Videoüberwachung auf DemosHessen verabschiedet umstrittenes Versammlungsgesetz

Die schwarz-grüne Koalition in Hessen hat ein neues Versammlungsgesetz beschlossen, das die polizeiliche Videoüberwachung von Demonstrationen im Land weitgehend legalisieren wird. Das kritisierte auch die Opposition in einer emotionalen Debatte im Landtag.

Zwei Polizist:innen
Die Polizei in Hessen hat in Zukunft mehr Befugnisse auf Demonstrationen. Die schwarz-grüne Landesregierung sieht darin eine Stärkung der Versammlungsfreiheit. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / brennweiteffm

Am Dienstagabend hat die schwarz-grüne Koalition in Hessen gegen die Stimmen der Oppositionsparteien das neue Versammlungsgesetz beschlossen, welches das bislang geltende Bundesgesetz ablöst. Im Vorfeld hatten Bürgerrechtsorganisationen kritisiert, dass das von der Koalition „Versammlungsfreiheitsgesetz“ genannte Gesetz die Versammlungsfreiheit nicht erweitere, sondern einschränke. Mehrfach hatten Menschen auch auf der Straße gegen das Gesetz protestiert.

Die Grünen haben laut einem Bericht der FAZ (€) in der Debatte im Landtag das Gesetz verteidigt. Es stärke die Rechte der Demonstrierenden und sei liberaler als das Bundesgesetz. Dem widersprachen im Landtag die Oppositionsparteien. Abgeordnete der SPD, FDP und Linken kritisierten, dass das Gesetz die Versammlungsfreiheit beschneide und dass der Titel des Gesetzes „irreführend“ sei.

Die Linke hält das Gesetz für verfassungswidrig und kündigte eine Klage vor dem hessischen Staatsgerichtshof an. Die FDP kritisierte das neue Versammlungsrecht, unter anderem weil es der Polizei das Recht einräume, Übersichtsaufnahmen von Demonstrationen aufzunehmen.

„Schlag gegen die Versammlungsfreiheit“

Der Rechtsprofessor Clemens Arzt hatte schon in der Sachverständigenanhörung darauf hingewiesen, dass es heute technisch keine reinen Übersichtsaufnahmen mehr gebe: Man könne alles immer „heranzoomen und herausdestillieren“. Solche Übersichtsaufnahmen seien deswegen ein schwerer Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Durch die Videoüberwachung auf Demonstrationen sei das nicht mehr gewährleistet, die Folge sei eine „sehr hohe Abschreckungswirkung“, so Arzt. Amnesty International Deutschland bezeichnete das Gesetz als „Schlag gegen die Versammlungsfreiheit

Michèle Winkler vom Grundrechtekomitee hatte schon vor Wochen in einem Interview kritisiert, dass das Gesetz „sehr stark mit polizeilichem Blick geschrieben“ worden sei. Die Polizei bekomme im Entwurf zu viele Befugnisse, sie dürfe Demo-Teilnehmer:innen ausschließen oder Ordner:innen ablehnen. Denn die Versammlungsleitung muss im neuen Gesetz in bestimmten Fällen Daten und Namen von Ordner:innen nennen. „So wird das demokratische Wesen einer Demonstration zugunsten der Gefahrenabwehr gestutzt“, sagt Winkler weiter.

Das Gesetz enthält auch ein neues „Militanzverbot“, das nicht nur einschüchternde Uniformierung umfasst, sondern auch gegen thematisch-programmatische „Demo-Blöcke“ zielen könnte. Winkler kritisiert: „Das Ziel solcher Blöcke ist ja, bei Großdemonstrationen, an denen unterschiedliche Spektren teilnehmen, unterschiedliche inhaltliche Ausrichtungen sichtbar zu machen. Das ist von der Versammlungsfreiheit gedeckt“. Sie befürchtet, dass das Gesetz zu zusätzliche Beschränkungen gegen thematische Blöcke auf Demos führen könnte.

Innenminister Peter Beuth (CDU) hält das Gesetz hingegen für „zukunftsweisend“ und „modern“, die Kritik an diesem sei „überwiegend falsch“.

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Eklat mit Schildern

Die Abgeordneten der linken Fraktion haben laut einem Bericht der Frankfurter Rundschau ihrem Unmut nach der Abstimmung mit Pappschildern mit der Aufschrift „Grundrechte schützen, Versammlungsgesetz stoppen“ Ausdruck verliehen. Solche  Proteste sind im Plenarsaal nicht zulässig. Nachdem Bilder des Protests in den sozialen Medien landeten, erteilte die Parlamentspräsidentin den Abgeordneten einen Ordnungsruf und bezeichnete den Vorgang als „Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans“.

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Eine Ergänzung

  1. Technisch ginge da alles Mögliche (Übersichtskamera technsich, Auflösung, zoom 1-X, Flughöhe, echte Supitelezoomkamera mit thermal usw.). Das will man sowieso parallel haben, sowie wg. Anschlagspotential auch vor Ort.

    Das Drumherum müsste mal auf Füße gestellt werden, oder nicht? Ach dafür müsste man Gesetze mit Hirn machen, richtig…

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