Massenspeicherung von TelekommunikationsdatenMehrheit der EU-Mitgliedstaaten wünscht weiterhin die Vorratsdatenspeicherung

Auch nach mehr als einem Jahrzehnt des politischen und juristischen Streits strebt eine Mehrheit der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten danach, eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung europaweit verpflichtend zu machen. Die noch ausstehenden Urteile des Europäischen Gerichtshofs sollen allerdings abgewartet werden.

Silhouette vor Punkten
Anlasslose Vorratsdatenspeicherung bleibt auf der politischen Agenda. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com rishi

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union wollen von der Vorratsdatenspeicherung nicht lassen. Zwar sollen die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) noch abgewartet werden, die aktuell zur Vorratsdatenspeicherung noch anhängig sind, doch danach soll das anlasslose Speichern von Kommunikations- und Bewegungsdaten erneut europaweit vorgeschrieben werden. Das geht aus einem Dokument aus Brüssel hervor.

Kurz vor dem Jahreswechsel berichtete SPIEGEL-online über das Diplomaten-Papier, in dem zusammengefasst ist, was sich 24 von 27 EU-Mitgliedstaaten in Sachen Vorratsdatenspeicherung wünschen. Nach dem Drahtbericht an das Auswärtige Amt, der dem SPIEGEL vorlag, erklärt auch nach Jahren des politischen Streits und vielen höchstrichterlichen Urteilen aus den EU-Staaten und vom EuGH noch immer eine Mehrheit der Regierungen der Mitgliedstaaten, am erzwungenen Massenspeichern von Telekommunikationsdaten festhalten zu wollen. Im November erst hatten sich auch die EU-Innenminister (pdf) für die anlasslose Vorratsdatenspeicherung starkgemacht und „appropriate and feasible solutions“ (geeignete und praktikable Lösungen) gefordert.

Im Weg steht allerdings der EuGH, der zuletzt am 13. September 2021 mündlich darüber verhandelte, ob die flächendeckende Speicherpflicht von Telekommunikations- und Standortdaten mit der EU-Grundrechte-Charta vereinbar ist. Die Anhörung betraf eine Klage des deutschen Internetproviders SpaceNet. Das EuGH-Urteil dazu steht noch aus, wird aber in diesem Jahr erwartet. Zwei weitere Klagen aus anderen EU-Staaten sind in Luxemburg ebenfalls noch ausstehend.

Die abgelöste schwarz-rote Bundesregierung hatte sich in Brüssel für eine europaweite Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Vor allem die Union setzte sich auf europäischer Ebene dafür ein, neue rechtliche Voraussetzungen für die anlasslose Massenspeicherung zu schaffen. Die neue Ampel-Regierung hingegen will an der Vorratsdatenspeicherung nicht mehr festhalten, erklärte der neue Justizminister Marco Buschmann (FDP): Nicht das anlasslose Festhalten der Daten aller, sondern eine gezielte schnelle Speicherung ist nun das Ziel.

Das jedoch hält eine Mehrheit der EU-Regierungen nicht für praktikabel, wie dem Bericht des SPIEGEL zu entnehmen ist. Es sollen demnach Bedenken vorherrschen, wie die technische Umsetzung überhaupt möglich sein kann. Die Umsetzung in die Praxis sei auch kostspielig und langwierig. Das mutet angesichts der Alternative zu der schnellen gezielten Speicherung, nämlich der Verpflichtung zum Festhalten aller Telekommunikations- und Begleitdaten, wenig überzeugend an.

Gleiches gilt für die rechtlichen Bedenken, die von EU-Mitgliedsstaaten gegen das gezielte Speichern vorgebracht wurden. Dazu sind zwar kaum Details benannt. Da eine anlasslose Massenspeicherung, die alle Menschen betrifft, aber mit Sicherheit einen stärkeren Eingriff in Grund- und Menschenrechte bedeutet als ein gezieltes Festhalten von vergleichsweise wenigen Daten, ist nur schwer vorstellbar, was gegen das mildere Mittel rechtlich sprechen sollte.

Nicht nur IP-Adressen

Der EuGH hatte die anlasslose Speicherung von personenbezogenen Daten aus Telekommunikationsnetzen 2014 EU-weit aufgehoben und auch danach mehrfach als grundrechtswidrig erkannt. Die meisten EU-Regierungen streben die Massenüberwachung dennoch weiter an, fasst das Diplomaten-Papier zusammen. Neben der anlasslosen Speicherung der IP-Adressen soll demnach auch das verpflichtende Festhalten von weiteren technischen Parametern erzwungen werden. Dazu könnten laut des SPIEGEL-Artikels die Port-Nummern, die IP-Adressen der Adressaten und die Zeitstempel gehören.

Kommt politisch keine europaweite Regelung zustande, so wollen einige Regierungen in Europa nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung schaffen, heißt es im Diplomaten-Bericht weiter. Da sich aber jedes einzelne Mitglied der EU an die Vorgaben des EuGH zu halten hat und die rechtlichen Grenzen der anlasslosen Massenspeicherung schon jetzt eng gezogen sind, wäre wohl erneute juristische Gegenwehr vorprogrammiert.

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9 Ergänzungen

  1. Wie Beratungsresistent kann man den sein, bis es endlich wehtut? Die bisher ergangenen Urteile stellen doch unmißverständlich (sollte man zumindest meinen) klar, das eine anlasslose Speicherung nicht drin ist, da sie völlig unverhältnismäßig ist.
    Dennoch ständig wird versucht, diesen Zombie VDS erneut zu beleben. Zumindest besteht vorsichtige Hoffnung, das hierzulande die VDS tot ist. Sollte es dann noch gelingen, mittels Quick-Freeze Fahndungserfolge zu erzielen und dadurch zu zeigen, das es auch anders geht, dann könnte das eventuell ein Umdenken einläuten.

    1. Naja: Stand des letzten Urteils war meines Wissens nach eine Zulässigkeit bei Fragen der „Nationalen Sicherheit“. (Dies würde gewöhnliche Stafverfolgung ausschließen, aber genau dazu will man die VDS haben)

      1. Das stimmt, aber wäre nur für einen gewissen Zeitraum, also keine permanent andauernde VDS, sofern man nicht befürchtet, dass ein permanenter Zustand der Gefahr für die nationale Sicherheit irgendwie definiert wird.

        Und hier lehnt laut Spon „die Mehrheit der Mitgliedstaaten eine EU-Regelung ab, weil der Bereich in ihre alleinige Kompetenz fällt“.

    2. „Wie Beratungsresistent kann man den sein, bis es endlich wehtut?“

      Genau das ist doch das Problem. Es tut denen nicht weh. Einige hunderttausende Demonstranten kümmern die nicht. Die Medien sind doch flächig im Boot, oder zu abgekenkt mit Quoten, um jemals etwas beizutragen, die teuren Berater teuer, und so meint man, quasi das Kapitänspatent erreicht zu haben.

      Das wird eine Rüstungsspirale. Manipulation und Repression gegen jegliche Form von Widerstand. Werden sich beide Seiten real bewaffnen, wenn Apathie nicht zu einer Verbesserung führt? Ansonsten bleibt intellektuell Dagegenzuhalten und zu warten, bis die Generation ausgestorben ist, in der Hoffnung, dass dann genügend Bewusstsein oder Wissen besteht. Wenn wir soviel Zeit haben, bitte, ich vertreibe mir die Zeit, bzw. umgekehrt…

      PS: Was, wenn man dann wider Erwarten doch gebraucht wird? Wie entscheidet man dann?

  2. Eine Anmerkung ist mir persönlich sehr wichtig:
    Die Amtszeiten von 13 der 27 aktuellen Richter*innen am EuGH enden im Oktober 2024!
    Das heißt dann werden die Richterposten neu besetzt. Dies geschieht durch einfache Entsendung durch die Mitgliedsstaaten.
    Ich weiß, dass man heutzutage mit Verschwörungstheorien vorsichtig sein muss, aber mich beschleicht doch so langsam das Gefühl, dass nach Oktober 2024 die Chance dass die europaweite Vorratsdatenspeicherung plötzlich doch nicht mehr gegen die Grund- und Menschenrechte verstößt sehr viel höher sein könnte – den neuen Richter*innen sei Dank.

    1. Da könnte bei einigen Themen eine „Neuausrichtung“ in der Rechtssprechung stattfinden: Chat-Kontrollen, Vorratsdatenspeicherung, Upload-Filter, Netzsperren, etc.

      Netzpolitik sollte sich das Thema „Neue EuGH-Richter*innen“ gleich in den Kalender schreiben :)

  3. Es ist schon erstaunlich, wie naive und technisch wohl eher uninformierte PolitikerInnen wie Johansson die Chatkontrolle fordern (s. neuesten Artikel hier dazu) oder die VDS befürworten, aber keiner der Mitgliedsstaaten auch nur ansatzweise Belege für einen konstanten Nutzen dieser Überwachungssysteme erbringen kann (aussser einen für Diktatoren wie Kaszynski oder Orban u. a.).

    Ausserdem: Wie will man das Vertrauen in digitale Systeme stärken, wenn der Bürger, der sich in den meisten Fällen nichts zu Schulden kommen lässt, das Gefühl hat, er werde auf Schritt und Tritt überwacht?

    Das wird NIE funktionieren, denn dazu sind die Bürger kritischer als sie es noch vor paar Jahren waren. Der Zweifel am Nutzen des Netzes, deren globalen Akteuren/Großkonzernen und vor allem an der ursprünglich angedachten und nun kaum mehr existenten Netzfreiheit wächst stetig.

    Allein mein nicht gerade kleiner Freundeskreis hat seit den Enthüllungen Edward Snowdens aus genau den genannten Gründen die Nutzung digitaler Systeme konsequent zurückgefahren. Das ist zwar keinesfalls repräsentativ, zeigt aber, dass „der Bürger“ nicht alles mit sich machen lässt und durchaus auf Fortschritt verzichtet, wenn er/sie erkennt, dass dieser keiner ist und Freiheit lediglich auf ausgeführten Mausklicks beruht, aber letztlich ihren hohen gesellschaftlich-ideellen Wert verloren hat.

    Bleibt zu hoffen, dass der EuGH die Notwendigkeit freiheitlich-demokratischer Kommunikation jeder Art anerkennt und Überwachung wirklich nur da zulässt, wo sie durchaus notwendig sein kann, nämlich bei Straftätern und einem konkret (!) formulierten, weil nachgewiesenen (!) Anfangsverdacht und sowie einem scharf begrenzten Zeitfenster. Käme es anders, würde es für mich und wohl viele andere heissen: (W)LAN aus die Maus – und zwar dauerhaft! Going back to the roots!

  4. Danke für den Artikel.
    Damit es klar wird, es geht um das Rütteln an der Unschuldsvermutung. Ein hohes Rechtsgut, was einst erkämpft wurde und verteidigt werden muss.
    Habe ja schon verstanden, dass wir als Bürger:innen durch den schleichenden Abbau der Grundrechte mürbe und müde gemacht werden; nur dass diese Penetranz nun auch beim EuGH Anwendung findet- nach dem Motto irgendwann werden die ein Urteil sprechen, dass das alles erlaubt ist…, war mir nicht so klar…

    1. Es ist irgendwie sehr erniedrigend, dass man als Bürger*in ständig auf die Urteile des EuGHs angewiesen ist, für ein und die selbe Sache, immer und immer wieder. Und das bei Grundrechten wie der Unschuldsvermutung und dem Recht aus informationelle Selbstbestimmung. Und ständig diese Ungewissheit, dass es irgendwann einmal doch durchkommt – und dann wird es ganz sicher nicht mehr rückgängig gemacht, denn das ganze funktioniert immer nur in eine Richtung – penetrant gegen Grundrechte vorzugehen ist möglich, aber ebenso penetrant gegen Grundrechtseinschränkungen vorzugehen und diese Rückgängig zu machen ist um ein vielfaches schwieriger.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.