Überwachung durch BundespolizeiKleinste Mücken und riesige Elefanten im Villenviertel

Das „Quartiersmanagement Grunewald“ wehrt sich gerichtlich gegen eine Überwachungsmaßnahme der Bundespolizei. Die hatte die An- und Abreisewege zu einer satirischen Versammlung gefilmt. Ob das mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit vereinbar ist, wird am Montag verhandelt. Wir sprechen mit einer der Organisatorinnen.

Demonstration. Über der Demo fliegt ein großer aufgeblasener Stein.
Demonstration am 1. Mai 2019 im Berliner Villenviertel Grunewald. – Alle Rechte vorbehalten ekvidi

Die Bundespolizei filmte in Berlin am 1. Mai 2019 heimlich alle an- und abreisenden Teilnehmer einer Satire-Demo. Gegen diese Videoüberwachung klagte im Jahr 2020 beim Berliner Verwaltungsgericht das „Quartiersmanagement Grunewald“, das die Proteste organisiert hatte.

Das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) unterstützte die Klage treuhänderisch, um die Prozesskosten abzufedern. Das „Quartiersmanagement Grunewald“ veranstaltet bereits seit 2018 Demonstrationen im Berliner Viertel Grunewald.

Diesen Montag findet die mündliche Verhandlung beim Verwaltungsgericht Berlin statt. Ob diese Form der Überwachung rechtens oder wegen ihrer einschüchternden oder gar abschreckenden Wirkung auf Demo-Teilnehmer unrechtmäßig war, wird nun das Gericht bewerten.

Frauke Geldher beantwortete unsere Fragen. Sie ist im satirischen „Quartiersmanagement Grunewald“ aktiv.

Hintergrund: Ungleichverteilung von Vermögen

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Protestschild auf der satirischen „myGruni“-Demo im Berliner Grunewald 2019. Das FIfF half beim Spendensammeln für die Klage.
(Foto: ekvidi)

netzpolitik.org: Wer die Proteste nicht mitbekommen hatte: Umreiß bitte kurz, welche Protestformen das „Quartiersmanagement Grunewald“ genutzt hat.

Frauke Geldher: Das Quartiersmanagement Grunewald kümmert sich seit 2018 um den Problemkiez Grunewald, das Villenviertel im Berliner Südwesten. Die Villenkolonie hat sämtlichen Kontakt zur Realität verloren, lebt dort isoliert als Parallelgesellschaft und gefährdet so den sozialen Frieden im Rest der Stadt. Wir kümmern uns!

Wir versuchen, die Reichen wieder in die Gesellschaft zu re-integrieren, durch Sozialarbeit. Also beispielsweise machen wir „Hausbesuche“: Wir gehen einfach mal vorbei und schauen über den Gartenzaun und suchen die Begegnung – nicht nur, aber vor allem jedes Jahr am 1. Mai., zusammen mit einem Team aus Tausenden autonomen Sozialarbeiter:innen.

netzpolitik.org: Welche politischen Ziele stehen dahinter?

Frauke Geldher: Hintergrund ist die extreme Ungleichverteilung von Vermögen und die Tatsache, dass bei Krisen sehr viel umverteilt wird, aber leider immer weiter von unten nach oben. Wir wollen das umdrehen: Umverteilung von oben nach unten. Den Gini-Koeffizienten weg von der Eins, hin zur Null drücken. Dafür gibt es ja politische Antworten – Vermögenssteuer, Erbschaftsteuer, Übergewinnsteuer etc.

Wir brauchen dringend eine Debatte über all das. Über Armut wird viel geredet, Reichtum bleibt diskret. Darum gehen wir immer wieder in den reichen Problemkiez und sagen: „Ihr seid Teil des Problems, ihr müsst auch Teil der Lösung sein!“

Ein Vorzug, warum wir immer wieder ins Villenviertel gehen, ist die Offensichtlichkeit. Die Verhältnisse kriegt man da um die Ohren gehauen. Während beispielsweise Sticker in Berlin-Kreuzberg zum Alltag gehören, reagiert im Grunewald die Polizei nach komplett anderen Maßstäben und ermittelt wegen Landfriedensbruch. Wegen eines angebrachten Stickers! Sozioökonomische Ungleichheit wird so auf unseren Demos „erfahrbar“.

netzpolitik.org: Die Bundespolizei hat das Geschehen vor und während der Demo systematisch gefilmt und soll die Daten gespeichert gehaben. Was war die Begründung dafür?

Frauke Geldher: Zum 1. Mai 2019 hat die Bundespolizei mehrere Kameras im Bahnhof Grunewald installiert. Der infrastrukturell schwache Problemkiez ist auch in Sachen ÖPNV nicht gut an die Stadt angebunden. Der Bahnhof Grunewald ist eine der wenigen Möglichkeiten anzureisen. So filmte die Polizei also praktisch alle Versammlungsteilnehmer:innen kurz vor der Ankunft am Versammlungsort ab. Aus unserer Sicht ist das ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Die Aufnahmen wurden für fünfzehn Tage gespeichert.

Im Voraus oder während der Versammlung begründete die Polizei die Filmerei gar nicht. Im Nachgang baten wir den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, den Vorgang zu prüfen. Als Begründung führte die Polizei dann eine mögliche Überfüllung des Bahnhofs durch die anreisenden Personen an – ein Umstand, dem wohl kaum durch eine umfassende Videoüberwachung beizukommen sein dürfte.

Schutz durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit

netzpolitik.org: Ihr wehrt euch gerichtlich gegen die Überwachungsmaßnahmen. Mit welchen Argumenten?

Frauke Geldher: Auch An- und Abreisewege zu Versammlungen sind durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützt. Das heißt: Wie auf der Versammlung selbst darf die Polizei auch während der An- oder Abreise nicht einfach Videoaufnahmen von den Teilnehmenden anfertigen. Schon die Präsenz einer Kamera ist ein Umstand, der Protestierende davon abhalten kann, von der Teilnahme an der Versammlung oder folgenden abzusehen. In Zeiten automatisierter Gesichtserkennung gleicht das Abfilmen einer Demo dem potenziellen Anfertigen einer Teilnehmendenliste. Das geht gar nicht.

Was im Laufe des Verfahrens ans Tageslicht kam, ist skandalös. Es entsteht der starke Eindruck, dass die Intention der Polizei eine gänzlich andere war, als sie offiziell verlauten lässt – nämlich das von uns befürchtete Registrieren der Teilnehmenden für eine mögliche spätere Registrierung und/oder Strafverfolgung. Dies ergibt sich beispielsweise aus dem Umstand, dass der Zeitpunkt der Löschung der Aufnahmen vom Verlauf des Einsatzgeschehens im gesamten Stadtgebiet abhängig gemacht werden sollte. Oder dass die Bundespolizei im Nachgang die Berliner Polizei anfragte, ob sie die Aufnahmen weiterverwenden mag.

Weiterhin wurden explizit dreh- und schwenkbare Kameras mit Zoom-Funktion für den Einsatz geplant – vollkommen unnötig, um Übersichtsaufnahmen anzufertigen. Außerdem fand bei der Polizei im Voraus keine Abwägung statt, ob mildere Mittel in Frage kommen, um das offiziell erklärte Ziel des Einsatzes zu erreichen. Eine solche Verhältnismäßigkeitsprüfung ist eigentlich vorgeschrieben und hätte ergeben, dass man genauso gut eine:n Polizist:in auf dem Bahnsteig hätte postieren können, statt alle Anreisenden abzufilmen. Dass dies noch nicht mal in Erwägung gezogen wurde, kritisierte auch der Bundesdatenschutzbeauftragte.

netzpolitik.org: Warum unternehmt ihr die Anstrengung, gegen den Vorgang zu klagen? Schließlich gibt es auch viel gravierendere Eingriffe in die Versammlungsfreiheit, etwa bei Polizeigewalt.

Frauke Geldher: Das ist richtig, es gibt viel brutalere Angriffe auf die Versammlungsfreiheit und auf Protestierende. Dennoch ist unsere Klage wichtig: Der Vorgang zeigt, dass die Polizei ihre Kompetenzen auch subtil und im Verborgenen immer wieder überschreiten wird, wenn man ihr nicht genauestens auf die Finger schaut. An diesen Übergriffen gilt es sie aktiv zu hindern – sie sind Teil eines strukturellen Polizeiproblems.

Darüber hinaus ist es ein Novum, dass Kameras eigens installiert werden, um Teilnehmende vor der Anreise zu filmen. Dazu gibt es bisher keine Rechtsprechung. Wir hoffen also auch, mit dem Verfahren ein Grundsatzurteil zu erstreiten, damit sowas in Zukunft nicht mehr vorkommt.

„Absurde“ Kontrollen

netzpolitik.org: Wie sahen die „verdachtsunabhängigen“ Personenkontrollen praktisch aus?

Frauke Geldher: 2019 waren die Kontrollen absurd. Der S-Bahnhof Grunewald war sehr voll, ca. 8.000 Personen waren zu unserer Demo angereist. Speziell ist an dem S-Bahnhof ein relativ langer Tunnel, der zum Vorplatz führt. Dieser wurde durch die Polizei abgeriegelt, so dass sich die Menschen stauten und einige Personen schon Love-Parade-Assoziationen bekamen. Gerade für Kinder – unsere Demo ist explizit familienfreundlich – war dieser Spießrutenlauf sehr bedrohlich.

Die Polizei durchsuchte willkürlich Teilnehmer:innen und erteilte für das Mitführen harmlosester Sticker Platzverweise. Viele Personen wurden zur Identitätsfeststellung in einer extra auf dem naheliegenden Supermarktparkplatz aufgebauten Bearbeitungsstraße lange festgehalten – unter anderem ein Redner, der sich wegen einer Kinder-Bastelschere mit runden Ecken mit dem Tatvorwurf der Bewaffnung auseinandersetzen musste. Insgesamt wurde quasi nichts gefunden, aber um den absolut überzogenen Polizeiaufwand zu rechtfertigen, hat die Polizei aus den kleinsten Mücken riesige Elefanten gemacht.

netzpolitik.org: Sind Protestformen wie die aufgeführte Oper „Grunewalddämmerung“ oder auch die Interventionen genauso geschützt wie politische Demonstrationen?

Frauke Geldher: Rechtlich sind auch Aktionen wie die Oper genauso geschützt, da es Versammlungen sind. Das Recht sich zu versammeln ist im Grundgesetz in Artikel 8 festgeschrieben und wird in Berlin durch das kürzlich neu gefasste Versammlungsfreiheitsgesetz ausgeführt. Die Rechtsgrundlagen und der Schutz sind also die gleichen – soweit die Theorie.

Man kann sagen, die Polizei reagierte von Anfang an alarmiert und allergisch, als wir angefangen haben, im Grunewald zu protestieren. Es gab viel politischen Druck, dass da nichts passieren darf. Mittlerweile haben sie nur noch Angst vor der unübersichtlichen Lage am 1. Mai, weshalb sie jedes Jahr den Bezirk komplett abriegeln. Selbst im Corona-Jahr, in dem wir mit nur zwanzig Leuten einen Autokorso gemacht haben, war jede noch so kleine Nebenstraße mit Polizeieinheiten abgesperrt.

Andere kleinere Aktionen außerhalb des 1. Mai wie die Oper „Grunewalddämmerung“ werden entspannter gesehen. Da hatten wir eher Probleme mit Pöbeleien seitens der Villenbesitzer. Wir sind aber gespannt, wie die Stimmung weitergeht. Wir planen auch Aktionen zum Heißen Herbst der Sozialproteste. Insgesamt könnte die Stimmung wütender und die Reaktionen demnach repressiver werden.

netzpolitik.org: Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!

Offenlegung: Constanze Kurz ist Mitglied des Beirats des FIfF.

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12 Ergänzungen

  1. Das Quartiersmanagement Grunewald präsentiert innovative Interventionen im Villenviertel in einer flamboyanten Umverteilungs-Show! Lassen Sie sich anstiften von Spass und Spannung des autonomen Streetworking! Hands-On-Wirtschaftspolitik muss nicht langweilig sein! Es erwartet Sie ein Feuerwerk der Enteignungs-Best-Practice-Beispiele – mit Höchstkultur, illustren Gästen, Knall-Effekt und großen Emotionen!

    https://berlin-ak.ftp.media.ccc.de/events/rc3/h264-sd/rc3-restrealitaet-11354-deu-Die_alternativlose_Umverteilungs-Gala_sd.mp4

  2. Die Bundespolizei, die es laut GG nicht geben darf, wird vom SPD-gefuehrten Innenministerium wohl mit 44 Transporthubschraubern weiter aufgeruestet. Damit kann dann Personal und Material bundesweit zum Einsatz gebracht werden.

    Wenn man die BW nicht im Inland einsetzen kann, dann baut man sich halt eine andere Truppe zur Aufstandsbekaempfung und Villensicherung 8)

  3. Vielleicht entgeht mir gerade etwas; aber wenn heimlich gefilmt wird/wurde, wie kann das einschüchternd wirken?

    1. Die empfundene Einschüchterung kann darin bestehen, dass Leute künftigen Demonstrationen fernbleiben, nachdem die Praxis heimlicher Filmaufnahmen bekannt geworden ist.

  4. >> Wir planen auch Aktionen zum Heißen Herbst <<

    Die Phrase "Heißer Herbst" war zur RAF-Zeit gebräuchlich. Sie wird mittlerweile von der Höcke-AfD benutzt.

    Welche klugen Überlegungen haben euch verleitet, diese Phrase zu benutzen?

  5. Liebes Netzpolitik Team,

    gab es gestern nun ein Urteil dazu? Finde leider nichts dazu :(
    Und generell: Weiss jemand, was so eine Beschwerde bringen soll? Es ist vermutlich ähnlich wie bei einer Durchsuchung, Hausdurchsuchung etc, letzlich kann die Polizei das trotzdem immer wieder tun auch wenn es im Nachhinein als Rechtswidrig eingestuft wird. Im besten Fall gibts paar Euro Entschädigung aber das ist ja einkalkuliert, der Staat und die wo das durchführen wissen das ja auch das man die Leute einschüchtert und das jedesmal tun kann.

    Lg

    1. Also, das Urteil kam jetzt vor einer Woche. Es wurde entschieden, dass die Polizei filmen durfte… Die Kläger:innen gehen jetzt vor s Oberverwaltungsgericht.
      Die Polizei darf auf Demonstrationen nicht anlasslos filmen. Wenn sie filmen, kann die anmeldende Person sagen, dass sie es unterlassen müssen.
      Mit der Klage wird versucht zu unterbinden, dass sie im Vorfeld einer Demonstration filmen können.

      1. Vielen Dank für die Info! :) Schade das man auch hier (wie bei anderen Medien) kein „follow up“ zu sowas bringt wenn man über etwas berichtet, wenigstens ein Artikel-Update wäre doch kein grosser Aufwand :/ Danke nochmal an Dich Robert.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.