InformationsfreiheitEU-Bürgerbeauftragte weist Frontex zurecht

Wer Dokumente der europäischen Grenzschutzagentur einsehen will, muss sich bislang umständlich auf einem Portal anmelden. Die Bürgerbeauftragte fordert Frontex nun zu Änderungen auf.

drei Demonstranten mit Masken stehen hinter einem weißen Banner, auf dem steht: No walls, no Frontex
Regelmäßig steht die EU-Grenzschutzagentur in der Kritik. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Mortaza Shahed

Die EU-Grenzschutzagentur Frontex soll auf Informationsfreiheitsanfragen künftig per E-Mail antworten statt auf ein eigenes Portal zu verweisen. Dazu wurde sie nun von der EU-Bürgerbeauftragten Emily O’Reilly aufgefordert. Das Informationsfreiheitsportal FragDenStaat hatte zuvor Beschwerde gegen die Praxis von Frontex eingelegt. Rechtlich bindend ist die Entscheidung der Bürgerbeauftragten allerdings nicht.

Frontex steht immer wieder wegen fehlender Transparenz in der Kritik. Den nun veröffentlichten Forderungen der Bürgerbeauftragten war ein längerer Streit zwischen FragDenStaat und Frontex vorausgegangen. Auf eine Informationsfreiheitsanfrage zu Operationsplänen hatte die Grenzschutzagentur lediglich einen Link zu den Dokumenten auf ihrer eigenen anmeldepflichtigen Plattform geschickt, nicht aber die Dokumente selbst wie bei anderen EU-Institutionen üblich. FragDenStaat wertete das als zu große Hürde und wandte sich an die Bürgerbeauftragte. Dort können Beschwerden gegen Einrichtungen der EU vorgelegt werden. Knapp zwei Jahre war die Stelle mit dem Fall beschäftigt.

Laut den Empfehlungen der Bürgerbeauftragten soll Frontex Dokumente künftig per E-Mail zur Verfügung stellen. Die Bürgerbeauftragte bemängelt insbesondere den aufwändigen Anmeldeprozess für das Frontex-Portal, der notwendig ist, um Dokumente einsehen zu können. Darüber hinaus fordert die Ombudsstelle die Erstellung und Veröffentlichung eines Handbuchs, wie die Agentur künftig Informationsfreiheitsanfragen bearbeiten will. Rechtlich bindend sind die Forderungen zwar nicht, allerdings muss Frontex bis September zu den Empfehlungen Stellung beziehen.

Einschüchterung der Zivilgesellschaft

Schon zuvor hatte sich FragDenStaat über die Praktiken der EU-Agentur empört. So führte Frontex noch bis Februar dieses Jahres einen Urheberrechtshinweis, der die Veröffentlichung von Dokumenten untersagte, die per Informationsfreiheitsanfrage erlangt wurden. Auch in diesem Fall bekam die Plattform Zuspruch vonseiten der Bürgerbeauftragten. FragDenStaat sieht die nun getroffene Entscheidung auch als Signal an andere EU-Institutionen, die mit der Entwicklung eigener Portale zivilgesellschaftliche Plattformen zu umgehen versuchten. „Das interne Portal von Frontex zeigt, wie die Bereitschaft der Behörden, den IFG-Prozess zu kontrollieren, zu mehr Hindernissen und größeren Schwierigkeiten für Antragsteller:innen und zu weniger Transparenz für alle führen kann“, heißt es in einem Blogbeitrag.

Die Grenzschutzagentur versucht immer wieder, sich zivilgesellschaftlicher Kontrolle zu entziehen, etwa indem sie vor Gericht zieht und unverhältnismäßig hohe Prozesskosten geltend macht. Seit längerem werden Frontex Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen, etwa durch Beteiligungen an illegalen Pushbacks von Schutzsuchenden. Dennoch steigt seit 2012 das Budget der Grenzschutzbehörde kontinuierlich. Für 2022 sind im EU-Haushalt mehr als 700 Millionen Euro für Frontex vorgesehen.

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5 Ergänzungen

  1. 2 Jahre Bearbeitung und am Ende keine bindende Entscheidung. Kann man da bereits von Kontrolle sprechen? Wie hoch ist die Chance auf Umsetzung?

    1. Die EU-Bürgerneauftragte hat die krasse Befugnis einen Sonderbericht zu verfassen und dem EU-Parlament vorzulegen. Ende der Geschichte.

      Quelle: https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/18/der-europaische-burgerbeauftragte
      B 3.:“Falls er Missstände in der Verwaltungstätigkeit feststellt, befasst er das betreffende Organ oder die betreffende Einrichtung, das bzw. die ihm innerhalb einer Frist von drei Monaten eine begründete Stellungnahme übermitteln muss. Nimmt das Organ die vorgeschlagenen Empfehlungen nicht an, kann der Europäische Bürgerbeauftragte einen Sonderbericht erstellen, der dem Europäischen Parlament vorgelegt wird.“

      Das war alles. Sie haben hoffentlich nicht mehr erwartet. *zwinker-smiley*

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.