„Alternative“ zu TrackingDatenschutzbehörden geben Pur-Abos ihren Segen

Medien können von Nutzer:innen eine Einwilligung zum Datensammeln verlangen, sofern sie ihnen eine Alternative anbieten. Zu diesem Schluss kommt die Datenschutzkonferenz. Doch die vermeintliche Alternative löst eher die Probleme von Verlagen als von Nutzenden, denn die Pur-Abos muss man sich leisten können.

Eine junge Person mit langen Haaren und Brille sitzt vor dem Laptop und kaut mit verzwiefeltem Gesichtsausdruck auf einem Bleistift
Nicht jede Alternative ist eine echte Option – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Jeshoots

Pur-Abos sind auf dem Vormarsch. Mehr und mehr Online-Medien haben in den letzten Jahren die Bezahlangebote eingeführt, bei denen Nutzer:innen mit Geld statt mit Daten für die Inhalte zahlen. Leser:innen müssen sich beim Besuch von vielen Nachrichtenseiten heute entscheiden: Wollen sie einen monatlichen Betrag zahlen, damit sie das Medium besuchen können, ohne dass ihr Verhalten für Werbezwecke ausgewertet wird? Oder stimmen sie der Überwachung ihres Onlineverhaltens zu und lesen „weiter mit dem üblichen Tracking“, wie es auf den Vorschaltbannern häufig heißt?

Umstritten sind diese Pur-Abomodelle unter anderem deshalb, weil die Datenschutzgrundverordnung vorschreibt, dass Einwilligungen freiwillig erteilt werden müssen. Ist es wirklich eine freiwillige Einwilligung, wenn die Alternative verhältnismäßig teuer ist? Häufig kosten die Pur-Abos vier oder fünf Euro im Monat. Wer also mehrere Nachrichtenseiten ohne Tracking konsumieren möchte, käme schnell auf 30 Euro oder mehr regelmäßige Kosten. In den vergangenen Jahren waren deshalb vermehrt Beschwerden bei den deutschen Datenschutzbehörden eingegangen, unter anderem von der Datenschutzorganisation NOYB.

Nun äußert sich die Datenschutzkonferenz (DSK) zu dem Thema, also der Zusammenschluss der Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland. Den Beschluss [PDF] kann man im Großen und Ganzen als Bestätigung der derzeitigen Praxis lesen.

Gleichwertige Alternative?

Grundsätzlich jedenfalls, so die DSK, „kann die Nachverfolgung des Nutzendenverhaltens (Tracking) auf eine Einwilligung gestützt werden, wenn alternativ ein trackingfreies Modell angeboten wird, auch wenn dies bezahlpflichtig ist.“ Die Einwilligung müsse natürlich den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung genügen, heißt es in dem zweiseitigen Beschluss.

Doch statt wie bei Verlautbarungen der DSK sonst üblich die Freiwilligkeit von Einwilligungen zu betonen, streift sie das das Thema dieses Mal nur am Rande. An einer Stelle heißt es: Falls mehrere Einwilligungszwecke vorliegen, „müssen die Anforderungen an die Freiwilligkeit dahingehend erfüllt werden, dass Einwilligungen granular erteilt werden können.“ Das bedeutet, dass Nutzende den verschiedenen Zwecken jeweils einzeln zustimmen oder ablehnen können müssen. Darüber hinaus sei Transparenz wichtig und die betroffenen Personen müssten verständlich informiert werden.

Die Datenschutzbehörden scheinen sich vor der Frage der Freiwilligkeit zu drücken. Sie geben allerdings eine implizite Antwort, indem sie lediglich zwei Kriterien aufstellen, damit Pur-Abos als „gleichwertige Alternative“ zum Lesen mit Tracking anzusehen sind: Zum einen müssten die Pur-Variante und die Tracking-Variante „dem Grunde nach die gleiche Leistung umfassen“. Zum anderen muss das Entgelt für die datenschutzfreundliche Alternative marktüblich sein.

Zumindest das erste Kriterium sieht der Wirtschaftswissenschaftler Timo Müller-Tribbensee klar erfüllt. Zwar gebe es zwischen einzelnen Angeboten durchaus Unterschiede, doch in der Regel sei der Funktionsumfang eines Pur-Abos mindestens so groß wie bei der Tracking-Variante. Gelegentlich komme es sogar vor, dass die Pur-Version auch den Zugang zu einigen „Plus-Artikeln“ enthält, also solchen, die hinter einer klassischen Paywall stehen.

Preise orientieren sich nicht an Werbeeinnahmen

Müller-Tribbensee forscht an der Goethe-Universität Frankfurt in einem von der EU geförderten Forschungsprojekt zu Pur-Abos und gibt im Gespräch mit netzpolitik.org Einblicke in seine Arbeit. Dabei wird deutlich: Beim Preis-Kriterium ist die Lage etwas komplizierter als beim Funktionsumfang. Denn woran sich die Preissetzung der Pur-Abos orientiere, sei nicht klar ersichtlich.

Fest steht: Die Preise orientieren sich nicht an dem, was die Verlage mit Targeted Advertising einnehmen, so Müller-Tribbensee. Die durchschnittlichen Werbeeinnahmen pro Nutzer:innen und Monat lägen schätzungsweise bei unter 10 Cent. Die Einnahmen pro Kopf können sich aber abhängig von der Nutzungsintensität deutlich unterscheiden. Ganz genaue Zahlen zu Einnahmen durch Targeted Advertising lägen auch ihm nicht vor, sagt der Forscher, denn weder Werbefirmen noch Verlage sprechen gerne offen darüber. Doch er konnte einen Datensatz mit Millionen Anzeigen von einer Werbeplattform aus den Jahren 2014 bis 2016 auswerten, der zuverlässige Schlüsse auf die Einnahmen aus Online-Werbung zulässt.

Miese Tricks und fiese Klicks

Selbst falls die tatsächlichen Werbeeinahmen heute etwas davon abweichen sollten, sei klar: In der Regel fallen die Kosten für Pur-Abos um ein Vielfaches höher aus als die durchschnittlichen Werbeeinnahmen pro Nutzer:in, so Müller-Tribbensee.

Wenn man beurteilen möchte, ob Pur-Abos eine gleichwertige Alternative sind, könnte man also danach fragen, ob diese Preise angemessen sind. Doch für die Datenschutzbehörden scheint diese Frage nicht relevant zu sein. Sie setzen in ihrem Beschluss lediglich voraus, dass die Preise marktüblich sein müssen. Das heißt: Sie müssen dem entsprechen, was andere Medien nehmen. Die Preisspanne am Markt liege zwischen zwei und zehn Euro, sagt Timo Müller-Tribbensee.

Ob der marktübliche Preis ein hilfreiches Kriterium ist? Das müssten andere entscheiden, gibt sich der Wirtschaftswissenschaftler diplomatisch. Er verweist allerdings darauf, dass die französische Datenschutzbehörde CNIL einen anderen Weg gegangen sei als die deutschen Behörden. Zwar habe auch sie keine Preisspanne festgeschrieben, sondern stelle auf Bewertungen im Einzelfall ab. Allerdings verpflichte die CNIL die Medienanbieter, selbst nachzuweisen, dass sie einen angemessenen Preis nehmen.

Weniger als ein Prozent nutzen Pur-Abos

In der Wahrnehmung der Nutzer:innen scheinen die Pur-Abos jedenfalls nicht als gleichwertige Alternative durchzugehen: „Nach unseren Forschungserkenntnissen nutzen weniger als ein Prozent der Besucher von Nachrichtenseiten ein Pur-Abo“, so Timo Müller-Tribbensee.

Dass diese Zahl steigen würde, wenn die Preise niedriger wären, hält er allerdings nicht für ausgemacht. „Die Zahlungsbereitschaft für Privatsphäre im Internet scheint insgesamt gering.“ Und wenn weniger Leute dem Tracking zustimmen würden, könne dies dazu führen, dass mehr Artikel hinter Paywalls landen und nicht mehr frei verfügbar sind.

Dieses Grundproblem löst auch das Pur-Abo nicht. Doch es löst das Datenschutzproblem der Verlage. Sofern die bei der Einwilligung die formellen Vorgaben der DSK beachten, können sie künftig auf ihre gleichwertige Alternative verweisen. Die Pur-Abos sind gekommen, um zu bleiben. Datenschutz im Netz wird damit zu etwas, das man sich leisten können muss.

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20 Ergänzungen

  1. Für 5€ im Monat bekomme ich aber auch schon einen VPN. Damit – und mit dem richtigen Browser – kann ich dem Tracking dann auch zustimmen, ohne dass über einen längeren Zeitraum ein umfassende Profil meiner Online-Aktivität erstellt werden kann.

    1. Nein, das ist falsch. Das Tracking erfolgt nicht aufgrund der IP-Adressen, sondern mittels Cookies, Web-Storage/LocalStorage, Fingerprinting, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Accounts bei sozialen Netzwerken und vielem mehr.

      1. Hi Alvar,

        also mein offline E-Book reader kann all das nicht wenn er lediglich das epub der Zeitung herunter lädt. ;)

        Klar die Zeitung hat meine Telefon-Nummer-Email-Adresse usw. Aber eventuell lädt auch nur mein Bot-Computer das epub herunter und ich hole s mir von dort für mein Offline-E-Book anonym ab.

        Es ist wichtig das wir für diese Medien zahlen, vor allem ohne Internet und Browser. Aber ich fürchte dies wird leider kein Mainstream.

        Grüße,

        Chris

  2. Bei der Diskussion um „Pur“-Abos und deren Unbeliebtheit kommen mir zwei Aspekte zu kurz:
    1. Die Nutzung von AdBlockern mit Trackingschutz vermittelt vielen Nutzern den Eindruck, sie könnten ganz kostenlos eine Tracking-freie Seitenansicht bekommen, so dass sich das „Pur“-Abo erübrigt. Inwieweit dieser Trackingschutz tatsächlich greift und dieser Eindruck somit berechtigt ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
    2. Zum Abschluss des „Pur“-Abos müssen Name, Email und Zahlungsdaten hinterlegt werden. Man muss also paraxoderweiser explizit Privatsphäre in Form von Anonymität aufgeben, um Privatsphäre in Form von keinem/weniger Tracking zu bekommen — ein sehr schlechter Handel!

    1. Zu 1: Es kann durchaus effektiv sein. Der Firefox Profile Maker https://ffprofile.com/ hilft dir beim Einstellen von Firefox. Letzteres ist ein Muss, denn der Browser von Google, einem Werbeunternehmen, bietet nicht so gute Möglichkeiten zum Schutz. Edge hat sogar noch schlimmere Defaults als Chrome und sendet alle deine Eingaben an Microsoft. Siehe hier für die grausigen Details (interessanterweise kommt der Autor dennoch zum Schluss, Edge verwenden zu wollen. Naja.) https://thomask.sdf.org/blog/2023/03/18/the-dark-defaults-of-microsoft-edge.html

      Die Selbstschutz-Maßnahmen gegen Tracking sind ein Katz-und-Maus-Spiel mit den Werbefirmen. Fingerprinting, das ich im Kommentar oben bei Mr. Tea erwähnt habe, ist so ein Beispiel.

    2. 1000000% Erhöhung! [Bzlg. des durchschnittlichen Straßenraubopfers im Ruanda der 90er, gedeckelt bei 1000000% Erhöhung und nicht notwendigerweise tot.] sagt:

      Genau deswegen sollten die „Datenschutz“-Irgendwas +-mit auch immer die Gesamtbilanz mit bewerten und transparent angeben, oder auf jegliches Tamtam komplett verzichten. So wie bei Lohnabschlüssen der erwartete inflationsbereinigte Vergleich in die Medien gehört (-12% über 3 Jahre o.ä., gerne auch Szenarien angeben mit min/max).

      Gerade noch lobte sich der NDR/Radio für „Einordnung“. Zuletzt sogar mal passiert, z.B. bei „jugendkriminalität“ oder irgendwelchen komischen Statements von Politikern. Es fallen doch immer wieder fehlende Einordnungen auf, ausgeblendete Themen- und Problembereiche, sowie mehr oder weniger offensichtliches, einseitiges Framing (nicht dauernd). Sehr aufstoßen zun Äußerungen von Politikern, denen immer wieder eine Plattform für Quatsch geboten wird – man muss bedenken, was so oft gewählt wird (Bildugnsauftrag!), und wie übermäßige Wiederholung von Positionen ohne Einordnung wirkt, dazu das Prozentgefälle. Das ist meiner Meinung nach noch nicht glorreich.

  3. An dieser Stelle vielleicht noch ein Shoutout an den Content Pass (https://contentpass.net)
    Für drei Euro im Monat hat man dort auf vielen Seiten das Pur-Abo drin.
    Zugegeben, das sind jetzt nicht immer die großen Tageszeitungen, aber der Tagesspiegel ist zum Besipiel enthalten.

    Zu der Freiwilligkeit von Pur-Abos:
    Ich würde sagen es ist eine freiwillige Entscheidung. Zur Not kann ich immer noch komplett auf das Medium verzichten. Für die Leute die umfassend und quer lesen, wird das halt schwierig.

  4. Auf ein Medium, das dreist einen Erpressungsversuch zum Abschluss eines „Pur-Abos“ startet und sonst mit der Nachverfolgung des Nutzendenverhaltens droht, kann ich verzichten. Für was halten die sich?

    Einzig Heise ist da schlau. Wer so ein Abo abschließt bekommt die Dinge, die sonst niemanden interessieren. Heise rechnet offenbar mit der (nicht-) Intelligenz der Nutzer.

    (Das liebe Kinder war böse Realsatire – und es stimmt mich schon traurig weil Heise eine echte Legende war).

    1. Für gute Information bezahle ich auch. Daher gibt es für verschiedene auf Spenden basierten Seiten auch mal dieselbe.

      Verlage wie heise bieten aber keine wertvollen Informationen und sollte mal eine dabei sein, dann habe ich die Information über andere, werbefreie Kanäle schon längst erhalten. Einem PUR Abo steht also keinerlei Wert gegenüber.

      Offensichtlich haben sich viele Verlage davon verabschiedet gute Arbeit gegen gutes Geld einzutauschen und versuchen über Werbung Kasse zu machen. der angebliche Inhalt, dient nur als Lockvogel.

      Siehe auch https://blog.fefe.de/?ts=9adb7a25

  5. Das ist schon verwirrend dieses Internet. Früher konnte man Medien ausreichend anonym gegen Bargeld kaufen. In der Regel ohne Tracking und feingliedriger Nutzungsanalyse. Jetzt, wo alles ins Internet wandert, scheint das für die meisten Nutzerinnen unmöglich zu werden.

    Mit Abschluss eines Abos gibt man nicht nur seine Anonymität gegenüber dem Verlag, sondern auch gleich noch der Bank (oder irgendeinem Payment Dienstleister), dem Finanzamt, dem Steuerberater auf. Da Abonennten nicht selten auf erkennbare Abo-Links geleitet werden, weiß dann auch jeder Access-Point-Anbieter Bescheid.

  6. Übrigens: jeder hat das Recht auf Auskunft, welche Daten von der jeweiligen Website verarbeitet werden. Und wenn man darin eingewilligt hat, besteht sogar das Recht auf Datenübertragbarkeit: die Daten müssen in einem maschinenlesbaren Format zur Verfügung gestellt werden.

    Laut Artikel 15 GDPR (https://dsgvo-gesetz.de/art-15-dsgvo/) hat jeder das Recht darüber, zu erfahren, wer was über wen gespeichert hat. Das kann man mit einem einfachen Schreiben geltend machen. Nicht vergessen, nach allen Punkten zu fragen und auch eine Kopie der Daten nach Absatz 3 zu verlangen.

    Laut Artikel 20 GDPR (https://dsgvo-gesetz.de/art-20-dsgvo/) besteht auch ein Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn man in die Datensammlung „freiwillig“ eingewilligt hat.

    Personenbezogene Daten sind nicht nur Daten, die Deinen Namen enthalten. Sondern auch Deine Google- oder Facebook-ID, der Tracking-Cookie auf der Website vom Verlag XY oder anderes. Pseudonyme sind personenbeziehbare Daten.

    Wenn der Webseitenbetreiber nicht antwortet (er hat einen Monat Zeit): Beschwerde bei den Datenschützern einreichen.

  7. So viel Text, aber das Wichtigste vergessen:
    Haben die Verlage überhaupt eine „gleichwertige Alternative“?
    Antwort: Nein.
    Zeit, SZ, Heise…. überall steht „mit weniger Tracking“. Das ist nicht, was die Konferenz beschlossen hat. Für die Verlage ist der Sieg somit kleiner, als auch hier behauptet wird und mit dem nächsten Verlage-Bevorzugungs-Gesetz darf in Kürze gerechnet werden.

    1. Also ich lese meine SZ als epub, tracking frei. Lediglich mein Script logt sich automatisch mit dem Session-Cookie ein um die Datei täglich zu kopieren. Danach gibt es keine weiteren Interaktionen mehr von mir und ich hole von dem Server das epub ab und kann es komplett offline lesen.

      Gut nicht alles aber die meisten Artikel. Alternativ gibt es noch eine gedruckte Zeitung komplett offline am Kiosk gegen Bargeld.

      Was ist da wohl eine „gleichwertige Alternative“?

      Chris

  8. In Zeiten KI-generierter Texte, die mit dem Ziel der Manipulation erzeugt werden, wird das Tracking im Medienbereich noch viel problematischer, als es bisher schon gewesen ist.

  9. Wenn ich auf „Plus“-Artikel stoße, öffne ich immer erst in einem anderen Browser-Tab archive.today und kopiere dort unter „Suchen Sie im Archiv der gespeicherten Webseiten“ den Link hinein um zu gucken, ob es eine frühere Noch-nicht-Plus-Version des Artikels gibt.

    1. Ach ja, ich hatte schon fast verdrängt wie man auf manchen News-Seiten beim umblättern der Artikelseiten auf eine Paywall stößt, weil der Artikel während des lesens zum Plus-Inhalt wurde.

  10. Ich möchte mal zwei dinge Anmerken:

    1. Wenn Nutzer, die dem Tracking nicht zustimmen in irgendeiner Form benachteiligt werden (und für einen Dienst bezahlen zu müssen kann durchaus als Benachteiligung angesehen werden), kann die Einwilligung definitiv nicht als freiwillig betitelt werden.

    2. Werbung ist auch ohne Tracking möglich. DuckDuckGo ist ein gutes Beispiel dafür.

    1. Prinzipiell ein interessanter Ansatz, allerdings ist dann nur die Suche „geschützt“. Ist die Suche zeitlich korrelierbar oder sogar pseudonym in der Session (weiß ich nicht, hoffe nicht), dann wird bei Seitenbesuchen der Schutz doch schnell zur Makulatur, anteilig jedenfalls.

      Beispiele aus dem Shopping:
      – Rasenmähersuchen nach deutschen Shops.
      – Spezialteile für irgendwas.

      Das eigentliche Problem aber ist doch, wenn eine Suchmaschine trackende maschinen nutzt, als Metamaschine. Zivilisatorisch gehört da ein NGO/state-funded wissenschaftsgetriebsdings No-Bullshit-Dienstdings hin. Beim Nutzen für die Gesellschaft sollten wir langsam überlegen, ob ein profanes Marktaufrollen und Festhalten mit (dann inzwischen) trivialem wissenschaftlichem Abgriff wirklich so eine großartige Sache ist (für die Gesellschaft).

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