Ticker-News von Gesellschaft für Freiheitsrechte vom 24. 05. 2024

Erfolg für die GFF und den Kläger: Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass die Videoüberwachung im Passauer Klostergarten rechtswidrig ist. Es besteht einfach kein Grund, der die Überwachung rechtfertigen würde.

Quelle: Gesellschaft für Freiheitsrechte

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