Zu viel ÜberwachungTeslas dürfen bei Berliner Polizei nicht auf den Hof

Der Berliner Polizei überwachen Teslas einfach zu viel – sie dürfen nicht mehr auf die Parkplätze der Behörde. Der Fall zeigt das Problem zunehmender Überwachung durch moderne Autos.

Kameras in Tesla-Frontscheibe
Alleine in der Frontscheibe hat ein Tesla mehrere Kameras. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / MiS

Mit Update unten

Die Berliner Polizei will nicht mehr, dass Fahrzeuge des Herstellers Tesla auf ihre Liegenschaften fahren. Der Polizei stört sich dabei an der umfassenden Überwachungs- und Kameratechnik der Autos. In einem Rundschreiben, das dem Berliner Boulevardblatt BZ vorliegt, heißt es, dass die Elektrofahrzeuge „eine sicherheitsrelevante Gefährdung für Mitarbeitende, Dritte (Sicherheit und Datenschutz) sowie die Liegenschaften der Polizei Berlin (Objektsicherheit)“ darstellen würden. Die Polizei hat die Echtheit des Schreibens gegenüber der BZ bestätigt.

Screenshot
Screenshot des Rundschreibens der Berliner Polizei. - Alle Rechte vorbehalten Polizei Berlin / BZ

Laut dem internen Schreiben hat sich die Berliner Polizei im Januar 2022 das erste Mal damit beschäftigt. Im Schreiben heißt es: „Darin wird auf einen Fernsehbeitrag des ZDF aufmerksam gemacht, wonach sämtliche Fahrzeugmodelle des Herstellers Tesla permanent ereignisunabhängige Videoaufzeichnungen des gesamten Fahrzeugumfeldes anfertigen und diese Aufnahmen ausleiten. Diese Aufnahmen werden auf im Ausland (Niederlande) befindlichen Servern der Firma Tesla dauerhaft gespeichert. Die dortige weitere Verarbeitung ist für Nutzende eines Tesla nicht nachvollziehbar.“

Laut einem Bericht des Tagesspiegels hat die Polizei Sorgen, dass die Autos Sicherheitsbereiche wie Munitionsbunker, Tarnkennzeichen oder Spezialkräfte und Zivilermittler:innen filmen könnten. Laut dem Schreiben muss nun jede Polizeidirektion dafür sorgen, dass bestimmte Bereiche nicht aufgenommen werden. Mitarbeiter:innen, die privat einen Tesla fahren, könnten wohl Parkplätze mit Sichtschutz bekommen. 

Immer mehr Kamera-Augen im öffentlichen Raum

Wenn es sie nicht selbst betrifft, ist die Polizei jedoch offen für die Überwachungsbilder der Teslas und nutzt sie für Ermittlungen. Die Eigenschutzmaßnahme der Polizei weist auf ein generelles Problem mit neuen Autos hin: Der Anstieg an Überwachungsdaten, die nicht nur die Fahrer:innen betreffen, sondern unbeteiligte Verkehrsteilnehmende und Passant:innen.

Im Falle von Tesla und der Polizei geht es vor allem um den sogenannten Wächter-Modus von Tesla-Fahrzeugen. Diese permanente Kameraüberwachung wertet aus, wann eine „Bedrohungslage“ für das Fahrzeug entsteht und informiert dann die Besitzer:in über die App, die sich live dazuschalten kann. Dieser Wächter-Modus darf laut der Berliner Datenschutzbeauftragten „nicht grundlos“ aktiviert werden, sonst drohen sogar Bußgelder, schreibt der Tagesspiegel.

Update 23.6., 15:35 Uhr:
Laut einem Bericht des Tagesspiegels rudert die Polizei mittlerweile zurück. Dort heißt es:

Ein generelles Einfahrverbot für bestimmte Fahrzeuge bestehe aktuell nicht, sagte ein Sprecher. Klar ist nur: Die Behörde sucht gerade Wege, um mit den Überwachungssystemen moderner Fahrzeuge umzugehen. Das Tesla-Hausverbot für Polizeipräsidium und LKA sei im „Vorgriff auf eine abschließende behördenweite, auf die jeweilige Liegenschaft individuell abgestimmte Regelungslage“, erlassen worden. Sie solle „die fortwährende Entwicklung der IT in Kraftfahrzeugen“ berücksichtigen, sagte ein Sprecher am Donnerstag. Da sich diese Regelung „noch in Prüfung befindet“, entfalte das Schreiben des LKA-Sicherheitschefs „zunächst keine Wirkung“, sondern „dient lediglich der Sensibilisierung“.

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44 Ergänzungen

  1. Wieviel km Reichweite kostet das permanente Filmen und Übertragen?
    Was macht Tesla mit den Aufzeichnungen?
    Kann ich von Tesla-Haltern verlangen, dass die Kameras nicht mein Grundstück „überwachen“?
    Kann ich von Tesla verlangen, dass ich bzw. mein Gebäude(eingang) nicht gefilmt werden?
    Muss Tesla die Daten auf Verlangen löschen?
    Kann ich von Tesla eine Auflistung gespeicherter Daten verlangen? Auch als Nicht-Kunde?
    Werden meine Persönlichkeitsrechte verletzt, wenn ich an einem geparkten Tesla vorbei gehe?

    1. Also nur rein vorsorglich….
      google und apple haben dein Grundstück und Deine Einfahrt eh schon abgespeichert.
      Das aufnehmen ist im Übrigen nicht verboten. Es gibt nur eine wichtige Beschränkung, die sich darin äussert, das Aufnahmen nur im für jedermann zugänglichen Raum erfolgen dürfen.
      Also Leiter an die Hecke stellen und von oben… schlechte Idee.

      Und bitte unterscheiden zwischen aufnehmen und veröffentlichen.

      Womit das ohne Debatte erledigt ist.

      1. So, so! Und warum darf eine Video-Kamera, angebracht an einem Haus nicht auf den öffentlichen Raum ausgerichtet werden?

        Darf ich Daten über meinen Nachbarn sammeln, und Listen erstellen, ohne die Daten zu veröffentlichen?

        1. „warum darf eine Video-Kamera, angebracht an einem Haus nicht auf den öffentlichen Raum ausgerichtet werden?“

          Wo steht das?
          Anlassbezogene Auslösung: Jede Kamera an einer Klingelanlage wäre damit illegal.
          Ist sie das?

          Bitte differenzieren.

      2. Das ist nur halbwahr! Für die Aufnahme von Fotografien ist es korrekt. Nicht korrekt ist es, wenn ich den öffentlichen Raum – und die Personen die sich darin aufhalten – dauerhaft per Video überwache. Das ist immer noch verboten.
        Mir ist allerdings nicht vollkommen klar wie und was genau bei Tesla gemacht wird.

        1. „Mir ist allerdings nicht vollkommen klar wie und was genau bei Tesla gemacht wird.“

          Dann hilft das Handbuch.
          Ich habe es ja nu verlinkt.

          1. Zu dieser Debatte möcht ich folgendes Verstaubtes aus der Vergangenheit beitragen: Vorschussvertrauen.

            Man kann es nicht wirklich wissen, und daher ist mein Vorschlag, einfach KI zu benutzen, um zu estimieren, ob man etwas darauf geben kann, dass ein bestimmtes Unternehmen bei Abflussfragen im Moment überhaupt zurechnungsfähig ist.

            Das Ergebnis dürfte nicht alle begeistern…

  2. Das sind die richtigen Fragen! Wir kämpfen gegen Kameraüberwachung im öffentlichen Raum und die Autoindustrie stellt uns solche Überwachungsroboter rein, wo niemand mehr weiß, was wo und wielange für wen überwacht und gespeichert wird.

    1. aber die eigentliche ironie ist doch, dass die polizei genau diese überbordende überwachung befürwortet, solange sie selbst an den schalthebeln des überwachunsapparates sitzt

      1. Doch, der Wächtermodus ist komplett falsch. Es gibt absolut gar keinen Grund jede Pillepallebagatelle aufzuklären wenn dafür Bürgerrechte verlustig gehen. Denn dass es kein Supergrundrecht auf Sicherheit gibt dürfte mittlerweile endgültig geklärt sein.

        1. “ Es gibt absolut gar keinen Grund jede Pillepallebagatelle aufzuklären wenn dafür Bürgerrechte verlustig gehen.“

          Im Umkehrschluss wäre das (vorsätzliche) schädigen von fremden Eigentum ein Bürgerrecht? Bitte nochmal drüber nachdenken.

          1. Parkplatzüberwachung mit Kameras nebst kompetentem Personal, würde ähnliche Sicherheit bringen, aber weniger Fragezeichen. Tatsächlich dürfte ein Polizeiparkplatz Kameraüberwacht sein, was ansonsten allerdings nicht überall der Fall sein dürfte.

            Dennoch, der Umkehrschluss interessiert mich.
            Das Pillepalle-Statement ist allgemein recht unumwerfbar. Nehmen wir aber mal an, wir könnten es eingrenzend sehen, inetwa „Der Wächtermodus sorgt für die Aufklärung von Pillepalle, mehr nicht.“. Sie sagen also, der Wächtermodus helfe aber, vorsätzliche Sachbeschädigung aufzuklären, und nennen es daher „Umkehrschluss“, wenn das bedeuten würde: „Den Wächtermodus zu verbieten, ist damit gleichzusetzen, vorsätzliche Sachbeschädigung zum Bürgerrecht zu machen.“.

            Aber:
            1. Ein Verbot des Wächtermodus wäre keine Erklärung von etwas anderem zum Grundrecht, und auch keine Befreiung von der Strafbarkeit von Sachbeschädigung. Sie haben lediglich kein Recht zur Überwachung öffentlicher Plätze ( – was die Argumente und Analogien betrifft. Ob das in diesem Falle wirklich technisch so hinkommt, oder eben nicht, sei mal dahingestellt).
            2. Nicht unwichtig wäre hier eine Quantifizierung. Wie viele wie schwere Straftaten hilft denn sowas aufzuklären, und wie viel an Rechten anderer Leute wird berührt.

            Schlimmer wären natürlich dauerhaft mitschneidende Sprachassistenten auf Mobilgeräten [- man stelle sich öffentliche Verkehrsmittel vor, in denen auf Magische Weise immer gerade auf so vielen Geräten die Servicequalität gesichert wird, wie man braucht, um ein Lagebild des Verkehrsmittels zu haben, also schneiden natürlich nicht immer alle mit, witzigerweise aber immer welche -], o.ä, aber das ist ja kein Grund, anderes durchgehen zu lassen.

          2. Also in Berlin oä., dürfte in jedem vollen Zug jemand sitzen, wo zu allem Überfluss auch noch…

            – Zu irgendeinem Clan gehört.
            – Einbrecher ist.
            – Falsch geparkt hat.
            – Von den Russen abgehört wird.
            – Von den Amis abgehört wird.
            – Von den Chinesen abgehört wird.
            – Von der Spionageabwehr abgehört wird.
            – Kanzler/in abhört.
            – Audio Professional aus Berlin|Inland|Ausland ist und einen Mitschnitt für eine Tonbibliothek macht.
            – Besorgter Nachbar|Flüchtling|Scientologe|Clanmitglied|Low-Budget-Agent|Tourist|selfieaffin|sonstwas ist, und mit dem Handy einen Mitschnitt macht.

            In der Regel dürfte es aber auf das Gleiche hinauslaufen: irgendjemandes Gerät wird von irgendwem „angezapft“. Alleine schon wegen der „plausible deniability“.

  3. Also vielleicht sollte sich mal jemand die Mühe machen und nachdenken, wie viele Terrabyte auf welchem Weg den Server in den Niederlanden finden müssten, wenn da permanent die Kameras aufnehmen.
    Ich helfe mal nach:

    „Neben der Unterstützung des Autopiloten können die Außenkameras auch Videoaufzeichnungen der Fahrzeugumgebung auf einem USB-Flash-Laufwerk speichern.“

    „Zum Speichern von Aufzeichnungen des Wächter-Modus und der Dashcam empfiehlt Tesla die Verwendung des USB-Anschlusses im Handschuhfach. Dies erhöht die Sicherheit und minimiert den Stromverbrauch.“

    „Zum Schutz Ihrer Privatsphäre werden Videoaufzeichnungen örtlich im Bordspeicher oder auf dem USB-Flash-Laufwerk gespeichert. Es werden keine Aufzeichnungen an Tesla gesendet.“

    „Heimadresse ausschließen: Der Wächter-Modus wird an dem Ort, den Sie in Ihrer Favoritenliste als Heimadresse eingerichtet haben, nicht aktiviert (siehe Heimadresse, Arbeitsstätte und Favoriten-Ziele), schaltet sich jedoch an jedem anderen Ort beim Parken ein.“

    Das LKA soll mal den Ball flacher halten.

    Zum nachlesen:
    https://www.tesla.com/ownersmanual/model3/de_us/GUID-3C7A4D8B-2904-4093-9841-35596A110DE7.html

    1. >>„Zum Schutz Ihrer Privatsphäre werden Videoaufzeichnungen örtlich im Bordspeicher oder auf dem USB-Flash-Laufwerk gespeichert. Es werden keine Aufzeichnungen an Tesla gesendet.“ <<

      Aha! Die Tesla-Video-Kameras eignen sich also als Überwachungsinstrument für den Halter/Fahrer.
      Dann gelten doch dieselben Vorschriften wie für alle privaten Videokameras, die auf den öffentlichen Raum zielen.

      1. „Dann gelten doch dieselben Vorschriften wie für alle privaten Videokameras, die auf den öffentlichen Raum zielen.“

        Ja, macht es ja auch.
        Die Filmchen werden lokal gespeichert und anders als vom LKA behauptet NICHT nach Holland ausgeführt und NICHT für Dritte zugänglich gemacht.

        Die Modi sind beschrieben – es erfolgt keine dauerhafte Überwachung.

        1. „es erfolgt keine dauerhafte Überwachung.“

          Doch, das was du beschreibst ist nach ständiger Rechtsprechung eine dauerhafte Überwachung, nur ist der Verantwortliche in diesem Moment der Halter. Und Kameras im öffentlichen Raum sind nun erst einmal ganz grundsätzlich verboten.

          Im übrigen sendet Tesla sehr wohl Kameramaterial in die Niederlande: Nämlich von den Fahraufnahmen. Und da das KFZ nicht mit dem Kran auf das Grunstück gehoben wird, besteht die Gefahr dass diese Bilder in die Hände von Tesla gelangen.

          1. „Kameras im öffentlichen Raum sind nun erst einmal ganz grundsätzlich verboten.“
            Wo haben Sie das her? Bitte eine aktuelle Quelle.

            Damit wäre hier Schluss, aber wir sind ja hier um zu ergänzen.
            Daher nochmal und auch für Sie meine Ergänzung:
            https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/bgh-urteil-zu-dashcams-datenschutz-durch-technikgestaltung/
            Damit ist geklärt, was Dashcams im öffentlichen Raum dürfen.
            Ausgehend von Absatz 3 der Veröffentlichung in Bezug des Urteils des BGH zu DashCams versuche ich noch einmal den Versuch der Erläuterung:
            Die Bild aufnehmenden Gerätschaften nutzen im SentryModus wie auch im DasCam-Modus den internen Speicher, der umlaufend überschrieben wird.
            Mit Einsetzen eines Ereignis werden die Aufnahmen aus dem internen Speicher auf einen dauerhaft verfügbaren Speicher geschrieben. -Wenn die notwendigen technischen Voraussetzungen, die der Nutzer aktiv vorher sicherstellen muss, erfüllt sind-
            Also nichts automatisch, nichts dauerhaft. Solange kein Ereignis für eine Anlass gebende Aufzeichnung sorgt.

            Sollten Sie andere Informationen haben, legen Sie bitte eine Quelle dar.
            Ich habe.

    2. Ich ergänze mal:
      Die Damen und Herren vom ZDF haben das doch genau beschrieben:

      „Ein Teslafahrer rast mit über 160 km/h durch Berlin, rammt eine Ampel und versucht, Fahrerflucht zu begehen – ein Video und Fahrdaten aus dem Auto belegen das.“

      „Der Firmencomputer wusste gar, wann die Türen geöffnet wurden. Im Auto die nächste Überraschung: Auf einer Festplatte finden sich Videos von Fahrer und Beifahrerin vor Antritt der Fahrt. „Sentry-Mode“ – Wächtermodus – nennt das Tesla. “

      https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/tesla-videoueberwachung-dashcam-datenschutz-100.html

      So und nu nochmal von vorn liebe Polizei von Berlin….
      Sich selbst die Daten AUS dem Auto zunutze machen, und mit Unwahrheiten das gleichzeitig verbieten wollen.
      Kann man machen….

    3. „Das LKA soll mal den Ball flacher halten.“

      Nee, nee! Die Kameras in Tesla-Fahrzeugen sind fest verbaute DASH-Cams. Die Nutzung solcher Geräte ist gesetzlich reguliert:

      https://www.huk.de/haus-haftung-recht/ratgeber/dashcams-was-erlaubt-ist.html

      Die fest und unauffällig verbauten Kameras können Besitzer auch zu nicht legalen Einsätzen nutzen.
      Im Übrigen kann das BKA auf seinen Parkplätzen den Ball so hoch spielen wie sie können und wollen: Wer das Hausrecht hat, hat das Recht zum Ball-Spielen.

      1. „Nee, nee! Die Kameras in Tesla-Fahrzeugen sind fest verbaute DASH-Cams. Die Nutzung solcher Geräte ist gesetzlich reguliert:“
        Ja und?
        Haben Sie Ihre Quelle gelesen?

        Zitat: „In Deutschland ist die Rechtslage nicht eindeutig“
        Zitat2: „Sie dürfen in Ihrem Fahrzeug eine Dashcam installieren. Die Nutzung ist in Deutschland grundsätzlich legal. “

        Sorry, das verfängt nicht.

      2. „Nee, nee! Die Kameras in Tesla-Fahrzeugen sind fest verbaute DASH-Cams. Die Nutzung solcher Geräte ist gesetzlich reguliert:“

        das bestreitet keiner.
        Und jetzt lesen Sie mal, was unter ihrem Link steht.

        Zitat: „Sie dürfen in Ihrem Fahrzeug eine Dashcam installieren. Die Nutzung ist in Deutschland grundsätzlich legal. “

        Zitat2: „Um die anlassbezogene Aufzeichnung sicher zu stellen, muss die Kamera mit Sensoren ausgestattet sein, die nur bei bestimmten Erschütterungen oder Bremsvorgängen auslösen.“

        Rein vorsorglich: Der Rückzug auf Erschütterungen oder Bremsvorgängen betrifft den Einsatz als Dashcam. Im Ruhenden Verkehr handelt es sich nicht um den Dashcam-Mode.
        (Und selbst im DashcamModus ist eine Aufnahme mit umlaufendem überschreiben OHNE auslösendes Ereignis rechtlich unbedenklich – Zitat: „Entsprechend ist mit einem angepassten technischen System, das eine automatische periodische Löschung beinhaltet, ein datenschutzkonformer Dashcam-Einsatz grundsätzlich möglich (siehe bereits Pressemitteilung des LfDI Baden-Württemberg vom 10. Oktober 2017).“ BGH VI ZR 233/17)
        Im ruhenden Verkehr nennt Tesla das Wächtermodus.
        Da heißt es:
        „Der Wächter-Modus speichert die letzten zehn Minuten der Videoaufzeichnung vor Beginn des Ereignisses auf dem USB-Flash-Laufwerk (sofern dieses verfügbar und installiert ist).“

        Selber nachlesen:
        Im Handbuch – siehe mein Link 16:43 Uhr – unter:
        „Zustände Standby, Warnung und Alarm“

        Ich versteh die ganze Hysterie nicht. Anscheinend hat sich niemand jemals tatsächlich hingesetzt und gelesen, was Tesla selbst schreibt.

        Selbst das ZDF schreibt, in dem Auto wäre eine Festplatte installiert… Naja. Wenn die Info von der Polizei kam, dann hieß das ganz bestimmt „Datenträger“

    4. Deswegen auch die handvoll Terrabyte-USB-Sticks in allen Teslas und die feierabendliche Durchsicht und Löschung der Halter. Alle ganz Vorbildlich und im Bilde. :D
      Mir schmeckt diese, wir werden doch schon von allen Seiten gescannt – also macht es dieses eine Gerät nun auch nicht fett-Denke überhaupt nicht. So liest sich die Argumentation zumindest aus meiner rein subjektiven Beurteilung. Ich bekomme schon einen Knoten im Mund wenn ich Smartphones sehe und kommt mir nicht mit Paranoia. Ich weiß ohne Stidien und Prüfung genau, dass nur 1 von 10 Smartphones halbwegs eingerichtet („totgemacht“) ist. Die Polizei müsste genau genommen alle mobilen „Online-Telefone“ bannen. Ein Tesla ist nichts anderes. Ein fahrbares Smartphone bei dem Die AGB abgeklickt wurde ohne sie zu lesen weil sonst keine Fahrbereitschaft. Das Letzte ist zugegeben nur realitätsnahe Spekulation, da ich keine praktischen Kenntnisse damit habe aber da ich bei Technik sehr emphatisch bin, sollte der Punkt stimmen. :|

    5. Hmm. hab mir die betreffende Stelle des Handbuches jetzt mal durchgelesen. Offenbar schafft der interne Speicher nur 2 Minuten Aufzeichnung. Da empfiehlt sich schon ein USB-Speicherstick.

      Was dann wieder zum nächsten technischen Detail führt: wie gründlich ist das Auto denn beim“umlaufende[n] überschreiben“ oder der „automatische[n] periodische[n] Löschung“ – wird da zehnmal drüber gespeichert, oder kann ich da mit der erstbesten recovery-software dann doch eine lustige Clip-show auslesen?

      1. „wie gründlich ist das Auto denn beim“umlaufende[n] überschreiben““
        Die Frage stellt sich gar nicht.

        „Der Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Verkehrsteilnehmer solle durch kurzzeitige, anlassbezogene Aufzeichnungen begrenzt werden, die erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeugs durch einen Bewegungssensor ausgelöst werden“ BGH VI ZR 233/17

        Also halten wir fest:
        Es muss ein Ereignis eintreten.
        Wenn das Auto abgestellt ist, dazu wenigstens ein von außen eintretendes.

        Zurück zur Technik. Wie bereits Samisdata am 24.6. 14:53 schrieb, gibt es einen begrenzten internen Speicher der nur 2 Minuten mitschreibt.

        Tritt ein Ereignis ein, werden die letzten 2 Minuten vor dem Ereignis dann aus dem internen Speicher auf das Medium geschrieben und darauf folgend die LiveBilder.
        Ende ist, IMHO nach spätestens 8 Minuten.
        Was dann auf/mit dem Stick passiert ist vollkommen egal.
        Die Speicherung der Aufnahme ist anlassbezogen erfolgt.
        Somit stellt sich die Frage nicht, ob die Aufnahmen auf dem Stick überschrieben werden.

  4. Juhu. Jetzt noch die Modelle der Behörden 1:1 der Allgemeinheit zugänglich machen: win-win!

  5. Wer Raketen ins All schießt, hat Weltraumrecht!

    Was kümmern da noch Bauvorschriften in Brandenburg oder läppische BKA-Bedenken?
    Im Übrigen ist das Gedöns um Datenschutz und Privacy nur verkappter Sozialneid der Besitzlosen.
    Innovation statt Invasion! Was hätte die CIA ohne Teslas in Russland und in China!

    1. „Mein Pferd..sagt: Im Übrigen ist das Gedöns um Datenschutz und Privacy nur verkappter Sozialneid der Besitzlosen.“

      Ich gehe mal davon aus, dass Sie das ironisch meinen. Wenn nicht, befinden Sie sich in einem Giga-Irrtum.

  6. Unabhängig von der Polizei Berlin: Ich möchte nicht, dass „geparkte“ Tesla-Wächter-Syteme mein privates Grundstück mit Einfahrt und Hauseingang aufzeichnen. Kann ich mich auf das nachfolgende EuGH-Urteil berufen? Wie sieht es hierbei mit dem „Recht auf informelle Selbstbestimmung“ aus?
    „(…) Was bei Tankstellen und Geschäften bereits zum regelmäßigen äußeren Erscheinungsbild gehört, hält mehr und mehr auch Einzug an Privathäusern: Die Videoüberwachung mit Kameras zum Schutz vor Einbrechern. Der EuGH hat nun entschieden, dass die Aufnahmen sich nur auf das eigene Grundstück, nicht aber auf die Straße oder Nachbarhäuser beziehen dürfen. (…)“ (Urt. v. 11.12.2014, Az. C-212/13)

    Private Videoüberwachung nur ausnahmsweise zulässig

    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-urteil-c-212-13-videoueberwachung-datenschutz-richtlinie/

    1. „Ich möchte nicht, dass „geparkte“ Tesla-Wächter-Syteme mein privates Grundstück mit Einfahrt und Hauseingang aufzeichnen.“

      Machen Sie nicht, wenn die einfach nur rumstehen.
      Ist ne Ente.
      Irgendwie werd ich das Gefühl nicht los, das viel rumgedichtet wird…

      1. Da Sie so vehement auf der Selbstauskunft des Herstellers im Handbuch beharren: Ich gehe jetzt davon aus, dass Sie doch sicherlich einmal die Tesla-Bord-IT ausgelesen, den Sourcecode ggf. mit Disassembler lesbar gemacht und und das Verhalten der Software gründlich überprüft haben.

        Oder gehen Sie einfach davon aus, dass das Handbuch schon die Wahrheit sagen wird?

        1. “ gehen Sie einfach davon aus, dass das Handbuch schon die Wahrheit sagen wird?“

          Warum sollte ich das nicht?
          Glauben Sie – hier bitte selbst deutschen Hersteller eintragen – , das die Aufnahmen aus der Überwachung des Verkehrsraum nicht weiter genutzt wird? Stichwort Schildererkennung, Spuhalteassi, etc…
          Sind sie schon mal in die Werkstatt gefahren und haben auf Ihrer Rechnung so einen kleinen Posten GFS gefunden? Was glauben Sie denn was da passiert?

          Nochmal zum mitdenken: Wie viele MB/s produziert eine Dashcam?
          Wie viele derer gibt es an den Fahrzeugen?
          Welche – ständig verfügbare – Datenübertragungsrate wäre notwendig um alle aufnehmenden Geräte die Übertragung der Daten nach Holland zu ermöglichen?
          Wie groß müsste für jedes TESLA-Fahrzeug der Speicherplatz sein, um 24/7 DAUERHAFT aufzuzeichnen? Wie viele TESLA sind allein in D zugelassen?

          Spoiler: Stand 1.1.2022

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          Suchbegriff: KBA FZ6

          Zurück zur Ausgangsfrage: Nein, die Polizei hat nicht in Holland die Aufzeichnungen aus den Kameras gefunden, wie das LKA Berlin vermittelt, sondern wie ich bereits am 23. Juni 2022 um 17:20 Uhr schrieb, hat auch das ZDF ganz EINDEUTIG! mitgeteilt, das die Aufnahmen des Ereignis auf dem lokalen Datenträger IM Auto gespeichert waren.
          Noch Fragen?

      2. Rene, lass gut sein. Dein Argument ist keines, sondern eine Nebelkerze. Was Tesla nach Selbstauskunft macht ist solange vollkommen irrellevant wie der Halter die illegale Aufzeichnung aktivieren kann.

        1. „irrellevant wie der Halter die illegale Aufzeichnung aktivieren kann.“

          Das ist nicht irrelevant. Sie versuchen etwas zu konstruieren, was es nicht gibt!
          Nochmal zum mitlesen:
          Im DashCam-Modus nimmt das Fahrzeug mit seinen Cams während der Fahrt auf den internen Speicher auf und dann wird von vorn überschrieben.
          Und jetzt bitte genau lesen:
          (Zitat aus dem Handbuch)
          Auto: In Situationen, in denen Model 3 ein sicherheitsrelevantes Ereignis wie einen Aufprall oder das Auslösen eines Airbags registriert, speichert die Dashcam automatisch eine Aufzeichnung auf Ihrem USB-Laufwerk.

          Manuell: Sie müssen das Dashcam-Symbol berühren, um eine Aufzeichnung der letzten 10 gefahrenen Minuten auf dem USB-Laufwerk zu speichern.
          # Ende Zitat
          So und nun lasse ich Ihnen gerne den Interpretationsspielraum, was „letzten“ bedeuten könnte.
          Meine wäre: Es sind die letzten 2 vor + 8 Minuten nach Auslösung.

          Ungeachtet dessen: Im Modus manuell hat der Bediener AKTIV! eingegriffen. Das kann man natürlich gerne wiederholen. Aber: Nicht das im Fahrzeug verbaute Equipment nimmt hier aktiv auf!

          Und das auch nur während der Fahrt.
          Wie das im SentryMode aussieht ist bereits erörtert.

          Noch ein kleines wichtiges Zitat, welches gleich am Anfang des Handbuches steht:
          „Bitte beachten Sie, dass allein Sie dafür verantwortlich sind, alle vor Ort geltenden Vorschriften und Eigentumsvorbehalte im Hinblick auf die Verwendung von Kameras zu prüfen und einzuhalten.“

          Nehme ich mein Smartphone, hänge es in die Halterung an der Scheibe und nehme während er Fahrt auf, macht das genau welchen Unterschied?

          Also differenzieren Sie bitte zwischen ihrem „Gefühl“ und den tatsächlich vorhandenen Gegebenheiten.

  7. Die „Sicherheitsbehörde(n)“ mal wieder, Den Leuten Wasser predigen (Keine Kameras), selbst aber Wein saufen (Kameradaten? Her damit!). Nix neues also.

    Passende Umschreibung dazu (bei FeFe gelesen) „Fortschrittslücke“ Kameras verhindern kein Verbrechen. Sie machen nur die Post Mortem Analyse leichter. So sind sie quasi automatisierter Denunzianten.

    Lösungsvorschlag: ALLE Kameras die im Öffentlichen Raum aufnehmen KÖNNEN bekommen ein Pflichtupdate das dafür sorgt das bei Erkennung eine bestimmten QR-Codes die Person unkenntlich gemacht oder die Aufnahme sofort abgebrochen wird. Und jeder der Privat zu bleiben wünscht klebt sich so einen QR-Code an die Klamotten. Problem gelöst. :-)

    Natürlich werden das dann Autodiebe als erstes nutzen… meine Güte haben wir nur noch Luxusprobleme und keine drängenderen die gelöst werden müßten???

    Diskussion darüber dürfte zwecklos sein. Hier sowieso (OT)

  8. Die Massnahme der Berliner Polizei wirft gleich mehrere Fragen auf. Wenn man anerkennt, die im Rundschreiben erwähnten Überlegungen seien [zumindest teilweise] objektiv nachvollziehbar und berechtigt, dann kann das nicht nur für die Berliner Polizei zutreffen. Dann gilt das für jede Polizei in Deutschland, aber eigentlich europa- bzw. weltweit. Neben der Polizei dürften auch zahlreiche andere Behörden, vor allem oberste Regierungseinrichtungen, aber auch Firmen und Privatpersonen ähnliche Bedenken anführen und berechtigte Interessen und ihre Rechte gefährdet sehen.

    Das kann nur eins bedeuten: es gibt unmittelbaren Regelungs- und Handlungsbedarf auf staatlicher bzw EU-Ebene. Dabei kommt es darauf an, dass nicht nur Behördeninteressen berücksichtigt werden, sondern auch die Rechte des Bürgers gewahrt werden. Wenn man es ernst meint mit diesen Rechten und Interessen, könnte das Geschäftsmodell nicht nur Teslas, sondern die gesamte Entwicklung voll-autonomer Fahrzeuge in eine völlig neue Richtung gehen.

    1. Sehe ich auch so. Der Spiegel hat neue Infos:

      „Ärger um internes Rundschreiben/ Polizei distanziert sich von Tesla-Verbot

      In Berlin hat die Polizei ihren Vorstoß für einen Tesla-Bann auf sicherheitsrelevanten Grundstücken relativiert. Doch das dahinterstehende Problem bleibt. Es geht um die Kameras an den Autos. (…)“ (spiegel.de, 24.6.22)

      https://www.spiegel.de/auto/polizei-distanziert-sich-von-tesla-verbot-a-ccf3f222-279f-48eb-9dc8-1c3ead88d817

      1. „Der Spiegel hat neue Infos:“ – (spiegel.de, 24.6.22)

        Hast Du Markus‘ Update von gestern (23.6.) 15:36 nicht gelesen. :)

    2. Jedes Kfz braucht vom Kraftfahrtbundesamt eine Betriebsgenehmigung. Da alle Teslas eindeutig gegen die DSGVO verstoßen und nicht rechtskonform betrieben werden können, müsste die Betriebsgenehmigung widerrufen werden. Aber glaubt irgendjemand ernsthaft, dass sich eine Bundesbehörde mit Tesla anlegen wird? Das Grundproblem ist doch, dass wir Unternehmen so groß haben werden lassen, dass sie ganz unverblümt Gesetze mißachten und ihre eigenen Regeln machen.

    1. Und wer verklagt jetzt Tesla anhand des Gutachtens aufgrund der insgesamt 8 festgestellten Verstöße gegen die DSGVO und der Verletzung des BGB`s?

  9. Im Schreiben heißt es: „Darin wird auf einen Fernsehbeitrag des ZDF aufmerksam gemacht, wonach sämtliche Fahrzeugmodelle des Herstellers Tesla permanent ereignisunabhängige Videoaufzeichnungen des gesamten Fahrzeugumfeldes anfertigen und diese Aufnahmen ausleiten. Diese Aufnahmen werden auf im Ausland (Niederlande) befindlichen Servern der Firma Tesla dauerhaft gespeichert. Die dortige weitere Verarbeitung ist für Nutzende eines Tesla nicht nachvollziehbar.“

    GENAU DAS macht der Staat mit uns. Wir sollten genauso reagieren und den Staat aus unserem Leben ausschließen!

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