WettbewerbBundeskartellamt verschärft Gangart gegen Amazon

Amazon hat eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb, urteilt das Bundeskartellamt. Damit kann die Bonner Behörde besser untersuchen, ob Amazon den Wettbewerb gefährdet – und solche Praktiken untersagen.

Amazon nehme eine zentrale strategische Position im deutschen Online-Einzelhandel ein, so das Bundeskartellamt. – Logistik-Halle: IMAGO / BildFunkMV; Logo: Amazon; Montage: netzpolitik.org

Auch der Online-Riese Amazon ist sehr groß, hat das Bundeskartellamt heute bekannt gegeben. Mit der Einstufung, dass es sich um ein „Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ handelt, unterfällt Amazon und seine Töchterunternehmen ab sofort der erweiterten Missbrauchsaufsicht. Diese gibt dem Bundeskartellamt seit dem Vorjahr neue Mittel an die Hand, um nach einer zweistufigen Untersuchung wettbewerbsgefährdende Praktiken zu untersagen.

„Amazon ist der zentrale Schlüsselspieler im Bereich des E-Commerce“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, in einer Pressemitteilung. Der Konzern trete als Händler, Marktplatz, Streaming- und Cloud-Anbieter auf und verbinde seine Angebote zu einem digitalen Ökosystem. Die Behörde werde nun mögliche wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen gezielt aufgreifen und gegebenenfalls unterbinden.

„Bei seinen Marktplatzdienstleistungen für Dritthändler halten wir Amazon für marktbeherrschend“, so Mundt weiter. „Damit greift hier zusätzlich die parallel anwendbare klassische Missbrauchsaufsicht, auf deren Grundlage wir derzeit schon Verfahren gegen Amazon führen.“ Aus unbekannten Gründen ist die Ankündigung des Kartellamts momentan nicht mehr auf der Website zu finden, eine Presseanfrage blieb bislang unbeantwortet.

Rundumschlag gegen Tech-Riesen

Zuvor hatte die Bonner Behörde bereits Google-Mutter Alphabet und Facebook-Mutter Meta als derartige Unternehmen eingestuft, eine Untersuchung von Apple läuft noch. Sie beruft sich dabei auf die im Vorjahr in Kraft getretene Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Anders als die beiden anderen Unternehmen will Amazon jedoch gegen diese Einstufung vorgehen. „Wir stimmen den Feststellungen des Bundeskartellamts nicht zu und werden die Entscheidung sowie unsere Optionen, auch Rechtsmittel, sorgfältig prüfen“, sagte das Unternehmen der Nachrichtenagentur dpa.

Amazon zählt zu einem der umsatzstärksten Unternehmen der Welt. Im Vorjahr hatte es weltweit rund 400 Milliarden Euro Umsatz erzielt, davon mehr als 32 Milliarden Euro in Deutschland. Laut Bundeskartellamt werde mehr als jeder zweite Euro im deutschen Online-Einzelhandel auf der Amazon-Handelsplattform ausgegeben. Dort betreibt Amazon nicht nur den Marktplatz selbst, sondern tritt auch als Händler auf, unter anderem mit Filmen und TV-Serien.

Zentrale strategische Position

Damit habe Amazon eine „zentrale strategische Position im deutschen Online-Einzelhandel“ erlangt, so die Einschätzung des Kartellamts. Umsatzbezogen verfüge das Unternehmen über einen Marktanteil von mehr als 70 Prozent bei Marktplatzdienstleistungen für gewerbliche Händler in Deutschland. In seiner Doppelrolle könne Amazon somit den Zugang anderer Unternehmen zu Absatz- und Beschaffungsmärkten kontrollieren. Die Bindung von Nutzer:innengruppen werde durch das stark integrierte digitale Ökosystem gestärkt, unter anderem durch das Prime-Abonnement.

Zudem hat sich das Unternehmen im vergangenen Jahrzehnt mit seinen Amazon Web Services (AWS) zum Marktführer im Bereich von Cloud-Services entwickelt. Dort erzielt es inzwischen den Großteil seiner Konzerngewinne. Diese Machtposition eröffne Amazon vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte marktübergreifende Verhaltensspielräume, so die Kartellwächter.

Überschneiden könnte sich die deutsche Untersuchung mit dem diese Woche verabschiedeten Digital Markets Act der EU. Dieser tritt im nächsten Jahr in Kraft und erlaubt der EU-Kommission, sogenannte Gatekeeper stärker zu regulieren. Sollte sie ähnlich gelagerte Verletzungen des Wettbewerbs feststellen und ein eigenes Verfahren einleiten, müsste das Bundeskartellamt seine Untersuchung wohl an Brüssel abtreten.

Update, 17:50: Link auf die überarbeitete Pressemitteilung hinzugefügt. „Es ging aber lediglich um eine Zahl“, teilte uns ein Pressesprecher des Bundeskartellamtes mit.

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Eine Ergänzung

  1. Ist vielleicht bekannt wie es bei der Handelsplattform von Otto (Baur, etc) aussieht über die auch andere Anbieter Waren präsentieren können. Wie weit unterscheidet sich deren Konzept von dem von Amazon?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.