OnlinezugangsgesetzOhne Schnittstellen ist kein digitaler Staat zu machen

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes verläuft schleppend. Fachleute kritisieren indessen nicht nur das langsame Tempo, sondern vor allem das Fehlen von Schnittstellen und Standards.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser vor einem Mikrofon und Logo von "BundID"
Das OZG schreibt einen Verbund aus Verwaltungsportalen vor, das im Nutzerkonto Bund oder auch BundID Gestalt angenommen hat und nun vom BMI unter Nancy Faeser betreut wird. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/Peter Hartenfelser; Montage: netzpolitik.org

Während sich die Bundesregierung für ihre neue Digitalstrategie feiert und Innenministerin Nancy Faeser erklärt, dass „Digitalisierung den Menschen dienen und ihnen den Alltag in der Verwaltung erleichtern“ solle, kritisieren Fachleute die deutsche Digitalpolitik für die lahmende Umsetzung eines Gesetzes, das genau das tun sollte – das Onlinezugangsgesetz (OZG).

Es wurde 2017 vom Bundestag beschlossen und verpflichtet die Politik dazu, bis Ende 2022 Bürger:innen, wie auch Unternehmen und anderen Organisationen, 575 OZG-Leistungen online zur Verfügung zu stellen, darunter die Beantragung eines Personalausweiseses oder die Ummeldung des Wohnortes. Doch schon länger ist absehbar, dass sich der Zeitplan nicht halten lässt.

Im Mai priorisierte schließlich der IT-Planungsrat, der die Digitalisierung der Verwaltung zentral steuern soll, 35 Leistungen. Diese sollen bis Jahresende flächendeckend ausgerollt sein. Laut Markus Richter, dem IT-Beauftragten der Bundesregierung und Staatssekretär im Bundesinnenministerium, gebe es Probleme bei der Implementation und bei der Vernetzung, er warnt vor „kommunaler Selbstzerstörung“.

Oben ist unten

Die Hoffnung ruht auf einem weiterentwickelten OZG 2.0. Derzeit würden dazu „vorbereitende Gespräche stattfinden, in denen der Rechtsänderungsbedarf am OZG besprochen“ werde, heißt es in der Antwort der Bundesregierung zu einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion.

In der Digitalstrategie gibt sich die Bundesregierung bis 2025 Zeit, aus den Erfahrungen zur Umsetzung des OZG zu lernen. Sie will sich aber 2025 auch daran messen lassen, „priorisierte Leistungen flächendeckend realisiert und die Plattformangebote fortwährend harmonisiert“ zu haben.

Doch schon jetzt messen Fachleute die deutsche Digitalpolitik und den Stand der Digitalisierung etwa an Finnland, Dänemark, Italien oder Großbritannien. Diese Länder konzentrierten sich, wie Peter Kuhn von Fortiss und Moreen Heine von der Universität zu Lübeck im Tagesspiegel Background erläutern, im Gegensatz zu Deutschland auf das Backend.

Das heißt vereinfacht, sie schaffen zuerst einen Plattformkern mit Basisdiensten und verbindlichen Schnittstellenstandards. Dieser Kern umfasse die Infrastruktur für Daten, aber auch Services, zum Beispiel für die Authentifizierung. Er diene schließlich wesentlich als „Fundament für ein Ökosystem aus Online-Diensten“. Letztere könnten die einzelnen Kommunen dezentral entwickeln.

Das OZG sei aber von Vornherein so konzipiert, dass der Schwerpunkt auf dem Frontend liege. Damit fehle jedoch eine zentrale Einheit wie auch ein sauberes Fundament, auf dem die Verwaltungsstellen aufbauen könnten.

Verbindliche Schnittstellen fehlen

Auch die IT-Sicherheitsforscherin und Aktivistin Lilith Wittmann findet klare Worte zum Gesetz und zu der Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung. Auf der Jahrestagung des DBB Beamtenbund und Tarifunion kritisierte sie vor allem, wie die Politik den Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen denkt.

So sieht das Gesetz vor, dass es einen Verbund an Verwaltungsportalen gibt, wo sich Bürger:innen freiwillig Konten einrichten und die Verwaltungen Formulare zur Verfügung stellen. Das Gesetz berücksichtige aber nicht die unterschiedlichen Bedarfe der verschiedenen Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen, so Wittmann. Diese müssten in die Konzeption des Angebots einfließen.

Das sei mit der jetzigen Form des Gesetzes kaum umzusetzen. Die Bundesregierung müsse mit Blick auf das OZG 2.0 zuerst die Bedarfe klären und daran Standards und Schnittstellen ausrichten. Von Anfang an müsse Verwaltungsdigitalisierung zudem als Produkt verstanden werden, an dem langfristig gearbeitet wird.

Auch Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, kritisiert in einer Pressemitteilung, dass fünf Jahre nach Verabschiedung des OZG weiterhin Standards und Schnittstellen fehlen würden. Die digitalisierte Leistung eines Bundeslandes könne kaum in einem anderen nachgenutzt werden, da sich Software-Landschaften unterscheiden.

„35 priorisierte Leistungen nicht zu schaffen“

Mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ werde es die im Mai neu festgelegten 35 priorisierten Dienstleistungen nicht flächendeckend bis zum Jahresende digital geben, vermutet die Bundestagsabgeordnete. „Wenn wir Pech haben, kann man also in ein paar Wochen digital eine Waffe registrieren, muss aber für Ausweiserneuerung, Ummeldung, Wahlhelferanmeldung oder KfZ-Anmeldung weiter zum Amt rennen und eine Nummer ziehen, weil die Verwaltungen überfordert sind und nicht alle 35 Dienste schaffen werden.“

Verbindliche Standards und Schnittstellen vermissen auch Kuhn und Heine, gehen aber noch weiter: Es reiche nicht aus, eine Dateninfrastruktur mit den notwendigen Standards und Schnittstellen zu schaffen. Es müssten auch die Zuständigkeiten klar zugewiesen sein und bei einem Plattform-Besitzer zusammenlaufen. Dafür schlagen sie die Föderale IT-Kooperation (FITKO) vor. Die vor zwei Jahren gegründete Koordinierungs- und Vernetzungsstelle für Digitalisierungsvorhaben der öffentlichen Verwaltung soll die Entscheidungen des IT-Planungsrates umsetzen.

Ein Dashboard aus dem Pflichtenheft

Zugleich weiß die Bundesregierung womöglich selbst nur bedingt, wie weit das Vorhaben inzwischen fortgeschritten ist. So soll das OZG-Dashboard transparent machen, wie es um die Verwaltungsdigitalisierung bestellt ist. Doch erst im April hat der Bundesrechnungshof festgestellt, dass die Angaben des BMI auf dem Board „irreführend“ seien. Nur ein Bruchteil der 575 OZG-Leistungen sei digital verfügbar.

Wittmann vermutet gegenüber der Süddeutschen Zeitung, dass die Seite bewusst so konzipiert worden sei, dass sie keiner verstehe. Ein Leistungsbündel würde als realisiert angegeben, wenn eine Leistung daraus „in mindestens einer Kommune“ digital verfügbar sei. Damit werde aber nur verschleiert, wie langsam der Digitalisierungsprozess vorangehe.

Auch Domscheit-Berg hält die Daten für „beschönigt und unvollständig“. Für keinen Dienst sei erkennbar, ob er „Ende zu Ende digitalisiert oder in der eigenen Gemeinde verfügbar“ sei. Zwar werde angezeigt, dass es auf Bundesebene 80 Leistungen gibt, die bereits online verfügbar sind. Doch dazu würden keine weiteren Informationen angegeben. „Die Zeit der Lippenbekenntnisse muss endlich vorbei sein“, fordert die Bundestagsabgeordnete.

Nachtrag vom 8. September 2022: Ursprünglich sprach der Text im zweiten Absatz von über 6.000 zu digitalisierenden Leistungen. Wir haben das in „575 OZG-Leistungen“ geändert. Ein OZG-Leistungsbündel kann wiederum aus mehreren Verwaltungsleistungen bestehen.

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5 Ergänzungen

  1. Das Fehlen von standardisierten Schnittstellen kann durchaus gewollt sein: nur so kann das Lieblingskind der Union – der Mittelstand – weiter den Ton angeben. Denn wenn das lokale Systemhaus für Stadt oder Gemeinde sowohl Front-End als auch Back-End entwickelt hat und teilweise auch betreibt ist ein Wechsel zur Konkurrenz praktisch unmöglich – und das sollte am besten auch in Zukunft so bleiben.

    1. Falls das so stimmt: müsste man dann aber nicht Vorkehrungen treffen, damit durch die Standards am Ende nicht die Tech-Riesen alles beherrschen? Z.B. durch eine Open-Source-Pflicht bei solcher Software?

  2. Hmmm, stimmt, ich habe noch kein Stempel mit USB oder Bluetooth Schnittstelle gesehen.
    Schließlich ist der Stempel da Wichtigste in einem deutschen Verwaltungsvorgang.

  3. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat eine rasche Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung gefordert. „Die Speicherung von Daten, mit denen wir Täter identifizieren können, ist unbedingt erforderlich“, sagte die SPD-Politikerin im Interview mit der ZEIT. Dabei gehe es auch darum, schwere Fälle von Missbrauch zu stoppen.

    Gegen pädophile Kriminelle brauche es „maximalen Ermittlungsdruck“, sagte Faeser. „Kein Täter darf sich sicher fühlen.“ Dafür sei die Vorratsdatenspeicherung unverzichtbar. „Wir müssen Netzwerke schneller aufdecken und in den schlimmsten Fällen andauernde Missbrauchstaten stoppen können.“ Viele Täter gingen den Ermittlern „durch die Lappen“, weil die Vorratsdatenspeicherung aktuell weitgehend außer Kraft gesetzt sei.

    Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-09/nancy-faeser-vorratsdatenspeicherung-kinderschaender

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