Muss sich der Anbieter bei einem kombinierten Mobilfunkvertrag mit Smartphone auch kümmern, wenn das Gerät Mängel hat? Offenbar wollte sich O2 um diese Pflichten drücken, zuletzt jedoch ohne Erfolg.
Quelle: heise online
Muss sich der Anbieter bei einem kombinierten Mobilfunkvertrag mit Smartphone auch kümmern, wenn das Gerät Mängel hat? Offenbar wollte sich O2 um diese Pflichten drücken, zuletzt jedoch ohne Erfolg.
Quelle: heise online
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