ZensurheberrechtFragdenStaat gewinnt im Streit um Glyphosat-Gutachten

Verstieß die Veröffentlichung von Glyphosat-Gutachten gegen das Urheberrecht? Das Portal für Informationsfreiheit FragdenStaat hat endgültig den Rechtsstreit gegen das Bundesinstitut für Risikobewertung gewonnen. Der Bundesgerichtshof hat eine Beschwerde des BfR abgelehnt.

Eine Demonstartion gegen die Verwednung von Glyphosat. Die Personen auf dem Bild tragen grüne T-SHirts. Sie halten Schilder in der Hand. Auf den Schildern steht: "Gemeinsam gegen Glyphosat" und Vorsorgeprinzip statt Konzerninteressen! Nein zu Glyphosat! Die Personen haben den Mund geöffnet und scheinen zu rufen.
Eine Demonstration von Glyphosat Gegner:innen 2016 CC-BY-SA 2.0 BUND Bundesverband

Der Bundesgerichtshof beendet endgültig den Urheberrechtsstreit zwischen FragdenStaat und der Bundesregierung. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte die Informationsfreiheitsplattform bereits im Jahr 2019 abgemahnt und verklagt. Der Grund: FragdenStaat veröffentlichte ein Gutachten des BfR zu Krebsrisiken durch den Einsatz des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat.

Das BfR untersteht dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, zu der Zeit des beginnenden Rechtsstreits war Julia Klöckner (CDU) die zuständige Bundesministerin. Im Jahr 2015 hatte das BfR eine Stellungnahme zu einer Monografie der Internationalen Agentur für Krebsforschung verfasst. Dieses Dokument hatte FragdenStaat durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten und auf ihrer Webseite veröffentlicht.

Urheberrechtsklage: Gutachten sollte gelöscht werden

Das Bundesinstitut für Risikobewertung ging gegen diese Veröffentlichung vor. Zuvor hatte das BfR bereits den MDR für die Veröffentlichung eines Reports zu Glyphosat und der BfR-Stellungnahme abgemahnt und schließlich verklagt.

Im Jahr 2020 bestätigte das Landgericht Köln im Fall von FragDenStaat, dass die Veröffentlichung des amtlichen Gutachtens keine Verletzung des Urheberrechts darstellte. Das Bundesinstitut ging dagegen in Berufung, aber auch das Oberlandesgericht Köln kam zum Ergebnis, dass die Veröffentlichung rechtmäßig war. Auch dagegen ist das BfR vorgegangen, scheiterte nun aber endgültig am Bundesgerichtshof. Die Beschwerde gegen eine Nicht-Zulassung einer Revision wurde endgültig abgewiesen.

Das Bundesinstitut betont, dass es in dem Gerichtsverfahren nicht um das Zurückhalten von Informationen ginge, sondern ausschließlich um die „Veröffentlichungs- und Weiterverbreitungsrechte an einem Wissenschaftlichen Dokument“, so das BfR in einer Pressemitteilung vom 7. Februar.

Die Gefahr von Glyphosat

Die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO hat das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat als „wahrscheinlich Krebserregend“ eingestuft. Das Bundesinstitut für Risikobewertung stuft das Risiko anders ein und schreibt, dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch „kein krebserzeugendes Risiko für den Menschen zu erwarten ist“. Glyphosat ist in Deutschland bis 2023 zugelassen. Die Kritik an der Verwendung von Glyphosat dauert an.

Schon 2019 forderte FragdenStaat eine Reform des Urheberrechtsgesetzes. Sie wollen erreichen, dass die Veröffentlichung solcher behördlicher Dokumente, wie des Glyphosat-Gutachtens, nicht mehr durch das Urheberrecht verhindert werden kann.

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3 Ergänzungen

  1. Staatliche Stellen gehen oft und gerne durch alle Instanzen, egal wie eindeutig die Sachlage auch aussehen mag – denn am Ende zahlt so oder so der Steuerzahler die Zeche.

    1. Sau cool! Respekt vor euch & eurer Arbeit! Ihr habt die Monsanto (jetzt Bayer) Lobbyisten besiegt!

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