Lobbyschlacht um NetzneutralitätEU-Regulierung kommt Anfang 2023 ins Rollen

Sollen Online-Dienste extra zahlen, wenn sie viel Traffic verursachen? Kritiker:innen sehen darin einen Angriff auf die Netzneutralität und erwarten mit Spannung den ersten Aufschlag der EU für eine mögliche Regulierung. Jetzt ist klar: Die Konsultation startet Anfang 2023.

Eine „echte Digitalsteuer“ wäre dem SPD-Abgeordneten Tiemo Wölken lieber als eine Zusatzgebühr für Inhalte-Anbieter CC-BY 4.0 Jonathan Fafengut

Das Ringen um eine zusätzliche Geldquelle für Internet-Provider geht weiter. Große Telekommunikations-Unternehmen wie Telekom Deutschland oder Orange aus Frankreich wollen künftig Extra-Gebühren verlangen dürfen, und zwar von großen Online-Diensten wie Netflix oder Youtube, die für viel Traffic verantwortlich sind. Das Geld soll den Providern zufolge dabei helfen, den Breitbandausbau in der EU mitzufinanzieren. Kritiker:innen fürchten eine Gefahr für die Netzneutralität und für das offene Internet. Zudem bezweifeln sie, ob das Geld wirklich in den Ausbau der Netze fließen würde.

Nun soll Anfang 2023 eine öffentliche Konsultation zu dem Vorhaben starten. Das heißt, Expert:innen können die geplante Regulierung kommentieren. Das geht aus einer Antwort des EU-Kommissars Thierry Breton auf eine parlamentarische Frage des EU-Abgeordneten Tiemo Wölken (SPD) hervor.

Der Gesetzesvorschlag der EU-Kommission wird mit Spannung erwartet, ebenso die zuvor notwendige Konsultation. Denn sie ist die wichtigste Gelegenheit für die Zivilgesellschaft, ihre Expertise vor einem Gesetzesvorschlag einzubringen. Mehrfach wurden diese Schritte bereits verschoben, Beobachter:innen zufolge hätte die Konsultation bereits diese Woche beginnen können. Bislang öffentlich bekannt ist nur der grobe Rahmen des Vorhabens. Die großen Netzbetreiber sollen bei der EU-Kommission so viel Gehör bekommen haben wie schon lange nicht mehr.

Lobbyschlacht mit schönen Worten

Darauf gibt es konkrete Hinweise: So sagte die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager im Mai, es gehe um „die Frage einer fairen Beteiligung an Telekommunikationsnetzen“, zur der Online-Dienste auch beitragen sollten. Ein ähnlich klingendes Lobbypapier gibt es etwa vom Branchenverband ETNO. Inzwischen finden sich solche Formulierungen in immer mehr EU-Papieren, etwa in der jüngsten EU-Erklärung für Digitale Grundrechte.

Zugleich wird die Kommission nicht müde zu betonen, am Prinzip der Netzneutralität festhalten zu wollen. Dieses Prinzip garantiert die Gleichbehandlung aller Daten im Internet. Mit zusätzlichen Aufschlägen für datenintensive Online-Angebote wäre das jedoch kaum zu vereinbaren.

Es verstehe sich von selbst, dass „ein solcher Mechanismus keinesfalls gegen den etablierten Grundsatz und die Regeln der Netzneutralität verstoßen sollte“, heißt es in der aktuellen Antwort des EU-Wirtschaftskommissars Thierry Breton. Außerdem habe die Brüsseler Behörde niemals „zusätzliche Netzgebühren“ erwähnt, so Breton. Geführt werde lediglich ein offener Dialog mit „allen Interessenträgern, um die Innovation und das Wachstum des Internet-Ökosystems zum Nutzen aller Europäerinnen und Europäer zu sichern.“

Zu den Interessenträgern zählt indes nicht nur die Industrie. Kritik kommt etwa durch das Gremium europäischer Telekom-Regulierer (GEREK). Erst kürzlich warnte das Gremium vor „signifikanten Schäden für das Internet-Ökosystem“ durch die angestrebten Zusatzgebühren. Gegen den Ansatz protestieren auch Verbraucherschützer:innen und zivilgesellschaftliche Gruppen.

„Digitalsteuer die bessere Alternative“

„Ich kann mir nicht vorstellen, wie die Kommission eine mögliche Netzgebühr mit den Prinzipien der Netzneutralität zusammenbringen möchte“, sagt der EU-Abgeordnete Wölken. Jede Bindung einer Gebühr an die genutzte Bandbreite würde die Gleichbehandlung des gesamten Datenverkehrs gefährden. Eine „echte Digitalsteuer“ wäre Wölken zufolge die bessere Alternative.

Steuer bedeutet: Mögliche Abgaben orientieren sich am Gewinn von Unternehmen, nicht an der Datennutzung. Wölken sagt: „So würden demokratisch legitimierte Parlamente und nicht profitorientierte Unternehmen entscheiden, was mit den Einnahmen passiert“. Zusätzlich hätte eine Steuer keine Auswirkungen auf die Netzneutralität, so der EU-Parlamentarier.


Anfrage mit Vorrang zur schriftlichen Beantwortung P-003784/2022 an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Tiemo Wölken (S&D)

Betrifft: Bedrohung der Netzneutralität durch die Erhebung neuer Gebühren für Online-Dienste

Die Kommission erklärte in ihrer Antwort auf das von 54 MdEP unterzeichnete Schreiben vom 12. Juli 2022 zur Netzneutralität, sie setze sich für den Schutz eines „neutralen“ und „offenen“ Internets ein. Die Kommission wies jedoch auch darauf hin, dass der „Beitrag der digitalen Akteure zum Netzausbau“ sicherzustellen ist, voraussichtlich durch die Erhebung zusätzlicher Netzgebühren bei einigen Online-Dienstanbietern. Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager und Kommissionsmitglied Thierry Breton sind der Auffassung, dass diese MdEP und ich „völlig fehlgeleitet“ seien, wenn wir der Ansicht seien, eine Netzgebühr könne die Grundsätze der Netzneutralität gefährden.

1. Erwägt die Kommission für einige Online-Dienste zusätzliche Abgaben, und wenn ja, wie kann das Internet noch als „neutral“ gelten, wenn nicht alle Online-Dienste gleichbehandelt werden?

2. Erwägt die Kommission, sich über die Empfehlungen des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) hinwegzusetzen, das mehrmals festgestellt hat, neue Entgelte könnten „verschiedene Risiken für das Internet-Ökosystem“ mit sich bringen, es gebe keine Anzeichen für „Trittbrettfahrerei“ in den Netzen, und Entgelte könnten den Telekommunikationsanbietern ermöglichen, „ihr Zustellungsmonopol auszunutzen“?

3. Wie wird – da Gebühren für Anbieter von Cloud-Diensten etwa an Rundfunkanstalten, Medienunternehmen, die Spieleindustrie, öffentliche Einrichtungen und die Verbraucher weitergegeben werden und zu allgemein höheren Preisen führen könnten – sichergestellt, dass diese Interessengruppen die gleichen Möglichkeiten wie Technologie- und Telekommunikationsunternehmen haben, sich in die Gesetzgebung einzubringen, z. B. im Kontext des jüngst verbreiteten vertraulichen Fragebogens?


Antwort von Thierry Breton im Namen der Europäischen Kommission (16.12.2022) – DEP-003784/2022

Am 14. Juli 2022 erzielten die beiden gesetzgebenden Organe eine politische Einigung über das Politikprogramm „Weg in die digitale Dekade“. Der vereinbarte Text enthält einen besonderen Erwägungsgrund, in dem darauf hingewiesen wird, dass „alle Marktteilnehmer, die vom digitalen Wandel profitieren, auch ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden und zum Vorteil aller Europäerinnen und Europäer einen fairen und verhältnismäßigen Beitrag zu den Kosten öffentlicher Güter, Dienstleistungen und Infrastrukturen leisten“ sollten. Dies steht auch im Einklang mit der Europäischen Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen, die am 14. November 2022 auf politischer Ebene vereinbart wurde.

Bislang hat die Kommission noch keinen Durchführungsmechanismus vorgeschlagen. Es versteht sich jedoch von selbst, dass ein solcher Mechanismus keinesfalls gegen den etablierten Grundsatz und die Regeln der Netzneutralität verstoßen sollte. Die Anbieter von Internetzugangsdiensten müssen den gesamten Datenverkehr gleichbehandeln, wodurch die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/2120 verankerten Rechte der Endnutzer gewahrt werden.

Die Kommission begrüßt die allgemeinen Ansichten des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für europäische Kommunikation (GEREK) zu technischen Fragen der elektronischen Kommunikation, insbesondere auch auf Ersuchen der Kommission im Zusammenhang mit der Ausarbeitung von Legislativvorschlägen, es wurde bislang aber kein solcher Vorschlag vorgelegt, geschweige denn eine Netzgebühr vorgeschlagen. Darüber hinaus wurden in der Antwort der Kommission an die 54 Mitglieder des Europäischen Parlaments keine Beiträge „über zusätzliche Netzgebühren“ erwähnt.

Die Kommission führt einen offenen Dialog mit allen Interessenträgern, um die Innovation und das Wachstum des Internet-Ökosystems zum Nutzen aller Europäerinnen und Europäer zu sichern. In diesem Zusammenhang plant die Kommission für Anfang 2023 die Einleitung einer Konsultation zu den Zielvorstellungen für die Zukunft der Konnektivitätsinfrastruktur.

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2 Ergänzungen

  1. Ein böses Spiel wird vermutet.

    Was ist überhaupt das Ziel? Breitbandausbau… „für den Mobilfunk“, allgemein? Ist das Netz verstopft und muss entstopft werden?

    Was für Werkzeuge? Kartellrecht? Förderrecht? Soll etwas gefördert, und dafür neue Steuern erhoben werden? Denkt man Infrastruktur als solche oder sogar neu, soll das Internetprotokoll um besseres Bandbreitenmanagment erweitert werden, führen wir Raubrittertum wieder ein, wollen wir die totale Trafficinspektion?

    Ist das nicht abstrus, dass der Telekom auffällt, dass man ziemlich sicheres Geld für Meistgesehenes nehmen könnte, und jetzt wird das auch noch auf EU-Ebene diskutiert? Das ist Anti-Infrastruktur, Anti-Kartellrecht, Anti-Zivilisation.

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