„Schwerwiegende grundrechtliche Bedenken“Bundesländer kritisieren Chatkontrolle

Die Länder wenden sich in einer Stellungnahme gegen die EU-Pläne zur Chatkontrolle. An manchen Stellen hätte die Kritik deutlicher ausfallen können, fand aber keine Mehrheit.

Jemand fotografiert ein Kleinking, das am Strand steht
Ein Foto für die Familiengruppe könnte von automatisierten Systemen nach Auffälligkeiten gescannt werden. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Derek Thomson

Die FDP-Ministerien formulieren rote Linien, der Bundesdatenschutzbeauftragte warnt vor Massenüberwachung und nun bekennen sich auch die Bundesländer gegen die Chatkontrolle. Am Freitag hat der Bundesrat sich zum Gesetzesvorschlag der EU-Kommission zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder positioniert.

Die Länder betonen, wie wichtig es sei, Kinder zu schützen, sprechen sich aber gegen Maßnahmen wie die Chatkontrolle aus. Bei der Chatkontrolle wären Anbieter auf Anordnung verpflichtet, die private Kommunikation ihrer Nutzer:innen zu durchleuchten. Dadurch sollen sie Hinweise aufspüren, ob Nutzende etwa Bildmaterial mit Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder (CSAM) verschicken.

„Aufgrund des breiten Technologieeinsatzes zum Aufspüren von sexuellem Missbrauch von Kindern“ könne der Vorschlag der EU-Kommission zu Eingriffen in die Kommunikations- und Meinungsfreiheit führen, so der Bundesrat. Das kann auch besonders geschützte Kommunikation betreffen, etwa von Anwältinnen oder Ärzten. Im EU-Entwurf gebe es keine Vorschriften, derartige Kommunikation besonders zu schützen, kritisieren die Länder.

Die Kritik hätte noch deutlicher sein können

Insgesamt begegneten den geplanten Neuregelungen „schwerwiegende grundrechtliche Bedenken“. Die Stellungnahme der Länder hätte jedoch noch deutlicher ausfallen können: Einige vorgeschlagene Formulierungen aus den Bundesratsausschüssen fanden keine Zustimmung. Etwa ein expliziter Hinweis auf Verhältnismäßigkeitsprobleme. EU- und Rechtsausschuss hatten auch Bedenken beim Einsatz von Algorithmen formuliert, wo es eine hohe Fehleranfälligkeit gebe. Dafür gab es ebenso keine Mehrheit.

Löst eine Scan-Technologie falschen Alarm aus, kann das dazu führen, dass eigentlich harmlose Kommunikation auf den Tischen von Ermittlungsbehörden landet. Für automatisierte Systeme dürfte es beispielsweise schwer unterscheidbar sein, ob es sich bei einem Foto wenig bekleideter Kinder am Strand um einen Schnappschuss für die Familienchatgruppe handelt oder nicht.

In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass das Recht auf Vertraulichkeit privater Kommunikation erhalten bleibt. Keine Zustimmung fand der Punkt, dass sie sich auch bemühen solle, dass „der Einsatz von Technologien zur Erkennung von CSAM jedenfalls im Bereich der interpersonellen Kommunikationsdienste ausgeschlossen ist und bleibt“.

„Klareres Signal gewünscht“

Statt einer Ablehnung der Technologie bleibt die Bitte um Abwägung: „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei den Details der Ausgestaltung der Verordnung dafür einzusetzen, dass die Eingriffe und der Nutzen der Verordnung, insbesondere für junge Menschen, bestmöglich austariert werden.“

Der grüne Bundestagsabgeordnete Tobias B. Bacherle schreibt gegenüber netzpolitik.org: „Es ist gut, dass sich der Bundesrat heute zu dem CSAM-Entwurf der Europäischen Kommission positioniert hat.“ Die Länder machen klar, dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder bekämpft werden müsse und es bei dem Entwurf Grundrechtsbedenken gäbe, so der Obmann des Digitalausschusses.

Bacherle geht das aber nicht weit genug. „Ich hätte mir jedoch ein noch klareres Signal gewünscht“, schreibt er. „Denn der Entwurf stellt durch das flächendeckende Scannen von privaten Nachrichten einen massiven Eingriff in die freie Meinungsäußerung, Kommunikations-, Medien und Pressefreiheit dar.“

Bisher scheint Deutschland auf EU-Ebene eher gegen die Chatkontroll-Pläne der Kommission zu argumentieren. Gleichzeitig sei es offen für Maßnahmen, wenn die Vertraulichkeit von Kommunikation dabei gewahrt werde.

Die Bundesministerien äußerten sich bisher mehrheitlich skeptisch gegenüber den Kommissionsplänen. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) sagte: „Wir brauchen keine private Chatkontrolle“. Digitalminister Volker Wissing (FDP) versprach, sich gegen eine Umgehung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einzusetzen. Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass die Ampel-Koalition „Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation“ ablehnt.

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13 Ergänzungen

  1. „fand aber keine Mehrheit.“
    Dann halt mit „Bauchschmerzen“ durch!

    Ach nee, dafür braucht man doch eine Mehrheit, oder nicht?
    Irgendwoher muss die ja kommen…

  2. Das wäre natürlich auch wieder ein Kracher wenn die Ampel jetzt in guter GroKo-Tradition den eigenen Koalitionsvertrag ignorieren würde.

    1. Der Koalitionsvertrag dient traditionell zur Disziplinierung der SPD-Basis, die Grünen nutzen ihn hin und wieder ähnlich.

      Ansonsten ist der Koalitionsvertrag zu belastbar wie ein Wahlversprechen.

      1. „Ansonsten ist der Koalitionsvertrag zu belastbar wie ein Wahlversprechen.“

        Dann sind wir ja bei „völlig beliebig“ angekommen, also keine richtige Demokratie mehr. Denn man ist ja bei aller Bürgerschelte immer noch auf die Mitarbeit der Parlamentarier angewiesen, sonst kann man die Veranstaltung einpacken.

  3. Erfreulich, dass aus dieser Richtung auch Kritik kommt. Das macht Hoffnung. Weniger erfreulich sind hingegen die Aussagen des BVerfG-Präsidenten Harbarth, der kürzlich in Hamburg davon sprach, dass er die Anonymität des Internets als großes gesellschaftliches Problem sehe und im Gebrauch von Freiheitsrechten eine mögliche Bedrohung für die Verfassungsordnung erkennen könne, weshalb Freiheitsrechte legitim beschränkt werden könnten. Harbarth war zuvor ranghoher CDU-Politiker der sich für die Vorratsdatenspeicherung stark gemacht hat, weshalb diese Aussage wenig überrascht. Allerdings könnte sich hier ein Paradigmenwechsel in der Rechtssprechung andeuten, nämlich dass das BVerfG zukünftig viel mehr anlasslose Massenüberwachung, Klarnamenpflichten und eben auch Chatkontrollen zulassen könnte oder Klagen dagegen abweist.

  4. Zu Postdemocracy:

    a) „…war zuvor ranghoher CDU-Politiker …“

    Kann man wirklich angesichts dieser Tatsache noch von einer Unhängigkeit der (obersten) Justiz sprechen? Gewaltenteilung, wo bist du geblieben??

    Ein anderer Kommentator hat seinerzeit und sinngemäß irgendwo auf netzpolitik.de geschrieben, dass auch „hier“ (gemeint ist das BVfG) „ein getreuer Merkel-Mann installiert“ wurde.

    Das Auswahlverfahren für das oberste Richteramt muss aus Prinzip schnellstens geändert werden, damit das oberste Gericht das bleibt, was es unbedingt zu sein hat: UNABHÄNGIG!

    b) „…nämlich dass das BVerfG zukünftig (….) Chatkontrollen zulassen könnte oder Klagen dagegen abweist.“

    Das wollen wir nicht hoffen. Aber es gibt zum Glück den EUGH, der ganz anders entscheiden könnte.

    1. @ Jedi Ritter

      Organisation BVerfG

      Richterinnen und Richter

      Das Gericht setzt sich aus zwei Senaten mit jeweils acht Mitgliedern zusammen. Der Präsident ist derzeit Vorsitzender des Ersten Senats, die Vizepräsidentin ist Vorsitzende des Zweiten Senats. In beiden Senaten gibt es mehrere Kammern mit jeweils drei Mitgliedern. Die 16 Richterinnen und Richter werden jeweils durch vier Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt. Diese bringen regelmäßig eine mehrjährige Berufserfahrung an Fachgerichten, Behörden, in Rechtsanwaltskanzleien oder der Rechtswissenschaft mit.

      Die 16 Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt, die abwechselnd auch den Präsidenten und den Vizepräsidenten bestimmen. Für die Wahl ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Das soll die Ausgewogenheit in den Senaten sicherstellen.

      Mindestens drei Mitglieder jedes Senats müssen aus den obersten Bundesgerichten (Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht) stammen, damit ihre besondere richterliche Erfahrung in die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einfließen kann. Wählbar ist jede Person, die das 40. Lebensjahr vollendet hat und die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz besitzt. Die Richterinnen und Richter werden auf zwölf Jahre gewählt; die Altersgrenze ist das 68. Lebensjahr. Zur Sicherung ihrer Unabhängigkeit ist eine Wiederwahl ausgeschlossen.

      Herzlichst Ihr Meister Yoda

      1. Werter Meister Yoda,

        Für Information ich danke sehr. Gelesen das habe ich intensiv. Auch einen Teil gewusst ich haben:) Stelle mir aber Frage, ob gut wenn so wichtiges Richteramt vorher in hoher Politik gewesen. Dann durchaus Frage nach Unabhängigkeit stellbar.

        Ergebenst, Jedi Ritter

      2. Warum sollte Anonymität ein Problem sein…

        der Staat könnte den Bürgern gegenüber allen anderen Anonymität geben, mittels Infrastruktur, und kann dann alles rückverfolgen. Das wäre ein anderes Anonym. Die verstehen halt das Konzept der Verfolgung irgendwie nicht, und warum eine Verfassung gegebenenfalls z.B. vor staatlicher Verfolgung, aber auch vor kommerzieller Verfolgung schützen sollte.

        Sind halt greise Rentner und Konzeptionsbefreite, bei der CDU.

      3. Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass das BVerfG nicht nur Harbarth ist und dass seine Stimme, auch wenn er der Präsident ist, kein höheres Gewicht hat, als die der anderen. Zumal er auch nicht die einzige Personalie ist mit Partei- und höherem Politikhintergrund (siehe den ehem. Ministerpräsidenten des Saarlands).

        Gleichzeitig ist die Frage, ob in den öffentlichen Reden Harbarths er nur seine Meinung als Privatperson wiedergibt oder ob er a.) diese tatsächlich von seiner beruflichen Einschätzung trennen kann (Ist Neutralität vielleicht eine Illusion?) und b) und wesentlich gravierender, er auch eine im Senat vorherrschende Stimmung damit kommuniziert. Letzteres wird sich natürlich erst zeigen müssen. Das Urteil zur teilweisen Beibehaltung von Sanktionen bei Hartz4 oder vermutlich noch gravierender das Urteil zum bayerischen Verfassungsschutz decken sich aber mit Harbarths geäußerten Beurteilungen zur teilweise Einschränkung von Freiheits- und Grundrechten sowie mit seinen politischen Positionen zu Hartz4 und Überwachungsgesetzen in seiner Zeit als Unions-Fraktionsvize.

  5. Hmm …

    Ein klares Signal ist, wenn man Sie ablehnen würde. Man kritisiert sie aber.
    Heißt anders formuliert: Hätte man gerne, man sucht nur nach einer öffentlichkeitswirksamen Verpackung, um dann nach Einführung das ganze so zu biegen wie man es haben will, also auch Hassreden, Urheberrechte, Beleidigung von Polizei und Politiker, Scannen der privaten WLANs etc.

  6. BVerfG: Es bleibt aber dabei, das die Richter aus dem Bereich der Staatsverwaltung gewählt werden, die Sie Kontrollieren sollen. Derartige Systeme sorgten schon bei den Abgeordneten für Problem, Stichwort Parteilisten, Fraktionszwang. Hier wäre ein Zusätzliche Direktdemokratisches drittes Element sinnvoll.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.