NPP 254 - Off the Record zur ChatkontrolleWenn die EU-Kommission 130 Seiten droppt

Auf einmal ist er da, ein langer, komplizierter Gesetzentwurf der EU-Kommission. In unserem Podcast sprechen wir darüber, was dann bei uns in der Redaktion passiert. Wie längst begonnene Recherchen wieder aktuell werden und wie wir gemeinsam versuchen, das Jura-Englisch-Monster zu durchdringen.


Mal schnell ein paar Kinderfotos vom Strand in den Familienchat posten? Machen viele. In Zukunft könnte es allerdings passieren, dass sie gleichzeitig auch auf dem Bildschirm von Ermittlungsbehörden landen. Weil der Messenger darauf ein nacktes Kind erkennt – und damit möglicherweise einen Hinweis auf sexuelle Gewalt gegen Kinder.

Mitte Mai hat die EU-Kommission einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt. Sie will Anbieter von Chatdiensten und Co. unter bestimmten Umständen dazu zwingen können, die privaten Nachrichten ihrer Nutzer:innen zu durchsuchen. Sie sollen dabei nicht nur bereits bekannte Bilder oder Videos erkennen und melden, sie sollen auch nach bislang neuen, verdächtigen Aufnahmen suchen. Und nach sogenanntem Cybergrooming in Textnachrichten. So bezeichnet man es, wenn jemand online Kontakt zu Minderjährigen anbahnt, etwa um Nacktfotos von ihnen zu bekommen.

Für das eigene Handy bedeutet das: Kommunikation wäre in Zukunft nicht mehr vertraulich. Denn auch Messenger, die bisher etwa standardmäßig die Kommunikation verschlüsseln, müssten der Anordnung folgen können.

In dieser Folge sprechen wir über unsere Recherchen und Berichte zur Chatkontrolle. Die Recherchen unseres Kollegen Alex Fanta in Brüssel etwa haben schon lange vorher begonnen. Im Podcast spricht er darüber, wie er gerade auf die Organisation Thorn aufmerksam wurde, eine US-amerikanische NGO mit prominenten Fürsprechern.

Anna Biselli erzählt, was bei uns im Hintergrund in so einem Moment abläuft, wenn plötzlich ein 130-Seiten-Gesetzesvorschlag aus Brüssel in unsere Redaktionskanäle plumpst und durchgeackert werden muss. Und berichtet von einem Aspekt des Gesetzesvorschlags, der bisher weniger beachtet wurde: Er könnte Anbieter dazu motivieren, das Alter ihrer Nutzer:innen in Zukunft strenger zu prüfen und dafür womöglich auch Identifikation zu fordern.


Hier ist die MP3 zum Download. Es gibt den Podcast wie immer auch im offenen ogg-Format.


Unseren Podcast könnt ihr auf vielen Wegen hören. Der einfachste: In dem eingebundenen Player hier auf der Seite auf Play drücken. Ihr findet uns aber ebenso auf iTunes, Spotify oder mit dem Podcatcher eures Vertrauens, die URL lautet dann netzpolitik.org/podcast/. Wie immer freuen wir uns über Anregungen, Kritik, Lob und Ideen, entweder hier in den Kommentaren oder per Mail an ingo.dachwitz@netzpolitik.org oder serafin.dinges@netzpolitik.org. Titelmusik von Trummerschlunk.


Links und Infos

Medientipp Alex: Der Twitter-Account Internal Tech Emails

Medientipp Anna: Ukraine-Krieg auf Reddit: Wo Videos von der Front auf politische Memes treffen (Zeit Online)

Medientipp Chris: A Face Search Engine Anyone Can Use Is Alarmingly Accurate (New York Times)

Transparenzbericht für März

Quellen

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4 Ergänzungen

  1. „Ort: Bundesinnenministerium, Alt-Moabit 140, 10557 Berlin. Neben dem Eingang zum BMI.
    Zeit: Mittwoch, 8. Juni, 13:00 Uhr
    Am 9. & 10. Juni tagt der Minister.innenrat der EU – Innenministerin Faeser muss dort verlangen, dass die EU den Verordnungsvorschlag zur Chatkontrolle zurückzieht.“
    ___
    Ich habe also eine Einladung bekommen (von digitalcourage), endlich mal vor dem Innenministerium zu demonstrieren, da wollte ich doch schon seit 2013 immer mal meine plakatierten Grundrechte hochhalten!
    (muss man sich frei nehmen für allerdings: ist werktags vormittags).

  2. Zum irreführenden Begriff „Chatkontrolle“: Bei dem Vorhaben der EU-Kommission geht es ganz allgemein um „providers of hosting or interpersonal communication services“, die verpflichtet werden sollen, die Kommunikation ihrer Nutzer offenzulegen. Darunter fallen auch Anbieter von E-Mail-Diensten.

    Sofern diese integrierte Verschlüsselungsmöglichkeiten bieten (Tutanota, Proton), werden sie gezwungen sein, von End-zu-End-Verschlüsselung auf schwache Verfahren umzustellen. Eine im Gesamtkontext eher unwichtige, weil nur für eine kleine Minderheit von Nutzern relevante Frage: Wie wird mit nicht vom Anbieter getragener, sondern individuell eingesetzter Verschlüsselung von E-Mails (OpenPGP, GPG) umgegangen? Ergeht an sämtliche Anbieter von E-Mail-Diensten die Weisung, solche Mails auszufiltern?

    1. Die verschlüsselnde Minderheit landet ohnehin rein deswegen in der Datenbank für Terrorverdächtige 8)

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