LeistungsschutzrechtDeutsche Verlage scheitern an Google

Eigentlich sollten Google und weitere Tech-Konzerne den Medien in Europa Geld für die Nutzung ihrer Inhalte zahlen. Doch während die Presse anderswo Millionen an Lizenzgebühren kassiert, kommt hierzulande wenig an. Das Nachsehen haben insbesondere Journalist:innen.

Zeitungen im Kiosk mit Google-Logo davor
Seit mehr als einem Jahrzehnt ringt die Presse mit Google um das Leistungsschutzrecht – Alle Rechte vorbehalten Imago/Mitchell Luo

Die Bundesregierung jubelt. Der Bundestag hat das neue Urheberrecht beschlossen. Deutschland wird „fit für das digitale Zeitalter“, sagt Christine Lambrecht. Es ist der Sommer 2021. Nachdem die Urheberrechtsreform auf EU-Ebene erbittert umkämpft war, geht die deutsche Umsetzung fast geräuschlos über die Bühne. Das Gesetz schaffe einen „fairen Ausgleich zwischen den Interessen aller Beteiligten“, verspricht die damalige Bundesjustizministerin. Soweit die politische Ankündigung. Doch die Realität ist komplizierter.

Die Urheberrechtsreform führt auch das umstrittene Leistungsschutzrecht ein. Mal wieder: In Deutschland ist so ein Gesetz bereits 2013 verabschiedet worden und gescheitert. Diesmal soll es anders sein: In Zukunft müssen Google und andere Internetkonzerne europaweit Geld an Presseverlage zahlen, wenn sie Vorschautexte von Nachrichtenmedien in Suchergebnissen anzeigen. Die Vergütung dafür soll Millionen Euro in die Taschen der Medien spülen, dafür hatte die Branche kräftig lobbyiert. Ein Ausgleich dafür, dass sie im Internet so wenig vom Werbekuchen abbekommt, den die Silicon-Valley-Riesen unter sich aufteilen.

Zugleich verhandeln die Verlage einen weiteren Ausgleich in das Gesetz: Sie sollen zukünftig wieder an den Urheberrechtseinnahmen ihrer Autor:innen aus der Kopiervergütung beteiligt werden, was zuvor vom Bundesgerichtshof gekippt wurde. Im Gegenzug kriegen die Journalist:innen einen „angemessenen“ Anteil aus dem neuen Leistungsschutzrecht, mindestens ein Drittel. So steht es im Gesetz: Google zahlt, die Verlage kassieren und auch die Journalist:innen profitieren.

Doch dass besonders viel Geld bei ihnen ankommt, darauf dürfen die Journalist:innen in Deutschland nicht hoffen. Die Umsetzung des Leistungsschutzrechts stockt. Einige Verlage streiten noch mit Google über die Höhe einer angemessenen Vergütung. Andere große Häuser machen inzwischen lukrative Nebengeschäfte mit Google, lassen sich aber beim Leistungsschutzrecht mit verhältnismäßig kleinen Beträgen abspeisen. Solche Einzeldeals könnten die Branche teuer zu stehen kommen. Googles Teile-und-Herrsche rüttelt an dem Versprechen eines „fairen Ausgleichs“ zwischen allen Beteiligten.

Kleiner Geldsegen aus der Blackbox

Zwar haben nach Angaben von Google inzwischen 400 Medien in Deutschland bereits Lizenzverträge mit dem Konzern geschlossen und empfangen Geld aus dem Leistungsschutzrecht. Darunter finden sich große Namen wie der Spiegel, die Zeit, die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die SZ, aber auch Regionalverlage wie die Funke Mediengruppe und Madsack oder kleinere Medien wie Celebrity News. Doch während in Frankreich, das die EU-Urheberrechtsrichtlinie als erstes umgesetzt hat, an einzelne Medien Millionenbeträge fließen, kommen in Deutschland selbst große Verlagshäuser nicht über ein paar hunderttausende Euro pro Jahr hinaus. Das erzählen Verlagsmanager:innen, die nicht öffentlich über das Thema sprechen wollen. Genaue Beträge legen weder Google noch die Verlage offen.

Googles Instrument zur Begleichung des Leistungsschutzrechts heißt „Extended News Previews“. Auf Anfrage betont das Unternehmen, dass es sich hierbei um „freiwillige“ Lizenzverträge „für bereits vorhandene Vorschauen von Presseinhalten“ handele, „obwohl das neue Leistungsschutzrecht dies für diese sehr kurze Textausschnitte möglicherweise nicht einmal verlangt“. Tatsächlich stellt das EU-Urheberrecht reine Links und im Rahmen einer Snippet-Ausnahme auch „sehr kurze“ Auszüge von der Zahlungspflicht frei, ohne zu definieren, was genau das bedeutet.

Bei „Extended News Preview“ einigen sich Verlage mit Google auf einen Betrag, für den der Konzern weiterhin Teaser zu ihren Inhalten in seiner Suche anzeigen darf. Wobei das Wort „einigen“ den falschen Eindruck vermittelt: „Ich wüsste nicht, dass ein deutscher Verlag Erfolg bei dem Versuch gehabt hätte, hier mehr zu verhandeln“, erzählt uns der Geschäftsführer eines der größten deutschen Online-Medien.

Medienmanager:innen zufolge beruft Google sich auf ein „Auszahlungs-Tool“, das die Ansprüche der einzelnen Medien errechne. Wie genau das funktioniert, das weiß nur Google. Sie wüssten lediglich, dass es Faktoren gebe, erzählen uns Geschäftsführer:innen: Erstens, wieviel Reichweite erhält eine Website via Google? Zweitens, wie viele Artikel der Website erscheinen in einem werberelevanten Suchumfeld, in dem also tatsächlich Anzeigen geschaltet und Umsätze generiert werden? Und als drittes ein Sockelbetrag je nach Größe des Mediums. Überprüfen können die Verlage die Berechnung nicht.

Google betont auf Anfrage, seine Berechnungen beruhten auf „einheitlichen Kriterien“. Dazu zähle „wie oft eine Nachrichtenwebsite angezeigt wird und wie viel Werbeeinnahmen auf Seiten generiert werden, die auch Vorschauen von Nachrichteninhalten anzeigen“. Genauer erklären will der Konzern es nicht.

Ein Streit, der Jahre überdauert

Mit Google ums Geld zu streiten, ist Teil der politischen Identität einiger Verlage. Bereits 2009 rief der Kongress des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) zum Kampf für ein Leistungsschutzrecht auf. Die Regierung von Angela Merkel unterstützte die Verlage dabei – gegen die Warnungen von Stimmen aus der Branche und der Zivilgesellschaft. Die Kritik: Das Leistungsschutzrecht schade dem freien Informationsfluss im Netz, weil es mit den Artikel-Vorschauen auch Verlinkungen dem Urheberrecht unterwerfe und damit eines der Grundprinzipien des offenen Netzes gefährde. Darüber hinaus würden davon am Ende vor allem Branchengrößen profitieren, die dadurch gleichzeitig abhängiger von Googles Geld würden.

EU und Bundesregierung versprachen, die Kritik bei der Neuauflage des Leistungsschutzrechts zu berücksichtigen. Doch davon sei nicht viel zu merken, sagt Till Kreutzer, Urheberrechtsexperte bei iRights.Law. Das Leistungsschutzrecht bringe „jede Menge Rechtsunsicherheit“, weil zentrale Begriffe undefiniert blieben. So etwa die Frage, wie lang und was genau eigentlich Vorschautexte sind, die Internetdienste auch ohne Gebühr anzeigen dürfen. Solche Unsicherheiten und damit verbundene Gerichtsverfahren könnten Großkonzerne gut aushalten, für kleinere Dienste und Start-Ups, die den Markt mit Konkurrenz beleben könnten, sei das jedoch ein „Killer“.

„Man tut immer so, als ob das Gesetz nur den Marktführer Google beträfe, aber es bezieht sich nicht nur auf Suchmaschinen, sondern beispielsweise auch den sehr diversen Markt der News-Aggregatoren“, kritisiert der Jurist. Jetzt auf die Umsetzung und Auswirkungen des neuen Urheberrechts zu schauen sei deshalb besonders wichtig, so Kreutzer. „Das Leistungsschutzrecht ist gekommen, um zu bleiben. Damit müssen wir jetzt leben.“

Dass das so kam, war alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Nach der ersten Einführung 2013 knickten die Verlage innerhalb weniger Wochen ein. Google hatte angedroht, ihre Websites schlicht bei Google News rauszuwerfen, wenn sie auf Vergütung ihrer Inhalte beharrten.

In den folgenden Jahren startete Google eine 150 Millionen Euro schwere Charmeoffensive bei den europäischen Verlagen. Mit Geldgeschenken in der Form von Projektförderungen wollte der Konzern neue Anläufe für ein Leistungsschutzrecht oder „Google-Steuern“ abwenden. Doch die Scheckbuch-Diplomatie der „Google News Initiative“ half wenig – 2019 verabschiedete die EU ihre Urheberrechtsrichtlinie, die auf Druck der Verlagsbranche auch ein europaweites Leistungsschutzrecht enthielt. Diesmal sollte Google tatsächlich gezwungen werden, einen Teil seiner Werbeeinnahme an Medien abzutreten.

Gelungen ist das in Frankreich. Dort stimmte Google im Juni diesen Jahres Zahlungen an rund 120 Verlagshäuser zu. Der Konzern, der sich zunächst geweigert hatte, entgeht damit einer Wettbewerbsstrafe von 500 Millionen Euro. Die genaue Höhe der nun vereinbarten Zahlungen an die Verlage ist nicht bekannt. Doch einzelne Verträge lassen vermuten, dass französische Häuser deutlich mehr Vergütung aus dem Leistungsschutzrecht bekommen als deutsche. So erhält die Le-Monde-Gruppe für 2022 rund 1,5 Millionen Euro von Google. Das zeigt der Vertrag, den wir im Volltext veröffentlichen.

Rechtsstreit vorprogrammiert

Während in Deutschland einzelne Verlage eher keine Millionenbeträge aus dem Leistungsschutzrecht erhalten, stellt eine Gruppe von Pressehäusern unter Führung des Axel-Springer-Verlags saftige Forderungen. Die Verwertungsgesellschaft Corint Media fordert im Namen der Branche elf Prozent der gesamten Werbeeinnahmen des Konzerns in Deutschland – 1,2 Milliarden Euro. Da Corint rund ein Drittel der Verlage vertritt, wären das allein für diese Häuser rund 420 Millionen Euro. Nach Schätzungen von Corint bietet Google hingegen allen deutschen Verlagen insgesamt rund 10 Millionen Euro. Das ist eine riesige Kluft, ein langer Rechtsstreit ist vorprogrammiert.

Wer überhaupt eine Vergütung nach dem Leistungsschutzrecht bekommen soll, ist rechtlich äußerst vage definiert. Praktisch fällt darunter jede Nachrichtenseite, die sich als journalistisches Medium bezeichnet und regelmäßig Artikel veröffentlicht. Google selbst beklagt bei einem Lobbytreffen mit der EU-Kommission, es fehle eine klare Definition, wer eine „Presseveröffentlichung“ („Publisher“) im Sinne des Gesetzes sei – daher wäre es „manchmal schwierig herauszufinden, wer potentielle Leistungsberechtigte sind“. Öffentlich wird dieser Satz durch Gesprächsnotizen der Kommission, die die NGO Global Witness angefragt hatte. Die Kommission erwidert, dass es an der Branche liege, selbst Standards zu setzen.

Google News verkauft Staatspropaganda als „vertrauenswürdig“

Google fordert nach eigenen Angaben anspruchsberechtigte Medien dazu auf, Verträge für „Extended News Previews“ abzuschließen. Wen er dazu eingeladen hat, verrät der Konzern nicht. In der Branche wird spekuliert, dass grundsätzlich alle bei Google News vertretenen Quellen ein Angebot erhalten. Damit haben allerdings womöglich auch rechte Portale wie Achse des Guten und Tichys Einblick Zugang zu einer Vergütung. Google antwortete nicht auf unsere Anfrage, ob auch Medien, die regelmäßig Falschinformationen verbreiten, Geld aus dem Leistungsschutzrecht erhalten.

Google zahlt Millionen, aber nicht beim Leistungsschutzrecht

Dass viele deutsche Verlage die mickrigen Zahlungen nach dem Leistungsschutzrecht akzeptieren, könnte auch daran liegen, dass Google sie bereits auf anderen Wegen mit Geld versorgt. Neben dem Sponsoring von Branchenevents und Projektförderungen im Rahmen der Digital News Initiative – der Konzern verteilte in Deutschland binnen drei Jahren mehr als 20 Millionen Euro – fließen auch im Rahmen von Google News Showcase Millionenbeträge.

Hierbei erhalten große Medien für eine gesonderte Präsentation von Artikeln in Googles News-App monatliche Zahlungen im sechsstelligen Bereich, kleinere Medien im fünfstelligen. Das weltweit laufende Programm startete Google in Deutschland zuerst, anfangs wohl noch in der Hoffnung, damit jegliche Ansprüche nach dem Leistungsschutzrecht abwehren zu können. Wegen Ärger mit dem Bundeskartellamt hat der Konzern eine entsprechende Vertragsklausel gestrichen, Verlagsmanager:innen äußern Zweifel, ob der Geldsegen noch lange anhält.

Für einige Medien kommt aber offenbar noch eine andere wichtige Einnahmequelle hinzu: Werbeanzeigen von Google. Der Konzern beglücke „die großen Verlage überproportional mit Werbeausgaben“, berichtete im Mai das Branchenmagazin KressPro unter Berufung auf eine Studie des Marktforschungsunternehmens Nielsen. Viele große deutsche Medien, die sich mit dem US-Konzern auf einen Leistungsschutzrecht-Deal eingelassen haben, hätten Millionen Euro für Anzeigen von Google erhalten. Allein in den Jahren 2019 bis 2021 soll etwa der Holtzbrinck-Verlag, zu dem die Zeit gehört, acht Millionen Euro bekommen haben, die Spiegel-Gruppe mehr als fünf Millionen und die FAZ etwa drei Millionen.

Das nimmt bisweilen kuriose Formen an: In den vergangenen Jahren lag großen Medien wie der Zeit oder Süddeutschen gelegentlich ein von Google produziertes Magazin namens „Aufbruch“ bei. Nach Art eines Advertorials präsentiert der Konzern hier in gleicher Aufmachung wie echter Journalismus seine Sicht auf Themen wie Privatsphäre und „digitale Chancen“. Gemeinsam mit der SZ verlieh Google sogar einen Aufbruch-Award für „digitale Wegbereiter“, unter anderem an den Rennfahrer und Investor Nico Rosberg.

Google-Magazin Aufbruch
Aufbruch, das Google-Magazin - Alle Rechte vorbehalten Google

„Google ist definitiv einer unserer größten Werbekunden“, erklärt uns der Manager eines großen Mediums auf Anfrage. Einen Einfluss auf Entscheidungen habe das allerdings nicht, für so etwas würde man nicht den guten Ruf und die Unabhängigkeit des Mediums aufs Spiel setzen, dazu wären die Werbebeträge auch gar nicht groß genug. Wohl aber könne er sich vorstellen, dass Google versucht, die Werbeausgaben strategisch zu verteilen. Auch Kress-Pro-Chefredakteur Markus Wiegand stellt fest: „Einen nachweisbaren Zusammenhang gibt es nicht, allerdings fällt auf, dass ausgerechnet Axel Springer als Verweigerer bei Showcase und ENP nur schwach mit Werbegeldern gefüttert wird.“

Vereinzelung statt gemeinsamer Verhandlungen

Egal ob man nun dunkle Motive vermutet oder nicht, Faktum ist: An den Einnahmen aus Werbung und News Showcase müssen die Verlage ihre Autor:innen nicht direkt beteiligen. Dass ihre Arbeitgeber nun ausgerechnet beim Leistungsschutzrecht so schlecht abschneiden, trifft am Ende besonders die Journalist:innen.

Helfen könnte es den deutschen Verlagen, wenn sie sich nicht weiter von Google vereinzeln lassen, sondern gemeinsam verhandeln. In Frankreich haben sich die Medien zusammengeschlossen und mit Unterstützung des Staates einen guten Deal rausgeholt. In Australien zwingt ein Gesetz Google und Facebook seit einem Jahr, mit Verlags-Zusammenschlüssen zu verhandeln. In dem 26-Millionen-Einwohner-Land flossen von den Konzernen an die Medien seither nach plausiblen Schätzungen mehr als 200 Millionen Dollar, etwa 130 Millionen Euro.

Wie in Europa gab es auch in Australien Befürchtungen, dass das Geld vor allem bei den Großen landen könnte. In Australien wäre das etwa der Konzern des Medienmoguls Rupert Murdoch, dem viele Zeitungen und Online-Medien gehören. Doch die Befürchtungen hätten sich bislang nicht bewahrheitet, sagt die Journalismusforscherin Anya Schiffrin. Auch wenn Murdoch profitierte, gleiches gelte für hunderte Organisationen. Allein der Guardian habe in seinem australischen Ableger 50 neue Journalist:innen angestellt, so Schiffrin.

In Deutschland aber ist die Branche gespalten. Die Verwertungsgesellschaft, die zumindest ein Drittel der Branche hinter sich gesammelt hat, wird von anderen kritisch beäugt: Corint Media gilt vielen in der Branche als „Springer-Verein“, als unseriöser noch dazu, sagen sie hinter vorgehaltener Hand. Man sei ja auch dafür, dass Google mehr zahle, erklärt uns etwa ein Verlagsmanager. Aber die Berechnungsgrundlage für Corints Milliarden-Forderung sei „absurd“ und werde selbst Springer-intern nicht konsequent gelebt: Während Corint Google zwingen möchte, den gesamten Umsatz als Berechnungsgrundlage heran zu ziehen, verweigere die Springer-Tochter Upday genau das und wolle den Lizenzgebühren an die Verlage nur auf den Umsatz entrichten, der in „relevanten“ Umfeldern generiert werde.

Facebook zahlt einfach nichts

Tatsächlich hält Springer lediglich 15 Prozent der Gesellschaftsanteile bei Corint. Innerhalb der Verwertungsgesellschaft gab es zuletzt trotzdem Kritik, sogar öffentlich, ihre Ziele orientierten sich zu stark an den Interessen der reichweitenstarken Springermedien. Die Verlagsgruppe Madsack kündigte im Vorjahr den Ausstieg aus Corint an. Dort finde eine Art von „Fehlsteuerung“ statt, klagte Verlagschef Thomas Düffert. Denn ein Großteil der Verwertungserlöse solle nach Klicks und Visits verteilt werden. Stattdessen müsse der „Schieberegler ein wenig weg von Reichweite, mehr hin zu dem Journalismus zu schieben, der eben für uns als Demokratie“ bedeutsam sei, sagte Düffert. Nachdem Corint einen neuen Verteilungsplan für die Einkünfte vorlegte, zog Madsack die Ausstiegsdrohung teilweise zurück.

Die 420-Millionen-Forderung von Corint an Google liegt inzwischen bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA). Eine Entscheidung dort kann allerdings noch einige Zeit dauern. Dass die Branche nicht an einem Strang zieht, dürfte jedoch nicht nur einer Einigung mit Google schaden: Anders als in Frankreich weigert sich Facebook hierzulande komplett, Geld nach dem Leistungsschutzrecht zu zahlen. Stattdessen drängt der Social-Media-Konzern Nachrichtenseiten, gratis ihre Rechte abzutreten. Auch die nach Google nächstgrößte Suchmaschine Bing, die Microsoft gehört, zahlt bislang nur wenigen Medien etwas für das Leistungsschutzrecht.

Als Alternative zu Corint Media bringt sich die VG Wort ins Spiel. Die Verwertungsgesellschaft ist in einer Doppelrolle. Sie nimmt die Urheberrechte von (Text-)Journalist:innen wahr und setzt deren Ansprüche durch. Neuerdings bietet sie jedoch auch den Presseverlagen an, das Leistungsschutzrecht für sie zu verhandeln. Bislang macht das aber noch keines der Medienhäuser in Deutschland.

Vielen Journalist:innen dürfte es egal sein, auf welchem Wege ihre Arbeitgeber besser Verhandlungsergebnisse mit den Tech-Konzernen erzielen, solange dann schlussendlich eine erkleckliche Menge an Geld bei ihnen landet.

Die Verlage schweigen

Bei den Verlagen, die sich bereits mit Google geeinigt haben, dürfe die Ausschüttung der Gelder nicht unnötig verzögert werden, sagt Monique Hofmann, Geschäftsführerin der Gewerkschaft dju-Verdi. „Diese Zahlungsbereitschaft haben die Verleger schließlich selbst immer wieder von Google gefordert. Jetzt sind sie selbst am Zug.“

Bis tatsächlich Geld an Journalist:innen fließt, wird es aber noch dauern. Ihren Anteil am Leistungsschutzrecht können sie nur über eine Verwertungsgesellschaft einfordern und davon gibt es für die schreibende Zunft in Deutschland nur eine: die VG Wort. Diese bereitet sich nach Angaben von Geschäftsführer Robert Staats darauf, den Anteil von den Verlagen einzutreiben. Doch die Mühlen der VG Wort mahlen langsam. Ihre Mitglieder sind sowohl Verlage als auch Journalist:innen, die Gremien müssen sich erst auf die Konditionen und die Höhe des Anteils einigen. Entsprechende Beschlüsse werden frühestens im Dezember erwartet. Erst dann kann die VG Wort Geld aus dem Leistungsschutzrecht von den Medienhäusern einsammeln und an die Journalist:innen verteilen.

Dass sie diesbezüglich bereits mit der VG Wort im Gespräch sind und von ihren Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht den Anteil für die Autor:innen zurücklegen, bestätigen auf Anfrage Zeit Online und der Spiegel. Nicht dazu äußern wollen sich Medien wie die FAZ, die Süddeutsche Zeitung, die Rheinische Post und Deutschlands größter Regionalverlag Madsack.

Warten auf den fairen Interessenausgleich

Druck gibt es allerdings auch gegen Google. Der Konzern lässt es bei der Höhe der Abgeltung des Leistungsschutzrechts auf Rechtsstreitigkeiten ankommen – damit stehe Google unnötig auf der Bremse, sagt Hendrik Zörner vom Deutschen Journalisten-Verband. „Es steht zu befürchten, dass das wegen der Verweigerungshaltung von Google noch Jahre dauern kann, bis die Gerichtsinstanzen entschieden haben.“ Der DJV fordert Google und die Printverlage auf, Transparenz über Verträge mit dem Suchmaschinenkonzern herzustellen.

Solche Transparenz gibt es aber nicht. Tatsächlich war es netzpolitik.org nicht möglich, für diese Recherche auch nur ein einziges Medium aufzutreiben, das öffentlich über die Vertragsbedingungen spricht. Wie schon zuvor bei den Google-Förderungen aus der Digital News Initiative schweigen Verlage und Tech-Konzerne über ihre Geschäfte. Dieses Schweigen verdeutlicht, wie schwierig die Durchsetzung des Leistungsschutzrechts ist. Das Gesetz ist vage formuliert, die Positionen in den Verhandlungen verhärtet – das neue Urheberrecht droht in den Mühen der Ebenen steckenzubleiben. Der versprochene „faire Ausgleich“ der Interessen lässt noch auf sich warten.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

23 Ergänzungen

  1. Das Leistungsschutzrecht gehört abgeschafft. Google erbringt eine Leistung für die Verlage – Google macht sie sichtbar, was Traffic und Klicks generiert. Wenn die Verlage unfähig sind, dass zu monetarisieren, ist das deren Problem.

    Wie verhalten sich wohl Verlage, wenn ich zu denen gehe, grosseitige Inserate aufschalten lassen will und dann noch eine Bezahlung dafür von den Verlagen verlange? Die würden sich vor Lachen biegen. Nichts anderes ist die Beziehung zwischen den Verlagen und Google. Google macht Werbung für Verlage. Für Werbung müssten die Verlage eigentlich zahlen.

    Nicht zu vergessen ist auch, dass Google News gar keine Werbung enthält. Die Verlage lügen hier wie gedruckt, wenn sie behaupten, dass Google News monetarisiert ist. Es ist einfach nur ein Trauerspiel, dass sich die Verlage mit ihrem Einfluss auf Politiker, so alles an Gesetze kaufen können. Lobbying kann man das kaum noch nennen.

    1. Wenn ich irgendwas suche, bei Google, was sehe ich dann auf dem Bildschirm?
      Erstmal fast nur Inhalte, die Google generiert. Aggregiertes Zeug von Wikipedia, von Bots nochmal gebügelt, vereinzelt sicher auch von Hand.

      Danach: Werbung. Das Ziel von Google ist, entweder die Leute zu halten, oder auf die Werbung zu leiten, schlimmstenfalls zu tatsächlichen Inhalten zu verlinken. Google monetarisiert einfach mal so ziemlich alles, schön für Deine Aktien.

      Above the Fold, also alles, was man ohne scrollen zu sehen bekommt und was auch sofort geladen ist, das ist Zu 90% Googlekram oder Werbung. Wie seriös ist das denn? Geldmaschine ist letztlich wichtiger als alles andere.

    2. Google konnte seine Stellung als Suchmaschine und News-Zentrale des Internets nur durch die Inhalte aufbauen, die Webseitenbetreiber (und dazu gehören Verlage). Ferner betreibt Google seit Jahren eine schleichende Enteignung von Inhalte-Erstellen im Netz, was die sogenannten Zero-Click-Suchen eindrucksvoll belegen. Übrigens ist Googles nächstes Ziel, den Wechsel von Nutzer:innen auf andere Seiten künftig durch noch mehr direkte Darstellung von Suchergebnissen weiter zu verringern. Die Inhalte stellt Google übrigens weiter nicht selbst zur Verfügung, sondern bedient sich ungeniert und kostenlos. Gerne mal zu diesen kommenden Updates googeln. ;)
      Dann können Sie sich auch gleich informieren, wie Google Geld mit Google News, Discover, Showcase und der Suche verdient. Sie dürften überrascht sein, woher die satten Einnahmen des Suchmaschinen-Giganten kommen und inwiefern das gesamte Google-Ökosystem eben darauf ausgerichtet ist.

      1. Es gibt auch Leute, die meinen, die Überschriften der Bild zu Artikeln sei ausreichend, um den ganzen Artikel verstanden zu haben. Und nicht zu vergessen: Die Webseitenbetreiber wollen von Google indexiert (und möglichst gut) gelistet werden. Für die Verlage wäre es ein einfaches, sich von Google zu entfernen. Einfach eine robots.txt erstellen mit folgendem Inhalt:

        User-Agent: Googlebot Disallow: /

        Und der Clou beim Ganzen ist ja noch: Google News ist Opt-In only. Verlage melden sich extra an, um bei Google News zu erscheinen.

        Da muss man sich doch folgendes Fragen: Verlage können ohne Weiteres ihre Inhalte aus Google entfernen. Doch sieht man sich die Seiten an, wird versucht, möglichst viel SEO reinzukriegen, dass man bei den Ergebnissen möglichst früh erscheint. Obwohl die Verlage viel Zeit und Geld in Google SEO stecken, vertreten sie noch die Meinung, bezahlt zu werden? Es ist einfach paradox.

      2. Schleichende Enteignung, soso.
        Ohne Google hätten die Verlage nur einen Bruchteil der Aufrufe. Was in google nicht auftaucht, das klicken die wenigsten an. Im Internet ist man ohne google nicht überlebensfähig.

    3. Verglichen mit dem Telefonbuch (Gelbe Seiten), müsste dann auch die Telekom noch etwas an die Firmen zahlen, die darin erscheinen wollen!

  2. Bekommen denn auch Blogs wie Netzpolitik davon etwas ab oder gehen die Gelder ausschließlich an Lobbyistisch privilegierte Medien Großkonzerne ?

    1. Kapitalistischen Gebilden ist es fremd, jemandem etwas „abbekommen“ zu lassen. Die bevorzugte Methode ist das Zustandekommen eines Vertrags vor Geldfluss. Daneben gibt es noch Zuwendungen ohne direkte Gegenleistung, die aber regelmäßig nicht altruistischer Natur sind.

      Im Übrigen sei bezüglich netzpolitik.org auf deren monatliche Transparenzberichte verwiesen:
      https://netzpolitik.org/tag/Spenden/

      Ich fände es gar nicht gut, dort Einnahmen zu entdecken, die von problematischen Internet-Konzernen kämen.

      1. Naja, Kapitalismus wäre ja eine Marktwirtschaft in der alle eigenverantwortlich miteinander konkurrieren. Das haben wir aber nicht sondern eine Lobby Oligarchie wo Gelder nach politischer Günstlingswirtschaft umverteilt werden.

        In einem freien Markt würde es sowas wie ein „Leistungsschutzrecht“ oder andere Lobbyistische Privilegien schlicht nicht geben.

        1. Es gibt real praktisch keinen „freien Markt“. Zum einen agieren Menschen viel komplexer, zum anderen gibt es diverse Einschränkungen durch die schnöde Realität.

        2. Kapitalismus strebt durch das Wachstumsparadigma zu Monopolen ohne Konkurrenz, also zur Beherrschung und damit Ausschaltung des Marktes.

          Kapitalismus regelt alles ueber Besitz und Bezahlung, Marktwirtschaft braucht er nicht.

    2. Ob das möglich wäre, ist durchaus eine offene Frage, siehe die Ausführungen dazu im Artikel. Für netzpolitik.org kommt es aber natürlich nicht in Frage.

  3. Hm. Trommelt netzpolitik ernsthaft für das LSR als „fairen Ausgleich“? Ausgleich für was? Dass Verlage ihre Seiten zwar katalogisieren lassen und damit überhaupt erst von google-Suchen gefunden werden? Dass google ihnen Leser zuführt? Letzteres wurde bewiesen, als Springer für einige Tage das Katalogisieren untersagte – und dann einen Einbruch von 80% der Leser hinnehmen musste.

    Für facebook muss hier eine besondere Lanze gebrochen werden – ausnahmsweise. Denn nicht facebook selbst, sondern die Nutzer (insbesondere die Verlage) stellen Links ein – für die fb dann zahlen soll. Die FAZ klagt sogar gegen eine EU-Richtlinie, die es fb ermöglicht, den Verlagen selbst zu überlassen, was und wieviel sie einstellen. Man stelle sich das vor: Die FAZ dürfte dann jeden beliebigen Beitrag online stellen und würde dafür von fb bezahlt werden. Eine echte Gelddruckmaschine – kein Wunder, dass man dafür trommelt.

    Insgesamt ist das europäische LSR (getrieben von den CDU-„Größen“ Oettinger und Voss) eine völlig absurde Konstruktion – und gehört auf den Müll.

  4. Ich bin weder ein Fan von Google noch vom LSR aber in gewisser Weise freut es mich trotzdem das die ach so tollen Verlage die so massiv danach geschrien haben auf die Schnautze geflogen sind.

    1. Zumal es mit dem Verantwortungsbewusstsein der Verlage im Allgemeinen bei Themen, die ihnen nützen, aber anderen schaden, nicht so weit her ist.

      1. Ein Grossteil der Verlagseigentuemer hat sich solide gegen die gesellschaftliche Interessen positioniert, sind halt „konservative“ reiche Egoisten. Wir muessen Alternativen finden, Journalismus zu finanzieren und betreiben.

  5. Entweder bin ich müde oder beim Satz:
    „das neue Urheberrecht droht in den den Mühen der Ebenen steckenzubleiben“
    hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen.

  6. Leider bleibt mir der tiefere Sinn dieses Artikels verborgen. Sieht nun NPO das sog. Leistungsschutzrecht als Erfolg für die offene Gesellschaft oder lediglich als Erfolg für die allmächtigen Presseverlage. Eine „Leistung“ ist im Kopieren von Agenturmeldungen und Pressemitteilungen wirklich nicht zu erkennen und 99% der Ergüsse in den deutschen Mainstreammedien bestehen daraus. Hier gilt es eher die Leser davor zu schützen, denn die Presseverlage mit einem Geldsegen für diese intellektuell zu vernachlässigenden Beiträge zu belohnen. Die Relevanz der Presse läßt sich ganz einfach an der Begründung ablesen, warum ich noch eine Tageszeitung abonniert habe: wegen der Todesanzeigen!

  7. Australien ist ein „40 Millionen-Einwohner-Land“? Hier scheinen 14 Millionen zu viel angegeben zu sein.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.