Streit um ChatkontrolleFDP und Grüne stellen sich gegen Faeser

Im Bundestag regt sich Widerstand gegen den Kurs von Innenministerin Faeser bei der Chatkontrolle. FDP und Grüne wollen den Bruch des Koalitionsvertrages keinesfalls hinnehmen. Sie streben eine Positionierung des Bundestages nach Artikel 23 des Grundgesetzes an. Wir veröffentlichen den Entwurf im Volltext.

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) bekommt zunehmend Gegenwind – auch aus dem Bundestag – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Political-Moments

In der Ampel-Koalition gibt es Streit: Bundesinnenministerin Nancy Faeser will die Chatkontrolle unterstützen und dafür offenbar auch den Koalitionsvertrag brechen, Koalitionspartner und Teile der eigenen Fraktion sind strikt dagegen.

Vor allem in den Bundestagsfraktionen von FDP und Grünen sorgt der Kurs der Innenministerin für wachsenden Frust. Abgeordnete beider Fraktionen arbeiten bereits seit Wochen an einem Entwurf für eine Artikel-23-Grundgesetz-Stellungnahme, den wir im Volltext veröffentlichen. Sie wollen auf diese Weise die stockenden Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung voranbringen. Gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes kann auch der Deutsche Bundestag europapolitische Stellungnahmen beschließen. Die Bundesregierung muss diese in Verhandlungen auf EU-Ebene berücksichtigen.

Der Antragsentwurf von FDP und Grünen ähnelt inhaltlich einer Liste von „roten Linien“, die das Justizministerium und das Digitalministerium schon im vergangenen August an das Innenministerium geschickt hatten. Der Entwurf beider Fraktionen fordert die Bundesregierung auf, sich im Rat der Europäischen Union „für eine grundrechtskonforme Ausgestaltung“ der CSA-Verordnung der EU-Kommission einzusetzen – „unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben“. Die vorgeschlagene Verordnung will gegen sexualisierte Gewalt an Kindern vorgehen und enthält dazu umstrittene Maßnahmen.

Die Bundesregierung soll sich „gegen sämtliche Regelungen“ aussprechen, „die zu einer anlasslosen Überprüfung privater Chat-Kommunikation führen würden“. Dazu gehöre explizit der Ausschluss des Einsatzes von „Client-Side-Scanning“, was das Scannen „von verschlüsselter Kommunikation vor, während und nach der Verschlüsselung des Nachrichteninhalts sowie eine Umgehung der Ende-zu-Ende Verschlüsselung“ miteinschließe.

Frust bei FDP und Grünen wächst

Vor allem bei Abgeordneten der FDP und der Grünen scheint die Geduld bald aufgebraucht. Der Bundestagsabgeordnete Max Mordhorst (FDP) sagt: „Mit dem Ausschluss des Scannens privater Kommunikation und dem Recht auf Verschlüsselung gibt es eine klare Absage an Chatkontrollen im Koalitionsvertrag. Wir wollen dies lediglich noch einmal bekräftigen. Das öffentliche Vorpreschen der Bundesinnenministerin ist vor diesem Hintergrund nicht akzeptabel. Deswegen bedarf es einer Stellungnahme des Bundestages, um die roten Linien der Koalition zu bekräftigen.“

Auch Konstantin von Notz, Vize-Fraktionsvorsitzender der Grünen, positioniert sich bei heise.de entschieden: „Wir lehnen die sogenannte Chatkontrolle weiterhin sehr klar ab. Der Satz im Koalitionsvertrag, der explizit mit Blick auf die anstehende EU-Regulierung verhandelt und gemeinsam geeint wurde, könnte deutlicher nicht sein.“ Berichte, die unter anderem auf netzpolitik.org erschienen, wonach das Bundesinnenministerium auf EU-Ebene anders verhandele, „nehmen wir sehr ernst“. Dass die SPD eine gemeinsame Stellungnahme verhindere, „widerspricht hier leider klar dem gemeinsam vorgelegten Koalitionsvertrag“.

Zocken gegen den Bullshit

SPD-Fraktion offenbar gespalten

Der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Manuel Höferlin, sieht das Problem vor allem bei der gespaltenen SPD-Fraktion: „Eine allgemeine Chatkontrolle bedeutet den größten Dammbruch für die Vertraulichkeit der Kommunikation seit der Erfindung des Internets. Leider folgen die Innenpolitiker der SPD an dieser Stelle nicht ihren eigenen Digitalpolitikern und blockieren zur Zeit eine gemeinsame Stellungnahme. Ich gehe davon aus, dass die SPD sich an den im Koalitionsvertrag vereinbarten gemeinsamen Weg hält und Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation klar ablehnt.“

Und Maximilian Funke-Kaiser (FDP) betont, dass seine Fraktion einen Bruch des Koalitionsvertrages keinesfalls hinnehmen werde: „Wir werden darauf hinwirken, dass die Artikel-23-Stellungnahme in der ersten Sitzungswoche im neuen Jahr im Plenum debattiert wird. Für die FDP ist dieser Punkt wesentlich. Wenn sich das BMI hier weiter gegen den Koalitionsvertrag stellt, wird es haarig.“

Faeser bekräftigt ihre Haltung zur Chatkontrolle

Der Druck auf die Koalition wächst damit, zeitnah eine Entscheidung beim Thema Chatkontrolle zu treffen. Der Streit geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission vom 11. Mai dieses Jahres zurück. Die Kommission will eine Verordnung zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (CSA-Verordnung) einführen. Derzeit wird das Vorhaben im EU-Ministerrat verhandelt, wo die Bundesregierung es offenkundig mitträgt.

Innerhalb der Bundesregierung verhärten sich die Fronten bei dem Thema derweil zusehends. Die formell zuständige Bundesinnenministerin will die Chatkontrolle durchsetzen – gegen den Willen ihrer Koalitionspartner und der eigenen Fraktion.

Faeser äußerte auf der heutigen Bundespressekonferenz einmal mehr ihre grundsätzliche Zustimmung zur CSA-Verordnung der EU-Kommission, sagte aber zugleich widersprüchlich, dass sie persönlich gegen eine  Chatkontrolle sei, sich aber dem Client-Side-Scanning „nähern“ wolle. Darunter versteht man die Durchsuchung von Inhalten auf dem Endgerät vor der Verschlüsselung. Der derzeitige Stand des EU-Gesetzes lässt wenig Anderes als diese umstrittene Technologie zu.

Tatsächlich begrüßt Faeser die Ziele der EU-Verordnung, aber will das Client-Side-Scanning nicht explizit ausschließen. Das geht aus einem Positionspapier des Bundesinnenministeriums hervor, das wir gestern im Volltext veröffentlicht haben.

Sowohl das Justiz- als auch das Digitalministerium, beide werden von der FDP geführt, haben sich bereits vor einigen Wochen klar gegen die Chatkontrolle positioniert und dem Innenministerium ihre „Roten Linien“ übersandt, die netzpolitik.org ebenfalls im Volltext veröffentlicht hat. In dem Dokument der FDP-Ministerien heißt es, dass Messenger, Cloud-Speicher und Audiokommunikation im Gesetz ausgenommen werden sollen und Client-Side-Scanning explizit ausgeschlossen werden muss. Außerdem lehnen die Ministerien die Detektion von Grooming und von neuem Material, beispielsweise durch den Einsatz „Künstlicher Intelligenz“ ab. Auch eine Identifizierung von Nutzer:innen mittels Personalausweis soll ausgeschlossen werden.

Antrag der Linkspartei im Innenausschuss abgelehnt

Das Thema Chatkontrolle war heute auch Thema sowohl im Innen- als auch im Digitalausschuss des Deutschen Bundestages. Im Innenausschuss, der am Vormittag tagte, wurde ein Antrag zur Chatkontrolle gemäß Artikel 23 Absatz 3 GG von der Fraktion der Linkspartei ohne Aussprache abgelehnt.

Der Oppositionsantrag fordert die Bundesregierung auf, sich „klar und unmissverständlich gegen“ die EU-Verordnung zu positionieren. Anders als der Antrag von FDP und Grüne verlangt die Linkspartei von der Bundesregierung jedoch, sich in Gänze gegen den Vorschlag der EU-Kommission zu positionieren – und nicht nur gegen einzelne Aspekte des Vorhabens wie das Client-Side-Scanning oder das Identifizieren von Inhalten mit Hilfe „Künstlicher Intelligenz“.

 


Hier der Antragsentwurf der FDP- und Grünen-Fraktion in Volltext:


  • Datum: Dezember 2022
  • Organ: Deutscher Bundestag
  • Wahlperiode: 20
  • Status: Entwurf
  • Fraktion(en):
  • Zu: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Antrag

Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

In Kenntnis des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (CSA-Verordnung) (9068/22, KOM(2022) 209 endg., SEK(2022)209 endg., SWD(2022)209 endg., 2022/0155 (COD), SWD(2022)210 endg.) folgende Stellungnahme gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes anzunehmen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Sexualisierte Gewalt an Kindern und die Verbreitung von Abbildungen davon bedeuten unfassbares Leid für die Betroffenen. Menschen, die in jungen Jahren Opfer sexualisierter Gewalt werden, leiden oft ein Leben lang an schwersten psychischen und körperlichen Folgen der Übergriffe. Jede Person, die Abbildungen sexualisierter Gewalt an Kindern verbreitet und herunterlädt, trägt hierbei eine Mitschuld und sollte die entsprechenden rechtlichen Konsequenzen tragen. Dabei erfordert die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt an Kindern einen Ansatz, der neben effektiven Strafverfolgungsmöglichkeiten auch die Präventionsarbeit stärkt.

Die Europäische Kommission hat am 11. Mai 2022 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (CSAVerordnung) vorgestellt. Im Fokus stehen dabei die Verfolgung und Aufdeckung von bekannten verdächtigen sowie die Identifikation von noch unbekannten verdächtigen Inhalten, die sexualisierte Gewalt an Kindern zeigen, sowie die Kontaktaufnahme Erwachsener zu Minderjährigen in Verbindung mit einer Absicht der sexualisierten Gewalt (“Grooming”). Mit der Verordnung sollen – neben zahlreichen anderen Maßnahmen – Anbieter von interpersonellen Kommunikationsdiensten, wie z.B. WhatsApp und Facebook, in die Pflicht genommen werden, nach Erlass einer sogenannten Aufdeckungsanordnung die Verbreitung von Abbildungen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie „Grooming“ durch technische Vorkehrungen zu erkennen.

Dies bedeutet in der Praxis, dass Anbieter von Kommunikationsdiensten zum anlasslosen und automatischen Durchsuchen von Nachrichten, Videos, Fotos und Sprachnachrichten auf bekannte und unbekannte Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie “Grooming” verpflichtet würden (“Chatkontrolle”). Verwendet der Kommunikationsdienst die sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, bliebe ihm nur die Möglichkeit, auf dem Gerät beziehungsweise in der jeweiligen App einen Softwarecode zu implementieren, der Inhalte vor der erstmaligen Verschlüsselung überprüft und bei Verdacht ausleitet (“Client-Side-Scanning“). Auch persönliche Onlinespeicherdienste, wie z.B. Apple iCloud oder Google Fotos, sind von dem Verordnungsentwurf erfasst und könnten dazu gezwungen werden, private Dateien zu scannen.

Der Deutsche Bundestag unterstützt die von der Europäischen Kommission angestrebten Ziele zur Bekämpfung und der Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern sowie zum besseren Schutz von Kindern. Im Koalitionsvertrag haben wir einen starken Kinderschutz vereinbart und uns neben der strukturellen Aufarbeitung sexualisierte Gewalt gegen Kinder darauf geeinigt, Strafverfolgungsbehörden auch gezielt durch technische Lösungen bei ihrer Arbeit zu unterstützen.

Der Deutsche Bundestag begrüßt die dringend notwendigen Initiativen der Bundesregierung, sich klar und deutlich gegen jegliche sexualisierte Gewalt zu stellen. Vor diesem Hintergrund ist positiv zu bewerten, dass die Bundesregierung eine neue Kampagne unter dem Motto “Schieb den Gedanken nicht weg!“ zur Bekämpfung und Prävention sexualisierter Gewalt ins Leben gerufen hat.

Der Deutsche Bundestag begrüßt die im Verordnungsentwurf beschriebene Einführung des EU-Zentrums zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Das Zentrum hat das Potenzial, durch eine stärkere internationale Vernetzung von Beteiligten in der Präventions- und Strafverfolgungsarbeit den Kinderschutz in der Europäischen Union deutlich voranzutreiben. Durch eine bessere Vernetzung in dem Bereich könnte auf die Verbreitung von Abbildungen sexualisierter Gewalt offline und online schneller reagiert, Betroffenenarbeit geleistet und Best-Practice-Beispiele der erfolgreichen Präventionsarbeit geteilt werden.

Der Bundestag steht jedoch insbesondere den Aspekten des Gesetzesentwurfs kritisch gegenüber, die zu einer anlasslosen Überprüfung privater Chat-Kommunikation und persönlicher Online-Speicher führen würde. Es bestehen schwerwiegende grundrechtliche Bedenken, ob der Vorschlag der Kommission mit geltendem europäischem Recht unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung sowie den nationalen verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist.

Der Bundestag weist darauf hin, dass der Verordnungsvorschlag gravierende Folgen für die private Kommunikation, für das Recht auf anonyme und pseudonyme Nutzung des Internets, sowie für den zweckmäßigen Einsatz der Ende-zu-Ende Verschlüsselung hätte. Sowohl das European Data Protection Board, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, als auch führende Rechtswissenschaftler haben bereits ernste Bedenken gegenüber dem Verordnungsvorschlag geäußert.

Hierbei wird insbesondere auf Artikel 7 (“Achtung des Privat- und Familienlebens”) und Artikel 8 (“Schutz personenbezogener Daten”) der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie auf Artikel 10 (“Brief- Post und Fernmeldegeheimnis”) des deutschen Grundgesetzes hingewiesen. So wird der Einsatz von Technologien zur vermeintlichen Aufdeckung Abbildungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie Grooming häufig mit dem Öffnen und Lesen jedes versendeten Briefs in der analogen Welt verglichen.

Ferner wird vor sogenannten “Chilling Effects” für die Informations- und Meinungsfreiheit gewarnt, die auftreten, wenn sich Kommunikationsteilnehmende der grundsätzlichen Vertraulichkeit ihrer Kommunikation nicht mehr sicher sein können. Sowohl der Deutsche Kinderschutzbund e.V. als auch der Deutsche Kinderschutzverein e.V. lehnen die anlasslose Überprüfung privater Chat-Kommunikation ab.

Der Bundestag weist ferner darauf hin, dass die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sich im Koalitionsvertrag klar gegen Maßnahmen zum Scannen privater und verschlüsselter Kommunikation, für das Recht auf anonyme und pseudonyme Nutzung des Internets, sowie die Stärkung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ausgesprochen haben. Auch das sogenannte Client-Side-Scanning, das vor der Verschlüsselung ansetzt, entspräche einer faktischen Umgehung von sicherer Ende-zu-Ende Verschlüsselung, die nach dem Verständnis der Koalition gegen den Koalitionsvertrag verstoßen würde.

Der Bundesrat hat am 16. September 2022 bereits eine entsprechende Stellungnahme in Bezug auf die CSA-Verordnung vorgelegt (Bundesdrucksache 337/22(B)). Wenngleich der Bundesrat die Ziele der Kommission zur Bekämpfung und Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder unterstützt, weist der Bundesrat auf schwerwiegende grundrechtliche Bedenken mit Blick auf die geplanten Neuregelungen zum Einsatz von Technologien zur Erkennung von Abbildungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder hin.

Die 93. Justizministerkonferenz hat am 10.11.2022 eine entsprechende Stellungnahme zur vorgeschlagenen CSA-Verordnung verabschiedet. So schließt sich auch die 93. Justizministerkonferenz den erheblichen grundrechtlichen Bedenken mit Blick auf die Vereinbarkeit mit deutschen und europäischen Grundrechten an.

Der Bundestag weist darauf hin, dass sich der österreichische Nationalrat bereits in einer Stellungnahme kritisch zu den Plänen der der Europäischen Kommission für eine anlasslose Überprüfung privater Chatkommunikation geäußert hat.

Darüber hinaus nimmt der Bundestag zur Kenntnis, dass die CSA-Verordnung auch bei großen Teilen der Zivilgesellschaft auf massive Kritik gestoßen ist. 52 europäische zivilgesellschaftliche Organisation haben in einem offenen Brief an die Europäische Kommission die Gefahren von Grundrechtseingriffen des Verordnungsentwurfs in die private Kommunikation kritisch adressiert.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

a) sich im Rat der Europäischen Union für eine grundrechtskonforme Ausgestaltung der Verordnung einzusetzen. Die EU-weite Harmonisierung des Kampfs gegen die Verbreitung Darstellung sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie Grooming ist grundsätzlich zu begrüßen. Sie sollte jedoch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben erfolgen.

b) sich auf europäischer Ebene weiterhin für die Einführung des EU-Zentrums zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche auszusprechen und seine Umsetzung weiter voranzutreiben. Konzeptionell sollte das EU-Zentrum als Vernetzungsstelle für Strafverfolgungsbehörden und Stakeholder der Präventionsarbeit fungieren.

c) sich gegen sämtliche Regelungen auszusprechen, die zu einer anlasslosen Überprüfung privater Chat-Kommunikation führen würden. Hier sollte insbesondere auf die Streichung der Anwendbarkeit von Artikel 7 VO-E auf interpersonelle Kommunikationsdienste hingewirkt werden. sich im Sinne der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag explizit für den Ausschluss des Einsatzes von Client-Side-Scanning einzusetzen. Dies schließt den Ausschluss des Scannens von verschlüsselter Kommunikation vor, während und nach der Verschlüsselung des Nachrichteninhalts sowie eine Umgehung der Ende-zu-Ende Verschlüsselung mit ein. Das im Koalitionsvertrag verbriefte Recht auf Verschlüsselung würde durch den parallelen Einsatz von Client-Side-Scanning und der Ausübung des Rechts auf Verschlüsselung ad absurdum geführt.

d) sich für den Ausschluss persönlicher Cloud-Speicher vom Anwendungsbereich des Verordnungsentwurfs einzusetzen. Hier sollte auf den Ausschluss der Anwendbarkeit des Artikels 7 des Verordnungsentwurfs auf persönliche Speicher hingewirkt werden.

e) sich in den Verhandlungen auf europäischer Ebene darüber hinaus dafür einzusetzen, dass gesetzliche Verpflichtungen aus dem Verordnungsentwurf ausgeschlossen werden, die faktisch zur Kontrolle von Uploads (z.B. durch Uploadfilter) oder zu einer Praxis von Netzsperren führen würden.

f) sicherzustellen, dass etwaige Maßnahmen zur Risikominimierung keine faktische Identifizierungspflicht bedeutet und die anonyme und pseudonyme Nutzung des Internets im Sinne der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag gewahrt bleiben.

g) sich dafür einzusetzen, dass Maßnahmen der Prävention im Verordnungsentwurf stärker ausgebaut werden.

h) sich auch im Rahmen von nationalen Gesetzgebungsprozessen dafür einzusetzen, dass die dringend notwendige personelle Stärkung von Ermittlungsbehörden für eine effektive und umsetzbare Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern sowie der weitere Ausbau von Kompetenzen erfolgen, um bestehende Datensätze besser auszuwerten und effektiv nachverfolgen zu können.

i) sich auch im Rahmen von nationalen Gesetzgebungsprozessen dafür einzusetzen, dass die dringend notwendige personelle Stärkung von Ermittlungsbehörden für eine effektive und umsetzbare Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern sowie der weitere Ausbau von Kompetenzen erfolgen, um bestehende Datensätze besser auszuwerten und effektiv nachverfolgen zu können. Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern sowie der weitere Ausbau von Kompetenzen erfolgen, um bestehende Datensätze besser auszuwerten und effektiv nachverfolgen zu können

j) sicherzustellen, dass keine Inhalte oder Verhaltensweisen in den Verordnungsentwurf einbezogen werden, die nach nationalem Recht nicht strafbar sind.

III. Der Deutsche Bundestag behält sich vor, zu gegebener Zeit erneut Stellung zu beziehen.

4 Ergänzungen

  1. Wer berät diese Frau bezüglich der Chatkontrolle eigentlich? Das die ganze Sache (moralisch und rechtlich) noch weit aus schlimmer ist als die VDS, aber vor allem einer (rechtlichen) Prüfung nicht im geringsten stand halten würde, sollte selbst dem inkompetentesten Juristen klar sein.

    1. Im Prinzip nicht so wichtig wer sie da berät.
      Ich erinnere mich da an ein Video von einer Talk-Show, wo Linus Ihr das Ganze so erklärt das es Schüler der 4. Klasse verstehen würden.
      Es ist also öffentlich dokumentiert das sie es wissen müsste, was sie da so beharrlich vorantreibt…

    2. „sollte selbst dem inkompetentesten Juristen klar sein.“

      Das mit der Kompetenz eines Juristen ist eine verzwickte Frage. Es gibt zumindest einen Jurist und Ex-Bundestagsabgeordneten der die VDS feurig verteidigte – und der ist inzwischen der Präsident des Bundesverfassungsgericht: Stephan Harbarth.

  2. So sehr ich auch Kritik an der EU CSA-Verordnung begrüße, so richtig es ist private Kommunikation wegen ihres Verfassungsrangs zu schützen, so fragwürdig ist die Position des Bundestags dennoch.

    Da wird wörtlich ganz korrekt festgestellt:

    „Opfer sexualisierter Gewalt … leiden oft ein Leben lang an schwersten psychischen und körperlichen Folgen der Übergriffe.“

    um im nächsten Satz als (eine) Ursache festzustellen:

    „Jede Person, die Abbildungen sexualisierter Gewalt an Kindern verbreitet und herunterlädt, trägt hierbei eine Mitschuld“

    Der Begriff der sexualisierten Gewalt wird hier verharmlost und relativiert. Denn körperliche Übergriffe werden mit dem Betrachten von Bildern im Netz gleichgesetzt oder das Betrachten gar als Ursache ausgemacht. Dahinter steckt die falsche Annahme, das Ansehen eines Bildes könne die sexuelle Orientierung unmittelbar ändern. Wäre das so, dann wäre Therapie ja einfach. Einfach das richtige Bild zeigen und die sexuelle Orientierung verschwindet? Das wäre naiv. Zumal wirkliche Gewalttaten oftmals weniger sexuelle Ursachen haben. Ursachen sind häufig Machtphantasien, Aggression und (vermeintliches) Versagen im wirklichem Leben. Ohnmacht wird auf fatale Weise ausgeglichen.

    Dabei ist es nicht das Internet, das vergewaltigt, sondern der Onkel, der Pfarrer oder Sporttrainer. Und miese Verbrecher machen Geld mit den Beweisphotos. Zu allem Überfluss hält der Bischof seine schützende Hand noch über die wirklichen Täter.

    Die Bedeutung von Prävention wird zwar erwähnt. Nicht erwähnt wird, was das sein soll und was wir logischerweise primär tun müssen (finde ich):
    • Wir müssen Arbeit gerechter gestalten, damit Kinder auch betreut werden können.
    • Wir müssen Fachpersonal schulen, Schulen heranziehen und Kinder aufklären,
    • Internet-, Medienkompetenz den Lehrern und Kindern beibringen,
    • Kindern Entfaltungsmöglichkeiten und Schutzräume bieten, zuhören, Kinder und Erwachsene zum Thema sensibilisieren.
    • Wir müssen Kinder regelrecht trainieren, sich in verdächtigen Situationen zu wehren oder sich zu entziehen.
    • Wir sollten Jugendämter in die Pflicht nehmen und ihnen auch die Möglichkeiten und Personal dazu geben.
    • für soziale Gerechtigkeit und gleiche Chancen auch in der Bildung für Kinder sorgen
    • Wir müssen Kinder stark machen.

    Nicht zuletzt brauchen wir Hilfsangebote für die, die nicht Täter werden wollen, obwohl sie da fatale Neigungen haben. Schließlich wird lange nicht jeder Pädophile zum Gewalttäter. Wenn wir das dennoch befürchten, dann ist ist Prävention durch Fachleute eine wirksame Waffe.

    Ich denke, es ist klar, dass man, was das Internet angeht, Anbieter der Missbrauchsbilder zur Rechenschaft ziehen muss. Das ist durchaus möglich, nicht nur in Deutschland. Denn die hier fahrlässig als Haupttäter Deklarierten kommen schließlich auch an die Quellen. Und die Polizei nicht? Stellt sich hier die Politik und Polizei selbst ein Armutszeugnis aus?

    Manche Internetnutzer melden diese illegalen Inhalte nicht, weil sie Strafverfolgung befürchten. Die kleinen dummen Trojaner der Chatkontrolle machen diesen Punkt, diese falsche Angst nur noch schlimmer. Schließlich könnte man vollkommen unbegründet in einen fürchterlichen Verdacht geraten.

    So lange wir hier ein massives Defizit in all diesen Punkten haben, ist es mehr als zynisch Chatkontrolle (und Co.) zu fordern und die Überwachung ohne jedes Verhältnis zur Realität zu vergrößern.

    Man mag da anderer Meinung sein. Doch ich hätte gerne objektive und wissenschaftliche Aussagen, was Kinder vor Gewalttaten schützen kann in Relation zur Anzahl der Menschen, die keinerlei Neigung haben, sich an Kindern zu vergehen. Ich habe nicht den Eindruck hier nur von Pädophilen und Verbrechern umgeben zu sein. Mir bekannte Studien zum Thema bestätigen das.

    Aber ich habe den Eindruck, Teile der Politik missbraucht dieses Thema, um Überwachung zu ermöglichen, Verschlüsselung zu verhindern und das verfassungsmäßige Recht auf private Kommunikation zu umgehen. Diesen durchaus begründeten Verdacht sollte die Politik sofort ausräumen, bevor wir über die Ideen der CSA-Verordnung, deren Machbarkeit und Verhältnismäßigkeit reden.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.