Amazon RingSelbst Wohnzimmer-Aufnahmen sind nicht vor Polizei sicher

Ein Mann aus dem US-Bundeststaat Ohio sollte der Polizei Aufnahmen aus seinem Wohnzimmer vorlegen, obwohl nur gegen seinen Nachbarn ermittelt wurde. Als er sich weigerte, legte die Behörde einen richterlichen Beschluss bei Amazon Ring vor. Das Unternehmen gab alle verfügbaren Aufnahmen an die Polizei heraus.

Mit Ring werden die privaten Überwacher selbst zu Überwachten. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten PR-Bild Amazon Ring

Mehr als 10 Millionen Menschen haben in den USA eine Überwachungskamera-Klingel von Amazon installiert. Wie sich herausstellt, überwachen diese Menschen ihre Grundstücke und Häuser nicht nur für sich selbst, sondern werden zum verlängerten Arm polizeilicher Überwachung. Dabei können sich die Kund:innen nur schlecht gegen die Herausgabe dieser privaten Überwachungsaufnahmen wehren.

So erging es Michael Larkin aus Hamilton in Ohio. Wie Politico berichtet, hat der Mann 21 Kameras von Amazons Ring installiert, nicht nur auf seinem Gelände und an der Haustür, sondern auch in seinem Haus. Eines Tages bekam Larkin eine Anfrage der Polizei, die erklärte, sie führe eine Drogenermittlung gegen einen Nachbarn durch und benötige Videos von „verdächtigen Aktivitäten“ zwischen 17 und 19 Uhr an einem Abend im Oktober. Larkin kooperierte und schickte Clips von einem Auto, das in diesem Zeitraum mehr als zwölf Mal an seiner Kamera vorbeifuhr.

Doch die Polizei wollte noch mehr sehen. Sie forderte Larkin auf, weitere Aufzeichnungen zur Verfügung zu stellen, dieses Mal von mehreren Tagen – doch Larkin weigerte sich. Kurze Zeit später informierte Ring ihn per E-Mail, dass die Polizei dem Unternehmen einen richterlichen Beschluss (PDF) zugestellt hatte, um die Aufnahmen zu erhalten. Nicht nur von einer Kamera an der Tür, sondern von allen, auch aus dem Inneren seines Hauses.

Wer nicht kooperiert, bekommt einen Beschluss

2018 von Amazon aufgekauft, sind die Heimüberwachungsprodukte von Ring in den USA in den vergangenen Jahren sehr populär geworden. Das Unternehmen stellt Systeme zur Videoüberwachung von Häusern, Haustüren und Grundstücken her, die mit dem Smartphone bedient und mit dem Türöffner gekoppelt werden können. Auch Geräte zur Überwachung innerhalb von Wohnungen und für die Überwachung von privaten Autos gehören zum Repertoire. Die Aufnahmen werden 180 Tage auf den Servern von Ring gespeichert.

Michael Larkin erzählt Politico, dass er sich gegen die Herausgabe seiner privaten Aufnahmen wehren wollte. Schließlich sollte sie für eine Ermittlung genutzt werden, in der er nicht einmal Verdächtiger war. Doch Larkin konnte sich keinen Anwalt leisten. Das Unternehmen schickte deshalb nach der kurzen Einspruchsfrist von sieben Tagen alle auf ihren Servern gespeicherten Aufnahmen an die Polizei. Zum Glück hatte Larkin die Kameras in seinem Haus so eingestellt, dass sie nur im Falle eines Einbruchs filmen. Dennoch wurde auch jede Menge Material, das Larkin selbst zeigt, an die Polizei verschickt.

„Das ist das, was mich am meisten aufregt – die Tatsache, dass ein Richter das einfach so absegnet“, sagt Larkin gegenüber Politico. „Er gibt einfach Material von mir heraus, ohne dass ich in irgendeiner Form an dem Fall beteiligt bin.“

Bürgerrechtsorganisationen sind alarmiert, weil diese Form der privaten Überwachung in den USA kaum reguliert ist. „Damit wird den Hausbesitzern die Kontrolle entzogen, und das halte ich für äußerst problematisch“, sagt Jennifer Lynch von der Electronic Frontier Foundation zu Politico. Die Anzahl der richterlichen Beschlüsse zur Herausgabe von Ring-Material hat sich von 2019 bis 2022 mehr als verdreifacht, schreibt das Medium. Erhielt Ring im Jahr 2019 noch 536 Anfragen der Polizei zur Herausgabe von Videomaterial, waren es allein im ersten Halbjahr 2022 schon 1622.

Ausweitung staatlicher Überwachung

Amazons Ring steht vor allem in den USA seit Langem in der Kritik, denn die Produkte tragen zu einer Ausweitung der gesamt verfügbaren Überwachungsgeräte bei. Das Unternehmen arbeitet seit Jahren eng mit der Polizei zusammen und ist notorisch freigiebig, wenn Ermittlungsbehörden Aufnahmen aus Ring-Kameras haben wollen. Deswegen stellen die eigentlich privat genutzten Überwachungswerkzeuge, die Kund:innen zur Überwachung ihrer Häuser und Grundstücken installieren, de facto eine Ausweitung staatlicher Überwachung dar.

In den USA hat Ring wiederholt Daten auch ohne richterliche Anordnung an die Polizei herausgegeben. Dies kann auch in Deutschland geschehen, “wenn die Strafverfolgung eine unmittelbare Bedrohung nachweisen kann und die Zeit drängt“. Ob es hier bereits solche Fälle gibt, ist unklar – die PR-Agentur von Ring äußerte sich gegenüber netzpolitik.org ausweichend.

In den USA bietet Ring Strafverfolgungsbehörden eine eigene Schnittstelle an. Mit dieser können die Polizeien ganz direkt per „Notfallknopf“ an Videoaufzeichnungen gelangen. In einer gemeinsamen Marketing-Kampagne hatte die US-Polizei immer wieder explizit für Ring und die zugehörige Neighbors-App des Unternehmens geworben.

„Größter Überwachungsapparat des Landes“

Schon im Jahr 2019 überwachten 440.000 private Ring-Kameras von den Häusern aus auch öffentliches Straßenland, recherchierte damals Gizmodo. Im Jahr 2021 arbeiteten schon mehr als 2000 Polizeien und Feuerwehren mit Ring und dessen „Ermittlungsportal“ zusammen. Damals kam heraus, dass sich die Polizei von Los Angeles auch Material von Demonstrationen der Black-Lives-Matter-Bewegung über Ring besorgt hatte. Heute sollen zehn Millionen Menschen allein in den USA eine Ring-Kamera haben.

Die US-amerikanische Bürgerrechtsorganisation EFF bezeichnet Ring als den „größten Überwachungsapparat des Landes“ und fordert eine strengere Regulierung von privaten Überwachungsprodukten wie Ring. Das schließt unter anderem größere Hürden bei der Anforderung solchen Materials ein, einen konkreten Verdacht, aber auch einen klareren Hinweis an Ring-Nutzer:innen, dass die Herausgabe von Material an die Behörden absolut freiwillig ist.

In Deutschland befindet sich die Nutzung von Ring-Produkten in der juristischen Grauzone, manche Funktionen seien hierzulande sogar verboten, sagt der IT-Rechtler Jasper Prigge. So sei die Aufnahmefunktion einer Ring-Türkamera, wenn sie Ton umfasst, in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

10 Ergänzungen

  1. Nur Daten auf selbst kontrollierter Hardware hat man auch wirklich selbst unter Kontrolle. Daten in der „Cloud“ gehören einem nicht mehr wirklich. Private Bilder/Videos „ins Internet“ hochladen kommt i.d.R. einem Kontrollverlust. Privaten Unternehmen kann und sollte man hier nicht vertrauen, wenn es um persönliche Daten geht. Daten-Verschlüssselung ist das Minimum an Vorsorge!

  2. Meiner Produkt-Boykott Liste heute hinzugefügt: Amazon Ring

    Ein wenig habe ich gezögert wegen des Features: „mit dem Türöffner gekoppelt“. Das könnte erheblichen Sachschaden vermeiden, wenn die Polizei die Haustüre selbst öffnen kann. [ha-ha-ha]

  3. Grundsätzlich gilt: Daten in der Cloud immer verschlüsselt dorthin senden und den privaten Schlüssel sicher (veracrypt Hidden Volume) verwahren. Niemals einer Verschlüsselung eines Cloud Anbieters trauen. Keine Smartphone Apps benutzen. Kameras grundsätzlich nie über Funk anschließen sondern immer mit Kabel (gesichert) und das Netz mit der Kamera mindestens als VLAN, besser physikalisch mir „airgap“ isolieren.
    Leider ist das alte Sprichwort „Wo ein Trog ist, kommen die Schweine“ bittere Realität.
    BTW: Vermutlich gibt es in den USA den Schutz des privaten lebensbereichs nicht. Also: niemals US Anbieter verwenden.

    1. „BTW: Vermutlich gibt es in den USA den Schutz des privaten lebensbereichs nicht. Also: niemals US Anbieter verwenden.“

      Das sollte EU-Bürger*innen egal sein können. Nur leider gibt es erstens in USA den „Cloud-Act“, und zweitens will man sich als EU bei den digitalen Beweismitteln — Stichwort: E-Evidence-Verordnung — anscheinend in nächster Zeit zu einem unbürokratischen und nur schwach kontrollierten Kuhhandel mit den USA einlassen.

    2. Die Polizei beschlagnahmt auf nicht im privaten Lebensbereich Dritter gespeicherte Daten, hier vermutlich sogar mit Zustimmung des Betroffenen dort gespeichert. Die Polizei verletzt den privaten Lebensbereich „Wohnzimmer“ nicht.

      Wenn Du 1970 einen Super8- Streifen aus Deinem Schlafzimmer im Auto hattest, und das wurde legal gefilzt, war der natürlich zu sichten und konnte gegen Dich verwendet werden.

  4. Works as designed.

    Niemand muss sich selbst belasten, aber Zeugen haben explizit kein Aussageverweigerungsrecht und können durchsucht werden.

    Privatisierung von Überwachung ist für Behörden enorm praktisch. In Deutschland gibt es übrigens nichtmal ein Verwertungsverbot für legal beschlagnahmte aber illegal privat erfasste Daten.

    Die sind ja nicht dumm. Deswegen will auch die EU Kommission die Daten in einer lokalen und damit zugreifbaren Cloud, und nicht etwas sichere und verteilte Infrastruktur.

    1. „Die sind ja nicht dumm.“

      Ganz ehrlich? Ich glaube schon, dass es letztlich eine Form von Dummheit ist. Denn es ist nicht nachhaltig. Antidemokratisch-nicht-dumm – ok, aber mit Demokratie… Selbstenthauptung gefällig? Irgendwie intelligent ist jedes Raubtier, das andere töten kann. Vielleicht meinten Sie DAS?

  5. Ich denke seit längerer Zeit über die Anschaffung einer Innenüberwachungskamera nach. Klar war von Anfang an, dass diese ihr Videomaterial lokal sofort asymmetrisch verschlüsselt speichern muss, um wirksam gegen Zugriff durch Unbefugte zu schützen.

    So etwas scheint es nicht zum Kauf zu geben, muss man sich mit Raspberry Pi wohl selber bauen.

  6. Für mich ein weiterer Beweis dafür dass das ganze Geschäftsmodell vom Scheitel bis zu Sohle Müll ist.

    Die ganz bescheidene Frage beginnt schon mit „Warum speichern die (Amazon) die Bilder überhaupt….“

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.