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Öffentliches Geld – Öffentliches Gut!Das Geschäft mit der Prüfungsvorbereitung

Um sich optimal auf Prüfungen vorzubereiten, sollten alle Schüler:innen auf die Aufgaben aus den Vorjahren zugreifen können. Doch es gibt Hürden dabei, diese zu befreien. Und die sind in jedem Bundesland ein bisschen anders.

Schwarz-weiß-Bild einer Schulklasse beim Arbeiten
Prüfungen wollen gut vorbereitet sein. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Museums Victoria

Schüler*innen aus ganz Deutschland lernen momentan für ihre zentralen Abschlussprüfungen. Sei es die Abiturprüfung, die Abschlussprüfung der Real-, Haupt-, Berufs- oder Fachoberschulen, sei es in Mathe, Englisch oder Geschichte – die Prüfungen wollen wohl vorbereitet sein, schließlich geht es um einiges.

In einer solidarischen Gesellschaft sollte dabei klar sein: Es darf keine Rolle für den Prüfungserfolg spielen, wie viel Geld die Lernenden (bzw. ihre Eltern) haben. Alle müssen sich bestens auf die womöglich wichtigste Prüfung ihres Lebens vorbereiten können. Dass dieser Anspruch an deutschen Schulen oft meilenweit von der Praxis entfernt ist, wissen wir unter anderem aus den Pisa-Studien. Schließlich entscheidet in Deutschland der Geldbeutel der Eltern überdurchschnittlich stark über den schulischen Erfolg des Kindes.

Das zeigt sich auch bei der Prüfungsvorbereitung. Denn Schüler*innen können sich besonders gut mit Prüfungsaufgaben vergangener Jahre vorbereiten. Aber in den meisten Bundesländern werden diese nicht frei zur Verfügung gestellt. Stattdessen können private Verlage für meistens wenige hundert Euro die Nutzungsrechte bei den Bildungsbehörden erwerben. Fast alle Schüler*innen kennen die jährlich erscheinenden rot-weißen Prüfungsvorbereitungsbücher, mit denen Unternehmen wie Pearson (Stark Verlag) sich eine goldene Nase verdienen. Jugendliche aus ökonomisch benachteiligten Haushalten können sich diese aber oft nicht leisten. Damit haben sie schlechtere Karten als ihre Mitschüler*innen.

FragDenStaat und Wikimedia Deutschland setzen sich deshalb dafür ein, dass Schüler*innen freien Zugang zu Prüfungsaufgaben aus Vorjahren bekommen. Wir nennen dieses Projekt „Verschlusssache Prüfung”. Durch unser Portal haben wir so schon über 175 einzelne Abschlussprüfungen befreit und den Schüler*innen zur Verfügung gestellt. Die Aufgaben erhalten wir über Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Dadurch können alle Menschen amtliche Informationen wie Prüfungsunterlagen von Behörden bekommen.

Hürden im System

Doch unsere Arbeit stockt. Und das hat, dem Föderalismus sei Dank, verschiedene Gründe. Nicht in allen Bundesländern können wir IFG-Anfragen stellen. Bayern hat beispielsweise nämlich überhaupt kein eigenes IFG: Es fehlt also eine rechtliche Grundlage, um Prüfungen anzufragen. Immerhin sendet Bayern auf Anfrage auch ohne Rechtsanspruch die Prüfungen zu. Wir dürfen die Aufgaben aber aufgrund des Urheberrechts nicht veröffentlichen. Jede*r Schüler*in muss also eine eigene Anfrage stellen – ein unnötiger Mehraufwand. Das gleiche Problem gibt es auch in Nordrhein-Westfalen.

In Hessen möchte das Kultusministerium oft mehr als hundert Euro von den Schüler*innen, wenn sie nach Prüfungen fragen. Sachsen-Anhalt hat lange Zeit ebenfalls überzogene Rechnungen für die Anfragen versendet – durch unsere Klage konnten wir bewirken, dass Auskünfte zu Altklausuren nun kostenlos sind. In Thüringen, Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg und im Saarland sind Prüfungsaufgaben explizit vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen. In Hamburg wurde 2020 das Gesetz sogar extra entsprechend geändert, sodass hier ebenfalls keine Anfragen mehr möglich sind. Ein Flickenteppich.

Einsicht manchmal in Schulen möglich

Immerhin gibt es auch einige wenige Lichtblicke: Niedersachsen und Schleswig-Holstein handeln vorbildlich und veröffentlichen alle Prüfungsaufgaben proaktiv. Und in Nordrhein-Westfalen und Sachsen können Schüler*innen wenigstens über ihre Schule einen Zugangscode zum Bildungsserver mit den Prüfungsunterlagen erhalten. Dafür müssen sie von dieser Möglichkeit aber auch etwas wissen. Auch in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, im Saarland, und in Hessen können ältere Aufgaben direkt über die Schule eingesehen werden. In Berlin und Brandenburg gibt es wiederum für Lehrer*innen einen geschützten Bereich, über den sie alte Prüfungsaufgaben aufrufen und zu Unterrichtszwecken verwenden können.

Damit dies im Schulalltag wirklich allen Schüler*innen in gleichem Maße zugute kommt, braucht es aber engagierte Lehrer*innen – oder eine aufmerksame Schüler*innenschaft. Eine standardmäßige Veröffentlichung vergangener Prüfungsaufgaben wäre flächendeckender, fairer und transparenter. Schließlich findet Prüfungsvorbereitung nicht nur im Unterricht statt. Selbstbestimmtes Lernen nimmt einen zunehmend höheren Stellenwert ein. Darüber hinaus nutzen Schüler*innen immer häufiger digitale Angebote. Es wäre daher sinnvoll, Prüfungsaufgaben frei, digital und öffentlich zugänglich zu machen, damit Schüler*innen selbst entscheiden können, wann und wo sie lernen. Außerdem benötigen Lernende für eine gute Vorbereitung nicht nur die Aufgaben, sondern auch die Lösungen vergangener Prüfungen.

Öffentliches Geld, privater Gewinn

Die bekommen Schüler*innen oft nur durch die Prüfungsvorbereitungsbücher des Stark Verlags, Teil der britischen Mediengruppe Pearson. Diese Bücher beinhalten in der Regel die Prüfungsaufgaben vergangener Jahre sowie Musterprüfungsaufgaben und die jeweiligen Lösungen. Obwohl diese Aufgaben mit Steuergeldern erstellt wurden, verkaufen eine ganze Reihe von Bildungsministerien die Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte an den Verlag. Wir wollten es genau wissen und haben die Verträge angefragt. Das Ergebnis ist schockierend.

In Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz bezahlt der Stark Verlag für die Abituraufgaben 100 Euro pro Fach, in Nordrhein-Westfalen bekommt er sie sogar geschenkt. Baden-Württemberg verlangt insgesamt 200 Euro plus 10 Prozent des Nettoverkaufspreises – das Regierungspräsidium Stuttgart ist da geschäftstüchtiger. Berlin wiederum lässt die Prüfungsaufgaben, auch in diesem Jahr, sogar vom Stark Verlag ausarbeiten und zahlt ihm dafür allein für 2023 65.000 Euro. Laut dem Jahresabschluss des Stark Verlags machen Bücher zur Prüfungsvorbereitung dort ganze 82 Prozent des Geschäfts aus. Doch der Millionenumsatz geschieht auf Kosten der Schüler*innen – das ist für uns nicht akzeptabel.

Wir haben Aufgaben freigekauft – dachten wir

Deswegen haben wir es in Baden-Württemberg dem Stark Verlag gleich getan und für 200 Euro die Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte erworben. Die Prüfungsaufgaben aus dem Jahr 2022 für die Abiturprüfung an allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasien und die Abschlussprüfungen der Berufskollegs, Berufsschulen, Fachoberschulen, Realschulen, Werkrealschulen und Hauptschulen wollten wir so auf FragDenStaat für alle frei zugänglich veröffentlichen.

Doch machten uns die Behörden in Baden-Württemberg einen Strich durch die Rechnung. Denn die Aufgaben selbst waren nirgends zu bekommen. Man hatte uns die Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte übertragen, doch die Beschaffung der eigentlichen Prüfungsaufgaben sei von uns selbst vorzunehmen. In einer Mail des Regierungspräsidiums hieß es weiter: „Weder das Regierungspräsidium Stuttgart, noch das Kultusministerium Baden-Württemberg oder das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) können die Prüfungsaufgaben herausgeben.” Wie denn der Stark Verlag dann an die Aufgaben herankomme, wollten wir am Telefon von dem zuständigen Referat wissen. Das wisse man nicht. Der Referent habe die „Kundschaft” vom Vorgänger übernommen. Keine Pointe.

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16 Ergänzungen

  1. In BaWü ist das Kultusministerium übrigens Grün besetzt.

    Und die Grünen in BaWü sind ganz besonders scharf darauf, ihre bürgerlichen Privilegien zu verteidigen und zu vererben.

    1. Diese Praxis ist schon seit Jahrzehnten so, lange, bevor die Grünen mitregiert haben. Man kann ihnen allenfalls vorwerfen, dass sie bisher nichts daran geändert haben.

    2. Unsinn. Ich habe schon unter mehreren politischen Färbungen unterrichtet. Die Grünen sind weder besser noch schlechter. Einfach nur eine andere politischen Färbung.

  2. Gerne gebe ich mein Wissen und meine Zeit kostenlos an alle weiter. Mit dieser Logik hier im Artikel kann man auch Sprachschulen streichen, denn auch das stellt Menschen besser da insb. in der heute globalen Welt. Entweder die Gesellschaft und dadurch auch der Staat per verlängertem Arm in Form von Zuschusschen bzw. kostenlosen Unterrichtungen schafft das Problem ab, oder wir heulen alle weiter.

  3. Recherchiert doch mal, ob und welche Lehrer*innen als Herausgebende genannt werden … Lehrkräfte wären jedenfalls eine gute Quelle für die Prüfungen.

  4. Das alles passt doch haargenau zum „Bildungssystem“ Deutschlands; machen wir doch endlich ein einheitliches daraus; leider kann ich keinen Vorschlag für eine Partei machen, die man dazu wählen müsste !!??

  5. Der Philologenverband bekommt die Aufgaben auch… und zwar die editierbaren Dokumente. Und dann schreiben Lehrkräfte die neuen Lösungsvorschläge dazu.
    Wenn ihr Veröffentlichungsrechte habt, dann sollte also an die Aufgaben ranzukommen sein ;)

  6. Selbe Problematik bei den Aufgabensätzen der alten IHK-Abschlußprüfungen: exklusiver Vertrieb über den U-Form-Verlag – 14,20€/Prüfung + Versand. Die dazugehörigen Lösungen sind nochmals EXTRA zu beziehen/bezahlen: weitere 14,20€/Prüfung – also 28,40€ je vollständiger Prüfung!

    Scans/Kopien (Download-Angebot) mit strafrechtlichen Androhungen verboten!

  7. In RLP schließen Realschüler leider Ihre Schule ab, ohne jemals eine Prüfung bestanden zu haben. Allein Teilnahme zählt, wei auch in vielen Fächern des lehramtsstudiums. Prüfung und Leistungsdruck sind zwingend notwendig und sie haben keinem meiner Mitschüler geschadet. Wenn man sich die Mathe- oder Deutschaufgaben im Abitur der letzten Jahre in den Bundesländern anschaut, bezweifle ich, dass es notwendig ist, alte Prüfungsaufgaben zu kaufen. Diese sind so einfach, dass es für einen mittelmäßig Begabten:innen*in..nur Zeitverschwendung wäre, sich damit zu befassen.

  8. Gute Recherche und „Öffentlichmachung“ dieser tiefsitzenden Traditionen. Ich bin bereits selbst Vater von Kindern und akademisch qualifiziert (Physik), hatte mir aber schon vor 20 Jahren Gedanken zu diesen seltsamen Abläufen und rot-weißen Büchern gemacht. Der Stark Verlag resp. Besitzer Pearson ist mit 3,4 Milliarden Pfund Umsatz als PLC eine Hausnummer. Im Jahr 2022 wurde Stark an Sanoma (auch eine AG; Finnland) verkauft, es geht hier also definitiv um viel Geld.

  9. Es werden im Rahmen dieser Kampagne und auch im SZ-Artikel zwei Aspekte vermischt:

    Aspekt 1: Die Nutzungsrechte der Lehrkräfte welche die Prüfungen erstellen, gehen im Regelfall vollständig an die jeweiligen Kultusministieren als Dienstherren über. Diese hätten für diese Prüfungsbestandteile daher prinzipiell die Möglichkeit, diese entweder komplett öffentlich (also auch für Eltern und die interessierte Öffentlichkeit) oder aber mit Login-Schanke für Schülerinnen und Schüler (und Lehrkräfte) zu veröffentlichen.

    Aspekt 2: Die Nutzungsrechte an den Inhalten Dritter wie Textquellen, Grafiken, Diagrammen müssten aber nach aktuellem Stand – sofern diese Inhalte in den Aufgabenstellungen und teilweise auch den Lösungen verbleiben sollten, was für deren Nutzbarkeit sinnvoll wäre – ggf. jeweils im Einzelfall und je nach Umfang gesondert über z.B. die VG-Wort vergütet werden. Dies wäre ebenso wie die alternativ denkbare Bereinigung mit Quellenverlinkung jedoch sehr personalaufwändig, v.a. wenn man jenseits der drei Standard-Abschlussformen auch die Vielfalt der beruflichen Abschlüsse sowie Vergleichsarbeiten und Jahrgangsstufenarbeiten mit erfassen wollte.

    Bei dem beschriebenen Nutzungsvertrag der einzelnen Länder mit den Verlagen werden nur die Nutzungsrechte nach dem 1. Aspekt übertragen und der Verlag selbst muss die Klärungen und ggf. den Nacherwerb für die Nutzungsrechte aus dem 2. Aspekt veranlassen. Diese Leistung entspricht ja auch dem Kerngeschäft eines Verlags.

  10. Es sind hier zwei – sich ggf. ergänzende – Lösungsszenarien vorstellbar:

    Damit die Kultusministerien die Aufgabenstellungen komplett veröffentlichen könnten, wäre daher im Optimalfall eine Gesetzesänderung im Urheberrecht erforderlich, welche eine Schranke speziell für (schulische) Bildungszwecke umfasst, ähnlich wie in Fair-Use-Szenarien.

    Solange dies nicht vorliegt, könnte als Notlösung auch eines bswp. seitens des BMBF einzurichtenden Fonds, welcher im Falle in diesem Rahmen ggf. begangener Urheberrechtsverletzungen einspringt um eine private Haftung von Eltern, Schülerinnen und Schülern und dienstliche Haftung von Lehrkräften auszuschließen, die Veröffentlichungsbereitschaft erhöhen.

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