ZivilgesellschaftMit Plattformräten gegen die Tech-Oligarchie

Laut Koalitionsvertrag will die Bundesregierung den Aufbau von Plattformräten fördern. Die Gremien könnten dabei helfen, das Demokratiedefizit im digitalen Raum abzubauen. Dazu aber müssen individuelle und kollektive Datenrechte zusammengedacht werden.

Mark Zuckerberg auf einem Thron
Plattformräte können die Macht der Tech-Konzerne begrenzen – Diffusion Bee (Mark Zuckerberg as a powerful king on a throne, style:“game of thrones“, highly detailed)

Es ist wohl einer der am wenigsten berücksichtigten Sätze im Koalitionsvertrag der Bundesregierung: „Den Aufbau von Plattformräten werden wir voranbringen“, heißt es dort auf Seite 14. Er stammt vermutlich aus der Feder der Grünen, die als einzige Partei das Konzept des Plattformrates in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl aufführten. Auch eine Studie der FPD-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung aus dem Jahr 2021 setzte die Plattformräte hierzulande wieder auf die digitale Agenda. Dessen ungeachtet fristet die vielversprechende Idee aktuell noch immer ein digitalpolitisches Schattendasein.

Was sind eigentlich Plattformräte?

Unter Plattformräte werden in der Regel Gremien verstanden, dessen Mitglieder die Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Nutzer:innen vertreten. Ihre Aufgabe ist es, bestimmte Mitspracherechte bei der Gestaltung digitaler Plattformen wahrzunehmen.

Bisher kamen Plattformräte insbesondere bei Social-Media-Plattformen zum Einsatz. TikTok, Twitch, Spotify, Twitter (angekündigt) und allen voran Meta (Facebook) setzen auf sogenannte „Oversight Boards“, „Advisory councils“ oder „Social Media Councils“. Sie sollen vor allem schwierige Einzelentscheidungen treffen, unter anderem beim sensiblen Thema der Content-Moderation. Wie brisant diese Entscheidungen mitunter sind, veranschaulicht etwa der Twitter-Ausschluss des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump, der eine Debatte über die Macht der Konzerne auslöste. Kein Wunder also, dass sich die Verantwortlichen in Big Tech dabei mit Hilfe anerkannter Expert:innen absichern wollen.

Doch den Plattformkonzernen geht es bei alledem nur vordergründig um mehr Mitspracherechte für Betroffene. Das zeigt sich unter anderem darin, dass die Kompetenzen der Plattformräte meist auf ein Minimum zurechtgestutzt sind. So kann das „Oversight Board“ von Facebook zwar Empfehlungen aussprechen und den Meta-Konzern öffentlich auffordern, sich zu einem bestimmten Sachverhalt zu äußern. Am Ende hat das Gremium wegen seines eingeschränkten Mandats jedoch keinen Einfluss darauf, in welchem Umfang seine Empfehlungen umgesetzt werden.

Plattformräte für eine demokratische Daten-Governance

Allerdings wäre es falsch, das Konzept der Plattformräte deshalb als reine PR-Maßnahme abzukanzeln.

Denn einigen Plattformräten im Big-Tech-Bereich ist es tatsächlich gelungen, deren Entscheidungen transparenter zu machen. Und mitunter üben sie auch öffentliche Kritik am Vorgehen der Konzerne. Zudem knüpft die Idee an die Tradition hierzulande an, strategisch wichtige Positionen der Gesellschaft mit Ratsgremien vor Machtmissbrauch zu schützen, beispielsweise durch Rundfunk- oder Betriebsräte.

Weil eine solche öffentlich-demokratische Kontrolle in der Plattformökonomie bislang fehlt, können Plattformbetreiber ihre Macht gegenüber den Usern meist ungehindert ausnutzen, etwa wenn sie Vertragsbedingungen einseitig zu eigenen Gunsten zu ändern.

Entsprechend gravierend können die Folgen eines Eigentümerwechsels an der Spitze von Tech-Konzernen sein – zumal sich viele User den Regeln der Tech-Konzerne kaum noch entziehen können. Die Smartphone-Betriebssysteme von Apple und Alphabet, Amazons E-Commerce-Imperium oder Microsofts Office-Angebote bilden für viele Menschen längst zentrale Voraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe. Auch Plattformen wie GoogleMaps, AirBnB oder ImmoScout sind aufgrund ihrer starken Netzwerkeffekte in der Digitalwirtschaft für viele Menschen alternativlos.

Kollektive Daten-Governance

Besonders deutlich zeigt sich das Demokratiedefizit der Plattformökonomie bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. So müssen die Nutzer:innen bei der Registrierung auf Plattformen zumeist weitreichenden Datennutzungserklärungen zustimmen, die den Unternehmen Exklusivrechte zur Datennutzung einräumen. Angesichts der rapiden Digitalisierung zahlreicher Lebensbereiche stellt sich daher auch die Frage, inwiefern das Konzept der individuellen Datensouveränität überhaupt noch einen ausreichenden Schutz vor Missbrauch entfalten kann.

Auch aus diesem Grund rückt der kollektive Charakter von Daten-Governance zunehmend in den Fokus der Debatte. Er wird damit begründet, dass Individualdaten immer auch Informationen über gemeinschaftliche kulturelle Eigenheiten beinhalten, die sich auf andere Mitglieder der Gemeinschaft übertragen lassen. Darüber hinaus ergeben personenbezogene Daten erst dann wertvolle Informationen, wenn sie in Relation zu vergleichbaren Daten anderer Personen gesetzt werden. Individuelle Daten weisen daher notwendigerweise immer auch eine kollektive Komponente auf, so das Argument.

Der individualistische Datenschutz soll daher durch kollektive Mitbestimmungsrechte an digitalen Infrastrukturen ergänzt werden. Die sozialen Beziehungsdaten – also die aggregierten personenbezogenen Nutzer:innendaten von digitalen Plattformen – würden damit als „Data Commons“ einer gemeinschaftlichen Kontrolle unterliegen. Dabei müssen sowohl die Rechte des Einzelnen, etwa das Recht auf Datenportabilität oder auf Vergessenwerden, als auch die Selbstverwaltung von Gemeinschaften sichergestellt werden. Rechtswissenschaftler:innen wie die Salomé Viljoen fordern in diesem Sinne eine „Democratic Data Governance“ für die Plattformökonomie. Viljoen will so die informationelle Selbstbestimmung Einzelner und die Gemeinwohlinteressen von Gruppen zusammenführen.

Das Selbstverwaltungsrecht der User

Die demokratische Kontrolle über verhaltensgenerierte Daten ist vergleichbar mit einem Betriebsrat, mit dessen Hilfe Beschäftigte gemeinsam über ihre Arbeitsbedingungen mitentscheiden. Und so wie es dafür ein Betriebsverfassungsgesetz braucht, so sollte auch großen Plattformen vorgeschrieben werden, ab einer bestimmten Nutzer:innenzahl einen Plattformrat einzurichten.

Ein solcher Plattformrat sollte über ein Vorschlagsrecht für Verbesserungsmaßnahmen sowie über umfassende Mitbestimmungs- und Informationsrechte verfügen. Beispielsweise könnten besonders weitreichenden Änderungen der Plattform-Governance nur mit Zustimmung des Rates umgesetzt werden. Die Transparenz darüber, wie eine Plattform funktioniert, ist dabei eine essenzielle Voraussetzung für effektive digitale Teilhabe: Welche persönlichen Daten sind tatsächlich nötig, um ein optimales Nutzererlebnis zu gewährleisten? Wie können Risiken effektiv minimiert werden? Mit welchen algorithmischen Funktionen soll die Plattform weiterentwickelt werden?

Um diese komplexen Fragen angemessen zu klären, sollten im Plattformrat ausgewählte Expert:innen aus der Zivilgesellschaft vertreten sein. Sie entwickeln in Anwaltschaft der Nutzer:innen eigene Positionen und fordern diese gegenüber dem Plattform-Management ein. Wichtig ist dabei, dass der Rat tatsächlich die User sowie betroffene Nicht-User repräsentiert und durch eine Wahl legitimiert wird. Bestenfalls können sich Plattform-User und -Mitarbeiter sowie externe Betroffene zu Wahlvereinigungen zusammenschließen und eigene Kandidat:innen mit spezieller Expertise zur Wahl aufstellen.

Bei Plattformen mit mehreren Nutzer:innengruppen bieten sich Multi-Stakeholder-Verfahren an, die unterschiedliche Interessen einbinden und Minderheitenschutz gewährleisten. Zudem muss sichergestellt sein, dass der Plattformrat über ausreichende finanzielle Ressourcen verfügt, um unabhängig vom Plattform-Management arbeiten zu können.

Insgesamt mangelt es weder an Handlungsbedarf noch an guten Beispielen, um das Plattformräte-Modell auf die nächste Stufe zu heben. Die Bundesregierung sollte daher ihren Ankündigungen im Koalitionsvertrag Taten folgen zu lassen und den Aufbau von Plattformräten auf deutscher wie europäischer Ebene voranbringen. Dafür bedarf es eines klaren gesetzlichen Rahmens, der den Weg für eine demokratische Daten-Governance freimacht. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Individuen und Gruppen sollte dabei den Ausgangspunkt bilden – nicht nur als negatives Schutzrecht, sondern als positives Recht auf Mitgestaltung.

Dominik Piétron ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrbereich Soziologie der Zukunft der Arbeit an der Humboldt-Universität zu Berlin. Leonard Haas ist dort studentischer Mitarbeiter. 

Die Langfassung des Texts entstand im Rahmen des Projekts „Platform://Democracy“, in dem Wissenschaftler:innen aus vier Kontinenten Plattformräte untersuchten. Der daraus entstandene Sammelband ist hier abrufbar.

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