Pläne für polizeilichen DatenaustauschEU-Mitgliedstaaten wollen auch Führerschein-Bilder gegenseitig abfragen

Im Rahmen der Prüm-Beschlüsse haben Polizeien ihre Dateien für Fingerabdrücke, DNA-Daten sowie Kraftfahrzeugdaten europaweit vernetzt. Mit einer neuen Verordnung soll dies auf Gesichtsbilder ausgeweitet werden. Und es drohen weitere Verschärfungen.

Verschwommen erscheinende Peroson, die einen alten papiernen und einen neuen Plastikführerschein hält
Nicht immer ist der neue Führerschein ein Grund zur Freude, denn gespeicherte Fotos können auch mit Polizeien in anderen Ländern geteilt werden. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Pressedienst Nord

Mit einer neuen „Verordnung über den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit“ will die Europäische Kommission biometrische Lichtbilder in Polizeidatenbanken europaweit vernetzen und mit Gesichtserkennung durchsuchbar machen. So kann eine Polizeibehörde erfragen, ob zu einer unbekannten Person in anderen Ländern Informationen vorliegen. Ein entsprechender Vorschlag aus dem vergangenen Dezember wird derzeit vom Rat der Innen- und Justizminister:innen diskutiert, anschließend soll sich das Parlament damit befassen.

Hintergrund ist der Vertrag von Prüm, den sieben EU-Mitglieder vor 17 Jahren in der Eifel-Stadt unterzeichnet haben. Er regelt die Zusammenarbeit beim Austausch von Fingerabdrücken, DNA-Daten sowie Kraftfahrzeug- und Halterdaten. 2008 wurde das multilaterale Abkommen über den EU-Prüm-Beschluss in den Rechtsrahmen der EU überführt. Auch die Schengen-Staaten Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein sind an der Vernetzung beteiligt, nach dem Brexit außerdem Großbritannien.

Abfrage, wenn nationales Recht es erlaubt

Die geplante Ausweitung des Prüm-Beschlusses auf Dateien mit Gesichtsbildern firmiert unter „Prüm II“. Nun droht gegenüber der Vorlage der Kommission sogar noch eine weitere Verschärfung. Offenbar konnten sich in den Diskussionen des Rates jene Mitgliedstaaten durchsetzen, die auch Gesichtsbilder aus Führerscheinen gegenseitig abfragen wollen. In einem Folgedokument der amtierenden französischen Ratspräsidentschaft zur geplanten Verordnung findet sich dazu ein komplettes, neues Kapitel. Demnach sollen derartige automatisierte Abfragen zur „Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung von Straftaten“ möglich sein.

Allerdings lässt die Formulierung offen, ob dabei auch Gesichtserkennung eingesetzt werden darf. Abfragen können mit der Führerscheinnummer oder mit alphanumerischen Daten zu den Führerscheininhaber:innen durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass das nationale Recht eine solche Abfrage auch in eigenen Datenbanken erlauben würde.

Eine Abfrage im Rahmen des Prüm-Beschlusses erfolgt im Treffer-/Kein-Treffer-Prinzip. Liegen Informationen vor, erhält die anfragende Behörde eine Positivmeldung mit wenigen „Kerndaten“. Anschließend können über die Rechtshilfe in Strafsachen weitere Informationen angefordert werden. In der neuen Verordnung soll auch dieser „Kerndatenaustausch“ verbessert werden.

Pflicht zur Einrichtung einer Lichtbild-Datei

Zur Zeit ist das Prüm-System komplett dezentral organisiert, diese Architektur wird auch teilweise beibehalten. Im Rahmen von „Prüm II“ soll die geplante Abfrage von Gesichtsbildern jedoch über einen zentralen „Router“ erfolgen. Die Anlage steht bei der Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA) in Estland, die auch für den Betrieb anderer biometrischer Informationssysteme zuständig ist.

Nur elf Teilnehmende des Prüm-Systems verfügen derzeit gesichert über eine Polizeidatenbank mit Lichtbildern. Die dort gespeicherten Fotos stammen unter anderem aus erkennungsdienstlichen Behandlungen oder aus Asylanträgen. Die im polizeilichen Inpol-System angesiedelte Lichtbilddatei beim Bundeskriminalamt war eine der ersten derartigen durchsuchbaren Datenbanken. Dort sind rund sechs Millionen biometrische Fotos zu beinahe ebenso vielen Personen gespeichert, ihre Zahl wächst jährlich.

Nach derzeitigem Stand müssten jedoch auch alle anderen Prüm-Staaten auf eigene Kosten eine zentrale Datei mit Gesichtsbildern einrichten, die Kommission schätzt die Zahl der betroffenen Länder auf 13 und die Kosten auf jeweils rund drei Millionen Euro. Weil es sich um eine Verordnung und nicht um eine Richtlinie handelt, gilt diese nach ihrem Beschluss in allen EU-Mitgliedstaaten sofort. Ob auch die Schengen-Staaten und Großbritannien an „Prüm II“ teilnehmen, ist offen, sie erhielten zur Umsetzung dann eine Frist.

Europol dürfte mit Fotos aus Drittstaaten suchen

Dem Vorschlag zufolge soll auch Europol an „Prüm II“ angeschlossen werden und hierfür 7 Millionen Euro und fünf neue Stellen erhalten. Die Polizeiagentur würde selbst in den nationalen Datenbanken der Mitgliedstaaten suchen und für Gesichtsbilder den neuen, zentralen Router bei eu-LISA verwenden können. Die Mitgliedstaaten könnten umgekehrt biometrischen Daten bei Europol abfragen, darunter solche, die von Drittstaaten übermittelt wurden. Dabei handelt es sich unter anderem um Fingerabdrücke, DNA-Daten und Gesichtsbilder von Kriegsschauplätzen wie Afghanistan und Irak. Gesammelt wurden sie dort vom US-Militär, die Übermittlung an Europol erfolgte über das FBI.

Schließlich dürfte Europol „zur Ermittlung etwaiger Zusammenhänge oder anderer relevanter Verbindungen“ selbst mit den Gesichtsbildern aus Drittstaaten im Prüm-System stöbern. Möglich wäre dies laut der Europol-Verordnung in allen Fällen, in denen Ermittler:innen „faktische Anhaltspunkte oder triftige Gründe“ vorliegen, dass die betreffenden Personen „Straftaten begehen werden, für die Europol zuständig ist“.

„Prüm II“ soll 2024 in Betrieb gehen und insgesamt rund 93 Millionen Euro kosten. Mit Abstand der größte Teil wird dabei für eine ebenfalls enthaltene Vernetzung von Polizeiakten ausgegeben. Dabei handelt es sich um Verdachtsdateien in polizeilichen Ermittlungen, die über ein neues Indexsystem unter allen teilnehmenden Staaten durchsuchbar werden.

3 Ergänzungen

    1. … als bislang ungesuchter Mensch hingegen eher unentspannt. Die unerfreulichen Seiteneffekte von False Positives.

      Die Trefferquoten werden besser[0], was es aber grundrechtlich auch nicht unbedingt erfreulicher macht. Wer kann mir schon sagen, was wer morgen mit meinen Gesichtsaufnahmen macht[1]? Ist das noch Sicherheit oder nicht doch schon eher Überwachung und Kontrolle? Biometrische Daten Unbescholtener gehören nicht in die Datenseen der Sicherheitsbehörden

      Für mich mehr als genug Gründe unentspannt zu bleiben. Und wenigstens bei ReclaimYourFace [2] zu unterzeichnen.

      [0]: https://netzpolitik.org/2020/biometrie-studie-mundschutz-hilft-nicht-mehr-gegen-gesichtserkennung/
      [1]: https://netzpolitik.org/2020/wozu-nutzt-interpol-gesichtserkennung/
      [2]: https://reclaimyourface.eu/

    2. Es geht ja nicht um Sinnhaftigkeit oder gar Erfolge im hier und jetzt.

      Es geht um den Aufbau von Infrastruktur, die man dann nach Bedarf und Moeglichkeiten nutzen kann und wird.

      Und der Aufbau von Infrastruktur, organisatorisch wie personell wie technisch, ist immer der schwere und vor allem oeffentlich sichtbare Schritt. Wenn man das hat, kann man ziemlich ungehindert und unbeobachtet damit agieren.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.