Gemeinsame ErmittlungsgruppenEuropäische Polizei- und Justizbehörden erhalten digitale Kooperationsplattform

Für den Austausch digitaler Beweismittel wollen EU-Ermittler:innen ein neues Informationssystem einrichten. Angeschlossen würden Strafjustizbehörden, aber nicht der Zoll. Das deutsche Justizministerium protestiert.

Zwei Polizisten der frz. Gendarmerie und von Europol stehen mit dem Rücken zur Kamera vor einer offenen Garage. Vor ihnenstehen auf dem Boden zahlreiche große Taschen.
Ermittler aus Frankreich und von Europol bei einer Razzia in Moldawien. Europol

Mit einer neuen Verordnung will die Europäische Union die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Strafverfolgungs- und Justizbehörden in schwierigen Ermittlungen erleichtern. Das Format gemeinsamer Ermittlungsgruppen (GEG) soll dazu eine zentrale Online-Stelle für den Austausch digitaler Beweismittel und anderer Informationen erhalten. Daran würden auch andere EU-Agenturen angeschlossen, darunter Eurojust, Europol, die Europäische Staatsanwaltschaft und die Anti-Betrugsbehörde OLAF.

Den Vorschlag für die Einrichtung einer solchen „Plattform“ hatte die EU-Kommission im Dezember vorgelegt. Als Baustein der „Digitalisierungsinitiative“ im Bereich der Strafjustiz soll sie die Effizienz und die Wirksamkeit bestehender Systeme verbessern. Die Entwicklung und technische Führung der „Plattform“ wird dem Vorschlag zufolge der Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA) übertragen.

Für Ermittlungen „mit Abstimmungsbedarf“

Seit über 20 Jahren können Polizeien und Staatsanwaltschaften aus EU-Mitgliedstaaten in Ermittlungen miteinander kooperieren. Grundlage ist das im Jahr 2000 unterzeichnete EU-Rechtshilfeübereinkommen sowie ein zwei Jahre später durch die Regierungen der Mitgliedstaaten ergangener Rahmenbeschluss zum Start einer GEG. Eine gemeinsame Ermittlungsgruppe kann demnach gebildet werden, wenn zu verfolgende Straftaten auch andere Mitgliedstaaten betreffen. Insbesondere bei schwierigen und aufwändigen Ermittlungen nutzen die Behörden eine GEG, das Gleiche gilt für Ermittlungen „mit Abstimmungsbedarf“ unter Ermittler:innen verschiedener Staaten.

Für die Koordination gemeinsamer Ermittlungsgruppen haben die Mitgliedstaaten 2005 ein Netz nationaler Sachverständiger (GEG-Netz) eingerichtet. Es trifft sich einmal im Jahr. Jeder Mitgliedstaat ernennt dazu einen oder mehrere nationale Sachverständige aus dem Bereich der Justiz (Staatsanwält:innen, Richter:innen, Justizministerien) oder der Strafverfolgung (Polizei, Innenministerien). In ihrem Entsendestaat fungieren sie als Kontaktstellen für die Einrichtung einer GEG.

Seit 2011 verfügt das Netz außerdem über ein Sekretariat, das bei Eurojust angesiedelt ist. Eurojust ist die Agentur für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit Sitz in Den Haag. Als Justizbehörde obliegt ihr die Koordination der Gemeinsamen Ermittlungsgruppen.

Speicherung von Dateien und „Kommunikationstool“

Der Kern der neuen technischen „Plattform“ ist eine zentrale Stelle für den Up- und Download von Ermittlungsakten und anderer digitaler Informationen, insbesondere großer Dateien. Sobald alle Teilnehmer:innen diese heruntergeladen haben, werden sie automatisch gelöscht. Ein Mechanismus protokolliert, wer Daten eingestellt oder abgerufen hat. Dies soll die Zulässigkeit der ausgetauschten Beweismittel vor Gericht verbessern.

Über ein „Kommunikationstool“ sollen sich die Ermittler:innen untereinander austauschen können. Es besteht aus einem Messenger, einer Chatfunktion, einem Audio- und Videokonferenzsystem sowie einer Funktion, „die traditionelle E-Mails ersetzt“. Die Kommunikation soll dabei über das SIENA-Netzwerk von Europol erfolgen. Ein ähnliches System hatte der deutsche EU-Ratsvorsitz vor zwei Jahren im Rahmen einer „Europäischen Polizeipartnerschaft“ gefordert.

Das Hosting der „Plattform“ erfolgt in Strasbourg, wo eu-LISA auch die anderen, ihr obliegenden Informationssysteme physisch betreibt. Ein Backup liegt dieser Routine folgend im österreichischen St. Johann. Für die Entwicklung, Wartung und den Betrieb der „Plattform“ werden für die Agentur eu-LISA rund 8,4 Millionen Euro veranschlagt. Die jährlichen Wartungs- und Betriebskosten sollen rund 1,7 Millionen Euro betragen. Hinzu kommen insgesamt zehn Vollzeitstellen.

Kein Zugang für Zollämter

Gemeinsame Ermittlungsgruppen können gemäß dem Neapel-II-Übereinkommen auch zur Verfolgung von Zollkriminalität eingerichtet werden. Allerdings erhalten die Zollämter der Mitgliedstaaten dem Vorschlag zufolge keinen Zugang zu der neuen „Plattform“.

Hierfür hatte sich vor allem Deutschland im Rat eingesetzt. Weil sich die Forderung gegenüber den anderen Mitgliedstaaten nicht durchsetzen konnte, versieht das deutsche Justizministerium seine Zustimmung zu der neuen Verordnung mit einer Protokollerklärung.

Übermorgen wollen die EU-Justizminister ihre Position zu der GEG-Verordnung auf ihrem Ratstreffen in Luxemburg endgültig beschließen. Anschließend befasst sich der Innen- und Justizausschuss des Parlamentes mit der Vorlage. Noch in diesem Jahr könnten dann die Trilog-Verhandlungen von Rat, Abgeordneten und Kommission abgeschlossen werden.

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2 Ergänzungen

  1. Ganz ehrlich?

    Bei der Unfähigkeit in Deutschland was IT angeht, wie lange dauert es, bis diese Plattform dann gekapert wurde?

    In Deutschland sollte man erst einmal sinnig digitalisieren, Politikern, Lehrern, Ausbildern, Erziehern und dem ganzen Rest ein Upgrade geben in Medienkompetenz.

    Denn die ist standardmäßig in Deutschland unter aller Sau.

    Ich finde es erschreckend, dass man in Deutschland ob der kompletten Inkompetenz in Sachen IT tatsächlich über so eine allübergreifende Plattform denkt.

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