Liste der EU-KommissionDas sind die „sehr großen Online-Plattformen“, die unter den Digital Services Act fallen

Von Alibaba bis Zalando hat die EU-Kommission 17 „sehr große Plattformen“ und zwei „sehr große Suchmaschinen“ identifiziert, für die in Zukunft besondere Regeln gelten. Einzige nicht kommerzielle Plattform in der Liste ist die Wikipedia.

Ein Supermarkt mit sehr viel Auswahl.
(Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Bernard Hermant

Heute hat die EU-Kommission veröffentlicht, welche Plattformen unter den Digital Services Act fallen. Dabei hat sie 17 „Sehr große Online-Plattformen“ (VLOPs) und zwei „Sehr große Suchmaschinen“ identifiziert, die mindestens 45 Millionen monatliche Nutzer:innen erreichen. Die Plattformen wurden ausgewählt auf Grundlage der Daten, die die Plattformen im Februar veröffentlichen mussten.

Das sind laut der EU-Kommission die „sehr großen Online-Plattformen“:

  • Alibaba AliExpress
  • Amazon Marketplace
  • Apple AppStore
  • Booking.com
  • Facebook
  • Google Play
  • Google Maps
  • Google Shopping
  • Instagram
  • LinkedIn
  • Pinterest
  • Snapchat
  • TikTok
  • Twitter
  • Wikipedia
  • YouTube
  • Zalando

„Sehr große Suchmaschinen“ sind laut der EU-Kommission:

  • Bing
  • Google Search

Für die nun gelisteten Plattformen und Suchmaschinen gelten besonders strenge Regelungen. Aus der Liste hervor sticht die Wikipedia als freie Online-Enzyklopädie, für die die Entscheidung durchaus herausfordernd ist.

Besondere Regeln für die Großen

Unter dem Digital Services Act gelten einige grundsätzliche Regeln für alle Online-Dienste. Sehr große Online-Plattformen und sehr große Suchmaschinen müssen jedoch zusätzliche Verpflichtungen erfüllen. Sie sind verpflichtet, jährliche Risikobewertungen vorzunehmen: So müssen sie etwa überprüfen, ob ihre Dienste negative Auswirkungen auf die Ausübung von Grundrechten haben, darunter die Meinungs- und Informationsfreiheit.

Diese Risikobewertungen sind umfangreich und könnten womöglich weitreichende Folgen für die Dienste haben. Sie müssen etwa ihre Empfehlungs- und sonstige algorithmische Systeme unter die Lupe nehmen, ihre Moderation von Inhalten untersuchen und offenlegen, wie sie personalisierte Werbung ausspielen. Sollte sich herausstellen, dass sie dabei systemische Risiken eingehen, müssen sie diese Systeme anpassen. Die ersten Risikoeinschätzungen werden Mitte des Jahres fällig.

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4 Ergänzungen

  1. Wundert mich etwas das Baidu (in China die einzige Suchmaschine) nicht „Sehr gross“ ist.
    Hat man da etwa kein Bock auf streit?

    1. Es geht um die Nutzungszahlen in der EU. Ich vermute, dass Baidu in Europa kaum auf 45 Millionen Nutzende kommt.

  2. Wer bestimmt aber, was Desinformationen sind? Und warum sollen private Anbieter wieder entscheiden?

  3. Neues aus dem Mediengesetze-Dschungel

    Allmählich wird es ernster mit dem weitgreifenden EU-Gesetz, das in Zeiten, als es noch weiter weg schien, gern als „Grundgesetz fürs Internet“ angekündigt wurde. Nicht allein hat die EU vergangene Woche die neunzehn „sehr großen Online-Plattformen“ benannt, denen der Digital Services Act besondere Pflichten auferlegt (netzpolitik.org). Da gab es Überraschungen. Der schwer zu greifende, aber in so manchen EU-Mitgliedsstaaten wirkmächtige Nicht-nur-Messengerdienst Telegram ist nicht dabei, dafür mit Zalando ein nicht von Medien, eher von Schuhen getriebenes deutsches Unternehmen. Mit gleich fünf seiner Dienste ist der Google-Konzern Alphabet dabei.

    https://www.mdr.de/altpapier/das-altpapier-3128.html

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