Verschlampter Whistleblowing-SchutzEin Schritt zurück, zwei Schritte vor

Die letzte Bundesregierung hatte verabsäumt, EU-Vorgaben zum Whistleblowing-Schutz rechtzeitig umzusetzen. Die Verzögerung, die inzwischen die EU-Kommission auf den Plan gerufen hat, könnte aber letztlich zu einem besseren Gesetz führen – solange die Wirtschaft nicht zu sehr bremst.

Mensch mit silberner Trillerpfeiffe im Mund
Whistleblower:innen, die Misstände aufdecken, brauchen besseren Schutz. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Bihlmayerfotografie

Die Zeit drängt: Eigentlich hätte Deutschland die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowing bereits Ende letzten Jahres umsetzen müssen. Da sich die ehemalige Große Koalition nicht auf ein Gesetz einigen konnte, muss das nun die Ampelkoalition nachholen. Dabei sitzt ihr die EU-Kommission im Nacken, die mit einem Vertragsverletzungsverfahren droht.

Das Bundesjustizministerium (BMJ) plane, die überfällige Regelung möglichst bald vorzustellen, einen Referentenentwurf gebe es bislang aber noch nicht, sagt eine BMJ-Sprecherin gegenüber netzpolitik.org. Diesen will das federführend an dem Gesetz beteiligte Ministerium „wahrscheinlich demnächst“ erarbeitet haben, so die Sprecherin.

Guter Schutz – bis zu einem gewissen Grad

Die EU-Richtlinie wurde bereits 2019 beschlossen. Sie bietet Hinweisgeber:innen besseren Schutz, wenn sie Missstände in Betrieben oder Behörden ans Licht bringen. Zur Freude von NGOs und Transparenzaktivist:innen fiel die EU-Regelung letztlich besser aus, als es sich einige Staaten gewünscht hatten, darunter Deutschland. Allerdings erfasst sie nur bestimmte, EU-weit geregelte Rechtsgebiete wie Umwelt- oder Gesundheitsrecht, während viele potenzielle Whistleblowing-Sachverhalte, die nationales Recht betreffen, ausgeklammert bleiben.

Dass es mit der Umsetzung in deutsches Recht nun etwas hapert, muss nicht notwendigerweise schlecht sein. So scheiterte die Einigung der letzten Regierung vor allem am Widerstand der Unionsparteien. Während die SPD auch das Aufdecken von Verstößen gegen deutsches Recht geschützt wissen wollte, sperrte sich die Union gegen die Ausweitung der EU-Vorschriften.

Wie im Koalitionsvertrag der Ampelregierung angedeutet, will sie sich nicht mit dieser Minimalvariante zufriedengeben. Whistleblower:innen müssten „nicht nur bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht vor rechtlichen Nachteilen geschützt sein, sondern auch von erheblichen Verstößen gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt“, heißt es im Übereinkommen.

„Intensiver Austausch“ mit Arbeitsministerium

Entsprechend scheinen sich die Konfliktlinien verschoben zu haben. So soll es vor allem mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) „intensiven Austausch“ rund um den Referentenentwurf geben, sagt die BMJ-Sprecherin. Das Gesetz der letzten Regierung hatte hingegen das damals CDU-geführte Wirtschaftsministerium torpediert und vor einer zu starken Belastung für die Wirtschaft gewarnt. Gespräche gebe es aber auch mit diesem Ressort, inzwischen vom Grünen-Politiker Robert Habeck geleitet, so die BMJ-Sprecherin.

Welche Bereiche aktuell besonders umkämpft sind, bleibt indes unklar. Hinweise darauf gibt aber etwa die Anwaltskanzlei Noerr, die von einer „überschießenden Umsetzung“ spricht. Sie jedenfalls warnt Unternehmen in einem Blog-Post bereits, sich darauf einstellen zu müssen, dass Hinweisgeber „den hohen Schutz der Whistleblower-Richtlinie vor Repressalien wie einer Kündigung oder Versetzung zukünftig sowohl bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht als auch bei der Meldung von Verstößen gegen nationales Recht genießen werden.“

Transparenzorganisationen pochen derweil auf eine möglichst schnelle und weitreichende Umsetzung. „Von dem Umsetzungsgesetz und dessen Implementierung hängt ganz entscheidend ab, wieviel Rechtssicherheit und Schutz künftigen Whistleblowern geboten wird“, schreibt etwa das Whistleblower-Netzwerk. Zugleich sei eine Erhöhung des Schutzniveaus der Richtlinie im Bereich der nationalen Sicherheit und bei Verschlusssachen geboten, genauso wie „eine Erleichterung der Voraussetzungen für öffentliches Whistleblowing, etwa gegenüber den Medien.“ In einem Gutachten hatte sich auch der Deutsche Gewerkschaftsbund für eine deutlich stärkere Regelung ausgesprochen.

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Eine Ergänzung

  1. „überschießenden Umsetzung“
    Es ist schon spannend zu sehen, wie sehr die beteiligten Leute Wissen, das der „Erfolg“ unserer Wirtschaft auf Gesetzesverstößen beruht. Ansonsten gäbe es ja keinen Grund davor zu warnen und das als Problem zu sehen.

    Wenn man sich dann mal die, gefühlt, nicht vorhandene Strafverfolgung im Dieselskandal in Deutschland anschaut, oder das Cum-Ex Scholz jetzt Bundeskanzler ist, passt das aber auch gut ins Bild.

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