Projekt von LeaveNoOneBehindEine App für das Recht auf Asyl

Das Projekt „Claim Asylum EU“ soll Menschen helfen, die in der Europäischen Union Schutz suchen. Nötig ist dies, weil die Grenzbehörden an den EU-Außengrenzen massenhaft internationales Recht brechen. Ein Interview mit Mareike Ippen.

Flüchtende laden ihre Smartphones in der provisorischen Unterkunft für Migranten im Logistikzentrum Bruzgi nahe der weißrussisch-polnischen Grenze
Flüchtende laden ihre Smartphones in der provisorischen Unterkunft für Migranten im Logistikzentrum Bruzgi nahe der weißrussisch-polnischen Grenze. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / SNA

Im Genfer Abkommen über die Rechtsstellung von Flüchtlingen aus dem Jahr 1951 haben die unterzeichnenden Staaten vereinbart, das Grundrecht auf Asyl in ihren nationalen Gesetzen zu verankern. Jeder Mensch, der vor Verfolgung oder ernsthaftem Schaden aus seinem Herkunftsland flieht, kann demnach einen Antrag auf internationalen Schutz stellen. Auch die EU-Mitgliedstaaten haben die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet. Sie sind zudem an die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gebunden, die Zurückweisungen in Staaten verbietet, in denen Verfolgung droht.

Trotzdem werden Menschen aus Ländern wie Griechenland, Kroatien oder Polen rechtswidrig zurückgeschoben. Eine neue Web-App der Unterstützungsplattform LeaveNoOneBehind soll diese Praxis aufdecken und die Betroffenen im Asylverfahren unterstützen. Wir sprachen dazu mit der Projektkoordinatorin Mareike Ippen, die auch für Nichtregierungsorganisation Sea-Watch tätig ist.

netzpolitik.org: Mareike, Ihr entwickelt eine Web-App, mit der Menschen über eine neue Webseite in der EU ihren Asylantrag von einem mobilen Endgerät einreichen können. Warum ist dieses Projekt „Claim Asylum EU“ überhaupt nötig?

Mareike Ippen: Nach EU-Recht dürfen Menschen auf der Flucht bei ihrer Erstankunft in Europa einen Asylantrag stellen. Erst wenn diese abgelehnt werden, dürfen sie ausgewiesen werden. Die erschreckende Realität ist aber, dass Flüchtende immer wieder illegal und brutal aus europäischem Grenzgebiet vertrieben werden, etwa aus Polen nach Belarus oder aus Griechenland in die Türkei, ohne zuvor einen Asylantrag stellen zu können – die sogenannten Pushbacks. Mithilfe unserer Web-App können die Menschen noch auf der Flucht, direkt nach Betreten europäischen Bodens, ihr Recht auf Asyl wahrnehmen, bevor sie ausgewiesen werden.

netzpolitik.org: Das heißt, Eure App soll eigentlich kriminelles Verhalten aufdecken?

Mareike Ippen: Sie soll Menschen dabei helfen, ihr Recht auf Asyl wahrnehmen zu können. Sie soll aber auch auf die Problematik und die Menschenrechtsverletzungen von europäischer Seite aufmerksam machen. Durch die Antragsstellung wird ja auch eine Art Archiv an Pushbacks aufgebaut.

netzpolitik.org: Kannst du das technisch erläutern? Wie werden GPS-Daten protokolliert, und welche anderen Möglichkeiten gibt es, um mit dem Handy den eigenen Standort zu dokumentieren?

Mareike Ippen: Die GPS-Daten werden über den Browser auf den Handys der Flüchtenden erfasst. Da eine GPS-Position aber relativ einfach zu verfälschen ist, haben wir die zusätzliche Möglichkeit eingebaut, ein Bild mit einem eindeutig zu identifizierenden Bezugspunkt hochzuladen. Das Bild kann im Nachhinein als Nachweis dienen, dass die Person beispielsweise tatsächlich griechischen Boden betreten hat.

Ein Eingabefeld mit Angaben zu persönlichen Daten und einem möglichen Asylbegehren.
Screenshot der geplanten Eingabemaske. - Claim Asylum EU

netzpolitik.org: Wie rechtssicher ist das, habt ihr dazu schon Einschätzungen?

Mareike Ippen: Wir arbeiten mit Anwält:innen zusammen, die in Griechenland aktiv sind, Flüchtenden rechtliche Unterstützung geben und auch unser Projekt aus rechtlicher Sicht mitgestaltet haben. Die Übermittlung des Asylgesuchs über unsere Web-App entspricht rechtlichen Anforderungen. Ob diese in der Praxis eingehalten werden, steht auf einem anderen Blatt. Es kommt also auch darauf an, was man unter „Rechtssicherheit“ versteht. In jedem Fall dienen die App und die abgesetzten Nachrichten auch der Dokumentation sowie dem Nachweis, dass Menschen bereits in Europa waren und die Behörden davon wussten, möglicherweise dann auch für spätere Gerichtsverfahren.

netzpolitik.org: Neben Griechenland sehe ich auch an der Landgrenze in Kroatien oder Malta, wo Geflüchtete aus der Seenotrettungszone völkerrechtswidrig nach Libyen zurückgeholt werden, Bedarf für eure Web-App. Seid ihr dort mit Organisationen oder Solidaritätsgruppen in Kontakt? Die dortigen Regierungen dürften sich von Euch herausgefordert fühlen…

Mareike Ippen: Hinsichtlich der Rückholung nach Libyen – die sogenannten Pullbacks – läuft momentan ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Mit den Beschwerdeführer:innen stehen die Anwält:innen in Kontakt und beobachten die Verfahren.

Rechtlich gilt Europarecht auch an der Grenze und in Transitzonen. Daher wären Malta und Kroatien ein theoretischer Anwendungsfall für unsere Anwendung. Der Unterschied zwischen Griechenland und Malta oder auch Italien ist jedoch die Größe und Lage der sogenannten Such- und Rettungszonen (SAR). Dies sind international festgelegte Grenzen im Meer, bei denen Staaten mit einer Meeresgrenze für Seenotrettungsfälle verantwortlich sind und aus Seenot gerettete Menschen zu einem sicheren Hafen bringen müssen. Die italienische und maltesische SAR beginnen mitten auf hoher See auf dem Mittelmeer.

netzpolitik.org: Allerdings gibt es dort in der Regel keinen Empfang für Mobiltelefone und die Bandbreite von Satellitentelefonen ist äußerst begrenzt…

Mareike Ippen: Ja, deshalb können die Menschen dort online keinen Asylantrag stellen. Deswegen haben wir unsere Anwendung zunächst einmal als Prototyp für den Fall Griechenland-Türkei gebaut, da hier auch auf dem Meer Internet verfügbar ist. Ein weiterer möglicher Anwendungsfall ist die polnisch-belarussische Grenze, wo es regelmäßig zu unrechtmäßigen Pushbacks kommt.

netzpolitik.org: Abgesehen davon, dass Menschen nicht verschleppt werden dürfen, könnte Eure App die Beantragung von Asyl generell vereinfachen. Könnte sich dieses Verfahren durchsetzen, wie es zum Beispiel Frag den Staat für Informationsfreiheitsanfragen entwickelt hat?

Mareike Ippen: Prinzipiell ja. Im Gegensatz zu Frag den Staat zielt „Claim Asylum EU“ aber nicht darauf ab, ein kompliziertes Prozedere zu vereinfachen, sondern die App soll das Stellen des Antrags dokumentieren – ein Asylantrag kann ja formlos erfolgen, es reicht zu sagen „Ich möchte Asyl beantragen“.

Vergleichen könnte man die App daher eher mit dem Alarmphone-Netzwerk, das Seenotrufe dokumentiert und mit dem wir auch kooperieren werden. Das Stellen des Antrags schaffen die Betroffenen meist schon selbst. Das Problem ist eher, dass ihnen dazu gar nicht erst die Möglichkeit gegeben wird. Es geht deshalb darum zu verhindern, dass die Behörden behaupten können, jemand hätte keinen Antrag gestellt.

netzpolitik.org: Wie derartige Anträge zu stellen sind, besagt die EU-Asylrichtlinie. Was steht da drin, wo müssen Betroffene dafür vorstellig werden?

Mareike Ippen: Die Asylverfahrensrichtlinie stammt aus dem Jahr 2013. Zum Asylantrag hat Europa das Recht zu sagen, dass Staaten derartige Ersuchen als Asylanträge behandeln müssen, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die betreffende Person Schutz suchen möchte. Sobald ein Asylantrag gestellt ist, muss ein förmliches Verfahren durchgeführt werden, währenddessen dürfen Personen nicht abgeschoben werden. Zuständig für die Entgegennahme eines Asylantrags ist jede staatliche Stelle. Das förmliche Asylverfahren muss dann eine zuständige Behörde durchführen, in der Regel also die Asylbehörde, in Deutschland ist das zum Beispiel das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Neben der EU-Richtlinie verbieten auch Menschenrechte, insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention, die Abschiebung ohne Verfahren. Wenn Staaten durch ihre Mitarbeitenden Kenntnis von einer Person bekommen, die Schutz sucht, gilt die EMRK. Diese Staaten müssen dann prüfen, ob bei einer Abschiebung das Risiko einer Menschenrechtsverletzung besteht. Für die Anwendung der Konvention gibt es keine zuständige Stelle, sondern alle staatlichen Akteure sind direkt daran gebunden.

netzpolitik.org: Die Adressen der zuständigen Behörden jedes Landes für den Asylantrag müssen ja nicht nur in die App eingepflegt, sondern auch aktuell gehalten werden. Geht ihr da nicht ein großes Risiko ein, etwas zu versprechen, das vielleicht in ein paar Jahren nicht mehr eingehalten werden kann?

Mareike Ippen: Grundsätzlich können wir mit der App gar nichts versprechen. Es ist uns wichtig, das zu unterstreichen. Wir nutzen die rechtlichen Vorgaben, um einen Pushback und eine Zurückweisung möglichst unwahrscheinlich zu machen und versuchen alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Dass einigen Staaten mit einer EU-Außengrenze das Recht oft egal ist, haben sie an verschiedenen Stellen eindrucksvoll gezeigt.

Natürlich erfordert die Datenbank der zuständigen Stellen eine Wartung. Die App sendet die E-Mails aber nicht nur an eine, sondern an viele Stellen. Zu deren Entgegennahme und zum Tätigwerden sind staatliche Akteur:innen grundsätzlich verpflichtet. Wir wissen, dass ein Web-App Hoffnungen schürt. Dieser Verantwortung möchten wir durch Monitoring und einer Verpflichtung, die Adressen stets aktuell zu halten, gerecht werden.

netzpolitik.org: Mit allen Abwägungen und schließlich der Entscheidung, das Projekt zu starten – wo seht ihr Risiken?

Mareike Ippen: Dass solch ein Projekt zahlreiche Risiken birgt, ist uns klar. Dennoch überwiegen die Vorteile, sowohl für Betroffene als auch hinsichtlich der Dokumentationsmöglichkeiten. Für Betroffene ist das Hauptrisiko, dass Staaten die Gesuche ignorieren und sie trotzdem zurückgewiesen werden. Dennoch haben sie den Nachweis gebracht, auf europäischem Territorium gewesen zu sein, den sie in späteren Verfahren nutzen können.

netzpolitik.org: Ein weiteres Problem dürfte sein, dass das Recht auf Asyl mit der Web-App zwar durchgesetzt werden könnte, das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen über den Ort des Ersuchens aber nicht. Denn wenn ein Asylantrag in Griechenland gestellt wird, ist die Weiterreise in ein anderes Land gemäß dem EU-Dublin-System nicht mehr möglich. Wie habt ihr dies bedacht?

Mareike Ippen: Wir sind uns dieser Problematik bewusst. Allerdings versuchen wir mit der App nur, Pushbacks zu verhindern. Die grundlegenden Schwachstellen des gemeinsamen europäischen Asylsystems – wie das versuchte Verhindern der Weiterreise – können wir damit nicht ändern.

netzpolitik.org: Auch technisch ist die Web-App eine Herausforderung…

Mareike Ippen: Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Organisationen, die Menschen auf der Flucht unterstützen, riskieren, in den Fokus repressiver Staaten zu geraten. Sie betrachten Menschenrechtsverteidiger:innen grundsätzlich als Bedrohung und erachten Pushbacks als „Fake-News“, die andere Staaten streuen. Wir geraten auch in diesen Fokus, weshalb es für uns wichtig, so genau wie möglich zu arbeiten.

Es darf zum Beispiel auf keinen Fall passieren, dass die Betroffenen sich noch nicht auf europäischem Boden oder in europäischen Gewässern befinden und die App trotzdem „auslöst“. Dies wäre ein gefundenes Fressen für Staaten, Nichtregierungsorganisationen zu diskreditieren. Möglichen Risiken wollen wir also durch eine technisch saubere Arbeit entgegenwirken, die nicht in Zweifel gezogen werden kann.

netzpolitik.org: Wann sollen die App und die Webseite https://claim-asylum.eu nach derzeitigem Stand live gehen?

Mareike Ippen: Die Webseite wird Anfang November online gehen.

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2 Ergänzungen

  1. Tolles Projekt – super Idee.

    Aber:
    Hat denn jeder Asylsuchende ein Smartphone?
    Wass machen diejenigen, die kein Smartphone haben?
    Haben die dann keinerlei „Schutz“?

    Sollte man dafür nicht eine einfachere Lösung finden?

  2. Wenn man bedenkt, wie auch in Europa die Rechtsradikalen überall aus dem Boden schießen, kommt da noch was ganz Übles auf uns zu.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.