Neues EU-GesetzApple fürchtet um Vormacht von Siri auf dem iPhone

Künftig verlangen EU-Gesetze von Apple, neben Siri auch die Sprachassistenten von Google und Amazon anzubieten. Bislang vertrauliche EU-Dokumente zeigen nun, wie Lobbyist:innen des Konzerns das bis zur letzten Minute verhindern wollten.

Apple Siri
Siri ist auf allen iPhones vorinstalliert – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Omid Armin

Bislang hatte Apples Sprachassistentin Siri auf iPhones, iPads und Macs kaum Konkurrenz, doch das könnte sich bald ändern. Neue EU-Gesetze werden von Apple verlangen, Alternativen zuzulassen. Apple-Lobbyist:innen haben sich deshalb im Frühjahr an die EU-Kommission gewandt, wie nun veröffentlichte Dokumente zeigen. Die Lobbyist:innen warnten vor einer  Öffnung von Apples Hardware für andere Assistenten wie Google Assistant oder Amazons Alexa. Das „könnte sehr große Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes aufwerfen“.

Dennoch beschloss der Rat der EU-Staaten diese Woche endgültig das Digitale-Märkte-Gesetz. Es soll dominante Tech-Konzerne zu mehr Fairness gegenüber der Konkurrenz zwingen. „Gatekeeper“ wie Apple und Google dürfen künftig nicht mehr verhindern, dass Dritte konkurrierende Dienste über ihre Plattform anbieten. Das Gesetz schreibt dies ausdrücklich auch für virtuelle Assistenten vor.

Bislang verhindert Apple Konkurrenz für seine Sprachassistentin mit einem Trick. Andere Dienste wie Google Assistant können auf iPhones oder iPads zwar installiert werden, aber die Sprachaktivierung ist nur für Siri möglich. Sprachaktivierung nennt man es, wenn man einen Assistenten durch einen gesprochenen Befehl startet, ohne eine Taste drücken zu müssen. Wer also per Sprachbefehl etwas von Google wissen will, muss zuerst Siri darum bitten, wie ein Kolumnist der „Washington Post“ unkte. Das entsprechende Kommando „Hey Siri, Ok Google“ entbehre nicht an Komik.

Apple warnt vor „offensichtlichen Datenschutzproblemen“

Während der Verhandlungen über das Digitale-Dienste-Gesetz lief Apple Sturm gegen mögliche EU-Vorschriften für Sprachassistenten. Die Sprachaktivierung für Dritte „könnte bedeuten, dass diese die Möglichkeit erhalten, im Hintergrund ständig auf das Mikrofon eines Geräts zuzugreifen“, warnten Apple-Lobbyist:innen die EU-Kommission bei einem Treffen hinter verschlossenen Türen.

Dabei machten sie auch einen Seitenhieb gegen die Mitbewerber Google und Amazon. Abgesehen von den „offensichtlichen Datenschutzproblemen“ führe einen erzwungene Öffnung dazu, „dass die Marktposition der führenden Anbieter virtueller Assistenten gefestigt wird und sie mehr Nutzerdaten sammeln können.“

Öffentlich bekannt wurde der Inhalt des Lobbytreffens im März erst jetzt durch eine Informationsfreiheitsanfrage der NGO Global Witness. An dem Treffen nahmen EU-Mitarbeiter:innen aus den Kabinetten von Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager und Binnenmarktskommissar Thierry Breton teil.

Geholfen hat Apple sein Lobbying nichts: Wenige Tage nach dem Treffen einigten sich Rat, Parlament und Kommission auf einen Text für das Gesetz. Künftig darf Apple Siri nicht mehr per Default zur Assistentin machen. Stattdessen schreibt das neue EU-Gesetz in Artikel 6.3. vor, dass Nutzer:innen bei der ersten Nutzung aus einer Liste möglicher Dienste auswählen dürfen. Die entsprechende Bestimmung landete auf Vorschlag des EU-Parlaments im fertigen Text. Gelten sollen die neuen Auflagen für die Tech-Konzerne ab Anfang kommenden Jahres.

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6 Ergänzungen

  1. Auf Grund der Datenverarbeitung in den Vereinigten Staaten ist die Datenschutzproblematik auch bei Siri mehr als offenkundig. Da schenken sich die „großen“ Sprachassistenten alle nichts.

    1. Apple verwendet einfach eine andere Definition für Datenschutz. Es ist das Ziel den eigenen Zugriff auf die Daten der Nutzer zu schützen.

      Wer wirklich Datenschutz realisieren möchte, denkt in Richtung Datenminimierung. Nur nicht existierende Daten sind geschützte Daten. Wenn die Daten vorhanden sind, werden sie auch irgendwann missbraucht, und sei es weil diese durch einen Dritten entwendet werden.

      1. Apple verwendet den US-typischen Ansatz, nachdem Daten dem gehören, der sie erhebt und nicht dem betroffenen Menschen. Primäres Ziel der US-Gesetzgebung ist Besitzschutz, das wird entsprechend auch im Datenschutz umgesetzt.

  2. Erstens ja, Apple füchtet um die Vormacht auf der eigenen Platform.

    Aber, und der Einwurf ist nicht ganz unrichtig, der Hersteller der Platform (hier also Apple für HW und Betriebssystem und die entsprechenden Apps) kann viel besser kontrollieren, ein sicheres System über die entsprechenden App+Programm+Betriebssystemgrenzen hinweg zu erzeugen.

    Die Rahmenbedingungen die die EU setzt sollten auf lange Sicht dafür sorgen, das auch Systeme mit gemischten Erstellern genauso sicher sind, aber …

    Wer ist denn jetzt für den Gesamtest eingentlich zuständig?

    1. Der TÜV vielleicht? Ansonsten stimme ich zu. Ja klar fürchtet Apple um seinen Einfluß und es ist sicher richtig das die alles aus einer Hand prinzipiell sicherer machen können – wenn sie denn wollen oder dazu gedrängt werden. Ansonsten ist man doch hier wie dort in einem Ökosystem gefangen das entweder von Apple oder von Google stammt. Oder auch von Facebook/Amazon/??? die vermutlich eh überall ihre DatenLANGfinger dazwischen haben. Welchen Zweck hatte dieses „Gesetz“ noch gleich? :-)

      Könnte man z.b. Siri, Alexa o.a. so einstellen das sie alle Sprachdaten zur Analyse nur an dein eigenen Privaten Homeserver schickten, sicher verschlüsselt über ein VPN und dann an niemanden sonst mehr?

      Wenn nicht tauscht man doch nur den Teufel gegen den Beelzebub aus und der Nutzer gewinnt genau nichts an Sicherheit und Interoperabilität dabei. Bestenfalls ein Überzogenes Quentchen Komfort, wenn „ich will aber Google auf dem Iphone“ [Mit Fuß aufstampf] denn so genannt werden darf. :-(

    2. Die EU wird hier Hersteller und Verkäufer in die Pflicht nehmen und damit Walled Gardens ohne Benutzersouveränität erzwingen. Win:win für Politiker und grosse Hersteller.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.