geschaffen werden und die ordnungsrechtlichen Instrumente zur Ubenrvachung der gewerblich ausgeübten Prostitution verbessert werden. Damit soll zum einen das Selbstbestimmungsrecht von Menschen in der Prostitution gestärkt und die Rechtssicherheit für die legale Ausübung der Prostitution verbessert werden. Zum anderen sollen gefährliche Erscheinungsformen der Prostitution und sozial unverträgliche oder jugendgefährdende Auswirkungen der Prostitutionsausübung ausgeschlossen bzw. verdrängt werden sowie die Kriminalität in der Prostitution wie Menschenhandel, Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei bekämpft werden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: offen Zeitplanung g Termin Referentenentwurf Kabinett 1 1 .14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS—NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung 18 Legislaturperiode Federführendes Ressort Stand: 22.07.2014 Datenblattwummer Vorhaben Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz - GKV-FQWG) Inhalt Der allgemeine paritätisch finanzierte Beitragssatz wird bei 14,6 Prozent festgesetzt und der Arbeitgeberanteil bleibt bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben. Der einkommensunabhängige Zusatzbeitrag und der damit verbundene steuerfinanzierte Sozialausgleioh werden abgeschafft. Die Krankenkassen erheben den Zusatzbeitrag zukünftig als prozentualen Satz vom beitragspflichtigen Einkommen (einkommensabhängiger Zusatzbeitrag). Durch die Abschaffung des mitgliederbezogenen Beitragssatzanteils von 0,9 Prozentpunkten wird der Beitragssatzanteil der Arbeitnehmer von heute 8,2 Prozent auf 7,3 Prozent reduziert. Die daraus resultierende Unterdeckung (rund 11 Mrd. Euro) soll durch die kassenindividuellen einkommensbezogenen Zusatzbeiträge gedeckt werden. Damit die unterschiedliche Höhe der beitragspflichtigen Einkommen der Krankenkassen nicht zu Risikoselektionsanreizen und Wettbewerbsverzerrungen führt, wird ein vollständiger und unbürokratischer Einkommensausgleich eingeführt. Auf der Grundlage der Analysen und Vorschläge des Wissenschaftlichen Beirats zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs beim BVA zum Krankengeld und zu den Auslandsversicherten werden Sonderregelungen zur Verbesserung der Zielgenauigkeit der_Zuweisungen in diesen Bereichen eingeführt. Durch die Gründung eines unabhängigen wissenschaftlichen Qualitätsinstituts wird die Qualitätsorientierung in der ambulanten und stationären Versorgung gestärkt. Zustlmmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 12.02.14 Kabinett 26.03.14 Bundestag, 1. Lesung 09.05.14 Bundesrat, 1. Durchgang 23.05.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 05.06.14 Bundesrat, 2. Durchgang 11.07.14 Inkrafttreten 01 .01 .15 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMG 18. Legislaturperiode Stand: 22.07.2014 Datenblatt-Nummer 1815014 Vorhaben Fünftes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch — Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds (Fünftes SGB XI-Anderungsgesetz - 5. SGB XI-AndG) Inhalt 1. Stufe der Pflegereform: - Anpassung von Sach- und Geldleistungen, die als Euro-Beträge gesetzlich festgesetzt sind, orientiert an der Preisentwicklung der letzten drei Jahre - Ausweitung der Betreuungsleistungen in der ambulanten und stationären Pflege zur Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen und zur Entlastung pflegender Angehöriger - Leistungsverbesserungen in der häuslichen Pflege insbesondere durch Flexibilisierung und Ausweitung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege und neuen ambulanten Wohnformen - Aufbau eines Pflegevorsorgefonds g - Beitragssatzerhöhung um 0,3 Beitragssatzpunkte, davon 0,2 Prozentpunkte für Leistungsverbesserungen sowie 0,1 Prozentpunkte für den Pflegevorsorgefonds Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 08.04.14 Kabinett 28.05.14 Bundestag, 1. Lesung 04.07.14 Bundesrat, 1. Durchgang 11.07.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 11611106114; Bundesrat, 2. Durchgang 07.1 1.14 Inkrafttreten 01 .01.15 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMG 18. Legislaturperiode Stand: 22072014 Datenblatt-Nummer 1815015 Vorhaben Gesetz zur Verbesserung von Qualität und Versorgung im Gesundheitswesen Inhalt Termine Fachärzte, Weiterentwicklung medizinischer Versorgungszentren, weitere Verbesserung der Anreize für Arzte zur Niederlassung in unterversorgten Gebieten Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 10.14-11.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation _ Seite95 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMG 18. Legislaturperiode Stamm 22-07-2014 Datenblatt-Nummer 1815020 Vorhaben Präventionsgesetz Inhalt Der Koalitionsvertrag enthält für das Präventionsgesetz folgende Maßgaben: - Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung insbesondere in Lebenswelten wie Kita, Schule, Pflegeheim sowie Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung, - Einbeziehung aller Sozialversicherungsträger, - Verbesserung der Kooperation und Koordination aller Sozialversicherungsträger sowie der Länder und Kommunen über verpflichtende Rahmenvereinbarungen analog der Regelungen zur Förderung der Zahngesundheit (5 21 SGB V) und von Schutzimpfungen (5 20d Abs. 3 SGB V) auf Landesebene unter Berücksichtigung bundesweit einheitlicher Gesundheitsziele und Vorgaben zur Qualität und Evaluation und Einbeziehung von Länderpräventionsansätzen, - Stärkung der Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern - Stärkung der ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen bei Enrvachsenen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: offen Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 1 2.1 4 Bundesrat, 1. Durchgang 02.15 Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMG 18. Legislaturperiode NEU Stand: 22'07'2014 Datenblatt-Nummer 1815022 Vorhaben eHeaIth-Gesetz (Arbeitstitel) Forcierung der Nutzung elektronischer Kommunikations- und Informationstechnologien im Gesundheitswesen und Förderung telemedizinischer Leistungen mit dem Ziel, die Qualität und Effizienz der Versorgung weiter zu steigern Inhalt Aufnahme der im Koalitionsvertrag (S. 77) vereinbarten Zielsetzungen, das Erschließen der Vorteile elektronischer Kommunikationsprozesse im Gesundheitswesen auf Basis der im Aufbau befindlichen sicheren Telematik-lnfrastruktur für das Gesundheitswesen schnellstmöglich realisieren zu können. Dies sind im Einzelnen: 1. Versichertenstammdaten online überprüfbar machen 2. Notfalldaten nutzbar machen 3. elektronische Kommunikation zwischen allen Leistungserbringern ermöglichen, 4. Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit, 5. Datenaustausch für ein verbessertes Einweisungs- und Entlassmanagement im Krankenhausbe-reich ermöglichen, - 6. Hindernisse beim Datenaustausch und Schnittstellenprobleme abbauen und Anbieterwettbe-werb zwischen IT-Anbietern befördern, 7. telemedizinische Leistungen fördern und angemessen vergüten. Bei allen Maßnahmen muss ein hoher Datenschutz beachtet werden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: offen Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 12.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMVI 18. Legislaturperiode Stand: 22.07.2014 DatenbIatt—Nummer 1812022 Vorhaben Nutzerfinanzierung im Bereich Straße - Weiterentwicklung der Lkw-Maut (Arbeitstitel) Inhalt Mit dem Ziel, die Verkehrsinfrastrukturfinanzierung auf eine solidere Grundlage zu stellen, soll neben der Verstärkung der Investitionen aus Mitteln des Bundeshaushalts die Nutzerfinanzierung über eine Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ausgebaut werden. Als mögliche zusätzliche Orientierungspunkte für die Weiterentwicklung der Lkw-Maut dienen die Modifikation der Tonnage sowie die Einbeziehung externer Kosten. Zudem ist nach Vorlage des neuen Wegekostengutachtens im Frühjahr 2014 eine Anpassung der Lkw-Mautsätze durch Anderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vorgesehen. U. a. sollen umweltfreundliche Euro Vl-Fahrzeuge eine eigene günstigste Mautklasse erhalten. Dies wird mit dem Gesetz zur Anderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich des Wegekostengutachtens 2013 umgesetzt. Im Zuge eines weiteren Gesetzes sollen ab dem 1.07.2015 weitere ca. 1.000 km autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraßen mautpflichtig werden sowie zum 1.10.2015 die Mautpflichtgrenze von derzeit 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf 7,5 Tonnen abgesenkt werden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 09.1 4 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 9.8 der Bundesregierung 1 _ F d f"h d 18- Legislaturperiode e er u ren es Ressort BMVI Stand: 22.07.2014 " Datenblatt-Nummer 1812023 Vorhaben Einführung einer lnfrastrukturabgabe für Kfz bis 3,5 t Gesamtgewicht (Arbeitstitel) Inhalt Um die Verkehrsinfrastrukturfinanzierung auf eine solidere Grundlage zu stellen, soll eine lnfrastrukturabgabe eingeführt werden. Ein entsprechendes Konzept wurde am 07. Juli 2014 vorgestellt. Dieses sieht künftig für die Nutzung des öffentlichen Straßennetzes in Deutschland eine lnfrastrukturabgabe für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen vor und umfasst alle Halter von im In- und Ausland zugelassenen Fahrzeugen. Die lnfrastrukturabgabe soll 2015 technisch implementiert und ab dem 01. Januar 2016 finanzwirksam werden. Die Mehreinnahmen sollen zweckgebunden in die Straßeninfrastruktur fließen. Zugleich werden im Kraftfahrzeugsteuergesetz Freigrenzen geschaffen, mittels derer eine Mehrbelastung inländischer Halter ausgeschlossen werden soll. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 09.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMVI 18. Legislaturperiode Stand: 22.07.2014 Datenblatt-Nummer 1812024 Vorhaben Elektromobilitätsgesetz (Arbeitstitel) Inhalt Die Bundesregierung hält an ihrem Ziel fest, Deutschland bis zum Jahr 2020 zum Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität zu machen. Dabei verfolgt sie einen technologieoffenen Ansatz, inklusive der Wasserstoff-, Hybrid-, Batterie- und Brennstoffzellentechnologie. Neben anderen Anreizmechanismen setzt die Bundesregierung besonders auf eine nutzerorientierte Privilegierung von Elektrofahrzeugen. Um die Verbreitung der Elektromobilität zu fördern, sollen daher Elektrofahrzeuge in bestimmten verkehrlichen Bereichen — etwa beim Parken im öffentlichen Raum - privilegiert werden. Kommunen soll u. a. die rechtssichere Ausweisung von Parkplätzen für Elektroautos erleichtert werden. Kennzeichnung und Privilegierung sollen für rein batterieelektrische Fahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und von außen aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge gelten. Für letztere gelten besondere Anforderungen, damit nur Fahrzeuge mit einem echten Umweltvorteil von den Privilegien profitieren dürfen und eine Kennzeichnung erhalten. Die Bundesregierung unterstützt in diesem Zusammenhang das Anliegen einer entsprechenden Gesetzesinitiative des Bundesrates zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes von Ende November 2013 grundsätzlich. Aus Gründen der Rechtssystematik und Rechtsförmlichkeit hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, die Bevorrechtigungen für und die Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen in einem eigenständigen Elektromobilitätsgesetz zu regeln. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 08.14 Bundesrat, 1. Durchgang 10.10.14 Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 100 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMVI 18. Legislaturperiode Stand: 22.07.2014 Datenblatt-Nummer 1 812025 Vorhaben Eisenbahnregulierungsgesetz (Arbeitstitel) Inhalt Um mehr Transparenz im Eisenbahnmarkt zu schaffen und den diskriminierungsfreien Marktzugang zur Eisenbahninfrastruktur zu sichern, wird ein neues Eisenbahnregulierungsgesetz erarbeitet. Ziel ist die Umsetzung der EU-Richtlinie (2012/34/EU) zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraumes bis Juni 2015 in deutsches Recht. Wesentliche Anliegen des neuen Eisenbahnregulierungsgesetzes sind die Stärkung des Wettbewerbs und eine Effizienzsteigerung im Eisenbahnbereich. Dazu wird u. a. der Zugan zur Eisenbahninfrastruktur verbessert, die Entgeltregulierung sachgerecht neu ausgestaltet und entsprechende Befugnisse der Bundesnetzagentur verankert. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 12.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation ' Seite 101 der Bundesreglerung Federführendes Ressort BMW 18. Legislaturperiode Stand: 22072014 Datenblatt-Nummer 1812026 Vorhaben Novelle Luftverkehrsgesetz (Arbeitstitel) Inhalt % Besserer Lärmschutz durch stärkere Differenzierung der Flughafenentgelte Lärm- und Schadstoffminderungsziele sollen insbesondere auch durch technische Innovationen im Luftverkehr erreicht werden. Um den Schutz vor Fluglärm zu verbessern, wird im Luftverkehrsgesetz eine stärkere Differenzierung nach Flugzeugtypen und eine deutlichere Spreizung der Tag- und Nachttarife bei Iärmabhängigen Flughafenentgelten verankert. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 01 .15 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendoku mentation Seite 102 der Bundesregierung F .. 1a Legislaturperiode ederfuhrendes Ressort Stand: 22072014 Datenblatt-Nummer Vorhaben Änderung Frequenzverordnung (FreqVO) (Arbeitstitel) Inhalt Der beschleunigte Ausbau von Mobilfunknetzen der neuesten Generation ist neben dem Ausbau Ieitungsgebundener Netze ein wesentlicher Bestandteil einer raschen flächendeckenden Breitbandversorgung. Eine adäquate Versorgung von aus Kostengründen besonders schwierig zu erschließenden Regionen ist bis 2018 nur über funkgestützte lnternetanbindungen realisierbar. Damit dies möglich wird, ist es erforderlich, dass dem Mobilfunk zusätzliche, für mobiles Breitband nutzbare Frequenzen bereitgestellt werden. Geeignet sind hierfür insbesondere Frequenzen, die bislang vom Rundfunk für die Ubertragungdes terrestrischen Fernsehrundfunks (DVB-T) genutzt werden und die im Zuge der Umstellung auf DVB-T2 frei würden (so genannte Digitale Dividende II). Damit die Frequenzen aus der Digitalen Dividende II künftig für den Datenverkehr via Mobilfunk zur Verfügung gestellt werden können, müssen sie rechtzeitig in der Frequenzverordnung (FreqVO) dem Mobilfunk zugeordnet werden. Eine Vergabe der Frequenzen ist für das Jahr 2015 vorgesehen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 01 .1 5 Bundestag Bundesrat Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 103 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMVI 18. Legislaturperiode Stand: 22072014 Datenblatt-Nummer 1812029 Vorhaben Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Inhalt Bei der Ausgabe und Verwendung von Kurzzeitkennzeichen besteht derzeit ein hohes Missbrauchspotential. Bei der künftigen Ausgabe soll dieser Missbrauch weitgehend verhindert werden. Zur Erprobung von Zulassungsverfahren unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik war den Ländern für drei Jahre die Befugnis übertragen zu regeln, dass die Identifizierung des Fahrzeugs auch nach Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II, jedoch vor der Zulassung des Fahrzeugs erfolgen darf. EG-Typgenehmigungen können auch auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 167f2013 für Iand- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und der Verordnung (EU) Nr. 168I2013 für zwei- oder dreirädrige und vierrädrige Fahrzeuge (ABI. L 60 vom 02.03.2013, S. 52) erteilt werden. Die Fahrzeug-ZuIassungsverordnung (FZV) wird nun entsprechend geändert. Dabei soll die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen auch durch die Zulassungsbehörde am Standort des Fahrzeugs vorgenommen werden können. Auch sollen die Kurzzeitkennzeichen nur zugeteilt werden können, wenn das Fahrzeug, das damit gefahren werden soll, bekannt ist, eine gültige Hauptuntersuchung (HU) dafür nachgewiesen wird und das Fahrzeug im Fahrzeugschein eingetragen wird. Ist keine gültige HU vorhanden, sollen nur Fahrten zur Zulassungsbehörde bzw. zur Erlangung der HU erlaubt sein. . Die durch Landesrecht geregelten Ausnahmen zur Erprobung von Zulassungsverfahren unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik sowie die neuen Verordnungen zur Erteilung der EG- Typgenehmigung werden in die FZV übernommen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf 17.03.14 Kabinett Bundesrat 19.09.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 104 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMVI 18. Legislaturperiode Stand: 2'237'201 4 Datenblatt-Nummer 1812032 Vorhaben Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes Inhalt Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen bei der Erhebung von Mautgebühren die Vorgaben der Richtlinie 1999f62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge beachten. Die jeweils geltenden Mautsätze werden nicht willkürlich festgesetzt. Sie werden entsprechend den EU-Vorgaben aus den lnfrastrukturkosten abgeleitet und durch wissenschaftlich fundierte Wegekostengutachten ermittelt, die eigens zu diesem Zweck erstellt werden. Hierzu wurden in der Vergangenheit von Experten die Wegekostengutachten 2002 (für den Zeitraum 2003 bis 2007) und 2007 (für den Zeitraum 2008 bis 2012) erstellt. Das neue Wegekostengutachten 2013 wurde am 25.03.2014 vorgestellt und deckt den Zeitraum 2013 bis 2017 ab. Es dient auch als Grundlage für eine eigene günstigste Mautkategorie für die besonders umweltfreundlichen EURO VI-Lkw. Mit dem vorliegenden Gesetz werden die Mautsätze auf der Basis des Wegekostengutachtens 2013 angepasst. Zustimmungsbedüritigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf . 06.14 Kabinett 30.07.14 Bundesrat, 1. Durchgang 19.09.14 Bundestag, 1. Lesung 09.10.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 27.11.14 Bundesrat, 2. Durchgang 19.12.14 Inkrafttreten 01 .1 5 Anmerkungen Die Ausweitung der Mautpflicht auf weitere 1.000 km Bundesstraßen sowie die Absenkung der Mautpflichtgrenze auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht folgen zu einem späteren Zeitpunkt mit einem separaten Gesetz. [pagebreak] VS—NfD Vorhabendokumentation Seite 105 der Bundesregierung Fede rführendes Ressort BMW 18. Legislaturperiode 3mm’ 22-0720” Datenblatt-Nummer 1812033 Vorhaben Erste Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes- lmmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) Inhalt lVlit der Änderungsverordnung wird die Verkehrslärmschutzverordnung novelliert und dem Stand der Rechtsprechung angepasst. Im Verordnungstext werden wesentliche Grundzüge für Berechnungsverfahren zur Ermittlung des Schienenverkehrslärms geregelt. Kennwerte und Algorithmen sind - wie bisher - in der Anlage 2 zur Verkehrslärmschutzverordnung (Schall 03) geregelt. Sie wurden dem Stand der Technik angepasst und berücksichtigen neue Fahrzeugbauarten und innovative Schallschutztechniken am Schienenweg. Leistungsfähigere Datenverarbeitungstechnik macht eine differenzierende und genauere Berechnung der Emissions- bzw. lmmissionswerte möglich. Weiterhin werden Verfahren für die akustische Anerkennung innovativer Bahntechnik eingeführt. Der zunehmende Einsatz leiserer Bahntechnik reduziert die vom Eisenbahnbetrieb ausgehende Schallbelastung der Anlieger. Die durch das Iärmabhängige Trassenpreissystem angestoßene Umrüstung der Bestandsgüterwagen kann zukünftig in den Rechenverfahren berücksichtigt werden. Dies ermöglicht eine Berücksichtigung des Anteils leiser Güterwagen bei der Emissionsprognose. Die Abschaffung des Schienenbonus hat keine Auswirkungen auf den Verordnungsentwurf. Der Schienenbonus darf mit Eintritt des jeweiligen Stichtages (01.01 .2015//01 .01 .2019) nicht mehr in die Berechnungen einbezogen werden. Zustlmmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf 07.01 .13 Kabinett 30.04.14 Bundesrat 19.09.14 Inkrafttreten 01 .01.15 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 105 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMVI 18. Legislaturperiode Stand: 22.07.2014 Daten blatt-Nummer 1812034 Vorhaben Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes Inhalt Derzeit gibt es in Europa einen „FIickenteppich“ von mautpflichtigen Streckennetzen und Mautsystemen: Ein Lkw, der europaweit zum Straßengütertransport eingesetzt werden soll, muss bei verschiedenen Mauterhebern registriert und mit mehreren elektronischen Erfassungsgeräten ausgestattet werden. Bis Oktober 2012 sollten nach EU-Recht (Entscheidung 2009f750/EG) die Voraussetzungen für einen ‘Europäischen Elektronischen Mautdienst‘ (EEMD) in der Europäischen Union geschaffen werden. Dies ist nicht gelungen, soll nun aber so schnell wie möglich erreicht werden. _ Ziel des EEMD ist, dass ein Nutzer des Mautdienstes in Zukunft seine Mautgebühren mit einem einzigen Vertrag bei einem einzigen Anbieter des Mautdienstes und nur einem Fahrzeuggerät in allen mautpflichtigen Streckennetzen der EU-Mitgliedstaaten, die unter die Interoperabilitätsrichtlinie (Richtlinie 2004/52/EG) fallen, elektronisch entrichten kann. Die Nutzung dieses europäischen elektronischen Mautdienstes ist freiwillig. Alternativ kann jeder Nutzer auch weiterhin die Mautgebühren je Mitgliedstaat unmittelbar an den zuständigen Mauterheber bzw. Betreiber bezahlen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf 05.14 Kabinett 30.07.14 Bundesrat, 1. Durchgang 19.09.14 Bundestag, 1. Lesung 16.10.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 13.11.14 Bundesrat, 2. Durchgang 19.12.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 107 der Bundesregierung 18. Legislaturperiode Federführendes Ressort BMVI Stand: 22.07.2014 Datenblatt-Nummer 181 2035 Vorhaben 49. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Inhalt Am 27. Februar 2014 wurde die Durchführungsrichtlinie 2014/37/EU der Kommission zur Änderung der Richtlinie 91/671IEWG des Rates zur Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen veröffentlicht. Die Kommission greift eine Änderung harmonisierter technischer Vorschriften für Kraftfahrzeuge auf. Es wurde eine neue UNECE-Regelung Nr. 129 für verbesserte Kinderrückhalteeinrichtungen erarbeitet, sog. I-size Systeme. Mit der neuen Regelung wird die Anwendung von Kinderrückhalteeinrichtungen vereinfacht. Die Richtlinie 91/671/EWG sieht bisher nur die Venrvendung von Kinderrückhalteeinrichtungen nach der UNECE-Regelung Nr. 44 vor. Zukünftig dürfen sowohl nach der UNECE-Regelung Nr. 44, als auch nach der UNECE-Regelung Nr. 129 genehmigte Systeme verwendet werden. Die genannte Durchführungsrichtlinie ist in nationales Recht umzusetzen (6 Monate nach Inkrafttreten, Inkrafttreten: am 20. Tag nach der Veröffentlichung). Es erfolgt eine Anderung der StVO‚ der StVZO sowie der BKatV. Weiterhin wird im Zusammenhang mit der Richtlinie das Privileg für Taxi- und Mietwagenfahrer abgeschafft, sich während der Fahrgastbeförderung nicht anschnallen zu müssen. Außerdem gibt es redaktionelle Anpassungen aufgrund der veränderten Ressortbezeichnung in Folge des Organisationserlasses der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013. Zustlmmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf 04.04.14 Kabinett 30.07.14 Bundestag Bundesrat 19.09.14 Inkrafttreten 09.14 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMVI 18. Legislaturperiode NEU Stand: 22.07.2014 Datenblatt-Nummer 1812040 Vorhaben XX. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung Inhalt In den letzten Jahren sind diverse umweltrelevante EU-Richtlinien und EU-Verordnungen im Bereich der Kraftfahrzeugtechnik verabschiedet worden, die nur für typgenehmigte Fahrzeuge (Großserienfahrzeuge) unmittelbar gelten. Die Ausweitung auf Einzelgenehmigungen (Einzelfahrzeuge) hat national zu erfolgen. Mit diesem Verordnungsentwurf soll deshalb nun die Anwendung dieser EU-Flichtlinien und EU- Verordnungen für Einzelgenehmigungen umgesetzt werden. Im Weiteren sollen Sanktionsvorschriften auf nationaler Ebene erlassen werden, die durch die EG- Verordnungen (EG) Nr. 595!2009 (Betrieb von Fahrzeugen ohne Reagenz f AdBIue) gefordert sind. Und darüber hinaus sollen auch die Vorschriften für die Fahrradbeleuchtung geändert werden. Zustimmungsbedürftikeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf 07.1 4 Kabinett Bundesrat 1 1 .14 Inkrafttreten 01 .15 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung 18 Legislaturperiode Federführendes Ressort BMV| ' NEU Star“ 2207-2014 Datenblatt-Nummer 1812043 Vorhaben Regelung zum Carsharing (Arbeitstitel) Inhalt Carsharing leistet einen wichtigen Beitrag für die Vernetzung der Verkehrsträger und für einen nachhaltigen Stadt- und Regionalverkehr. Mit den geplanten Regelungen zum Carsharing sollen diese Fahrzeuge im Straßenverkehr privilegiert werden. Mit dem Gesetz wird die Grundlage für eine Verordnungsermächtigung geschaffen, um im Zuge der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge rechtssicher ausweisen zu können. Zudem soll es den Gemeinden ermöglicht werden, auf Parkgebühren bei diesen Fahrzeugen zu verzichten. Durch eine begleitende Verwaltungsvorschrift wird ein bundeseinheitlicher Verwaltungsvollzug gewährleistet. Zustlmmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 08.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendoku mentation Seite 1 10 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMUB 18. Legislaturperiode Stand: 22.07.2014 Datenblatt-Nummer 181 6006 Vorhaben Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Wohnnutzungen 1 Inhalt Einführung einer Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch (BauGB), die Iänderspezifische Abstandsregelungen zwischen Windenergieanlagen und Wohnnutzungen ermöglicht Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 08.04.14 Bundestag, 1. Lesung 08.05.14 Bundesrat, 1. Durchgang 23.05.14 Bundestag, 2. und 3. Lesun 27.06.14 Bundesrat, 2. Durchgang 11.07.14 Inkrafttreten 08.1 4 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMU B 18. Legislaturperiode Star” 22-07-2014 Datenblatt-Nummer 1816007 Vorhaben Gesetz zur Änderung des Umweltinformationsgesetzes (UIG) Inhalt Der Gesetzentwurf dient der ordnungsgemäßen Umsetzung der Vorgaben von Artikel 2 Nummer 2 der Richtlinie 2003/4fEG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 28. Januar 2003 (so genannte Umweltinformationsrichtlinie). Diese Richtlinie wird im Bundesrecht durch das geltende Umweltinformationsgesetz (UIG) umgesetzt. Hierzu hat der Europäische Gerichtshof mit Urteilen vom 14. Februar 2012 (Rechtssache C-204/09) und vom 18. Juli 2013 (Rechtssache C-515/11) entschieden: Danach sind Ministerien, wenn sie an einem Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind, nur während der Dauer dieses Verfahrens nicht zur Herausgabe von entsprechenden Informationen verpflichtet. Weiterhin stellen Ministerien auch bereits während des Verfahrens zum Erlass einer Rechtsverordnung eine informationspflichtige Stelle im Sinne der Vorgaben der Richtlinie 2003/4/EG dar. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 02.14 Kabinett 08.04.14 Bundesrat, 1. Durchgang 23.05.14 Bundestag, 1. Lesung 05.06.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 03.07.14 Bundesrat, 2. Durchgang 19.09.14 Inkrafttreten 10.14 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 1 12 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMUB 18. Legislaturperiode Stand: 22.07.2014 Datenblatt-Nummer 1816008 Vorhaben Siebte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung Inhalt Der Wettbewerb auf der Ebene der dualen Systeme ist durch Umgehung einzelner Regelungen der Verpackungsverordnung zunehmend verzerrt. Das Ausnutzen von Schlupflöchern vor allem im Bereich der sogenannten Eienrücknahmen und Branchenlösungen droht das flächendeckende haushaltsnahe Erfassungssystem insgesamt zu destabilisieren. Die Bundesregierung sieht sich deshalb veranlasst, dieser Entwicklung durch die Abschaffung der Eigenrücknahme und die Neugestaltung der bisherigen Branchenlösungen entgegenzutreten. Ziel dieser Anderungen ist es, die flächendeckende haushaltsnahe Entsorgung von Verkaufsverpackungen unter Beibehaltung der Produktverantwortung der Inverkehrbringer dauerhaft zu sichern und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Wirtschaftsbeteiligten zu schaffen. Zustimmungsbedüritigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf 28.02.1 4 Kabinett 30.04.14 Bundestag 06.06.14 Bundesrat 11.07.14 Inkrafttreten 01.10.14 Anmerkungen Gegebenenfallswird der Bundesrat materiell gleichgerichtete Änderungen im Zusammenhang mit seiner Zustimmung zur im parlamentarischen Verfahren befindlichen 6. Novelle beschließen. [pagebreak] VS—NfD Vorhabendokumentation Seite 1 13 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMUB 18. Legislaturperiode 3mm’ 22-07-2014 Datenblatt-Nummer 1816024 Vorhaben Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Inhalt Die wesentlichen mit dem Änderungsgesetz durchgeführten Anpassungen sind: - Festlegung von Modalitäten für die Anrechnung einer Ubererfüllung der energetischen Quote im Jahr 2014 auf die Treibhausgasquote im Jahr 2015. - Das Verfahren zur Berechnung der Ausgleichsabgabe wird zur Erhöhung der Iangfristrigen Planungssicherheit durch einen festen Zahlenwert ersetzt. - Anbieter von Strom für Elektrofahrzeuge haben künftig die Möglichkeit, zur Erfüllung der Treibhausgasquote beizutragen. - Die Mineralölwirtschaft berichtet künftig die Menge des von ihr in Verkehr gebrachten Kraftstoffs unter Angabe des Erwerbsortes, des Ursprungs und der Treibhausgasemissionen pro Energieeinheit. Die beiden letztgenannten Vorgaben werden durch Erlass einer Rechtsverordnung wirksam, sobald die Europäische Kommission die entsprechenden Durchführungsvorschriften erlassen hat. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 16.07.14 Bundestag, 1. Lesung 11.09.14 Bundesrat, 1. Durchgang 19.09.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 09.10.14 Bundesrat, 2. Durchgang 07.11.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMUB NEU Datenblatt-Nummer 1816025 18. Legislaturperiode Stand: 22.07.2014 Vorhaben Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes Inhalt Am 19. Juli 2011 hat der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 2011/70/EURATOM über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle verabschiedet. Die Richtlinie ist von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union spätestens bis zum 23. August 2013 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Die entscheidende Grundlage der nationalen Umsetzung der Richtlinie bildet für Deutschland die Verabschiedung des Artikelgesetzes „Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zur Anderung anderer Gesetze (Standortauswahlgesetz e StandAG) vom 23. Juli 2013, BGBL. I S. 2553 (Nr. 41)“. Zudem wird das Atomgesetz im Rahmen des vorliegenden Vorhabens ("14. AtG-NovelIe") durch Vorschriften ergänzt, die der Umsetzung der Richtlinie 2011/70/EURATOM in das nationale Recht dienen. U. a. werden hierzu in den 55 2c und 2d gesetzliche Regelungen zu der Aufstellung eines nationalen Entsorgungsprogramms und der hierbei zu berücksichtigenden Grundsätze aufgenommen. Die in den Bestimmungen der Richtlinie enthaltenen Pflichten für die Betreiber von Anlagen und Einrichtungen, die ihren Schwerpunkt im Bereich der Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle haben, werden - soweit nicht bereits geltendes innerstaatliches Recht - in das deutsche Recht übernommen. Darüber hinaus wird für die Betreiber dieser Anlagen und Einrichtungen eine Pflicht zur regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung eingeführt. Das auch bisher bereits geltende Prinzip, wonach die primäre Verantwortung für die sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle bei dem Genehmigungsinhaber liegt, wird im Rahmen der Umsetzung dieser Richtlinie ausdrücklich rechtlich geregelt. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf ' 08.1 4 Kabinett 10.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS—NfD Seite 115 BM BF Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort 18. Legislaturperiode Stand: 22.07.2014 DatenbIatt—Nummer 1830006 Vorhaben Bericht zur Weiterentwicklung der Hightech-Strategie zu einer umfassenden ressortübergreifenden lnnovationsstrategie Inhalt Mit diesem Bericht stellt die BReg dar, wie die Hightech-Strategie im Sinne des im KoaV enthaltenen Auftrags zu einer umfassenden ressortübergreifenden Innovationsstrategie für Deutschland weiterentwickelt wird. Zustimmungsbedüritigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 06.14 Kabinett 20.08.14 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 1 16 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMBF 18. Legislaturperiode Stand: 22.07.2014 DatenbIatt—Nummer 1830007 Vorhaben 25. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes Inhalt Der Gesetzentwurf der Bundesregierung regelt zum einen die Änderung des bisherigen Bund-Länder- Finanzierungsschlüssels nach ä 56 BAföG; der Bund wird ab 1.01.2015 die gesamten Sachkosten des BAföG tragen, um die Länder finanziell zu entlasten und ihnen mehr Spielraum für die Finanzierung von Schulen und Hochschulen zu eröffnen. Zugleich werden auch inhaltliche Regelungen getroffen, die überwiegend zum SommerIHerbst 2016 in Kraft treten sollen. Neben einer substanziellen Anhebung sowohl der Bedarfssätze als auch der Freibeträge sowie einer Anpassung der Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach 5 21 Abs. 2 BAföG zum Wintersemester 2016/2017 beinhaltet der Gesetzentwurf der Bundesregierung inhaltlich-strukturelle Weiterentwicklungen, um das BAföG noch besser den neuen Entwicklungen und der heutigen Lebensrealität der Studierenden anzupassen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 07.1 4 Kabinett 20.08.14 Bundesrat, 1. Durchgang 19.09.14 Bundestag, 1. Lesung 09.10.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 14.11.14 Bundesrat, 2. Durchgang 19.12.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Seite 1 17 Vorhabendokumentation n BMZ’ der Bundesregierung 18 Legislaturperiode Federfuhrendes RGSSOH BMUB Stand: 22.07.2014 Datenblatt-Nummer 1841 O42 Vorhaben Post-2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung Inhalt Beteiligung am internaticnalen Prozess zur Entwicklung eines erweiterten Nachfolgesystems der Milleniumsentwicklungsziele (Millenium Development Goals, MDGs) und der Umsetzung der Rio+20— Konferenz-Ergebnisse zu einer globalen und universellen Agenda für nachhaltige Entwicklung Zustimmungsbedürfiigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 10.14 Anmerkungen [pagebreak]